Baumgartner ./. Morgan

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 6.380 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Richard Ravensbourgh.

  • Counselor,
    wie sie feststellten: Das House ist schon in Mitten seiner Konstituierung. Es kann durch eine einstweilige Verfügung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr das Wahlgeheimnis gesichert werden.
    Da wir noch nicht einmal in die Prüfung der Begründetheit einsteigen konnten, wäre es in meinen Augen schwierig, hier überhaupt eine derart gesteigerte Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung zu sehen, dass ein so harteR Eingriff in die Arbeit des Repräsentantenhauses verhältnismäßig sein könnte.
    Gangbar erschiene mir viel eher, klarzustellen, dass das Repräsentantenhaus zwar wirksam gewählt wurde, die Unwirksamkeit der Wahl aber ex tunc festgestellt werden würde, sollte der Einspruch begründet sein.


    Möchten Sie Ihren Antrag auf Untersagung der Arbeit des Repräsentantenhauses aufrechterhalten?

  • Your Honor,


    ich beantrage hiermit die Einstellung des Verfahrens wegen absoluter Verjährung.


    Die aufgeforderte Kongresspartei hat es über die doppelte Zeit der 24-Stundenfrist versäumt, ihr Anliegen zu vertreten.
    Das Versäumnis des Anwalts, der eine Freund hat, der seinerseits aus der Gesamtheit aller Wahlergebnisse einen Nutzen zieht,
    ist erheblich.
    Wie lange will sich dieses Gericht denn noch Verzögerungen und Streckungen hinnehmen lassen, die eine Partei dann auch noch als sachliches Argument anführt?
    Erteilen Sie den säumigen Prozessteilnehmern in einem eiligen Verfahren einen Verweis und weisen Sie die Klage ab!


    Zumal wurde der Antragssteller gewählt - und er hat keinerlei Beschwerden diesbezüglich geäußert.
    Willfährig hat er den Eid geleistet.
    Wenn dem Kläger ein größeres Interesse als das persönliche berühren würde, hätte er diesen Eid nicht geleistet.

  • Das Gericht nimmt Ihren Antrag zur Kenntnis und wird darüber beraten. Ich fordere den Vertreter der Gegenpartei auf, zum Antrag Stellung zu nehmen.

  • Your Honor,


    ich beantrage, den Antrag der Beklagten abzulehnen. Sie ist es, die durch ihr starrköpfiges Beharren auf die Rechtmäßigkeit ihrer Amtsausübung mit dafür gesorgt hat, dass eine Person, die nicht Bürger gewesen ist, wählen und damit Einfluß auf die Zusammensetzung des Repräsentantenhauses und auf die Verteilung der Elektorenstimmen bei der Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten haben konnte. Mein Mandant - wie in der öffentlichen Debatte unmißverständlich klar, stellvertretend für viele andere Wählerinnen und Wähler - hat valide Einwände erhoben und wird beweisen, dass beide Wahlen rechtswidrig durchgeführt wurden und nur durch Wiederholungswahlen ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann.


    Mangels Erfolgsaussichten nehme ich den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Zusammentritt des Repräsentantenhauses zu untersagen, zurück.


    Ich bitte das Hohe Gericht, baldmöglichst in die Beweisaufnahme über den ursprünglichen Antrag - die Wahlen zum Präsidenten der Vereinigten Staaten für den Wahlkreis Astoria State sowie die Repräsentantenhauswahlen unter Ausschluss des unrechtmässig als Wähler geführten William Tolland zu wiederholen - einzutreten. Dafür ist es unabdingbar, den von mir beantragten Beweis - das beizubringende Protokoll der USEO-Software über den tatsächlichen Zeitpunkt einer Verwendung der Software durch eine vom USEO als Wähler zugelassenen Person - für das Verfahren zuzulassen.

  • Der Antrag von Madam Director Morgan auf Einstellung des Verfahrens wegen absoluter Verjährung wird hiermit als unbegründet abgelehnt.


    Dem Antrag von Counselor Witfield das Protokoll der USEO-Software als Beweismittel vorzubringen wird entsprochen, da sich der Antragssteller daraus offensichtlich entscheidende Erkenntnisse erhofft.


    Ferner wird der Verzicht des Antragsstellers auf die Erteilung einer einstweiligen Verfügung zur Kenntnis genommen und ist somit nicht mehr Teil der Verhandlung.


    Im Sinne der Prozessökonomie bitte ich Counselor Witfield direkt mit seinem Beweisvortrag zu beginnen.

    Richard Ravensbourgh
    former Associate Justice of the United States Supreme Court

  • Your Honor,,


    die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden von allen stimmberechtigten Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf einen Zeitraum von vier Monaten gewählt; Art. III Sec. 3 SSec. 1 USC. Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten werden von den stimmberechtigten Bürger, nach Bundesstaaten getrennt, in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt; Art. IV Sec. 4 SSec. 1 USC.


    Art. I Sec. 4 SSec. 1 FEA grenzt die Wahlberechtigung insoweit ein, als dass bei einer Wahl auf Bundesebene wahlberechtigt ist, "wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat". Da es sich beim Federal Election Act um ein einfaches Gesetz handelt, ist dieses verfassungskonform auszulegen.


    Dies hat zur Folge, dass für die Wahlberechtigung die folgenden Voraussetzungen gegeben sein müssen:


    1. die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten;
    2. der Status des Staatsbürgers der Vereinigten Staaten zum Angebinn des Wahlmonats;
    3. die Vollendung des 18. Lebensjahres am Tag des Wahlbeginns;
    4. die Eintragung in das Wählerverzeichnis persnlich durch die [definition=11]Federal-ID[/definition].


    Zurecht im Streit steht nun, ob Mr. William Tolland das Wahlrecht zugestanden hat oder ob er rechtswidrig als Wähler zugelassen wurde, was sowohl das Ergebnis der Repräsentantenhauswahl als auch die Teilwahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten im Bezirk Astoria State, verändern könnte.


    Was unstreitig ist:


    1. Es ist unzweifelhaft, dass sich Mr. William Tolland am 15.01.2016 in das Wählerverzeichnis eingetragen hat.
    2. Es ist unzweifelhaft, dass Mr. William Tolland am Tag des Wahlbeginns (20.01.2016) bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatte.
    3. Es ist unzweifelhaft, dass Mr. William Tolland zu Angebinn des Wahlmonats (hier: 01.01.2016) den Status als Staatsbürger der Vereinigten Staaten hatte.


    Aber...


    4. Es ist ebenso völlig unstreitig, dass Mr. William Tolland am Tag des Wahlbeginns nicht mehr Staatsbürger der Vereinigten Staaten gewesen ist.
    5. Es ust ebenso völlig unstreitig, dass Mr. William Tolland am Tag der Eintragung in das Wählerverzeichnig (10.01.2016) nicht den Status einer [definition=11]Federal-ID[/definition] gehabt hat.


    Auch soweit das Bundesregisteramt in diesem Falle schlampig und viel zu spät diese Feststellung getroffen hat, ist die Staatsbürgerschaft von Mr. William Tolland von Gesetzes wegen mit Ablauf des 07.01.2016 erloschen (vgl. Art. III, Sec. 5, SSec. 1 CA).


    Das Bundeswahlamt in persona der Direktorin Morgan behauptet nun, die Zulassung als Wähler des Mr. Tolland sei hinzunehmen, da das Wählerverzeichnis von Gesetzes wegen "öffentlichen Glauben" genösse (Art. I Sec. 5 SSec. 6 FEA). Sie verkennt dabei, dass


    a) allein aufgrund behördlichen Versagens eine zeitnahe Feststellung des Erlöschens der Staatsbürgerschaft von Mr. William Tolland nicht erfolgt ist;
    b) nur ein Staatsbürger das Repräsentantenhaus sowie den Präsidenten und Vizepräsidenten wählen darf.


    Dies wiegt deutlich schwerer als der faktische Irrglaube in das Wählerverzeichnis, dem die Öffentlichkeit aufgessessen ist, und kann nicht dazu führen, dass Personen über die Zusammensetzung der Exekutive und eines Teils der Legislative der Vereinigten Staaten mitbestimmen können. Mr. William Tolland war keine [definition=11]Federal-ID[/definition], als er sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat. Mr. William Tolland war kein Staatsbürger, als die Wahllokale eröffnet worden sind. Trotzdem wurde Mr. William Tolland als Wähler zur Wahl zugelassen.


    Sowohl die Teilwahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten im Bezirk Astoria State als auch die Wahl zum Repräsentantenhaus sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Wahlteinahme von Mr. Tolland in ihrem Ergebnis beinflusst worden. In beiden Fällen hätte sich ein anderes Wahlergebnis ergeben.


    Im weiteren Verlauf der Beweiserhebung, insbesondere während der Zeugenbefragung und Beweissichtung, werde ich auf bestimmte Aspekte näher eingehen.

  • Your Honor,


    ich kann mich kurz halten:
    Die tatsächlichen Beschreibungen des Klägers sind zutreffend.


    Mein Kollege und ich sind uns uneinig,
    a. wie behördliche Versäumnisse sich auf andere Behörden auswirken und
    b. welche rechtlichen Folgen sich aus dem öffentlichen Glauben ergeben.


    Ich werde zu gegebener Zeit dazu ausführen.


    Ich bin schon seit Anfang an auf die Zeugen der Klage gespannt. :)

  • Your Honor,


    anscheinend ist es der Beklagten nicht genehm, jetzt weitere Ausführungen zu machen, die ihre rechtliche Sicht der Dinge begründen, welche das grundlegende Problem in diesem Verfahren darstellt. Sie ist in der gesamten astorischen Öffentlichkeit die einzige Person die meint, dass ein "öffentlicher Glaube" rechtlich definiert sei, wie er definiert sei, und dass er über der Verfassung und den Gesetzen stünde.


    Ich erachte es als nicht sinnvoll, jetzt ein weiteren Vortrag der unbestreitbaren Sach- und Rechtslage zu halten, während die Beklagte das Verfahren durch Untätigkeit hinauszögert. Der von mir benannte Zeuge und das benannte Beweismittel würden lediglich belegen, dass und wann (vor seiner Wiedereinbürgerung) Mr. William Tolland die Software des USEO verwendet hat, jedoch bestreitet die Beklagte die entsprechenden entscheidungserheblichen Tatsachen zu meinen Ausführungen unter No. 4 und 5 offensichtlich nicht einmal, sodass ich in das Ermessen des Hohen Gerichts stelle, ob der Zeuge gehört und das Beweismittel eingesehen wird.


    Sollte das Gericht diese Notwendigkeit nicht sehen, beantrage ich das Ende der Beweisaufnahme.

  • Das Gericht ruft hiermit Mr. Daniel Woodrow Kennay als Zeugen auf. Desweiteren ersuche ich Counselor Witfield die Beweise vorzulegen.

    Richard Ravensbourgh
    former Associate Justice of the United States Supreme Court

  • Lilah lauscht der schreienden Stille, die der Zeuge und der Anwalt der Gegenseite hervorbringen.
    Als sie mit dem Ellbogen vom Tisch abrutscht, schaut sie auf die Uhr, senkt den Kopf, schnaubt verächtlich und raunt in ihr Dekolletee:

    Quo usque tandem abutere patientia nostra?

  • May it please the Court.


    Art. III Sec. 1 Ssec. 1 FEAA und insbesondere S. 2 lauten:
    Während der gesamten Verhandlung soll der Vorsitzende aufgrund der bevorstehenden Ernennung der Gewählten auf ein zügiges Verfahren achten. Daher steht es dem Vorsitzenden frei, Fristen von minimal 24 Stunden für die Reaktion einer oder beider Prozessparteien zu setzen.



    Zum wiederholten Male wurde diese Frist von der Klagepartei verletzt.
    Zum wiederholten Male wird gegen eine gesetzliche und gerichtliche Pflicht verstoßen.
    Wenn dieses Gericht keine Sanktionen ergreift, missachtet es das Gesetz und degradiert es zur bloßen Richtlinie, die jederzeit verworfen werfen kann.
    Wenn die Verteidigung ein derartig säumiges Verhalten an den Tag gelegt hätte, wäre ihm dieses Gericht bereits mehrfach aufs Dach gestiegen!


    Ich erneuere hiermit meinen Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen absoluter Verjährung.


    Bei der ersten Verletzung dieses Gebots sehe ich eine milde Sanktion als angemessen - welche nicht erfolgte.
    Im Wiederholungsfall sehe ich nur eine einzige Sanktion als geboten: Ein Versäumnisurteil, welches die Klage vollumfänglich abweist!
    Dies erleichtert auch dem Gericht die Begründung, da es gar nicht erst in die Dogmatik einsteigen muss.

  • Madam Director,


    Ich weise Sie zunächst daraufhin, dass eine solche Frist verfügt werden muss. In diesem Fall geschah dies nicht zu Beginn des Verfahrens, sondern am 4. Februar.


    Davon unbenommen wird Ihr Antrag zur Entscheidung angenommen.

    Richard Ravensbourgh
    former Associate Justice of the United States Supreme Court

  • Your Honor,


    Da mittlerweile bald ein Viertel der Amtszeit der Repräsentanten abgelaufen ist, das House schon Gesetze verabschiedet hat und mein Anwalt abgängig ist, ziehe ich die Klage hiermit zurück. Ich werde mich zwangsläufig darauf verlegen die Fehler politisch auszumerzen.

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