Naming of public Buildings

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 915 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Marc Peterson.

  • Honorable Commoners!


    Ich eröffne hiermit die von mir beantragte Open Discussion zum Thema Benennung von öffentlich zugänglichen Gebäuden.
    Wir haben seit längerer Zeit zahlreiche öffentlich zugängliche Gebäude die den Namen irgendwelcher unbedeutender Leute mit dem Namen Dietz tragen und das kann es einfach nicht sein!
    In einer Großstadt wie Astoria City kann es nicht sein dass ein Bürgermeister meint er müsse alle Gebäude nach seinen Verwandten benennen - selbst wenn sie von der Familie Dietz gesponsert werden. Wie sieht das den bitte aus?!
    Dietz International Airport vielleicht künftig? Dietz City? Empire Dietz Building?

  • SimOff

    Sorry, untergegangen. :facepalm


    Honorable Commoners,
    ich sehe diese Benennungspraxis ebenfalls kritisch. Möglicherweise wäre es angemessen, derartige Entscheidungen den gewählten Versammlungen zu überlassen?


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Honorable Commoners,


    Ich finde die Assembly sollte ein Gremium schaffen welches sich dieser Aufgabe annimmt. Eine Art Special Committee.
    Öffentliche Gebäude sollten nach Personen benannt werden die etwas wertvolles für den Staat geleistet haben und der Öffentlichkeit bekannt sind. Wer ein Gebäude nach irgendwem benennen möchte soll das bitte machen, aber auf privatem Grund, nicht auf öffentlichem Grund.


    Wir sind nicht in Andro wo alles nach Familienmitgliedern benannt wird.

  • Honorable Commoners,
    ich wäre nach wie vor eher dafür, dieses Recht auf lokaler Ebene zu belassen und es einfach nur einer Einzelperson zu entziehen. Die Wahrnehmung durch ein gewähltes Gremium oder die Bürgerversammlung scheint mir geeignet.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Honorable Commoners,


    Im Falle Astoria City ist die lokale Ebene so eine Sache. Man munkelt dass der Führer Dietzler die Gremien in seiner Stadt kontrolliert.
    Darum finde ich es sollte Sache eines spezialen Komitees innerhalb der Assembly sein.

  • Honorable Commoners,


    der Eigentümer einer Sache hat das Namensrecht.
    Wenn der Eigentümer eine juristische Person ist, dann muss es ein Organ geben, welches für diese Entscheidungen dieser Art trifft.
    Wenn wir einen Vergleich ziehen wollen, dann sollten wir den richtigen nehmen und nicht den falschen.
    Derartige Angelegenheiten sind Sache der Exekutive, nicht der Legislative.


    Alles andere würde auch den Präzedenzfällen in dieser Nation widerstreben, um hier nur zwei zu nennen:
    Governor Marani hat den Sitz des Gouverneurs eigenmächtig Fink House getauft.
    Secretary of the Interior Jameson hat den Sitz des Department of the Interior eigenmächtig Newman Building getauft.


    Dass die Staaten sich selbst durch Gesetz Spitznamen gegeben haben, tut dem keinen Abbruch,
    denn da haben die Organe schließlich für sich selbst den Namen bestimmt und nicht für eine Immobilie, die zu eigenen Entscheidungen nicht fähig ist.


    Btw: Selbst Gott als Inhaber aller Macht hat nicht selbst das Namensrecht genutzt, sondern die Benennung von Tieren einer Einzelperson überlassen ...

  • Honorable Commoners,


    Aber wenn eine Privatperson auf einem Platz welcher dem Staat gehört ein Gebäude baut, ist es streitbar wer das Namensrecht hat.
    Ebenso ist es hinterfragbar ob Dietz Genehmigungen der Ministerien hat.

  • Honorable Commoners,


    Mr. Hamzatow, Sie ziehen Streitfälle heran, die gar keine sind, um von ihrer schwachen argumentativen Position abzulenken. Alle Dinge haben einen Eigentümer. Das Eigentumsrecht am Grundstück schlägt nicht auf das Gebäude durch. Wenn jemand einem anderen auf seinem Grundstück ein Baurecht gewährt, muss er das Bauwerk dulden und kann es - auch in Rechtsnachfolge - nicht ohne Grund diesem wieder entziehen. Das Gebäude kann folglich einem anderen gehören als dem Grundstückseigner. Gleiches gilt für das Verhältnis von Staats- zu Stadtgrundstücken. Alle Gebäude, der der Stadt zugeordnet sind, über die hat der Staat keine Verfügungsgewalt mehr, wenn sie ihm nicht durch Pacht- bzw. Mietvertrag eingeräumt wurde.


    Folglich ist es Sache des Gebäudeeigners, sein Gebäude zu benennen. Und auch wenn ein markantes Gebäude einen markanten Namen hat und eine Orientierung erleichtert, so begründet ein Gebäudename noch keine öffentliche Nutzungspflicht; es bleibt beim Ordnungsrecht der Adresse.

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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