Standing Orders Of The Assembly

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  • Prof. Dr. Pandora Friedmann

    Rector of Volkby School of Politics

    Mayor of Winchester, Roldem

    former Ratelonian Union Chancellor

    former Gran Novarran Imperial Commissioner of Commerce

    former Deputy Secretary-General of the Council of Nations


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    Einmal editiert, zuletzt von Elizabeth Hamilton ()

  • Mit der Verabschiedung und dem damit verbunden Inkrafttreten der nachfolgenden neuen Geschäftsordnung tritt die vorstehende Geschäftsordnung in der Fassung vom 02.04.2007 gemäß Section VII Article 12 Subsection 3 außer Kraft.



    Standing Orders of The Assembly, Astoria State


    Section I –Generals


    Article 1 -The Assembly
    1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
    2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Section II -Speaker


    Article 2 -Speaker of The Assembly
    1) Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Speaker der die Sitzungsleitung inne hat und über das Hausrecht wacht.
    2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
    3) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird immer dann durchgeführt, wenn
    a) vier Monate seit der letzten Wahl eines Speaker der Assembly vergangen sind
    b) das Amt vakant ist oder
    c) dies zwei Drittel der Mitglieder der Assembly verlangen.
    4) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird durch den Governor durchgeführt. Ist dieser abwesend oder sein Amt vakant, übernimmt das Mitglied der Assembly, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten Bürger von Astoria State ist die Wahlleitung.


    Article 3 –Vacancies
    1) Im Falle der Verwaisung des Amtes des Speaker of The Assembly
    a) werden durch den Governor, oder bei dessen Abwesenheit oder Vakanz durch den Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, unverzüglich Neuwahlen für das Amt des Speaker eingeleitet.
    b) übernimmt der Governor pro tempore die Sitzungsleitung über The Assembly, bis ein neuer Speaker gewählt wurde.
    2) Für den Fall, dass der Governor abwesend oder sein Amt vakant ist, übernimmt pro tempore der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Sitzungsleitung.

    Section III -Commoner


    Article 4 -Rights and duties
    1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    3) Jedes Mitglied des Parlamentes darf einmal pro Woche eine Anfrage an den Governor stellen, welche innerhalb von 168 Stunden öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.


    Section IV -Course of business


    Article 5 –Discussions
    1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
    2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Speaker gestellt werden. Die Aussprachen werden im Parlament vom Speaker eröffnet und beendet.
    3) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und sollen höchstens 168 Stunden andauern. Der Speaker hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Parlaments im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
    4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens ein Viertel der Mitglieder der Assembly möglich. Ist erkennbar, dass weiterhin ein erheblicher Bedarf an der weiteren Aussprache besteht, kann der Speaker eine Aussprache auf eigene Initiative verlängern; Article 5/5, Satz 1 gilt entsprechend.
    5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von ein Viertel der Mitglieder der Assembly die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Speaker die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
    6) Beschlussanträge sind vom Speaker in der Form "[Discussion]Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.


    Article 6 –Votes
    1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a) eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b) eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
    7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.


    Section V -Code of behavior


    Article 7 -Rules of The Assembly
    1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 8 –Etiquette
    1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Speaker, der als Madam oder Mister Speaker zu titulieren ist.
    2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Section VI -Sanctions


    Article 9 –Admonishments
    1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 10 –Monetary
    1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 11 - Prohibition of access
    1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
    5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
    6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Section VII -Final provisions


    Article 12 –Validity
    1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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