Baumgartner ./. Morgan

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  • THE SUPREME COURT OF THE UNITED STATES - SUPREME COURT BUILDING

    COURTROOM
    _____________________________________________________________________________________


    -- ELECTION APPEAL --



    Baumgartner, Kevin

    versus


    Morgan, Director of the US Electoral Office



    Handlung

    Der Marshal of the United States Supreme Court betritt den Gerichtssaal und schlägt zwei Mal mit dem Hammer. Dann verkündet er


    The Honorable, the Chief Justice and the Associate Justices of the Supreme Court of the United States. Oyez, Oyez, Oyez, all persons having business before the Honorable, the Supreme Court are admonished to draw near and give their attention, for the Court is now sitting. God save the United States and this Honorable Court!

  • Handlung

    Betritt vor seinem Kollegen den Sitzungssaal und stellt sich vor den Platz des Vorsitzenden.


    The Court is in session, please be seated.

    Handlung

    Er nimmt Platz und wartet, bis es ihm die übrigen Anwesenden gleich getan haben.


    Durch Court Order vom heutigen Tage hat der Supreme Court die Wahlbeschwerde des Mr Kevin Baumgartner teilweise zur Entscheidung angenommen.


    The Marshal is ordered to read the Motion of the Petitioner.

  • Handlung

    Der Marshal erhebt sich und verliest den Antrag, anschließend nimmt er wieder Platz.


    Baumgartner ./. USEO



    Antragsteller: Kevin Baumgartner


    Antragsgegner: United States Electoral Office



    Antragsgegenstand:
    Der Antragssteller beantragt die Wahlen zum Präsidenten der Vereinigten Staaten für den Wahlkreis Astoria State unter Ausschluss des unrechtmässig als Wähler geführten William Tolland erneut durchzuführen. Ebenso sind die Wahlen zum Gouverneur von Astoria State und die Repräsentantenhauswahlen unter Ausschluss von Mr. William Tolland zu wiederholen.


    Zuständigkeit:
    Die Zuständigkeit des Supreme Court of the United States ergibt sich aus dem Federal Election Appeal Act. Konkret aus Section 2, Subsection 1 2. 2. Es wurden Stimmen bei der Wahl gezählt, die von nicht wahlberechtigten Personen abgegeben wurden [...], wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.


    Tatsächliche Umstände:
    Mr. William Tolland trug sich am 15. Januar 2016 in die Electoral Roll ein, sein letzer öffentlich einsehbarer innersimulatorischer Post war am 10.12.2015. Folglich hat Mr. Tolland zum 7. Januar 2016 hin die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verloren.


    Rechtliche Umstände:
    Article I Section 4 Subsection 1 legt unmissverständlich fest welche Voraussetzungen für die Erteilung des Wahlrechtes nötig sind: Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat. Diese Voraussetzung hat Mr. Tolland nicht erfüllt.

  • Handlung

    Er nickt dem Marshal zu und wendet sich dann an die Parteien.


    Die Parteien mögen sich dem Gericht anwesend melden und ihr Opening Statement zu Protokoll geben.

  • Lilah Morgan, Director of the USEO.


    Ich bin bereit, wenn es der Kläger ist.


    Ich kann meine Eröffnungserklärung auch vor dem Kläger halten,
    da sich auch durch die Ausführungen der Klage nichts an den wichtigen Punkten meiner Argumentation ändern wird.


    Die Verteidigung wird nachweisen, dass Mr. Tollands Stimme mangels Kausalität keine Auswirkungen auf die personellen Konsequenzen der Wahl zum Präsidenten gehabt hat. Die Diskussion um einen Fehler kann hier folglich entfallen, da auch ein potentieller Fehler keine Kausalität für das Ergebnis aufweist und folglich hinweggedacht werden kann.


    Im Falle der Wahl zum House wird die Verteidigung auf die rechtlichen Besonderheiten im Falle Mr. Tollands eingehen.
    Insbesondere auf den gesetzlich gebotenen öffentlichen Glauben des Wählerverzeichnisses nach dem Wahlrecht sowie die Besonderheiten der Befreiung von der Wartepflicht gemäß dem Staatsbürgerschaftsrecht.


    Zu diesem Zweck wird die Verteidigung Mr. Fabian Grant, den Director of the US Registration Office,
    sowie Mr. William Tolland selbst als Zeugen der Verteidigung aufrufen.


    Weitergehende Argumente und die Widerlegungen der Argumente der Anklage behalte ich mir selbstverständlich vor.

  • Your Honor,


    Ich, Kevin Baumgartner, melde mich anwesend.


    Die Antragsgegnerin wird nicht müde zu betonen, dass die Stimme von Mr. Tolland für den Gesamtausgang der Präsidentschaftswahlen nicht ausschlaggebend war. Damit hat sie recht. In vier Monaten kann dies aber anders aussehen. Your Honor, es geht hier ganz allgemein darum dass nur ein Staatsbürger rechtskräftig Handlungen vornehmen kann die von gesetzeswegen nur einem Staatsbürger vorbehalten sind. Jemand der die Staatsbürgerschaft nicht inne hat, kann sich folglich auch nicht gültig in die Electoral Roll eintragen.


    Zweifelsfrei trägt hier das Registration Office eine Mitschuld dadurch dass die Ausbürgerung von William Tolland nicht zeitnah ausgeführt wurde und sich daher nicht auf den ersten Blick erschliessen liess dass er sich nicht hätte ins Wählerverzeichnis eintragen dürfen. Im Angesicht der kurzen Einsprachefrist gegen die Electoral Roll war dies äusserst problematisch.


    Bei den Repräsentantenauswahlen, und wenigstens besteht hier im Grundsatz Einigkeit, hatte die Stimme von William Tolland einen unmittelbaren Einfluss auf den Wahlausgang.


    Ich halte daher an meinem Antrag die Präsidentschaftswahlen für den Wahlkreis Astoria State und die Repräsentantenhauswahlen zu wiederholen fest.

  • Möchten Sie dem Gericht Zeugen oder Beweismittel benennen, Mr Baumgartner, oder beschränken Sie sich auf den Sachvortrag?

  • Your Honor,


    ich zeige an, dass mich Mr. Baumgartner bevollmächtigt hat, ihn in diesem Verfahren zu vertreten. Gleichzeitig melde ich mich anwesend.


    Handlung

    Er legt dem Gericht die entsprechende Vollmacht vor.

    Empowerment
    31.01.2016


    Ich, Kevin Baumgartner, bevöllmächtige hiermit Chester J. Witfield mich im Verfahren Baumgartner ./. USEO zu vertreten.



    Kevin Baumgartner


    Your Honor,


    der Antragsteller benennt als Zeugen Mr. Daniel Woodrow Kennay als Vertreter des technischen Betreibers der Software des U.S. Electoral Office.
    Als Beweismittel benenne ich, neben der Verfassung der Vereinigten Staaten und dem Bundeswahlgesetz, das von Mr. Kennay beizubringende Protokoll der USEO-Software über den tatsächlichen Zeitpunkt einer Verwendung der Software - ohne Speicherung, ob tatsächlich eine Stimmabgabe oder aktive Enthaltung erfolgte, und ohne Speicherung der ggf. tatsächlichen Wahloption - durch eine vom USEO als Wähler zugelassenen Person.


    Your Honor,


    ich bitte, als Ergänzung des Sachvortrages des Antragstellers zu Protokoll zu nehmen, dass Mr. Tolland zum Zeitpunkt der Öffnung der Wahllokale zweifelsfrei kein stimmberechtigter Bürger gewesen ist und daher nach Art. III Sec. 3 SSec. 1 und Art. IV Sec. 4 SSec. 1 US Constitution nicht berechtigt war, an der bundesweiten Wahl zum Repräsentantenhaus und an der Teilwahl zum Präsidenten in Astoria State teilzunehmen. Auch soweit die Electoral Roll nach Fristablauf qua Gesetzes öffentlichen Glauben genießt (Art. I Sec. 5 SSec. 6 FEA), so kann dieser öffentliche Irrglaube als Ergebnis einer mindestens grob fahrlässigen Arbeitsweise des Registration Office nicht zur faktischen Wahlberechtigung von Mr. Tolland führen.


    Es ist völlig richtig, wenn in der Öffentlichkeit gemutmaßt wird, dass der Oberste Gerichtshof hier auch eine Grundsatzentscheidung zu treffen hat: Darf behördliches Versagen dazu führen, dass eine Person, welche der Verfassung nach überhaupt nicht das Recht dazu hat, an bundesweiten Wahlen teilnimmt und die beteiligten Behörden anstatt dem Fehler Abhilfe zu leisten sich auf das Gesetz und den öffentlichen Irrglauben berufen? Ich denke nicht.

  • Das Gericht erkennt Ihre Power of Attorney an, Counselor.
    Ms Morgan, wie begründen Sie Ihren Standpunkt, dass ein Protokoll über die Teilnahme an der Wahl - unabhängig von der tatsächlichen Stimmabgabe - unter das Wahlgeheimnis fällt?


    Ich möchte beide Parteien darum bitten, Ihre Ausführungen auf das nötigste zu beschränken, um ein zügiges Verfahren zu ermöglichen.

  • Mr. Chief Justice,


    In Astor besteht keine Wahlpflicht. Nicht nur das wie, sondern auch das ob ist durch das Wahlgeheimnis geschützt.
    Einzig bei 100 % oder 0 % Wahlbeteiligung aller Wähler ist ein Rückschluss auf die Beteiligung eines Einzelnen problemlos möglich.


    Unabhängig davon weiß ich wirklich nicht, in welcher Beziehung der Zeuge zu meiner Behörde steht. Sollte er ein Angestellter sein, von dem ich bisher noch nie etwas gehört habe, dann erteile ich ihm keine Aussagegenehmigung, da ich allein und vollumfänglich alle Aspekte des Wahlamtes vertrete, so auch seine Technik.

  • Danke, Mr. Chief Justice.


    Nichts desto trotz hatte ich niemals mit diesem Zeugen Kontakt.
    Und ich bestehe auf meiner Alleinvertretungsbefugis des Bundeswahlamtes in allen Aspekten der Behörde und Ihrer Tätigkeit.
    Alles andere würde dem Status des USEO als unabhängige Behörde nicht gerecht werden.

  • Director,
    könnten Sie denn die vom Beschwerdeführer benannten Beweismittel diesem zur Verfügung stellen, soweit die Zulässigkeit ihrer Einbringung festgestellt wird? - Offensichtlich ist die Strawberry Inc. dazu ja als technischer Dienstleister des Bundes dazu in der Lage.

  • Your Honor,


    er Zeuge ist tatsächlich CEO des technischen Betreibers der Software, die der Betreiber entsprechend lizensiert hat. Er kann weder Auskunft darüber geben, ob eine Person aktiv an einer Wahl teilgenommen hat, noch ob eine aktive Enthaltung oder eine ungültige Wahl stattgefunden hat. Aufgrund zurecht implementierter technischer Restriktionen kann ist es nicht möglich, dass er öffentlich oder nicht öffentlich Auskünfte gibt, die das Wahlgeheimnis verletzen. Ich bitte daher, den Zeugen und das Beweismittel zuzulassen.


    Des Weiteren beantrage ich aufgrund der fortschreitenden Zeit, im Wege der einstweiligen Anordnung den morgigen Zusammentritt des Repräsentantenhauses zu untersagen; hilfsweise beantrage ich, die tatsächliche Zusammensetzung (Mandatsverteilung) nur unter Vorbehalt einer Wiederholungswahl feststellen zu lassen.

  • Mr. Chief Justice,


    offenbar hat der Anwalt der Gegenseite nicht zugehört, als ich erläutert habe, dass nicht nur das Wahlverhalten in Bezug auf die Stimmverteilung, sondern auch die Teilnahme an der Wahl vom Wahlgeheimnis umfasst wird.


    Darüber hinaus lehne ich eine einstweilige Anordnung ab.
    Dem Begehren der Wiederholung der Wahl ist das Begehren immanent, den Amtsantritt zu verzögern.
    Der Kläger stellte seine Klage am Dienstag, 26. Januar 2016, 21:58 Uhr.
    Die Verteidigung hat binnen weniger Stunden Stellung bezogen und alle Parteien dieses Gerichts zur Eile angehalten.
    Erst heute, 5 Tage nach der Klage, fällt dem Kläger ein, einen Anwalt hinzuziehen, der seines Zeichens nicht nur eine Verschleppungstaktik fährt, sondern überdies in der Beweisaufnahme auch Anträge stellt, die nichts mit der Beweisaufnahme zu tun haben.


    Verehrter Kollege,
    wenn Sie schon die Klage erweitern, dann sollten Sie dies auch formell tun. Denn dieses Gericht behandelt bereits einen geschlossenen Katalog von Anträgen, wie ihn das Gericht bereits zum Gegenstand gemacht hat.
    Wenn Sie etwas beantragen, dann haben Sie auch die entsprechende Stelle zu nennen, auf welche Sie sich berufen.
    Darüber hinaus gibt es in Wahlanfechtungsfällen keine einstweiligen Anordnungen nach dem allgemeinen Verfahrensrecht. Der FEAA ist ein sehr spezielles Gesetz und geht in vielen Fällen dem allgemeine Recht vor.

  • Your Honor,


    bitte entschuldigen Sie. Ich war der Ansicht, dass bereits alles gesagt worden ist und wollte auf Wiederholungen verzichten.


    Wie ich bereits ausgeführt habe, habe ich als Beweismittel nicht den Nachweis die tatsächliche Teilnahme an der Wahl benannt, sondern schlicht den Zeitpunkt der Verwendung der Wahlsoftware. Genauso wie es früher üblich war, dass die Ausgabe eines Stimmzettels vermerkt worden ist, um etwaige Mehrfachwahlen zu verhindern, so ist es heute genauso üblich, die Verwendung der Wahlsoftware zu protokollieren, damit etwaige Mehrfachwahlen, -enthaltungen oder ungültige Stimmabgaben vermieden werden können.


    Das Wahlgeheimnis kann schlicht und ergreifend nicht verletzt werden, da irgendwelche Rückschlüsse auf das Verhalten eines Wählers nicht gezogen werden können.


    Bedauerlicherweise kann meinem Antrag auf einstweilige Anordnung schon wegen Zeitablaufs nicht mehr vollständig entsprochen werden. Ich stelle in das Ermessen des Hohen Gerichts, wie damit zu verfahren ist. Ich gebe ausdrücklich zu Protokoll, dass sich insbesondere hinsichtlich der Repräsentantenhauswahl durch die rechtswidrige Erteilung der Wahlberechtigung möglicherweise ganz konkrete Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Hauses ergeben haben, die dank der grundsätzlichen Weigerung der Antragsgegnerin, rechtmäßig zu handeln und ihren Fehler zu korrigieren, mit fortschreitender Zeitdauer die gesamte Arbeit der Bundeslegislative in Frage stellt, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Gesetzesbeschlüssen.


    Wie die Antragsgegnerin mit gerichtlichen Anordnungen, beispielsweise ein Wahlergebnis bis zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht zu verkünden, umgeht, ist bekannt. Es sollte nicht hingenommen werden, dass erneut über Wochen rechtswidrige Zustände Bestand haben. Aus diesem Grunde war und ist eine entsprechende einstweilige Anordnung gerechtfertigt.

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