Investigation concerning Stralia and international law

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 3.849 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von David Clark.

  • Honorable Committee Members,


    hiermit eröffne ich die Investigation zu der Frage:
    "Steht der Einsatz des astorischen Militärs in Stralien im Einklang mit dem Völkerrecht wobei hier unter Völkerrecht das kodifizierte Völkerrecht, kodifizierte völkerrechtliche Verträge auch dann wenn es sich um bilaterale Verträge handelt sowie das Völkergewohnheitsrecht verstanden werden?"


    Unsere gemeinsame Mission ist es, eine Antwort auf diese Frage zu formulieren. Einen ersten Zwischenbericht werden wir bereits in wenigen Tagen vorlegen müssen. Ich gehe davon aus, dass die Ergründung bis dahin nicht abgeschlossen sein kann. Daher sollten wir zwar mit der gebotenen Eile aber ohne Hektik und in angemessener Tiefe der aufgeworfenen Frage nachgehen.


    Ich schlage vor dass wir zunächst Themen und mögliche Experten sammeln, die wir befragen wollen. Hierzu erbitte ich Wortmeldungen.

  • Honorable Committee Members,


    Zunächst sollten wir ergründen welche völkerrechtlichen Normen verletzt sein könnten. Hierzu macht es Sinn zunächst mögliche Probleme durch die Betroffenen darstellen zu lassen.


    Ich schlage vor Mr. John Wong, oberster Diplomat der Republik Stralien zu laden.


    Weiterhin müssen wir ergründen welche völkerrechtlichen Normen es gibt, die betroffen sein könnten und wie dies zu bewerten ist.


    Ich schlage vor Mr. J. Bryant Lodge, Attorney General of the United States zu laden.


    Ich schlage vor Ms. Livia de Perkleen, Former Attorney General of the United States zu laden.


    Ich schlage weiter vor, Außenpolitik- und Rechtsexperten zu laden. Gibt es hier Vorschläge? Denkbar wäre etwa Ms. Nessie Dyce, Leiterin der Dyce Foundation of Foreign Affairs oder John Edgar Powell, Rechtswissenschaftler. Denkbar wären auch ehemalige Verfassungsrichter oder dergleichen.

  • Mr Chairman,
    Völkerrecht wurde durch die MoI definiert als
    1. kodifiziertes Völkerrecht
    2. kodifizierte völkerrechtliche Verträge (auch solche von lediglich bilateraler Wirkung)
    3. Völkergewohnheitsrecht.


    Die ersten beiden Punkte lassen sich durch den Bestand in der Federal Libery abschließend benennen auf die Diplomatic Contracts and Agreements und die Executive Agreements der Vereinigten Staaten.


    Lediglich der Punkt 3 bedarf einer Definition. Diese Definition sollten wir klären und festlegen, ehe wir uns mit dem Tatbestand der Verletzung auseinandersetzen. Insofern hielte ich es für kontraproduktiv, hier schon tatsächliche Feststellungen zu treffen.


    Ich beantrage daher, dass sich der Ausschuss in der ersten Befragungsrunde ausschließlich dem Begriff des "Völkergewohnheitsrechts" widmet und in weiteren Befragungsrunden dann die übrigen Fragestellungen aufgreift.

  • Mr. Speaker,


    Ich muss darauf hinweisen dass ist nicht Aufgabe dieser Investigation ist, das Völkergewohnheitsrecht zu definieren. Diese Investigation hat einen deutlich enger und konkreter gefassten Auftrag.


    Wir müssen lediglich feststellen, ob konkret mit dem Einsatz des US Militärs in Stralien gegen Völkerrecht verstoßen wurde. Hierfür halte ich es für sinnvoll zunächst festzustellen, gegen welche möglichen Vorschriften vermeintlich verstoßen worden sein könnte. Genannt wurde vom Antragsteller die Souveränität Straliens. Eventuell ergäbe die Befragung des Vertreters Straliens weitere Anhaltspunkte. Auf dieser Basis ließe sich dann entlang der Rechtsquellen abprüfen, ob es Normen gibt die verletzt wurden.


    Ich möchte das mit einem Beispiel vom Schulhof deutlich machen. Wenn ein Kind einem anderen Kind Milch ins Gesicht schüttet und sich dieses an die Aufsichtsperson wendet, wird diese immer zuerst Fragen 'stimmt das?'. Erst im zweiten Schritt geht es um eine Bewertung des Vergehens vor dem Hintergrund geschriebener und ungeschriebener Regeln.

  • Mr Chairman,
    wenn der Auftrag sich auf eine Verletzung des nicht näher definierten Begriffs "Völkerrecht" erstreckt, ist es dringend geboten, diesen zu definieren, um gerade den Auftrag abzugrenzen. Worunter sollen wir denn subsumieren, wenn nicht unter einschlägigem Recht?
    Anders gesagt: Wenn wir nicht wissen, wofür es überhaupt Beweise zu sammeln gilt, ist es schwer, Beweise zu sammeln und Tatsachen festzustellen.

  • Mr. Speaker,


    Tatsachen sind Tatsachen. Sie lassen sich feststellen, auch ohne exakte Definition der Werte und Normen. Diese benötigen wir erst, um sie einzuordnen.


    Das Gewohnheitsrecht ist die vielleicht unangenehmste Rechtsquelle. Der Kongress befasst sich damit für gewöhnlich nicht. Daher kann ich verstehen, dass das nun etwas abschreckt. Aber da müssen wir nun durch.


    Denn gewohnheitsrecht entsteht nicht durch Rechtsetzung. Es lässt sich auch nicht abschließend niederschreiben. Sonst - und ich denke das ist plausibel - hätte es ja schon jemand getan.


    Gewohnheitsrecht entsteht durch das wiederholte schaffen von Tatsachen durch verschiedene Akteure und in der Ünetzeugung, damit rechtens zu handeln. Gewohnheitsrecht entsteht durch die Summe der Einzelfälle und damit völlig anders als jede andere Form des Rechts, die eben gerade den Einzelfall nur einordnet in übergeordnete Regeln. Gewohnheitsrecht besteht durch Gewohnheit und Rechtsüberzeugung. Wenn Gewohnheitsrecht zur Debatte steht dann eben gerade deshalb, weil eine Partei für sich beansprucht rechtens zu handeln, obwohl das kodifizierte Recht ihr dazu keine Grundlage gibt.


    Mr. Speaker,
    Sie arbeiten seit bemerkenswert langer Zeit im Kongress. Daher kann ich voll und ganz verstehen, dass Sie sich schwer tun mit der Fotm des Rechts, die außerhalb dieses Wirktahmens völlig anders entsteht. Dennoch müssen wir hier bei der Prüfung aus genau diesem Grunde anders vorgehen als Sie es bislang gewohnt sind.


    Erneut will ich es an einem Beispiel deutlich machen: Auf einem privaten Gelände, sagen wir das eines großen Kaufhauses, gibt es eine Ampel aber kein Schild, dass hier die allgemeinen Verkehrsregeln gelten. Es kommt zum Unfall weil ein Fahrzeug über die rote Ampel fährt.


    Nun erhalten wir den Auftrag zu untersuchen, ob das über rot fahrende Fahrzeug gegen Regeln verstoßen hat.


    Mein Vorgehen wäre es nun zu prüfen, ob es zulässig war über rot zu fahren.
    Ihr Vorgehen wäre, in Analogie zu Ihrer Argumentation der vorgehenden Definition des Völkergewohnheitsrechts, zunächst alle Regeln des Straßenverkehrs auf privaten Gelönden aufzuschreiben um dann, vermutlich deutlich später und nach Sammlung diverser für den konkreten Fall völlig irrelevanter Informationen - das Verhalten an unbeschränkten Bahnübergängen beispielsweise - ebenfalls auf die Frage zu kommen, ob es nun rechtens war oder nicht, über die rote Ampel zu fahren.


    Das Beispiel soll deutlich machen: wenn der Auftrag konkret ist dann müssen wir ihn konkret und spezifisch bearbeiten. Es wäre unnötig sämtliche Regeln aufzuschreiben und - hier hinkt mein Vergleich zum Straßenverkehr - auch unmöglich. Denn Gewohnheitsrecht lässt sich seinem Wesen nach wie ausgeführt garnicht vollständig erfassen.

  • VOTE


    Honorable Members of the Committee,


    Der ehrenwerte Congressman aus Crescent City, Butterfly Blue, beantragt Mr. John Wong aus Stralien zu befragen. Bitte Stimmen Sie ab mit Yea oder Nay. Alternativ können Sie ihre Teilnahme am Geschäftsgang auch mit present bekunden.


    Die Abstimmung dauert 96 Stunden, sofern das Ergebnis nicht vorzeitig festgestellt werden kann.

  • Mr. Chairman,


    Zur Abstimmung:


    Yea



    Zum Verfahren:


    ich möchte anregen etwas Ordnung zu schaffen. Lassen Sie uns künftig diesen Thread für Anträge und die allgemeine Diskussion nutzen und Abstimmungen sowie Anhörungen in eigenen Threads unterzubringen.


    Ich möchte desweiteren darauf hinweisen, dass bis Ende der LP - das ist bereits morgen - ein Zwischenbereicht vorliegen muss, da die Investigation laut den gelten Regelungen sonst abzubrechen wäre.

  • Honorable Members of the Committee,


    Ich möchte gern meine vorläufige Auffassung zur hier behandelten Grage darlegen, die ich gerne im Rahmen der Untersuchung hinterfragen möchte:


    Erstens bin ich der Überzeugung, dass die Souveränität der Staaten ein Grundprinzip des Völkerrechts ist, weil ein Völkerrecht ohne souveräne Staaten garnicht existieren kann.


    Zweitens bin ich der Überzeugung, dass Verhalten und Äussetungen Astors keinerlei Zweifel daran zulassen, dass Stralien als souveräner Staat anerkannt wird.


    Drittens hat unser Militär in anderen souveränen Staaten nur dann etwas zu suchen, wenn die uns darum bitten oder aber zuvor angegriffen haben. Beides liegt im Falle Straliens spätestens seit Anfang März nicht vor.


    Daher komme ich viertens zum Ergebnis, dass unser Vorgehen in Stralien gegen Völkerrecht verstößt.

  • Honorable Members of the Committee,


    Als Chairman erstelle ich nach bestem Wissen einen Zwischenbericht. Es steht Ihnen Frei, es dem Congressman aus Crescent City gleich zu tun und einige Aspekte einzuführen, die mir Anhaltspunkte für das Zwischengutachten liefern.

  • es dem Congressman aus Crescent City gleich zu tun


    Handlung

    Findet es befremdlich, dass Blue in der dritten Person von sich spricht. Hoffentlich war ihm das Chairman Amt nicht schon zu Kopf gestiegen.


    Mr. Chairman,


    ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass der Zwischenbericht per Abstimmung durch den Ausschuss legitimiert werden muss. Ich will aber auch sagen, dass ich es zu diesem Zeitpunkt für zu früh halte, einen sinnvollen Zwischenbericht zu erstellen. Immerhin haben wir kaum richtig begonnen. Ich werde diesen Umstand daher bei der Abstimmung über den Bericht stark mit einbeziehen.

  • Madam President,


    Ich teile grundsätzlich Ihre Haltung zum Zwischenbericht, dennoch ist dieser zu erstellen und muss nach bestem Wissen vollständig sein, weil die Fortsetzung der Untersuchung eines neuerlichen Beschlusses bedarf.


    Ich weise aber auch auf die Regelung des Art. IV Sec 2 SSec 4 Satz 1 zweiter Halbsatz Congressional Committees, Investigations and Questioning Act hin.

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