Counselor,
wie sie feststellten: Das House ist schon in Mitten seiner Konstituierung. Es kann durch eine einstweilige Verfügung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr das Wahlgeheimnis gesichert werden.
Da wir noch nicht einmal in die Prüfung der Begründetheit einsteigen konnten, wäre es in meinen Augen schwierig, hier überhaupt eine derart gesteigerte Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung zu sehen, dass ein so harteR Eingriff in die Arbeit des Repräsentantenhauses verhältnismäßig sein könnte.
Gangbar erschiene mir viel eher, klarzustellen, dass das Repräsentantenhaus zwar wirksam gewählt wurde, die Unwirksamkeit der Wahl aber ex tunc festgestellt werden würde, sollte der Einspruch begründet sein.
Möchten Sie Ihren Antrag auf Untersagung der Arbeit des Repräsentantenhauses aufrechterhalten?