Alford v. Abzianidze

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 11.748 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lionel Gowans.

  • [Sim]Hustet und guckt auf seine Dünnling Uhr

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Handlung

    Kingston hatte den Saal kurz verlassen und betritt ihn nun erneut;
    erneut werden Kopien ausgeteilt.



    U.S. District Court of Laurentiana
    (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana as State Court)


    Office of The Hon. Thomas D. Kingston, Federal Judge


    --- CIVIL CASE ---


    In the Civil Case
    Mr Amado Alford
    residing in Astoria City, Astoria State
    vs.
    Mr Amrian Dali Abzianidze
    residing in New Beises, Laurentiana


    the U.S. District Court for Laurentiana, acting as State Court of Laurentiana
    - The Hon. Thomas D. Kingston, Federal Judge, presiding - makes the following


    ORDER


    1. Gemäß Chapter 4 Article III Sec.1 b) FJA wird gegen Micheil Irakli Abzianidze eine Haftstrafe in Höhe von 10 Tagen verhängt.
    2. Gemäß Chapter 4 Article III Sec.1 b) FJA wird gegen Amrian Dali Abzianidze eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 US$ verhängt.
    3. Gemäß Chapter 4 Article III Sec.1 b) FJA wird gegen Amrian Dali Abzianidze eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 US$ verhängt.
    4. Die Geldstrafen gegen Amrian Dali Abzianidze sind zu zahlen an die Gerichtskasse.

    It is so ordered.


    OPINION
    OF THE COURT


    1.


    I. Micheil Irakli Abzianidze nahm an der Verhandlung im vorliegenden Fall als Zuschauer teil. Nach einer Äußerung des Anwalts der Klägerseite reagierte er mit störenden Zwischenrufen. Als daraufhin sein Bruder, in vorliegendem Fall Beklagter zur Äußerung kam, aplaudierte Micheil Irakli Abzianidze.
    II. Mit seinem Verhalten störte Micheil Irakli Abzianidze den Fortgang des Verfahrens. Er wurd daher in der Folge aus dem Gerichtssaal verwiesen. Während er aus dem Saal abgeführt wurde, spukte er vor dem Richterpult auf den Boden und dem Anwalt der Klageseite, Mr Lionel Gowans, auf die Schuhe.
    III. Diese Handlung bewertet das Gericht als Herabwürdigung und Verunglimpfung des Gerichts und des Verfahrensbeteiligten Lionel Gowans. Beides kann vom Gericht gemäß Chp.4 Art.III Sec.1 FJA mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehens der Klasse B FPC sanktioniert werden.
    IV. Das Gericht entschied sich letzlich für die Haftstrafe im Rahmen der Klasse C FPC, da eine Geldstrafe, nach Auffassung des Gerichts bei Micheil Irakli Abzianidze keine Wirkung erzielt hätte.


    [align=center]2.


    I. Amrian Dali Abzianidze äußerte sich als Beklagter zu Beginn der Verhandlung, wie es ihm gemäß Chp.II Rule3 FRP zusteht. Er bezeichnete dabei das Recht eines jeden vor einem ordentlichen Gericht zu klagen als "fehlkonstruiert".
    II. Das Gericht sieht dieses Äußerung als Herabwürdigung des Gerichtes, da es seine Aufgabe ist gerechte Prozesse, die ein Grundrecht sind, für alle Bürger zu ermöglichen. Gemäß Chp.4 Art.III Sec.1 FJA kann dies vom Gericht mit einer Geld- oder Haftstrafe sanktioniert werden.
    III. Das Gericht entschied sich für eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 US$, da es sich hier um eine geringfügigere Herabwürdigung handelt.


    [align=center]3.


    I. Amrian Dali Abzianidze äußerte sich als Beklagter zu Beginn der Verhandlung, wie es ihm gemäß Chp.II Rule3 FRP zusteht. In diesem Zuge bezeichnete er "Schwarze" als "Angehörige einer minderwertigen Rasse". Dies impliziert nach Ansicht des Gerichts, dass "Schwarze" auch vor dem Gesetz weniger Rechte haben sollten, als andere.
    II. Das Gericht sieht dies als Abrede von verfassungsgemäßen Rechten und damit als Herabwürdigung des Verfahrensbeteiligten Amado Alford der als "Schwarzer" zu der von Mr Abzianidze genannten Gruppe zählt. Gemäß Chp.4 Art.III Sec.1 FJA kann dies vom Gericht mit einer Geld- oder Haftstrafe sanktioniert werden.
    III. Das Gericht entschied sich für eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 US$, da weiterführende Sanktionen das Hauptverfahren vorwegnehmen würden.



    Port Virginia, September 25th 2016

    Federal Judge of the United States


    Handlung

    Setzt sich wieder.


    Mr Abzianidze,
    ich kann solch ein Verhalten, wie das ihres Bruders in meinem Gerichtssaal nicht dulden. Alles andere würde die Autorität der Gerichte untergraben. Da er es vorzug dies Gericht herabzuwürdigen, muss er nun auch die Konsequenzen tragen.
    Außerdem weise ich sie darauf hin, dass es das gute Recht des Klägers ist, sie vor diesem Gericht zu belangen. Dazu sind diese Gerichte u.a. eingerichtet worden.
    Sie können Mitbürgern im Übrigen nicht unterstellen, sie seien weniger Wert, denn damit implizieren sie ja, dass diese Personen weniger Rechte haben als sie, was schon der Verfassung widerspricht, an die wir uns alle als patriotische Bürger der Vereinigten Staaten halten.

    Handlung

    Blickt beim letzten Satz eindringlich auf Abzianidze.


    Sie gibt ihnen das Recht sich zu äußern, aber wenn sie sich auf die Verfassung in Bezug auf die Meinungsfreiheit berufen möchten, müssen sie auch ihre anderen Normen anerkennen.

  • Handlung

    Erhebt sich.


    Your Honor,
    in diesem Falle ziehe ich meinen Antrag auf Erweiterung der Klageschrift zurück. Gegenstand des Verfahrens verbleibt von unserer Seite aus die ursprünglich eingereichte Klage, die wir weiterverfolgen möchten.

    Handlung

    Ist gespannt, ob sich das ganze zu einem Jury-Verfahren auswachsen oder der Beklagte darauf verzichten wird.

  • Your Honor,


    Ich werde meine Ansicht in keinster Weise ändern.
    Als diese Gesetze geschaffen wurden, dachte man nicht an die Sklaven sondern an unsere überlegene weiße Rasse. Weiße aller Religionen und Nationen sind meine Brüder aber selbst christliche schwarze sind meiner Schuhsohle unwürdig.

    Handlung

    Zückt sein Scheckbuch


    Wo ist die Kassa?

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  • Handlung

    Hat zwischenzeitlich seine Notizen durchgeblättert und die Frage des Beklagten dabei vollkommen überhört. Nun fährt er fort.


    Mr. Abzianidze,
    ich kläre sie nun über das weitere Vorgehen in diesem Verfahren auf:
    Da ich die Klage zugelassen habe und dies ein Zivilprozess ist, stelle ich nach Beendigung dieses Vorverfahrens einen Writ of Mandamus aus, um das Hauptverfahren zu eröffnen.
    Als nächster und letzter Schritt in diesem Pretrial ist über die Bestellung einer Jury zu entscheiden. Ein Juryverfahren stünde ihnen zu.


    Möchten sie auf die Bestellung einer Jury verzichten?

  • Ich möchte eine Jury bestellen, Your Honor.

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  • In Ordnung, der Beklagte verzichtet nicht auf die Bestellung einer Jury.


    Wir beginnen dann nun mit der Bestellung einer Jury gemäß Chp.II Rl.3 Sec.3 FRP und Chp.3 Art.II Sec.7 following FJA.


    Da jedoch leider die Geschworenenlisten beim DoJ nicht aktuell sind, schlage ich vor, dass wir dieses Verfahren solange vertagen.

  • ...Ah, nein, wie ich sehe ist jetzt wieder alles aktuell.


    Dann selektiere ich jetzt die Geschworenen:
    Mr. Abzianidze ist in der Liste nicht geführt, damit beginnen wir gemäß Chp.3 Art.II Sec.8 Ssec.2 FJA beim Namen des amtierenden Präsidenten, in der Liste Nummer 39.

    Handlung

    Daraufhin wird der Richter immer leiser bis nur noch undeutliches genuschel zu vernehmen ist. Währenddessen macht er sich immer mal wieder Notizen.


    Meine Herren,
    dieses Gericht hat folgende Bürger der Vereinigten Staaten als Geschworene für dieses Verfahren ausgewählt:


    1. Albert, Tyreece (Nr.1)
    2. Canterbury, James (Nr.7)
    3. Dietz, Nicolas (Nr.13)
    Ersatz-Geschworener 1: Parker, Jacob Manson (Nr.30)
    Ersatz-Geschworener 2: Schreiber, Edward (Nr.34) or Smith, Daniel (Nr.35)


    Dazu war es zunächts notwendig eine Person aus der Liste zu streichen, die nicht Bürgerin der USA ist (Azaryan, Susan) und damit kein Wahlrecht besitzt; dann folgte die Streichung aller mit Personen aus diesem Verfahren verbundenen Personen, so dass es zu dieser Auswahl kam.


    Es gilt ab jetzt gemäß Chp.3 Art.II Sec.9 Ssec.2 FJA eine 48 Stunden-Frist für Widersprüche gegen die getroffene Auswahl an Geschworenen.

  • Einspruch!

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  • Mr. Abzianidze,
    bitte begründen sie ihren Einwand gegenüber einem der Geschworenen mit Bezug auf einen der drei möglichen Gründe aus Chp.3 Art.II Sec.9 Ssec.2 FJA.
    Vor allem aber müssen sie mir einen der Namen nennen, sonst kann ich mit ihrem 'Einspruch' nichts anfangen.

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