FBA-Satzung / Internationale Regularien

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  • Satzung des Fußballbundes von Astor


    [1] Gebietsbegrenzung
    Es dürfen nur Teams vom Astorischen Kontinent teilnehmen. Es gelten die Regelungen der VMF (siehe Anhang).



    [2] Meisterschaft
    Die Meisterschaft wird in der "Astorian Soccer League" (ASL) ausgetragen. Dazu müssen mindestens 6 Teams antreten. Der erstplatzierte ist Astorischer Meister. Bei Punkt- und Torgleichheit zählt der direkte Vergleich, wobei die erzielten Tore gelten. Ist auch hier kein eindeutiger Sieger ermittelbar, wird ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden stattfinden, welches die Ligaleitung organisiert.


    Der Zeitraum der Meisterschaften richtet sich nach dem Rahmenterminkalender der des übergeordneten Mikro-Weltfußballverbandes.



    [3] Ligabegrenzung
    Die Grenze jeder Liga ist nach oben auf 20 Teams begrenzt. Treten mehr als 20 Teams pro Liga an, so wird eine weitere Liga eröffnet. Die Teams werden nach der Platzierung der Tabelle der jeweils letzten Saison aufgeteilt, so dass in beiden Ligen die gleiche Anzahl an Teams spielt. Ist eine vollständige Aufteilung über die Tabelle der Vorsaison nicht möglich, entscheidet das Anmeldedatum.



    [4] Pflichten
    (1) Jeder Trainer ist verpflichtet an jedem Spieltag zu setzen. Ist ein Trainer nicht in der Lage zu setzen, muss er dies rechtzeitig bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn der Ligaleitung mitteilen. Geschieht dies nicht, gilt das Spiel nach den FBA-Regeln mit allen dort stehenden Konsequenzen als verloren. Der Vorstand kann das Spiel, je nach technischen Begebenheiten, bei rechtzeitiger Bekanntgabe bis zu eine Woche verschieben. Eine Vorzeitige Auswertung ist nicht erlaubt.


    (2) Jedes Team hat die Pflicht, einen Kader, bestehend aus mind. 11 Feldspielern und 5 Auswechselspielern, maximal aber insgesamt 23 Spielern in dem vom FBA vorgegebenen Raum zu veröffentlichen. Die Spieler müssen männlich sein. Zusätzlich sind folgende Angaben zu machen: Position, Rückennummer, Feld- oder Bankspieler. Freiwillig steht es jeder Mannschaft frei, vor jedem Spiel auf der eigenen Vereinsseite (Vereinsbeitrag) den jeweils für das nächste Spiel aufgestellte Kader zu präsentieren. Dabei ist zu beachten, dass es maximal 8 Auswechselspieler geben darf.



    [5] Disqualifikation
    Bei zweimaligem Nichtsetzen pro Hin- bzw. Rückrunde spricht die Ligaleitung eine Verwarnung aus. Beim dritten Nichtsetzen pro Hin- und Rückrunde wird das Team disqualifiziert. Die bis dahin geleisteten Spiele bleiben in der Wertung. Alle nachfolgenden Spiele gelten als Spielfrei, werden aber aus technischen Gründen mit 3:0 Toren und 3 Punkten gewertet. Der disqualifizierte Verein rutscht automatisch ans Ende der Tabelle und sämtliche Wertungen werden auf Null (0) gesetzt.



    [6] Pokale
    a) Vereinspokal: Der FBA kann in jeder Saison einen Vereinspokal veranstalten. Die Teilnehmer sind auf das Gebiet Astorischen Kontinentes beschränkt. Mindestteilnehmerzahl sind 6 Teams. Die Regeln werden vorher bekannt gegeben, sind aber an die Regeln der FBA anzulehnen. Der Pokal ist ein Wanderpokal.
    b) Bundespokal: Der FBA kann in jeder Saison einen Bundespokal veranstalten. Die Teilnehmer sind auf das Gebiet des Astorischen Kontinentes beschränkt. Mindestteilnehmerzahl sind 6 Teams. Die Regeln werden vorher bekannt gegeben, sind aber an die Regeln der FBA anzulehnen. Der Pokal ist ein Wanderpokal.
    c) Dem Vorstand des FBA bleibt es frei weitere Pokale zu veranstalten.
    d) Mikronationale Turniere und die Teilnahmebedingungen obliegen der Organisation des übergeordneten Mikro-Weltfußballverbandes. Wenn nicht anders bestimmt, nimmt der ASL-Meister am höchsten Turnier teil, der ASL-Vizemeister am zweithöchsten Turnier, usw. Es gilt das Nachrückverfahren. Sollte aus irgendwelchen Gründen keine übliche Teilnahmebedingung möglich sein, kann der FBA die Teilnehmer durch den Vereins- oder Bundespokale bestimmen. Ist auch dies nicht möglich obliegt es dem Vorstand des FBA die Teilnehmer zu bestimmen.


    Im Falle d) rücken bei nicht Teilnahme der berechtigten Teams die jeweils nächsten Teams nach. Nimmt kein Verein der Liga an den Pokalen teil, können auch neugegründete Teams nominiert werden. Entfällt auch dies, fallen die Plätze vakant. Der Zeitraum der Pokale richtet sich nach dem Rahmenterminkalender des übergeordneten Mikro-Weltfußballverbandes.



    [7] Vorstand
    (1) Der Vorstand des FBA ist Jährlich von den Trainern der laufenden Saison zu nominieren und zu Wählen. Nominiert wird in den ersten zwei Wochen der Saison. Gewählt wird 2 Wochen später. Der Nominierte, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann gilt als gewählt. Nominiert werden darf jeder, der sich glaubhaft dauerhaft auf dem Astorischen Kontinent aufhält und Aktivität zeigt.


    (2) Der Vorstand des FBA ist gleichzeitig auch Ligaleiter. Er hat die Aufgabe die Liga zu betreiben und am Leben zu erhalten. Er vertritt die Liga und den Verband nach Außen und ist Verantwortlich für die Liga sowie für den Verband.


    (3) Er benennt binnen zwei Wochen nach Wahl einen Stellvertreter. Der Stellvertreter ist in der Zeit der Abwesenheit des Vorstandes verantwortlich mit allen Pflichten des Vorstandes. Benannt werden darf jeder, der sich glaubhaft dauerhaft auf dem Astorischen Kontinent aufhält und Aktivität zeigt. Findet sich kein Stellvertreter, so bleibt der Posten vakant. Der Vorsitzende bemüht sich jedoch, den Posten zu besetzen.


    (4) Vorstand sowie Stellvertreter dürfen Vereine besitzen, aber nicht unter gleicher ID trainieren. Diese Regelung gilt, solange die Auswertung ohne Einsicht in die Setzdaten erfolgt. Erfolgt die Auswertung so, dass der Vorstand oder sein Stellvertreter die Setzdaten vor der Veröffentlichung einsehen können, darf die rL-Person hinter dem Vorstand und dessen Stellvertreter zwar Vereine besitzen aber nicht mehr trainieren.


    (5) Der Vorstand ist für die Homepage des FBA verantwortlich. Die derzeitige URL lautet: http://www.fussball-in-astor.de.vu (Diese Adresse kann und muss bei Bedarf aktualisiert werden.)


    (6) Scheidet der Vorsitzende aus dem Amt aus, übernimmt sein Stellvertreter vorläufig sämtliche Aufgaben und schreibt den Posten des Vorstandes neu aus. Nominiert werden darf jeder, der sich glaubhaft dauerhaft auf dem Astorischen Kontinent aufhält und Aktivität zeigt. Die Punkte 2-5 bleiben unberührt.



    [8] Vereinsvorsitzende
    Jeder Bürger der VS Astor, eines anderen CartA-Staates oder deren Neben-ID dürfen einen Verein gründen und der FBA beitreten. Der Beitritt erfolgt in der nächstmöglichen Saison. Allerdings darf ein Vorsitzender nur einen Verein pro Liga betreiben. Steigt einer der Vereine in eine Liga auf oder ab, in der dieser Vorsitzende bereits vertreten ist, ist einer der Verein an einen anderen Vorsitzenden abzugeben oder aufzulösen.



    [9] Trainer
    Jeder Bürger der VS Astor, eines anderen CartA-Staates oder deren Neben-ID dürfen einen Verein pro Liga trainieren. Steigt einer der Vereine in eine Liga auf oder ab, in der dieser Trainer bereits vertreten ist, ist einer der Verein an einen anderen Trainer abzugeben oder aufzulösen.



    [10] Setzsystem
    Es ist das mSw-System von Herrn Sendler (http://micro-nations.de/sport/cp.php?page=off&subpage=login) zu verwenden. Dieses kann manuell oder automatisiert betrieben werden.


    Das System ist kostenlos zu betreiben.


    Ein kostenloses automatisiertes Setzsystem darf jederzeit mit der Zustimmung der Trainer des FBA und unter Voraussetzung der Zuverlässigkeit eingesetzt werden. Es wird die absolute Mehrheit aller abgegebenen Stimmen benötigt.



    [11] Ungültigkeitsklausel
    Ist einer der hier stehenden Absätze oder Paragraphen ungültig, so ist der Rest davon nicht betroffen.



    [12] Änderungen
    Sollte es sich jemals als nötig erweisen die Satzung zu ändern, so kann dies nur durch einen Antrag eines Mitgliedervereins des FBA oder des Vorstandes und seinen Mitgliedern geschehen, der nach Aussprache mit den anderen Mitgliedsvereinen durch eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wird, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder der FBA-Mitgliedervereine an der Abstimmung teilnehmen müssen.


    [13] Annahme und Inkrafttreten
    Diese Satzung bedarf zur Annahme die Zustimmung von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen der FBA-Mitgliedervereine. Diese Verfassung tritt mit der Unterschrift des Vorsitzenden des FBA und der Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.

  • Regularien zur Durchführung von Internationalen Pokalwettbewerben im Fußball


    1. Zur Entsendung eines Teilnehmers berechtigt sind alle nationalen und internationalen Fußball-Ligen mit Spielbetrieb im laufenden Kalenderjahr.


    2. Jede Liga darf einen Teilnehmer benennen. Es soll möglichst der amtierende Meister am Wetbewerb teilnehmen.
    Bei Verhinderung oder anderen Gründen, die einer Teilnahme hinderlich sind, obliegt es der Liga einen Ersatz zu benennen.


    3. Der Internationale Pokalwettbewerb findet einmal jährlich statt.


    4. Der Ausrichter des Wettbewerbes wird im ersten Quartal eines Kalenderjahres von allen wahrscheinlich teilnahmeberechtigten Ligen erwählt.
    Für die Ausrichtung dürfen sich alle Staaten und Nationalverbände bewerben.


    5. Der Turniermodus ist festgelegt und richtet sich nach der Teilnehmerzahl:
    (a) bei 2-5 Teilnehmern gibt es eine einfache Gruppenrunde, der Tabellenerste gewinnt
    (b) bei 6-12 Teilnehmern eine Gruppenphase mit zwei Gruppen (3er-Gruppen/4er-Gruppen), jeweils der Tabellenerste und Tabellenzweite spielen im KO-System weiter
    (c) ab 13 Teilnehmern werden vier Gruppen (3er-Gruppen und aufwärts) gebildet, nur der Tabellenerste spielt jeweils im KO-System weiter


    6. Es wird nach dem international üblichen 30-Punkte-Setzsystem gespielt.


    Beschlossen am 08.02.2016

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