Alford v. Abzianidze

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 11.751 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lionel Gowans.

  • Gentlemen,


    um die Sache evtl. ein wenig zu beschleunigen, schlage ich folgende Optionen vor:


    1. Das Gericht hat jeden Tag ein Zeitfenster von 19:00 - 24:00 Uhr.
    Sofern Kläger und Beklagter sowie der entsprechende Zeuge ebenfalls währenddessen Zeit haben, könnte man die Verhandlung hier beschleunigen.
    Hier kann man jede Frage einzeln stellen und jeden Einspruch einzeln einlegen. Aber hierfür müssen alle vier gleichzeitig anwesend sein (Gericht, Kläger, Beklagter, Zeuge). Die Jury würde ein Protokoll bekommen.


    2. Die beiden Parteien befragen ihre Zeugen und Sachverständigen in Eigenregie.
    Wenn sie dann vor Gericht treten, bringen diese nach ihrer Vereidigung die gesamten Fragen und Antworten selbstständig ein.
    Einsprüche gegen einzelne Fragen oder Bemerkungen können selbstverständlich dann von der Gegenseite mit Begründung eingelegt werden.
    Das Gericht befindet dann darüber und weist an, welche Bemerkungen ggf. keine Beachtung von der Jury genießen sollen.
    Hier entfällt das Ping Pong und Kleinklein von Frage-Antwort-Nachfrage-Nachantwort.


    3. Wir machen weiter wie bisher und werden wohl bis Weihnachten fertig sein ...


    Was meinen die beiden Seiten?

  • Your Honor,
    gegen eine Verfahrensbeschleubigung haben wir nichts einzuwenden, sofern das Gericht dies für mit dem Auftrag der Jury als vereinbar ansieht. Eine Befragung von Zeugen in Abwesenheit des Gerichts und der Parteien wäre aus unserer Sicht aber unzulässig.

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