Office of the Speaker

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  • Gut, ich sehe schon dass es keinen Sinn hat, dass wir uns mal vernünftig unterhalten.


    Wenn sie es vorziehen, dass wir gegeneinander arbeiten, statt gemeinsam an einem Strang für Astoria State zu ziehen, dann werde ich sie nicht daran hindern können.


    Ich bezweifele, dass sie meinen Job besser machen würden, denn auch sie können nur mit dem arbeiten, was die Gemeinschaft der Bürger von AS hergibt. Und das ist herzlich wenig. Daran wird auch ihr plötzlicher Aktionismus nichts ändern.


    Im Übrigen finde ich es mehr als lächerlich, ein Misstrauensvotum anzustreben, nur weil man eine unterschiedliche Auffassung von dem Begriff "verwaisen" hat. Aber ich schweige und genieße ihre Show, Mr. Pierpont.

  • Ich glaube wir haben ihre Show zu viel zu lange ertragen müssen, Mr. Govenor. Aber ich denke - auch wenn Ms. Lanter-Davis ausgeflogen scheint - dass dies nicht die richtige Räumlichkeit für eine derartige Diskussion ist.

  • Mr. / Madam future president of the Assembly (;)),


    Ich erbitte Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf:



    Amendment to the Constitution of Astoria State


    Article 1
    (1) Artikel III, Sec. 3 der Verfassung von Astoria State wird ersatzlos gestrichen.
    (2) Die Nummerierung aller nachfolgenden Sections wird angepasst.



    Article 2
    Das Amendment tritt durch Annahme durch die Assembly und die Verkündung durch den Governor in Kraft.



    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Ich beantrage, meinen Antrag bis zur Entscheidung über den Antrag von Assemblyman Wells zurück zu stellen.
    Dies scheint mir zur Beruhigung der allgemein etwas hitzigen Situation das sinnvollste zu sein.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State


  • Diesen Antrag ziehe ich zurück da sich gezeigt hat dass einige Mitglieder der Assembly nicht mit Macht umgehen können und ich nicht Gefahr laufen möchte diese Personen in gleich zwei wichtigen Ämtern zu sehen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Ich ziehe meinen Antrag auf Neuwahl des Governors zurück.


    Ich beantrage, die folgende neue Verfassung für Astoria State zur Beratung und Aussprache zu stellen:


    CONSTITUTION OF ASTORIA STATE



    PREAMBLE:
    Wir, das Volk von Astoria State,
    in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.



    ARTICLE I - ASTORIA STATE


    Section 1: Astoria State
    Astoria State ist ein demokratischer und republikanischer Rechtsstaat und ein Staat der Vereinigten Staaten von Astor.


    Section 2: Sovereignity of the People
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird in einer Regierung vom Volk, durch aus Volk und für das Volk ausgeübt.


    Section 3: Divison of Government
    Die Regierung ist in drei Teile unterteilt, die voneinander unabhängig sind. Dies sind die Legislative, die Exekutive und die Judikative.


    Section 4: Citizen of Astoria State
    Bürger von Astoria State ist jeder Bürger der Vereinigten Staaten von Astor, der seinen Hauptwohnsitz im Gebiet des Staates hat.


    Section 5: Capital and State Symbols
    (1) Hauptstadt von Astoria State und Sitz der Region ist Greenville.
    (2) Die Symbole des Staates werden durch Gesetz festgelegt.



    ARTICLE II – BILL OF RIGHTS


    Section 1: The Bill of Rights
    (1) Die folgenden Grundrechte sind die Grundlage alles menschlichen Zusammenlebens und für die staatliche Gewalt unmittelbar bindend und verpflichtend.
    (2) Die im Folgenden genannten Grundrechte sollen keine weiteren Rechte und Freiheiten, die hier nicht genannt sind, schmälern oder verneinen.


    Section 2: Equal rights
    (1) Alle Menschen sind gleich in ihren Rechten, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Rasse und ihres sozialen Status zu.
    (2) Besondere Rechte oder Privilegien dürfen niemandem verliehen werden und niemand darf sie ausüben, es sei denn für die Dauer, für die ihm ein Staatsamt anvertraut ist.


    Section 3: State Religion, Freedom of Belief
    (1) Es besteht keine Staatsreligion und keine Staatskirche. Keine Religion oder Glaubensgemeinschaft darf durch die öffentliche Gewalt bevorzugt oder benachteiligt werden.
    (2) Jeder Mensch genießt Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die freie Ausübung von Religion und Glauben wird durch den Staat garantiert.


    Section 4: Freedom of Speech
    (1) Die Freiheit, seine Meinung zu äußern und in Wort und Schrift und Bild und Ton festzuhalten, sie zu veröffentlichen und anderen Menschen zugänglich zu machen, ist garantiert.
    (2) Die Freiheit der Presse und der Medien ist gewährleistet und niemand darf daran gehindert werden, sich aus frei zugänglichen Quellen zu informieren. Es findet keine Zensur oder anderweitige Einschränkung statt.


    Section 5: Freedom of Assembly and Association
    Jeder hat das Recht, sich friedlich zu versammeln und Vereinigungen zu gründen.


    Section 6: Freedom of Petition
    Alle Bürger haben das Recht, mit Petitionen und Schreiben ihre Anliegen an die Organe und Amtsträger des Staates heran zu tragen.


    Section 7: Freedom of Property
    (1) Das Recht jedes Menschen, Eigentum zu erwerben und über dieses zu verfügen sowie zu erben wird durch den Staat geschützt und garantiert.
    (2) Niemand darf durch den Staat seines Eigentums entsetzt werden, ohne vorherige angemessene Entschädigung und nur für die Erfüllung von öffentlichen Angelegenheiten, und niemandem darf das Recht verweigert werden, gegen diese Entsetzung oder die Angemessenheit der Entschädigung Klage vor Gericht zu führen.


    Section 8: Prohibition of Bills of Attainder
    Niemand darf auf anderem Wege als durch Urteil eines gesetzmäßigen Gerichtes für eine Tat bestraft werden.


    Section 9: Free access to the Courts
    Ein jeder hat das Recht, vor einem Gericht dieses Staates Klage zu erheben und in einem gerichtlichen Verfahren seine Rechte zu fordern und zu verteidigen.


    Section 10: Secrecy of telecommunication and of the mail
    Das Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis wird garantiert.


    Section 11: Freedom of Movement
    (1) Jeder Bürger hat das Recht der Freizügigkeit im gesamten Staatsgebiet.
    (2) Kein Bürger darf aus dem Staat verbannt werden, und ebenso darf niemandem soll die Ausreise verboten werden.


    Section 12: Professional Freedom
    Jeder darf seinen Arbeits- und Ausbildungsplatz und seinen Beruf frei wählen.


    Section 13: Inviolability of the home
    Die Wohnung ist unverletzlich.


    Section 14: Right to life and physical integrity
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.


    Section 15: Persuit of Happyness
    Jeder hat das Recht, nach seiner persönlichen Entfaltung und nach Glück zu streben und soll daran nicht gehindert werden.


    Section 16: Freedom of research and art
    Die Wissenschaft, Forschung und Lehre ebenso wie die Kunst sind frei und unterliegen keiner staatlichen Beschränkung.


    Section 17: Suspension of Laws
    Keine Macht außer der Legislative soll in diesem Staat die Gesetze in ihrer Wirkung und Geltung einschränken oder aufheben, außer wo es durch diese Verfassung bestimmt ist.


    Section 18: Restrictions of Freedoms
    (1) Die Grundrechte, wie sie in diesem Artikel genannt sind, unterliegen der Einschränkung durch das Gesetz und aufgrund des Gesetzes, jedoch nur in dem Maße, wie es zur Wahrung anderer Grundrechte und besonderer staatlicher Werte und Güter unerlässlich ist.
    (2) In keinem Fall darf ein solches Gesetz für den Einzelfall gelten. Es muss allgemeine Gültigkeit haben.


    ARTICLE III – THE LEGISLATIVE BRANCH


    Section 1: The Legislative Branch
    Mit der Gesetzgebung ist das Parlament von Astoria State betraut, welches den Namen „Legislative Assembly of Astoria State“ trägt.


    Section 2: Membership
    (1) Mitglied der Legislative Assembly of Astoria State (Assemblyman) ist jeder Bürger des Staates, welcher seinen Amtseid vor der Assembly abgeleistet hat und welchem nicht durch ein Gericht die Befähigung zum Bekleiden öffentlicher Ämter entzogen wurde.
    (2) Durch Gesetz kann vorgesehen werden, dass einem dauerhaft inaktiven Assemblyman die Mitgliedschaft entzogen werden kann. Sie kann jederzeit neu erlangt werden.


    Section 3: Presidency
    (1) Den Vorsitz über die Sitzungen der Legislative Assembly of Astoria State führt der Governor.
    (2) In Fällen, in welchen der Governor abwesend, an Führung des Vorsitzes der Assembly verhindert oder das Amt vakant ist, soll der Lieutenant-Governor den Vorsitz übernehmen.
    (3) Können weder der Governor noch der Lieutenant-Governor den Vorsitz führen, so geht der Vorsitz auf den Assemblyman, welcher am längsten Mitglied der Legislative Assembly ist und erklärt, den Vorsitz zu übernehmen, als President pro tempore bis zur Wahl einer neuen Presidency über. Sind Assemblymen gleich lange Mitglied, so hat derjenige, welcher länger Bürger ist, den Vorsitz.


    Section 4: Standing Orders, Publicity
    (1) Die Legislative Assembly of Astoria State kann sich eine Geschäftsordnung zur Regelung ihrer Arbeit geben.
    (2) Sitzungen in der Legislative Assembly erfolgen öffentlich, sofern nicht in begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, wobei Enthaltungen unberücksichtigt bleiben, die Öffentlichkeit für ein bestimmtes Thema ausgeschlossen wird.


    Section 5: Procedure of Legislation
    (1) Gesetzesvorlangen (Bills) können von jedem Assemblyman eingebracht werden.
    (2) Sie sind durch die Legislative Assembly zu beraten, wobei die Beratung drei Tage nicht unterschreiten und außer in besonderen Ausnahmefällen sieben Tage nicht überschreiten soll.
    (3) Nach dem Ende der Beratung beschließt die Legislative Assembly über die Bill. Eine Bill ist angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Bill votiert, wobei Enthaltungen unberücksichtigt bleiben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
    (4) Erklärt der Governor innerhalb von 7 Tagen nach dem Beschluss des Gesetzes, dass er sein Veto gegen eine Gesetzesvorlage einlegt, so kann die Gesetzesvorlage nur Gesetz werden, wenn die Legislative Assembly die Bill in unveränderter Fassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen unberücksichtigt bleiben, erneut beschließt.
    (5) Der Governor hat Bills unverzüglich auszufertigen und zu verkünden. Tut er dies nicht innerhalb von 7 Tagen und legt er in dieser Zeit auch kein Veto ein, so tritt das Gesetz auch ohne Verkündung in Kraft. Die Verkündung soll dann unverzüglich nachgeholt werden.


    Section 6: Budget
    Ausgaben des Staates bedürfen der Genehmigung durch die Legislative Assembly.


    Section 7: Treaties
    Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Governor geschlossen, sie bedürfen der anschließenden Zustimmung durch ein Gesetz der Legislative Assembly, um in Kraft treten zu können.


    Section 8: Committees
    (1) Die Legislative Assembly kann durch Beschluss Ausschüsse (Committees) einrichten. Committees können zur Erfüllung eines besonderen Zwecks (Select Committee) oder zur dauerhaften Unterstützung der Arbeit der Assembly (Standing Committee) eingerichtet werden. Ausschüsse sind der Legislative Assembly Rechenschaft pflichtig.
    (2) Die Einrichtung von Ausschüssen bedarf eines Beschlusses der Assembly. Er legt die Aufgabe des Ausschusses, die Anzahl der Mitglieder und die weiteren Details der Arbeit fest. Bei Standing Committees legt er zudem fest, wie lange die Amtszeiten der Mitglieder dauern. Sie darf sechs Monate nicht übersteigen. Die Aufgaben und die Zusammensetzung eines Ausschusses können jederzeit durch Beschluss der Assembly verändert werden.
    (3) Die Legislative Assembly kann durch Beschluss ein Committee jederzeit aufheben. Die Arbeit eines Select Committee endet auch ohne Aufhebung mit der Vorlage eines Abschlussberichtes oder der anderweitigen Erklärung an die Assembly, dass seine Aufgabe erfüllt ist.
    (4) Die Mitglieder von Ausschüssen werden durch die Assembly aus ihren Reihen gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
    (5) Die Amtszeit eines Mitgliedes endet mit der Beendigung der Arbeit des Committees. Sofern es sich um ein Standing Committee handelt, endet sich auch mit dem Ablauf der Amtszeit.
    (6) Scheidet ein Mitglied aus dem Ausschuss aus, so wählt die Assembly ein Mitglied nach. Ist die Amtszeit begrenzt, so erfolgt die Nachwahl nur für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
    (7) Die Mitglieder des Ausschusses wählen einen Vorsitzenden (Chairman), der die Sitzungen leitet. Sie können sich eine Geschäftsordnung geben. Erfolgt dies nicht, ist die Geschäftsordnung der Legislative Assembly analog anzuwenden.


    Section 9: Questions and Hearings
    (1) Die Legislative Assembly und hierzu ermächtigte Ausschüsse können von jedem Amtsträger des Staates, ausgenommen Richtern, auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder eine Stellungnahme zu einem speziellen Sachverhalt verlangen (Question).
    (2) Durch Beschluss der Legislative Assembly oder eines hierzu ermächtigten Ausschusses kann jeder Bürger des Staates, ausgenommen Richter, zu einer Befragung zu einem speziellen Sachverhalt geladen werden (Hearing).



    ARTICLE III –THE EXECUTIVE BRANCH


    Section 1: The Executive Branch
    Die vollziehende Gewalt ist dem Governor of Astoria State anvertraut, welcher der Administration vorsteht.


    Section 2: The Lieutenant-Governor
    Dem Governor soll ein Lieutenant-Governor of Astoria State zur Seite stehen, welcher ihn im Falle einer Verhinderung vertritt und ihm im Falle einer Vakanz im Amt nachfolgt.


    Section 3: Election of the Governor and the Lieutenant-Governor
    (1) Der Governor wird im März und im September gewählt und tritt sein Amt durch Ablegen seines Amteseides am ersten Tag des auf den Monat seiner Wahl folgenden an, dasselbe gilt für den Lieutenant-Governor.
    (2) Die Wahl des Governor und des Lieutenant-Governor erfolgt getrennt durch unterschiedliche Stimmzettel.
    (3) Gewählt ist jeweils, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat.


    Section 4: Qualification
    (1) Für das Amt des Governors wählbar ist jeder Bürger von Astoria State, welchem nicht die Befähigung zur Übernahme öffentlicher Ämter durch ein Gericht entzogen wurde und welcher nicht durch ein Impeachment-Verfahren des Amtes enthoben wurde.
    (2) Dasselbe gilt für den Lieutenant-Governor.


    Section 5: Administration
    (1) Der Governor richtet die Behörden des Staates ein, steht ihr vor und leitet sie und führt die Aufsicht über die Behörden des Staates. Er sorgt für die ordentliche Ausführung der Gesetze, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und die anderen Belange des Staates.
    (2) Er kann zu diesem Zweck Verordnungen (Executive Orders) erlassen.
    (3) Er kann seine Befugnisse auf nachgeordnete Behörden übertragen.


    Section 6: Representation
    Der Governor vertritt den Staat nach innen und außen.


    Section 7: Commander-in-Chief
    Der Governor führt den Oberbefehl über die Nationalgarde, die Staatspolizei und die Bürgerwehren von Astoria State.


    Section 8: Vacancies
    (1) Scheidet der Governor vorzeitig aus dem Amt, so soll der Lieutenant-Governor als Governor vereidigt werden und die Amtszeit zu Ende führen.
    (2) Scheidet der Lieutenant-Governor vorzeitig aus dem Amt oder ist das Amt vakant, so soll der Governor einen neuen Lieutenant-Governor nominieren, welcher nach seiner Bestätigung durch die Legislative Assembly für die verbleibende Amtszeit als Lieutenant-Governor vereidigt wird.
    (3) Sind gleichzeitig die Ämters des Governors und des Lieutenant-Governors verwaist, so soll die Legislative Assembly umgehend einen neuen Governor wählen. Bis zur Vereidigung eines neuen Governors soll der President pro tempore der Legislative Assembly als Acting Governor vereidigt werden.


    Section 9: Impeachment
    (1) Jeder Amtsträger des Staates, ausgenommen Assemblymen, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder einer schwerwiegenden Verletzung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags in der Assembly, der von mindestens zwei Assemblymen unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn die Assembly mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennen. Ist besagtes Verfahren gegen den Governor eingeleitet worden, so soll der Lieutenant-Governor die Sitzungsleitung für dieses Verfahren übernehmen.
    (2) Der Governor und der Lieutenant-Governor sollen außerdem automatisch ihres Amtes enthoben sein, wenn sie ohne Angabe von Gründen für mindestens 14 Tagen ihren Amtsgeschäften fernbleiben. Diese Feststellung soll die Assembly durch Mehrheitsbeschluss auf Antrag eines Mitglieds treffen.
    (3) Wer seines Amtes enthoben wurde, soll damit auch die Befähigung, öffentliche Ämter im Staat auszuüben, verlieren und auch nicht mehr Mitglied der Assembly sein können.


    Section 10: Recall Election
    (1) Auf Verlangen von mindestens 5% der wahlberechtigten Bürger kann eine Abwahl des Governors oder des Lieutenant-Governors erfolgen.
    (2) Ist eine solche Motion for a Recall Election eingereicht, so soll eine Abwahl angesetzt werden, die eine Woche nach dem Einreichen des Verlangens beginnt. Ab diesem Zeitraum bis zur Entscheidung über die Abwahl übernimmt für den Fall, dass die Abwahl des Governors beantragt wurde, der Lieutenant-Governor die Amtsgeschäfte des Governors, dieser ist an der Ausübung des Amtes gehindert. Falls gegen den Lieutenant-Governor eine Abwahl beantragt wurde, so ist dieser an der Wahrnehmung seines Amtes und an der Amtsnachfolge verhindert.
    (3) Für diese Abwahl soll das betroffene Amt ausgeschrieben werden, jeder wählbare Bürger, ausgenommen der aktuelle Amtsinhaber, soll seine Kandidatur erklären können.
    (4) In der Abwahl sollen die Bürger in der ersten Frage in Form einer Abstimmung entscheiden, ob der aktuelle Amtsträger abgewählt werden soll und in der zweiten Frage, welcher der Kandidaten für den Fall der Abwahl sein Nachfolger werden soll.
    (5) Stimmt die Mehrheit der Stimmen in der ersten Frage für die Abwahl, so soll nach den Bestimmungen für die Wahlen anhand der Ergebnisse der zweiten Frage der neue Amtsträger bestimmt werden.
    (6) Ist ein neuer Amtsträger bestimmt worden, so soll er umgehend vereidigt werden. Mit der Vereidigung des neuen Amtsträgers scheidet der bisherige Amtsträger aus dem Amt.
    (7) Ist eine Recall Election gegen den Governor angesetzt, so kann zeitgleich keine solche gegen die Lieutenant-Governor beantragt werden, und umgekehrt.



    ARTICLE V – THE JUDICIAL BRANCH


    Section 1: The Judicial Branch
    Die rechtsprechende Gewalt ist dem Astoria State Court of Appeal als oberstem Gericht und den untergeordneten Gerichten übertragen.


    Section 2: The Judges
    Der Astoria State Court of Appeal besteht aus dem Chief Judge of Astoria State und den weiteren Judges, sofern das Gesetz solche vorsieht.


    Section 3: Nomination of Judges
    Richter werden vom Governor vorgeschlagen und nach ihrer Bestätigung durch die Legislative Assembly für sechs Monate vereidigt.


    Section 4: Fundamentals of Justice
    (1) Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen.
    (2) Ausnahmegerichte sind unstatthaft.
    (3) Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich.
    (4) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.


    Section 5: Judicial Review
    (1) Der Astoria State Court of Appeal erklärt Gesetze des Staates, welche mit dieser Verfassung nicht überein stimmen, für verfassungswidrig und nichtig.
    (2) Untergeordnete Gerichte, welche ein Gesetz dieses Staates für Verfassungswidrig halten, haben eine Entscheidung des Court of Appeal hierüber herbei zu führen.



    ARTICLE VI – AMENDMENTS TO THE CONSTITUTION


    Section 1: Amendments to the Constitution
    Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes, welcher den Wortlaut von Verfassungsbestimmungen ändert oder die Verfassung ergänzt.


    Section 2: Procedure
    (1) Ein Verfassungszusatz kann von jedem Assemblyman eingebracht werden. Er wird nur zur Beratung gebracht, wenn er von einem weiteren Assemblyman unterstützt wird.
    (2) Der Verfassungszusatz muss durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bestätigt werden.
    (3) Ein Veto des Governors gegen einen Verfassungszusatz ist unzulässig. Er hat den beschlossenen Verfassungszusatz umgehen zu verkünden.



    ARTICLE VII – FURTHER PROVISIONS


    Section 1: Oaths of Office
    (1) Der Governor hat bei seinem Amtsantritt den folgenden Amtseid zu leisten:
    „Ich schwöre feierlich, dass ich das Amt des Governors of Astoria State gewissenhaft ausführen und nach bestem Wissen und Gewissen die Verfassung von Astoria State bewahren, beschützen und verteidigen werde. So wahr mir Gott helfe.“
    (2) Alle weiteren Amtsträger und alle Mitglieder der Legislative Assembly haben bei ihrem Amtsantritt den folgenden Amtseid zu leisten:
    „Ich schwöre feierlich, dass ich die Verfassung von Astoria State unterstützen und gegen alle inneren und äußeren Feinde verteidigen werde, dass ich ihr Treue und Gefolgschaft erweisen werde, dass ich diese Verpflichtung freien Willens und ohne geistigen Vorbehalt oder Ausflucht eingehe und dass ich das Amt, welches ich hiermit übernehme, gut und ehrlich ausüben werde. So wahr mir Gott helfe.“
    (3) Die Eide können ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.


    Section 2: Coming into force
    (1) Diese Verfassung bedarf des Beschlusses von zwei Drittel der Stimmen der Assembly und tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
    (2) Die bisherige Verfassung von Astoria State ist mit dem Tage des Inkrafttreten dieser Verfassung aufgehoben.


    Section 3: Transition
    (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung soll der Governor umgehend sämtliche Mitglieder der Assembly gemäß den vorstehenden Bestimmungen vereidigen und zugleich Neuwahlen für das Amt des Governors und des Lieutenant-Governors ausschreiben.
    (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung soll der President of the Assembly den Vorsitz über die Assembly an den Governor übergeben. Er scheidet damit aus dem Amt.
    (3) Mit der Vereidigung des neuen Governors, welcher bis zu den nächsten regulären Wahlen amtiert, verlieren der Governor und der Lieutenant-Governor ihr Amt. Bis dahin sollen sie es weiter führen.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State

  • Mr. Speaker,


    ich beantrage Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf:


    Astoria State Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment Ratification Bill


    Section 1 - Ratification of the Congressional Term Adjustment Constitutional Amendment
    Der Hinzufügung des Congressional Term Adjustment Amendment in der im Anhang festgelegten Fassung zur Verfassung der Vereinigten Staaten wird zugestimmt.


    Section 2 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Appendix - The Congressional Term Adjustment Constituional Amendment


    Amendment [Commencement of the congressional election period]
    (1) Das neugewählte Repräsentantenhaus soll stets am 22. Tage des Monats, in welchem seine Wahl stattfindet, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten, und die Funktionsperiode des bisherigen Hauses soll stets an diesem Tag enden.
    (2) Die in den regulären Wahlen gewählten Senatoren sollen ihr Amt stets am 22. Tage des Monats, in welchem ihre Wahl stattfindet, antreten, und die Amtszeit der bisherigen Senatoren soll stets an diesem Tag enden.
    (3) Geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten auf den Kongress über, so sollen die zur Besetzung dieser Ämter im Kongress durchzuführenden Wahlen durch den neu konstituierten Kongress durchgeführt werden.



    Vielen Dank.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State

  • Honorable Commoners,


    ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des President of the Assembly mit dem Zeitpunkt der Neuwahl eines Nachfolgers.


    Ich werde umgehend die notwendigen Schritte für Neuwahlen einleiten.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State

  • Zitat

    Original von Morgan J. Pierpont
    Ich werde umgehend die notwendigen Schritte für Neuwahlen einleiten.


    Gut, scheinbar haben wir unterschiedliche Definitionen des Begriffes "umgehend".
    Ich werde selbst - in Vertretung - tätig.

  • Mr. President of the Assembly,


    ich bitte Aussprache und Abstimmung über folgenden Entwurf:


    Standing Orders of The Assembly, Astoria State


    Section I –Generals


    Article 1 -The Assembly
    1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
    2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Section II -Speaker


    Article 2 -Speaker of The Assembly
    1) Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Speaker der die Sitzungsleitung inne hat und über das Hausrecht wacht.
    2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
    3) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird immer dann durchgeführt, wenn
    a) vier Monate seit der letzten Wahl eines Speaker der Assembly vergangen sind
    b) das Amt vakant ist oder
    c) dies zwei Drittel der Mitglieder der Assembly verlangen.
    4) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird durch den Governor durchgeführt. Ist dieser abwesend oder sein Amt vakant, übernimmt das Mitglied der Assembly, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten Bürger von Astoria State ist die Wahlleitung.


    Article 3 –Vacancies
    1) Im Falle der Verwaisung des Amtes des Speaker of The Assembly
    a) werden durch den Governor, oder bei dessen Abwesenheit oder Vakanz durch den Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, unverzüglich Neuwahlen für das Amt des Speaker eingeleitet.
    b) übernimmt der Governor pro tempore die Sitzungsleitung über The Assembly, bis ein neuer Speaker gewählt wurde.
    2) Für den Fall, dass der Governor abwesend oder sein Amt vakant ist, übernimmt pro tempore der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Sitzungsleitung.

    Section III -Commoner


    Article 4 -Rights and duties
    1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    3) Jedes Mitglied des Parlamentes darf einmal pro Woche eine Anfrage an den Governor stellen, welche innerhalb von 168 Stunden öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.


    Section IV -Course of business


    Article 5 –Discussions
    1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
    2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Speaker gestellt werden. Die Aussprachen werden im Parlament vom Speaker eröffnet und beendet.
    3) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und sollen höchstens 168 Stunden andauern. Der Speaker hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Parlaments im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
    4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens ein Viertel der Mitglieder der Assembly möglich. Ist erkennbar, dass weiterhin ein erheblicher Bedarf an der weiteren Aussprache besteht, kann der Speaker eine Aussprache auf eigene Initiative verlängern; Article 5/5, Satz 1 gilt entsprechend.
    5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von ein Viertel der Mitglieder der Assembly die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Speaker die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
    6) Beschlussanträge sind vom Speaker in der Form "[Discussion]Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.


    Article 6 –Votes
    1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a) eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b) eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
    7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.


    Section V -Code of behavior


    Article 7 -Rules of The Assembly
    1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 8 –Etiquette
    1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Speaker, der als Madam oder Mister Speaker zu titulieren ist.
    2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Section VI -Sanctions


    Article 9 –Admonishments
    1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 10 –Monetary
    1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 11 - Prohibition of access
    1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
    5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
    6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Section VII -Final provisions


    Article 12 –Validity
    1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Mr. President of The Assembly,


    ich bitte um Disskussion und Absstimung zu folgender Beschlussvorlage:


    Die in der Assembly versammelten Bürgerinnen und Bürger von Astoria State,


    IM BESTREBEN, die Sortierung der aktuellen Gesetze unseres Staates übersichtlicher zu gestalten,
    MIT DEM WILLEN, dadurch die Ordnung in den wichtigen Texten Astoria States besser zu organisieren,
    UNTER DEM WUNSCH, es allen Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern die Gesetze und Vorschriften Astoria States effizienter zu finden und zu erreichen,


    beschließen das was folgt:


      (1) Es wird ein Account mit dem Namen „The Astoria State“ angelegt. Dieser Account soll ab sofort dafür benutzt werden die Verfassung und die Gesetze des Staates nach ihrer Inkraftsetzung durch den Governor zu sortieren und zu verwalten.


      (2) Im Thread „V E R F A S S U N G von Astoria State“ werden die alten Verfassungen gelöscht. Es soll nur die aktuellste Version dort zu finden sein.


      (3) Der Thread „Collection of Statutes“ wird umbenannt in „Signature of the Governor“. Hier soll der Governor ab sofort die Gesetze, Verordnungen und Änderungen posten, die er so durch seine Unterschrift in Kraft setzen möchte.


      (4) Es wird ein neuer Thread „Collection of Statutes“ angelegt, in dem der Account „The Astoria State“ die gültigen Gesetze und Verordnungen hinterlegt und verwaltet. Die bereits gültigen werden dort eingepflegt.


      (5) Mit dem Erstellen des Accounts, der Umbennung der Threads und der Neusortierung von Verfassung und Gesetzen betraut die Assembly die Assemblywoman Samantha Cunningham. Bis zum Widerruf durch die Assembly oder ihren eigenen Rücktritt von dieser Aufgabe soll sie sich um diese Angelegenheiten kümmern.


      (6) Dieser Beschluss erlangt in dem Moment Wirksamkeit, in dem ihm in der Assembly bei einer Abstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugestimmt wird.


    So beschließen es die in der Assembly versammelten Bürgerinnen und Bürger von Astoria State.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Mr. President of The Assembly,


    ich bitte um Disskussion und Absstimung zu folgender Beschlussvorlage:


    Constitutional Amendment Act


    An Act to revise the Constitution of Astoria State.


    Article I – General modifications
    (1) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sektion 1“ durch die Nummerierung (1) ersetzt.
    (2) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sek. 2“ durch die Nummerierung (2) ersetzt. Für alle weiteren Worte, die aus „Sek.“ und einer folgenden Nummerierung bestehen, gilt dies äquivalent.


    Article II – Changing Artikel II
    (1) Artikel II, Sek.3, der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(3) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).“


    (2) Artikel II, Sek.5 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(5) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jeden Bürger Astoria States dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung (mindestens 48 Stunden) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.“


    (3) Artikel II, Sek.8 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(8) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll dem Gouverneur zur Unterschrift vorgelegt werden. Unterzeichnet der Präsident oder bleibt er mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz. Erklärt der Gouverneur ausdrücklich seinen Einspruch gegen eine angenommene Gesetzesvorlage, so kann das Parlament mit der Mehrheit seiner Stimmen dieses Veto zurückweisen. In diesem Fall tritt die Gesetzesvorlage unmittelbar nach Zurückweisung des Vetos in Kraft.“


    (4) Artikel II, Sek.9 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(4) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.“


    Article III - Changing Artikel III
    Artikel III der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
      (2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
      (3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
      (4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
      (5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
      (6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
      (7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.“


    Article IV - Changing Artikel IV
    Artikel IV der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1)Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
      (2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.“


    Article V - Changing Artikel VI
    (1) Artikel VI, Sek.1 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.“


    (2) Artikel VI, Sek.2 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.“


    (3) Artikel VI, Sek.4 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.“


    Article VI – Coming into force
    Diese Verfassungsänderung tritt nach ihrer Verabschiedung durch die Assembly in Kraft.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Mr Speaker,


    ich beantrage nach der Verabschiedung des beigefügten Constitutional Amendment durch den US-Kongress, den Ratifizierungsprozess durch die Assembly of Astoria State einzuleiten.


    Election Equality and Fairness Amendment


    Section 1 - Introduction of a Constitutional Amendment
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das Folgende hinzugefügt


    Der Präsident der Vereinigten Staaten soll zusammen mit dem Vizepräsidenten auf einen Zeitraum von vier Monaten in folgendem Verfahren gewählt werden: Die stimmberechtigten Bürger sollen, nach Bundesstaaten getrennt, in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für einen Wahlvorschlag für das Amt Präsidenten und des Vizepräsidenten votieren. In den einzelnen Bundesstaaten soll daraufhin eine Anzahl von Elektorenstimmen ermittelt werden, welche die Anzahl der für den siegreichen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen und das Verhältnis zu den für alle anderen Wahlvorschläge abgegeben Stimmen berücksichtigt. Zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten sollen diejenigen gewählt sein, deren Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen aller Staaten auf sich vereinigt. Die Details des Verfahrens sollen durch Gesetz bestimmt werden.


    Section 2 - Final Provision
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

  • Mr. Speaker, darf ich fragen ob Sie nun gewillt sind den Vorsitz über die Kammer an Ms. Lanter-Davis abzutreten?


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

  • Ms. Cunningham, selbstverständlich stehe ich zu meinem Wort. Gestatten Sie mir jedoch, dass ich den Übergang des Amtes in wohlgeordneten Bahnen vollziehen will. Dass ich also erst vom Amt zurücktrete, wenn wir einen neuen Gouverneur haben.


    Die Verfassung unseres Staats und die Standing Orders der Assembly kennen keine "Abtretung" des Amt des Speakers an irgend jemanden, sondern nur Neuwahlen. Und vorzeitige Neuwahlen sind nur bei Vakanz des Amtes, also nach meinem Rücktritt vorgesehen. Derartige Neuwahlen des Speaker sind wiederum vom Gouverneur durchzuführen, den wir derzeit noch nicht wieder haben.


    Und die vorübergehende Übernahme der Amtsgeschäfte von Gouverneur und Speaker durch den Bürger, welcher am längsten Einwohner von Astoria State ist, will ich ohne dringende Notwendigkeit President Monroe nicht zumuten.


    Ich bitte daher Sie Ms. Cunningham und die anderen Commoners einfach noch um einige Tage Geduld. Dann verspreche ich Ihnen, dass Sie mich ohne weitere Probleme als Speaker of the Assembly los sein werden.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Ich beantrage hiermit die Aussprache über die Wahl eines neuen Speaker.


    Desweiteren beantrage ich eine Aussprache zur Ernennung Mr. Storms zum State Secretary of the Interior.

  • Ich beantrage hiermit die Ausprache und Abstimmung über den folgenden Gesetzentwurf:


    Creation Doctrine Teaching Act



    Article 1


    Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Lehre von Evolution, Kreationismus und Intelligent Design.



    Article 2


    Die Lehre der Evolution, die Lehre der Schöpfung durch Gott und die Lehre des Intelligent Design dürfen an Schulen in Astoria State nicht getrennt unterrichtet werden.



    Article 3


    Das Gesetz tritt, mit der durch die Verfassung vorgeschriebenen Mehrheit im Parlament, in Kraft.


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