Small Conference Room
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- 54 Madison Av.
- The State of Astoria
Es gibt 163 Antworten in diesem Thema, welches 13.498 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jason Hoffman.
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Handlung
Der kleine Konferenzraum der Governor's Mansion wird für das Treffen mit Mr. Nagy und Miss McKellan vorbereitet. Beide sind eingeladen, um über die Zukunft der Rechtsprechung in Astoria State zu sprechen.
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Handlung
Sue trifft bereits früh ein und wird in den Konferenzraum geführt, wo sie einen Kaffee trinkt und ihre Unterlagen nochmal sortiert.
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Handlung
Quinn betritt den Raum, begrüßt Dr. McKellan und wartet dann mit ihr gemeinsam auf den letzten Gast.
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Handlung
Dr. Sándor Nagy betritt als letzter der Teilnehmer den Konferenzraum. Er begrüsst die Anwesenden.
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Dr. Nagy. Es freut mich dass sie es geschafft haben. Sie kennen Dr. McKellan? Ich würde Sie beide gerne bitten, eventuelle Streitigkeiten aus Gerichtssälen hier außenvor zu lassen. Dann können wir bestimmt konstruktiv und ergebnisorientiert zusammen arbeiten.
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In der Tat Governor, ich und Dr. McKellan sind miteinander bekannt.
Handlung
Macht eine kurze Pause.
An mir soll es nicht scheitern. -
Dann hoffe ich, dass das funktioniert. Die Kanzlei von Dr. McKellan berät die Regierung seit kurzem in rechtlichen und rechtspolitischen Fragen.
Nun, auf Grundlage der Diskussion in der Assembly: Gefällt Ihnen denn das Grundgerüst in der angedachten Form? -
Handlung
Rümpft nach dem zweiten Satz des Gouverneurs die Nase, beschliesst sich aber zur Wahrung des Gesprächsklimas einen Kommentar zu verkneifen.
Wie ich bereits in der Diskussion sagte, kann ich mir die Etablierung einer eigenen Rechtssprechung in der angedachten Form sehr gut vorstellen. Für besonders wichtig halte ich es aber dass eine Klausel zur Weiterreichung von Fällen an die Federal District Courts integriert wird. Somit gewährleisten wir dass Verfahren nicht etwa aufgrund temporärer personeller Unterbesetzung unnötig verzögert werden. Zwar bietet, wie sich zeigte, auch der Bund nicht immer Gewähr für ein zügiges Verfahren, aber es bringt doch zusätzliche Sicherheit. -
Dr. Nagy, wie stehen Sie denn zum vorgeschlagenen Modus für die Ernennung der Richter - also ein durch die Exekutive ernannter Richter und zwei durch die Legislative bestimmte Richter?
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Dazu noch eben, Mr. Governor : in meinen Augen müsste es hier auf jeden Fall eine Klausel geben, nach der der durch die Exekutive ernannte Richter nicht über Angehörige der Exekutive - vor allem nicht bei Vergehen im Amt - richtet. In der Legislative würde eine solche Regelung dagegen in meinen Augen Missbrauch seitens der Exekutive begünstigen.
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Vielleicht ganz generell: woher rührt der Gedanke einen der Richter direkt durch den Gouverneur zu ernennen?
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Es geht um eine möglichst unabhängige Rechtsprechung. Daher kam dieser Gedankengang: jede der anderen Gewalten bestimmt die Besetzung des Gerichts teilweise mit. So wird verhindert, dass eine der Gewalten - in welcher Form auch immer - hier viel Macht ausüben kann.
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Den Gedankengang kann ich durchaus nachvollziehen. Ist dementsprechend auch eine Kopplung der Amtszeit des hauptberuflichen Richters an jene des Gouverneus vorgesehen? Ich persönlich würde hier eher dazu tendieren die Amtszeiten nicht zu verknüpfen, schon alleine aufgrund allenfalls hängigen Verfahren.
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An eine solche Verknüpfung war bislang nicht gedacht. Ich würde dazu tendieren, hier keine Abhängigkeit zu schaffen. Ich könnte mir gut vorstellen, die Richter immer auf 6 Monate zu ernennen, mit Wechseln im zweimonatigen Rhythmus. Außerdem sollte in meinen Augen ein einmal begonnenes Verfahren vom zu Beginn zuständigen Richter soweit möglich auch über die Amtszeit hinaus beendet werden.
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Da stimme ich Ihnen vollumfänglich zu.
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Das freut mich. Ich denke wir werden uns auch darüber einigen können, dass hauptamtliche Richterinnen und Richter auf jeden Fall eine Zulassung als Anwalt in Astoria State aufweisen sollten. Weitaus größeren Gesprächsbedarf sollten die ehrenamtlichen Richter darstellen. Haben Sie sich dazu schon Gedanken gemacht?
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Selbstverständlich sollte der vom Gouverneur ernannte hauptamtliche Richter über eine entsprechende Zulassung verfügen. Bei den ehrenamtlichen Richtern kann ich mir im Grunde Laien vorstellen. Zunächst stellt sich aber ganz generell die Frage wie wir das Gericht ausgestalten wollen. Wenn es wie bei den District Courts Einzelrichter sein sollen, so müssten wir uns überlegen wie wir auch bei den Laienrichtern einen gewissen Qualitätsstandard durchsetzen können. Weniger problematisch würde sich das Ganze darstellen wenn die Richter ähnlich wie beim Supreme Court als Kollegialgremium agieren, wie es ja auch schon in der Open Discussion vorgeschlagen wurde. In diesem Falle würde ich vorschlagen den hauptamtlichen Richter auch mit der Rolle des Gerichtspräsidenten zu betrauen. Ihm würde ich dann auch einen Stichentscheid zu gestehen.
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Ich nehme an, Ihren ersten Satz darf man auch auf die von der Assembly ernannten Richter beziehen, oder?
Was die Entscheidungsfindung angeht, so hatten wir mehrere Modelle im Kopf.
Alle hatten dabei eines gemeinsam: Das reine Treffen eines Beschlusses - etwa die Feststellung, dass jemand ohne abgeschlossene Prüfung einen akademischen Grad führt o.Ä. - soll einer der hauptamtlichen Richter alleine treffen können. Das soll solche Verfahren beschleunigen, in denen es in den Augen der Regierung keiner erweiterten Beweisaufnahme bedarf.
Bei Verfahren in Strafsachen etwa war eine Kollegialentscheidung angedacht. Hier gab es zwei Modelle:
1. Es entscheiden immer ein hauptamtlicher und ein oder zwei ehrenamtliche Richter gemeinsam. Der hauptamtliche Richter führt dabei den Vorsitz, die drei hauptamtlichen Richter rotieren. Die Schuldfrage könnte beispielsweise der hauptamtliche Richter beantworten, die Strafzumessung müsste am Ende einstimmig beschlossen werde.
2. Es entscheide immer alle ernannten hauptamtlichen Richter, vakante Posten bis zur Zahl von 3 Richtern werden mit ehrenamtlichen Richtern aufgefüllt. Die Schuldfrage würde der vorsitzende Richter klären, die Strafbemessung könnte wieder als gemeinsame Entscheidung erfolgen.Was halten Sie von diesen Modellen? Schwebt Ihnen vielleicht etwas ganz Anderes vor?
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Das reine Treffen eines Beschlusses - etwa die Feststellung, dass jemand ohne abgeschlossene Prüfung einen akademischen Grad führt o.Ä. - soll einer der hauptamtlichen Richter alleine treffen können. Das soll solche Verfahren beschleunigen, in denen es in den Augen der Regierung keiner erweiterten Beweisaufnahme bedarf.
Ich denke hier besteht Einigkeit so dass wir diesen Punkt eigentlich abhaken können. Hier gilt es dann einzig noch ein Rotationsprinzip für die Richter festzulegen.Ich nehme an, Ihren ersten Satz darf man auch auf die von der Assembly ernannten Richter beziehen, oder?
Grundsätzlich ja. Die personelle Bestückung bereitet mir aber zugegebenermassen etwas Bauchschmerzen. Die Frage, und ich halte es gar für die entscheidende Frage in diesem Unterfangen, ist doch ob wir überhaupt genügend hauptamtliche Richter rekrutieren können?Vom Modell her tendiere ich dazu dies folgendermassen zu lösen:
Pro Fall sind zwei hauptamtliche Richter zuständig welche gemeinsam entscheiden, besteht keine Einigkeit hat der vorsitzende Richter welcher von Fall zu Fall rotiert, den Stichentscheid. Gleich würde ich dies beim Strafmass handhaben.
Derjenige hauptamtliche Richter der zuletzt den Vorsitz führte rutscht für das nächste Verfahren salopp gesagt auf die Ersatzbank, derjenige der bereits zuvor dabei war übernimmt den Vorsitz. Jener der drei Richter welcher im ersten Verfahren nicht beteiligt war rutscht für den ehemaligen Vorsitzenden nach.Natürlich wäre es mir auch recht wenn wir jeweils drei Richter pro Fall einsetzen könnten, allerdings zweifle ich daran ob wir dies personell stemmen können. Mit zwei Richtern bleibt uns da bereits etwas mehr Luft, es sollte in dem Zusammenhang ja auch bedacht werden dass mit Sicherheit auch bedarf an Anwälten bestehen wird.
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