Handlung
Der Gouverneur hat ein Komittee zusammengerufen, welches sich mit der Neuausrichtung der Formalitäten zur Nachwahl des Senators befassen soll.
Ladies and Gentlemen,
bei der letzten Nachwahl zum Senator unseres Staates haben sich ein paar Schwierigkeiten aufgetan.
Daher möchte ich den Article V – The United States Senator, Section 2 [The Senatorial Succession] unserer Verfassung und natürlich den Zweiten Verfassungszusatz genau unter die Lupe nehmen und mit den rechtlichen Vorgaben des Bundes abgleichen.
In diesem Zuge könnte man auch im serenischen Recht die nicht erwünschte Personalunion von Gouverneur und Senator aus dem Bundesrecht (Federal Election Act, Article 1 Section 7) mit einfließen lassen.
Problem bei der letzten Nachwahl war, dass in unserem Falle alle Mitglieder des State Council zur Abstimmung berechtigt sind - es sind aber natürlich nur FED-IDs zugelassen.
Einerseits habe ich auch selbst einen Zweifel ob es sinnvoll ist, dass der Gouverneur das alleinige Vorschlagsrecht für dieses Amt besitzt.
Daher schwebt mir vor, dass im Fall des Ausscheidens des regulären Senators, eine Sondersitzung des State Council durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter (innerhalb von x Tagen) einberufen werden muss.
Mitglieder dieser Sondersitzung sind nur FED-IDs von Serena; der Vorsitzende (auch als State-ID) fungiert nur in dieser Position.
Anschließend findet eine Kandidatenrunde statt. Anschließend stimmen die FED-IDs über den Kandidaten / die Kandidaten ab. Der Kandidat mit einfach Mehrheit ist als Senator gewählt.
Es muss ja nicht unbedingt eine Sondersitzung des State Council sein, man könnte die Räumlichkeiten des Parlaments für die Sitzung eines Sondergremiums nutzen und der Hausherr (sprich Vorsitzende) leitet diese Zusammenkunft.
Nun, was halten Sie davon?
Gibt es vielleicht schon konkretere Vorschläge zum Wortlaut einer Verfassungsänderung?
Es darf sich hier jeder Interessierte zu Wort melden. Bitte