Alford v. Abzianidze

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  • LIONEL SCOTT GOWANS Esquire
    Senior Executive Managing Partner
    Port Virginia Headquaters



    September 15th, 2016

    To the
    United States District Court
    for the District of Laurentiana
    Port Virginia, LA


    I file the following Motion with the United States District Court of Laurentiana on behalf of my client and the Plaintiff in this Case, Mr Alford, subject and according to the attached Power of Attorney.



    Lionel GOWANS Esq.
    Attorney-at-Law




    LIONEL SCOTT GOWANS Esquire
    Senior Executive Managing Partner
    Port Virginia Headquaters



    September 15th, 2016

    To the
    United States District Court
    for the District of Laurentiana
    Port Virginia, LA


    A Motion of Complaint for a Civil Case


    by

    Mr Amado Alford
    of Astoria City, AS

    - Plaintiff -

    against

    Mr Amrian Dali Abzianidze
    of New Beises, LA

    - Defendant -

    for


    C-I. Prohibitory Injunction (Chp. 3, Art. II, Sec. 3, Ssc. 2 FJA)
    C-II. Monetary Compensation (Chp. 3, Art. II, Sec. 3, Ssc. 1 FJA)


    A. Jurisdiction
    1. Die sachliche Zuständigkeit ist gemäß Chp. 3, Art. II, Sec. 2, Ssc. 2 FJA ist eröffnet.
    2. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Gericht des Wohnsitzes des Beklagten (Chp. 3, Art. II, Sec. 6, Ssc. 1 FJA) Der Beklagte hat seinen Wohnsitz in New Beises, LA und damit im Gerichtsbezirk Laurentiana (Chp. 3, Art. II, Sec. 4, Ssc. 1, 2 Nr. 4 FJA).


    B. Facts
    1. Der Kläger führte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit als Special Agent der U.S. Capitol Police eine Befragung durch, bei der sich der Beklagte im Hintergrund aufhielt.
    2. Als sich der Kläger nach Abschluss der Vernehmung zum Gehen wandte, rief ihm der Beklagte hinterher: "Wie macht das Motorrad eines Schwarzen? - Nigger Nigger Niiiggggeeer NigNig Niiiigger".
    3. Dieser Ausspruch wurde durch den Kläger selbst wahrgenommen. Zugegen waren auch mehrere andere Personen. Der Zeuge Taft gab zu erkennen, dass er diese Aussage ebenfalls verstanden habe, als der Kläger den Beklagten fragte, welche Aussage er getätigt habe.
    4. Der Begriff "Nigger" eine abfällige Bezeichnung für nicht-kaukasische Personen insbesondere schwarzer Hautfarbe wie den Kläger. Die Äußerung des Beklagten ist eine klare rassistische Beleidigung gegen den Kläger.
    5. Der Kläger wurde durch die Aussage des Beklagten belästigt und in seiner Ehre gekränkt.
    6. Eine Entschuldigung wurde durch den Beklagten trotz Aufforderung durch den Beklagten abgelehnt. Eine außergerichtliche Einigung (Chp. 3, Art. II, Sec. 6, Ssc. 6 FJA) ist damit aus Sicht des Klägers gescheitert.


    C. Claim


    I. for Prohibitory Injunction
    1. Der Kläger begehrt vom Beklagten die strafbegehrte Unterlassung der benannten Äußerung in seiner Gegenwart.
    2. Er überlässt dem Gericht die Festlegung einer angemessenen Sanktion für jede Zuwiderhandlung.


    II. for Monetary Compensation
    1. Wegen der Belästigung und der erlittenen Verletzung in seiner Ehre begehrt der Kläger vom Beklagten Schadensersatz.
    2. Die Äußerung erfolgte in der Öffentlichkeit und trotz seiner erkennbaren Eigenschaft als Bundesbeamter der Vereinigten Staaten. Damit ist nicht nur die Herabwürdigung gegenüber mehreren Personen erfolgt, sondern auch seine Autorität als Bundesbediensteter untergraben worden. Diese Tatsachen erschweren die erlittenen Schäden.
    3. Der Kläger hält eine Entschädigung von 100,000.00 (hunderttausend) US-$ für angemessen.


    D. Evidence


    I. Witnesses (presumably present during the event)
    1. Mr Lyman Taft of Durban, AA
    2. Ms Elaine Tang of Hong Nam, SE
    3. Ms Sophie Deveraux (residence unknown to Plaintiff)
    4. Timothy Ford of Freyburg, AA
    5. Martin Ford of Flint, AS
    6. Nicolas Frederik Henry Dietz of St. Montélimar, FL
    7. Philip Jennings of New Beises, LA


    II. Physical
    - none -



    SIGNED ON BEHALF OF THE PLAINTIFF

    Lionel GOWANS Esq.
    Attorney-at-Law






    POWER OF ATTORNEY


    I hereby appoint and empower Attorney-at-Law Lionel Gowans of Gowans and Associates LLP - Port Virginia, LA - to represent me in all proceedings, judicial and extrajudicial, against Mr Amrian Dali Abzianidze of New Beises, LA. This shall include all proceedings arising therefrom.


    Astoria City, 15th of September 2016



    Amado Alford


  • Handlung

    Findet sich ein und beginnt im selben Atemzug zu reden


    Euer Ehren,


    Wieder einmal sehen wir wie der Komapatient Jurastor sein fehlkonstruiertes Gesicht zeigt.
    Ich werde beschuldigt rassistisch zu sein obwohl ich sowohl einen Witz erzählt als auch meine Meinung geäußert habe.
    Für mich sind Schwarze Angehörige einer minderwertigen Rasse und dies kann niemand widerlegen.
    Die Mehrheit der Schwarzen sind unkultiviert, asozial und kriminell.
    Sie gehören einfach nicht in diese Gesellschaft, solange es Leute wie die in diesem Land gibt wird es auch Leute wie mich geben die diese Missstände regelmäßig anprangern.
    Schauen Sie sich die astorischen Großstädte an was die Schwarzen machen. Drogen dealen, Morde, Graffitis sprühen, die Straßen beschmutzen, in der Öffentlichkeit Geschäfte verrichten, rumbrüllen als wären sie zuhause im Dschungel ; Dies sind nur eine der vielen Sachen die ich miterleben musste.
    Und mir kann gemäß Gesetz keiner das Recht nehmen zu sagen das ein Schwarzer weniger wert ist als wir weißen, dies gehört zur freien Meinungsäußerung. Sollte dies als Beleidigung aufgefasst werden sehen wir uns, euer Ehren, bei jeder Gelegenheit bei der ich Arschloch, Depp etc. genannt werde, wieder.
    Das kränkt mich nämlich in meiner 'Ehre'. Oder wenn ich demnächst Androsenarsch genannt werde, komme ich ebenfalls. Das kränkt mich euer Ehren.

    Handlung

    Kann sich ein Grinsen nicht verkneifen


    Ich bekenne mich aufgrund des Witzes und meiner Meinungsäußerung zu keiner Schuld. Ebenfalls kann keine Person beweisen dass ich es dem Kläger nachgerufen habe, ich habe es in die anwesende Menge gerufen.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Handlung

    Setzt sich hin und atmet erstmal durch

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Handlung

    Kommt wieder herein. Kopien werden verteilt.



    U.S. District Court of Laurentiana
    (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana as State Court)


    Office of The Hon. Thomas D. Kingston, Federal Judge


    --- CIVIL CASE ---


    In the Civil Case
    Mr Amado Alford
    residing in Astoria City, Astoria State
    vs.
    Mr Amrian Dali Abzianidze
    residing in New Beises, Laurentiana


    the U.S. District Court for Laurentiana, acting as State Court of Laurentiana
    - The Hon. Thomas D. Kingston, Federal Judge, presiding - makes the following


    DECISION


    1. Die Klage wird für zulässig befunden.
    2. Das Bundesdistriktgericht für Laurentiana wird für zuständig befunden.


    [align=center]REASONS


    1.


    I. Die Klageschrift wurde am 15. September 2016 beim Bundesdistriktgericht für Laurentiana durch Mr Lionel Gowans, Vertreter des Klägers Mr Amado Alford, eingereicht. Der Klageschrift wurde eine Vollmacht, ausreichend gemäß Chapter II Rule 2/1 FRP, beigefügt.
    II. Die Klageschrift beinhaltet alle gemäß Rule [Chapter] VI Rule 19 FRP geforderten Angaben.


    [align=center]2.


    I. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus Chapter 3 Art. II Sec.2 Ssec.2 FJA, da es sich hierbei um eine Zivilrechtliche Streitigkeit auf Grund der Billigkeit (Chapter 3 Art. II Sec.3 Ssec.1 [2]) handelt, da der Kläger gemäß Punkt C der Klageschrift die "strafbegehrte Unterlassung der benannten Äußerung" fordert.
    II. Die geografische Zuständigkeit ergibt sich aus Chapter 3 Art. II Sec.6 Ssec.1 FJA, da der Beklagte Mr Amrian Dali Abzianidze seinen Wohnsitz in New Beises, in Laurentiana und damit im Distrikt des Bundesdistriktgerichtes für Laurentiana (Chapter 3 Art. II Sec.4 Ssec.1/2 Nr.4) hält.
    III. Der Staat Laurentiana hat weiter keine eigenen Regelungen gemäß Empowerment of the States in the Field of Civil Justice Act erlassen und auch keine eigenen Gerichte aufgestellt bzw. besetzt deren Zuständigkeiten bestehen könnte.



    Port Virginia, September 18th 2016

    Federal Judge of the United States


    Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Möglichkeit der aussergerichtlichen Einigung nicht als gänzlich gescheitert ansehe. Da eine solche Einigung jedoch sehr viele, eventuell auch von einer der Parteien als unüberwindbar betrachtete Hindernisse überwinden müsste habe ich die Klage zur Entscheidung angenommen.


    Mr Abzianidze,
    ich muss sie nun zunächst gemäß Chapter II Rule 3/2 FRP auf ihre Möglichkeit hinweisen, die Klage anzuerkennen.
    Ich frage sie daher, ob sie die in der Anklage beschriebene Schuld oder den Anspruch des Klägers anerkennen?

  • Nein, Your Honor.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Handlung

    Erhebt sich - die Wut ist ihm anzusehen, dennoch trägt er sachlich vor, was seinen Mandanten betrifft - die Äußerung über "JurAstor" soll ihn nicht weiter interessieren, das musste Judge Kingston dann schon selbst beurteilen.


    Your Honor,
    ich möchte Sie auf Art. II, insbesondere Sec. 1 und Sec. 2 USConst hinweisen. Der Beklagte hat mit seinen Äußerungen vor diesem Gericht der Vereinigten Staaten die verfassungsmäßigen Rechte meines Mandanten in beleidigender Weise in Abrede gestellt. Derartige Äußerungen sind im Sinne einer praktischen Konkordanz der Verfassungsgüter weder Teil der Meinungsfreiheit, noch zu entschuldigen - es ist eine Herabwürdigung eines Verfahrensbeteiligen. In diesem Sinne möchte ich mit allem Respekt darum bitten, Maßnahmen nach Chp. 4, Art. III, Sec. 1 FJA in Erwägung zu ziehen.

  • Handlung

    Erhebt sich


    Einspruch, Your Honor.


    Dies ist nur ein Versuch mich zu diskreditieren und mir eine unrechtmäßige Strafe aufzudrängen.
    Ich möchte anmerken dass wir in keinem Flowerpower-Hippie Village leben sondern in einem demokratischen Staat in dem man für seine Meinung nicht bestraft werden darf.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

    Einmal editiert, zuletzt von Amrian Dali Abzianidze ()

  • Handlung

    :hammer Schlägt mit dem Hammer mehrfach auf das Pult und zeigt dann mit demselben auf Micheil Irakli Abzianidze.


    Ich verweise sie des Saals. Sie stören die Arbeit des Gerichts, verlassen sie den Saal auf der Stelle. Ich dulde weder Buhrufe noch Ovationen in meinem Gerichtssaal! Weitere Konsequenzen dürfen sie darüber hinaus erwarten.

    Handlung

    blickt wieder zu den Anwälten.


    Nun zu ihnen beiden.


    Mr. Gowan,
    beschränkt aus ihrer Sicht Mr. Abzianidze mit seinen hier getätigten Aussagen die Freie Entfaltung ihres Mandanten?


    Mr. Abzianidze,
    wogegen genau wollen sie Einspruch einlegen?

  • Handlung

    Erhebt sich wieder, nachdem er den Saalverweis dieses Clowns zur Kenntnis genommen hat.


    Your Honor,
    der Beklagte stellt mit seinen Äußerungen vor diesem Gericht die Bürgerrechte meines Mandanten in Frage, diffamiert ihn gar mit Begriffen, die die Gerichtsstenotypistin sicher in ihrem Protokoll vermerkt hat und ich hier nicht wiederholen möchte. Das ist ein massiver Eingriff in die Rechte meines Mandanten, nicht nur eine bloße Beschränkung seiner freien Entfaltung.
    Sofern Sie diese Äußerungen nicht zum Anlass nehmen möchten, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen, sehe ich mich veranlasst, unseren Antrag zu C-I um die hier getätigten Äußerungen erweitern und zu C-II auf den Betrag von 500.000 US-$ erhöhen zu wollen und beantrage ebendies alternativ zuzulassen.


    Darüber hinaus sehe ich unsere Ansicht bestätigt, dass eine außergerichtliche Einigung unmöglich ist.

  • Ich verweise sie des Saals. Sie stören die Arbeit des Gerichts, verlassen sie den Saal auf der Stelle. Ich dulde weder Buhrufe noch Ovationen in meinem Gerichtssaal! Weitere Konsequenzen dürfen sie darüber hinaus erwarten.


    Soweit ist es also in diesem Land schon gekommen!?!

    Handlung

    Lässt sich nur sehr widerwillig aus dem Saal geleiten und spukt dabei einmal auf den Boden vor dem Richter und dem Klagevertreter auf die Schuhe.


    Schweinehunde!!! Dreckige Winkeladvokaten!!! Ein Abzianidze lässt sich nicht mundtot machen!!!
    FREE AMRIAN!!!

  • Handlung

    Erhebt sich


    Gegen genau diese Versuche, euer Ehren, mein Recht zu beschneiden und die Vorschläge mir unrechtmäßige Strafen anzuhängen.
    Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln, traurig ist so etwas.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

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