SE Constitution: The Senatorial Succession [outdated]

Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 8.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Michael O'Riley.

  • Handlung

    Der Gouverneur hat ein Komittee zusammengerufen, welches sich mit der Neuausrichtung der Formalitäten zur Nachwahl des Senators befassen soll.


    Ladies and Gentlemen,


    bei der letzten Nachwahl zum Senator unseres Staates haben sich ein paar Schwierigkeiten aufgetan.
    Daher möchte ich den Article V – The United States Senator, Section 2 [The Senatorial Succession] unserer Verfassung und natürlich den Zweiten Verfassungszusatz genau unter die Lupe nehmen und mit den rechtlichen Vorgaben des Bundes abgleichen.
    In diesem Zuge könnte man auch im serenischen Recht die nicht erwünschte Personalunion von Gouverneur und Senator aus dem Bundesrecht (Federal Election Act, Article 1 Section 7) mit einfließen lassen.


    Problem bei der letzten Nachwahl war, dass in unserem Falle alle Mitglieder des State Council zur Abstimmung berechtigt sind - es sind aber natürlich nur FED-IDs zugelassen.
    Einerseits habe ich auch selbst einen Zweifel ob es sinnvoll ist, dass der Gouverneur das alleinige Vorschlagsrecht für dieses Amt besitzt.


    Daher schwebt mir vor, dass im Fall des Ausscheidens des regulären Senators, eine Sondersitzung des State Council durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter (innerhalb von x Tagen) einberufen werden muss.
    Mitglieder dieser Sondersitzung sind nur FED-IDs von Serena; der Vorsitzende (auch als State-ID) fungiert nur in dieser Position.


    Anschließend findet eine Kandidatenrunde statt. Anschließend stimmen die FED-IDs über den Kandidaten / die Kandidaten ab. Der Kandidat mit einfach Mehrheit ist als Senator gewählt.


    Es muss ja nicht unbedingt eine Sondersitzung des State Council sein, man könnte die Räumlichkeiten des Parlaments für die Sitzung eines Sondergremiums nutzen und der Hausherr (sprich Vorsitzende) leitet diese Zusammenkunft.



    Nun, was halten Sie davon?
    Gibt es vielleicht schon konkretere Vorschläge zum Wortlaut einer Verfassungsänderung? ;)
    Es darf sich hier jeder Interessierte zu Wort melden. Bitte :)

  • Ich würde das Vorschlagsrecht eigentlich gerne beim Gouverneur belassen. Welche Gründe sprechen für Sie dagegen?

    Edward Schreiber
    Former U.S. Congressman
    Former Vice President
    Senator of [definition=6]Serena[/definition]

  • Ich würde das Vorschlagsrecht eigentlich gerne beim Gouverneur belassen. Welche Gründe sprechen für Sie dagegen?


    Ich würde dem wahlberechtigten Volk wieder alle Möglichkeiten geben das Senatorenamt neu zu besetzen.
    Ein Gouverneur kann / muss sich ja bei mehreren Bewerbern (aus seiner Sicht) für eine Person entscheiden und nimmt der Volksentscheidung schon etwas im Vorhinein weg.
    So können bei einer Nachwahl auch mehrer Kandidaten für den Posten antreten, wie bei jeder regulären Wahl auch.
    Der regulären Wahl möchte ich wieder näher kommen, in diesem Fall!


    Nachteilig ist hier dann vielleicht, dass kein Kandidat die Mehrheit im ersten Wahlgang erreichen könnte, dann auch in den weiteren Wahlgängen (wenn so festgeschrieben) nicht erreichen kann; weil Fronten festgefahren sind, etc.

  • Gentlemen, warum überlassen wir die Wahlen nicht direkt dem Volk mittels Wahlamt? So garantieren wir freie und geheime Wahlen und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Mein Vorschlag lautet also schlicht keine neuen Regeln zur Nachwahl zu erlassen und die bestehenden aufzuheben.

  • Sonstige Meinungen bzw. Vorschläge?


    Wenn nicht, werde ich mich mal dran machen, einen 3. Verfassungszusatz zu tippen, der den 2. Verfassungszusatz, Section 2 (2) aufhebt.
    Ich denke im 3. Zusatz muss dann auch zusätzlich die Verfassung, Article V, Section 2 erwähnt, bzw. aufgehoben werden.

  • Mr. Nunokawa,


    die Verfassung schreibt insoweit vor: "Der State Council kann auf Beschluss mit je mindestens zwei Dritteln der Stimmen seiner Mitglieder dieser Verfassung Zusatzartikel hinzufügen, um sie zu ergänzen, zu korrigieren und zu verbessern."


    Eine ausdrückliche Aufhebung ist nicht vorgesehen, insoweit würde ich vorschlagen, dass schlicht eine Regelung beschlossen wird ("Ist das Amt des U.S. Senator for Serena vakant, so ist für die laufende Amtszeit ein neuer Senator nach Maßgabe des Bundesrechts zu wählen."), die Absatz 2 des zweiten Zusatzartikels inhaltlich ersetzt.


    Allerdings gebe ich zu bedenken, dass das Bundesrecht selbst gewisse Tücken beinhaltet; zum einen die durchaus großzügigen Fristregelungen, zum anderen eine Regelungslücke, die das aktive und passive Wahlrecht für Nachwahlen betrifft. Es ist nämlich durch eine der letzten Reformen des Bundeswahlgesetzes die kurzzeitig bestehende Regelung gestrichen worden, dass für eine Nachwahl das letzte Wählerverzeichnis heranzuziehen ist. Da aber für Nachwahlen auch kein neues Wählerverzeichnis auszulegen ist, bleibt unklar, welche Personen nun zum Senator gewählt werden und welche wählen dürfen. Ich empfehle daher, gegebenenfalls doch klare Regelungen für eine Nachwahl auf Staatenebene in Erwägung zu ziehen,

  • Mr. Witfield,


    vielen Dank für Ihren Einwand :)


    Im Grunde geht es mir darum, bei Vakanz des Senatorpostens die Wahl wieder dem Electoral Office zuzuteilen um eine authentischen Volkswahl zu garantieren.
    Wenn natürlich die Bundesgesetze für diese Situation ungenügend sind (was mir so bisher nicht bewusst war), muss hier natürlich nachgearbeitet werden.


    Einseits möchte man solche Regelungen schlank und einfach halten, sollten aber dennoch einen reibungslosen Ablauf der Wahl gewährleisten.



    Welche Bausteine des Wahlprozedere stehen aus (soweit ich vom Beitrag von Mr.Witfield entnehmen konnte):
    - Fristen
    - aktives/passives Wahlrecht

  • Mir fällt gerade auf, dass in der Constitution noch eine Kleinigkeit ausgebessert werden könnte, wenn man eh einen Verfassungzusatz schreibt:


    Article I -The Republic of Serena
    Section 3 [The Sovereignty of the People]
    (1) Die gesamte Staatsgewalt geht vom serenesischen Volke aus, das dies durch Wahlen, Abstimmungen und anderen Organen der Gesetzgebung ausübt.


    Section 3 [The Sovereignty of the People]
    (2) Serenesischer Bürger ist, wer astorischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz in Serena hat.

  • Besteht hier eigentlich noch der Konsens, dass die Nachwahl des Senators durch den State Council aus der Verfassung gestrichen wird und somit diese Wahl dem USEO verpflichtend zufällt?

  • Wenn natürlich die Bundesgesetze für diese Situation ungenügend sind (was mir so bisher nicht bewusst war), muss hier natürlich nachgearbeitet werden.


    Das aktuelle Bundeswahlgesetz ist ja insoweit genügend, da es ausdrücklich auf das letzte Wählerveerzeichnis (sic!) verweist. Insoweit hat sich mein damalige Einwand erledigt. Ich hielte eine praktikablere rechtliche Bestimmung nach staatlichem Recht aber dennoch für zielführender. Nach Bundesrecht gibt es weiterhin recht großzügige Fristen, die einer möglichst kurz gehaltenen Vakanz des Senatorenpostens entgegen stehen.


    SimOff

    Juchu, mein 1.000 gezählter Beitrag! :grins

  • Nun gut, aber das letzte Wählerverzeichnis könnte zum Beispiel vier Monate alt sein, dass ist dann auch nicht mehr ganz so nachvollziehbar.
    Ich denke wir werden nicht darum herumkommen für Serena eine Gesetz zu erlassen, in welchem die Rahmenbedingungen für die Nachwahl zum Senator exakter gefasst sind.


    Hät Sie die Güte uns hierzu einen Vorschlag zu machen, Mr. Witfield? :)


    SimOff

    Glückwunsch! =)

  • Sie haben vollkommen recht, dass die aktuelle bundesrechtliche Regelung mindestens verbesserungswürdig ist. Deshalb liegt es nahe, wenn wir unser eigenes Recht schaffen, so wie es im Regelfall ja auch vorgesehen ist.


    Ich werde mich dem gerne annehmen, Mr. Lieutenant Governor. Da ich ja nun wieder Mitglied des State Council bin*, könnte ich bei nächster Gelegenheit einen Entwurf vorlegen, den ich dann auch später dem Hohen Hause gegenüber vertreten würde.

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