Witness Dyce

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.141 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jonathan James Bowler.

  • Honorable Members of the Committee,


    Congressman Clark hat beantragt, die Vositzrnde der Dyce Foundation, Former Prime Minister Dyce, als Zeugen zu laden. Stimmen Sie dem zu? Bitte Stimmen Sie ab mit Yea, Nay oder Present. Die Abstimmung dauert bis zu 96 Stunden.

  • Da wir uns faktisch bereits der Verjährungsfrist nähern und der Zeitraum in dem Sanktionen dem allgemeinen Empfinden nach als gerechtfertigt erachtet werden können bereits überschritten ist, hat dieser Geschäftsgang keine Eile. Nichtsdestotrotz wird er selbstverständlich zu Ende geführt.


    Honorable Committee Members,


    Ich stelle hiermit fest, dass die Zeugin Nessie Dyce auf Beschluss des Komitees vorgeladen wird. Madam Dyce wird entsprechend gebeten vor dem Ausschuss zu erscheinen.

  • Handlung

    Sie kommt der Bitte gerne nach und trifft vor dem Sitzungssaal des Ausschusses ein.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

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  • Handlung

    Knabbert an einem mitgebrachten Gurkensandwich und pfeift leise 'God bless Great Jane our Queen!' vor sich her.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

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  • Madam Dyce,


    Willkommen im Kongress. Ich danke Ihnen für Ihr Kommen.
    Bitte sprechen Sie den folgenden Eid: Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott und Edward Alexander Crown beistehen.


    Die religiöse Beteuerung kann entfallen.

  • Mr Chairman,


    Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. Felly, yn fy helpu i Dduw.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

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  • Former Prime Minister Dyce, let me first welcome you to Capitol Hill and thank you for your presence here.

    Handlung

    er schlägt die mitgebrachten Unterlagen auf


    Darf ich Sie erst einmal bitten, in wenigen Worten darzustellen, wer Sie sind und was Sie tun? - Insbesondere den Hintergrund und Umfang Ihrer Expertise.

  • Handlung

    Ist sich ob der Gepflogenheiten im Ausschuss nicht ganz sicher.


    Mr Chairman, Right Hounorable Congressmen,
    Right Hounorable Congressman Clark,


    thank you for your friendly welcome. Mein Name ist Nessie Dyce und ich bin als albernische Staatsbürgerin Untertanin Ihrer Majestät Königin Jane II. Derzeit amtiere ich als Lord Lieutenant in meiner Heimatregion Llyngwyn, diene als Botschafterin Ihrer Majestät in Glenverness und führe als Stifterin die Dyce Foundation for Foreign Affairs.


    Im Laufe meiner politischen Tätigkeit war ich mehrfach Abgeordnete des House of Commons (dem albernischen Unterhaus) und als solche zeitweilig auch Speaker of the House. Verwaltungsaufgaben nahm ich darüber hinaus als Mayor of Porth Victoria und Bailiff of Fawkland wahr. Ich diente in verschiedenen Kabinetten zunächst als Secretary of State for the Crown Colony of Medea, später als Minister of Home and Medean Affairs sowie als Minister of Foreign (and Empire) Affairs. Als Prime Minister führte ich selbst eine Regierung Ihrer Majestät an. Für meine politische Tätigkeit wurde ich als Dame Grand Cross in den Most Distinguished and Illustrious Royal Theresian Order und als Dame in den Most Illustrious Order of St. Brigid (Glenverness) aufgenommen. Die höchst ehrenwerte Präsidentin der Vereinigten Staaten geruhte jüngt, mir den White House Ribbon zu verleihen.


    Soweit vielleicht zu meinem politischen CV. Meine Expertise im Bereich der Außenpolitik erwarb ich vor allem in meiner Zeit als albernische Außen- und Premierministerin. Diese Erfahrung habe ich nach meinem Ausscheiden aus der aktiven Politik in die von mir begründete Stiftung überführt. Wenn Sie konkrete Nachfragen haben, möchte ich gerne darauf eingehen.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

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  • Madam Dyce,


    Dieser Ausschuss befasst sich mit der völkerrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Einsatzes satirischen Militärs in Stralien. Ich bitte um Ihre Einschätzung zu folgenden Fragen:


    Ist die Souveränität der Staaten ein Grundpfeiler des Völkerrechtes?


    ist Stralien ein Sozveräner Staat im Sinne des Völkerrechts?

  • Mr Chairman, Right Hounorable Congressmen,
    Right Hounorable Congressman Blue,*


    lassen Sie mich vorwegschicken, dass ich von Haus aus keine Rechtswissenschaftlerin bin. Zwar habe ich einen Hochschulabschluss und seit kurzem einen Doctor of Letters honoris causa, nicht aber eine Ausbildung im Handwerk der Juristerei. So kann meine Antwort also kein Fachgutachten werden, sondern nur vom Blickpunkt der politischen Sichtweise erfolgen. Sozusagen aus der Praxis heraus.


    Zunächst die Frage nach der Souveränität im Völkerrecht. Well, ein kodifiziertes Völkerrecht ist seit dem Untergang diverser internationaler Organisationen (ich erinnere an die UVNO, den UC, den Völkerbund, den RdN und andere) nicht oder nur rudimentär vorhanden. Sicherlich wirken manche der von den erwähnten Organisationen erlassene rechtliche Bestimmungen teilweise noch fort, doch hat sich in diesem Sinne ein von allen - oder zumindest vielen - Staaten akzeptiertes und verschriftlichtes Völkerrecht bislang nicht etabliert. Folglich bleibt eine Art Gewohnheitsrecht übrig, dass sich im Laufe der Jahre entwickelt hat und das auf einen breiten Konens stößt. Wenngleich auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen.


    Einer dieser gewohnheitsrechtlichen Völkerrechtsgrundsätze ist sicherlich die Anerkennung der Souveränität von Staaten. Dabei sehe ich zwei Tendenzen, die ich Ihnen gerne skizzieren möchte. Es gibt Staaten, die die Souveränität eines Staates erst durch einen Vertragsabschluss - zumindest aber durch ein Exekutivabkommen - anerkennen. Dies setzt entsprechende Vorverhandlungen voraus und es bleibt zu fragen, ob nicht allein durch die Aufnahme solcher Verhandlungen schon eine gewissen Souveränität unterstellt wird. Dieses Procedere ist völlig unbhängig von sonstigen Umständen und ist eher vereinzelt anzutreffen. Also eher die Ausnahme, denn die Regel. Im Gegensatz dazu ist es eigentlich schon seit frühesten Jahren Usus, dass Staaten spätestens mit der Verzeichnung auf einer offiziellen Gesamtkarte als souverän anerkannt werden. Das mag in den Zeiten des B.I.K.s noch anders gewesen sein, spätestens aber seit den Karten der IOK/OIK, GF, AIC und CartA hat sich dieses Praxis etabliert. Die Verzeichnung auf der Karte zieht in der Regel die Anerkennung der Souveränität aller anderen Staaten der Karte (und darüber hinaus) mitsich, sofern diese Souveränität nicht von einzelnen Staaten unmittelbar danach in Frage gestellt oder negiert wird. Folglich würde ich die Frage nach Souveränität von Staaten durchaus als einen Grundpfeiler des Völkerrechtes ansehen.


    In diesem Sinne würde ich weiter ausführen, dass Stralien ein souveräner Staat im Sinne des Völkerrechtes ist.


    --
    * Wer ist hier im Ausschuss zu adressieren?

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

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  • Former Prime Minister Dyce,
    wenn wir nun annehmen, dass der Grundsatz der Souveränität allgemein anerkannt ist - lassen sich auch Grenzen dieser Anerkennung feststellen?

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