People v. Canterbury

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 4.682 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Colin Cambrel.

  • Your Honor,


    Ich erlaube mir anzuregen, dass das Gericht unter Würdigung des bisherigen Prozessgangs jede Aufforderung an die Parteien mit einer Frist versieht. Auch wenn der junge Kollege, der nun eingesprungen ist, nichts dafür kann, so bleibt ja doch festzustellen dass der Prozess sich bedenklich schleppend entwickelt. Bedenklich nicht im Sinne der Anklage, sondern im Sinne des Justizsystems Astors.

  • Your Honor,


    mein Mandant bekennt sich dazu, den Tatbestand erfüllt zu haben.


    Zugleich stellen wir aber in Zweifel, dass die Tat gemäß Ch.I Art.IV Sec.7 FPC schuldhaft begangen worden ist. Mein Mandant hat sich Rat im Kabinett geholt, dass ihn unterstützte besagte E-Mail zu veröffentlichen. Wenn man nun von ihm erwartet hätte weitere Rechtsexperten von außerhalb heranzuziehen würde der vermeidbare Irrtum in jedem anderen Fall auch greifen, denn da jeder Rechtsgelehrte sich irren kann müssen vor einer jeden Handlung, die im entferntesten strafbar sein könnte, alle Rechtswissenschaftler die bekannt sind konsultiert werden, um einen Irrtum bestmöglichst auszuschließen, der dann auch nicht auszuschließen ist.
    In vorliegendem Fall war es meinem Mandanten aber auch aus rein zeitlichen Gründen nicht möglich Beratung von außerhalb herbeizuholen, da er unter einem abstrakten Druck stand, im Angesicht der laufenden Nominierungen. Ebenso ist das Kabinett als Beratung des Präsidents gedacht, eine weitergehende Beratung von außerhalb sollte also gar nicht erforderlich sein.

  • Your Honor,


    ich bitte Mr. Perkins um ein wenig Nachsicht. Die einzige Ursache für einen zeitweise schleppenden Verlauf war die (vergleichsweise sehr überraschende) Abwesenheit von Mr. Goldfield.
    Um ein Beispiel für ein schleppendes Verfahren zu nennen gibt es hier im Haus andere Verfahren bei denen sich seit Monaten nichts tut.

  • Your Honor,


    Ich darf mich zunächst selbst zitieren:
    "Dem Beklagten fehlte zum Zeitpunkt der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun. Damit ist Ch I Art IV Sec 7 SSec 1 Federal Penal Code erfüllt, der ausschließt dass die Tat schuldhaft begangen wurde und damit zur Verurteilung führen kann.


    Jedoch trifft auch Ch I Art IV Sec 7 SSec 2 Federal Penal Code zu, wonach die fehlende Einsicht auf einem vermeidbaren Irrtum beruhte.
    Es darf als vermeidbar angesehen werden, Gesetze nicht zu kennen, zumal es sich hier nicht um eine Norm handelt, die nur Fachkreisen bekannt ist, sondern um eine Norm die eine gesellschaftliche Konvention aufgreift, die im täglichen Leben auch des Beklagten greift. In besonderer Weise ist in Anbetracht der herausgehobenen Stellung des Beklagten als Präsident der Vereinigten Staaten ein überdurchschnittliches Maß an Auseinandersetzung mit der Gesetzgebung zu unterstellen.


    Die Tat wurde vorsätzlich begangen, wie sich aus den Ereignissen eindeutig ablesen lässt. Sie war geplant und zielte auf die Vollendung der Straftat und in bösartiger Weise auf den größtmöglichen Schaden beim Opfer.


    Der Beklagte hatte als Präsident der Vereinigten Staaten den besten vorstellbaren Zugang zu auch rechtlicher Beratung. Dennoch führte er die Straftat durch."


    Weiterhin will ich unterstreichen:


    Die Verteidigung führt an, dass der Beklagte versucht habe einen Irrtum auszuschließen, in dem er sich mit dem Kabinett beraten hat.


    Dem ist entgegenzuhalten dass der Beklagte weder den Penal Code konsultierte noch jemanden, der mit diesem vertraut war. Der Penal Code war für den Beklagten zugänglich und einsehbar. Dass der Beklagte sein Kabinett konsultiert hat ist insofern irrelevant, als es keine geeignete Form war, einen Irrtum auszuschließen. Das Lesen des Gesetzestextes und eine anwaltliche Beratung - das sind die geeigneten Maßnahmen um Rechtsirrtümer zu vermeiden. Das ist doch auch kein Geheimnis.


    Die Verteidigung argumentiert weiter, es müsse sich um einen unvermeidbaren Irrtum handeln, weil ja sonst nie ein vermeidbarer Irrtum vorläge, es sei denn man habe restlos alle Juristen konsultiert. Das ist natürlich Unsinn. Unvermeidbar bedeutet aber eben, das man es mit Blick auf die eigene Kompetenz und den Zugang zu Informationen nicht besser wissen konnte. Da es sich beim Beklagten aber weder um einen Analphabeten noch um einen Einsiedler handelt, ist davon nicht auszugehen.


    Bliebe noch der Zeitdruck als Argument. In der Tat nützt ja die beste Bibliothek nichts, wenn man keine Zeit hat darin zu lesen. Doch der postulierte Zeitdruck ist völlig fiktiv. Die Ernennungen können beliebig verschoben werden. Das gilt nicht nur hypothetisch, sondern wurde vom Beklagten auch faktisch bewiesen. Es gab keinen Zeitdruck, der es unzumutbar erscheinen ließe, ein Gesetz nachzuschlagen.


    Zu guter letzt will ich nochmal einen alten Bekannten zitieren: den gesunden Menschenverstand. Denn im vorliegenden Fall geht es nicht um eine weithin unbekannte, abseitige Detailnorm. Es geht um einen in der Gesellschaft fest verankerten Verhaltenskodex, der in Gesetzesform gegossen wurde. Der Beklagte hat gegen den Kodex verstoßen mit der klären Absicht, dem Opfer zu schaden. Ganz ehrlich: man hätte auch ohne Lesen des Gesetzes auf die Idee kommen können, dass das verboten ist.


    Es handelt sich hier auch um keine komplizierte Auslegungsfrage. 1 zu 1 ist im Gesetz genau das verboten, was der Beklagte getan hat. Daran gibt es keinen Zweifel.

  • Councillor Cambrel,


    Sie haben nun noch einmal die Gelegenheit auf die Argumentation der Anklage einzugehen. Sollten sich daraus keine wesentlich neuen Aspekte ergeben, wird sich das Gericht danach bis zur Urteilsverkündung vertagen.

  • Your Honor,


    ich möchte zunächst auch noch einmal klar stellen, dass wir nicht bezweifeln, dass mein Mandant eine Straftat begangen hat. Die Frage ist doch viel mehr tatsächlich die, ob die Tat schuldhaft begangen wurde.


    Die Anklage argumentiert, dass der Präsident sich hätte besser informieren können - das bestreiten wir nicht.
    Das größere Problem ist viel mehr, dass es eben kein gesellschaftlich anerkannter Verhaltenskodex ist, Dinge geheim zu halten - im Gegenteil: Wir schätzen es, wenn Menschen ehrlich zu uns sind und nichts vor uns geheim halten. Geheimniskrämerei weckt immer Misstrauen, denn: Wer etwas geheim hält, hat etwas zu verbergen; meist etwas schlechtes, so die gesellschaftliche Ansicht. Und aus eben dieser Perspektive betrachtete auch mein Mandant die Geschehnisse. Es widersprach seiner Auffassung einer gesunden Zivilgesellschaft Dinge, in diesem Fall vor dem einfachen Bürger, verborgen zu halten und die Geheimnistuerei widersprach auch seinem Verständnis zwischenmenschlicher Beziehungen, dass sich darstellt wie zuvor ausgeführt. Daher dachte mein Mandant schlicht und ergreifend gar nicht erst daran, dass seine Handlung strafbar sein könne und konsultierte daher auch keine weiteren Stellen, denn er sah zu keiner Zeit das was er tat im moralischen Sinne als falsch an. Daher kann auch keine böswillige Absicht unterstellt werden.
    Daher bleibe ich bei meiner Argumentation, dass mein Mandant keine weitere Beratung hätte hinzuziehen müssen.
    Viel eher hätten die anwesenden Kabinettsmitglieder ihn auf diese ja anscheinend im allgemeinen, gesunden Menschenverstand verankerte Moralvorstellung, die die Anklage anführt, hinweisen müssen. Sie taten es nicht. Bedeutet dies also, dass dieser Menschenverstand nicht allgemein ist? Denn die Kabinettsmitglieder sahen die Strafbarkeit der Handlungen nicht bei meinem Mandanten, sondern vielmehr bei Senator Hernandez, sie unterstellten ihm Erpressung - ich möchte darauf jedoch an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
    Also: Ist diese Moralvorstellung der Geheimniswahrung nun allgemein? Nein, denn sowohl meim Mandant, als auch einige Kabinettsmitglieder stimmen nicht mit ihr überein. Was schlussfolgern wir, wenn wir der Argumentation der Anklage weiter folgen? Richtig, dass mein Mandat, sowie einige Mitglieder des Kabinetts keinen "gesunden" Menschenverstand besitzen, dann also wohl geistig beeinträchtig sind. Sollte dies die Argumentation der Anklage sein, bitte ich das Gericht meinen Mandanten nach Ch.1 Art.IV Sec.5 Ssec.2&3 zu behandeln.

  • Councillor Perkins,


    da Sie das Argument in den Raum geworfen haben: Wie ist aus Sicht der Anklage die Bezeichnung "gesunder Menschenverstand" bzw. im Speziellen das Fehlen eines solchen mit der gesetzlich formulierten "Minderung der Intelligenz" zu bewerten?

  • Your Honor,


    So war es von mir nicht gemeint. Mir ging es um das Kennen einer sozialen Norm: der Respekt vor dem Privaten. Vielleicht wäre gesundes zwischenmenschliches Verhalten sprachlich besser gewählt gewesen.


    Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Beklagte von minderer Intelligenz ist.

  • Handlung

    Gegen 21:30 Uhr betritt zuerst ein Gerichtsdiener den Saal:


    Would you please stand.


    Handlung

    Nachdem sich alle erhoben haben:


    The Honorable Russell S. Floyd, Federal Judge, will now preside over the Federal District Court of New Alcantara in the criminal case The People ./. James F. Canterbury.




  • U.S. District Court of New Alcantara


    From the Office of The Hon. Russell S. Floyd, Federal Judge



    --- CRIMINAL CASE ---



    In the criminal case


    The People
    represented by Mr. Marshall Perkins, Extraordinary Special Prosecutor


    vs.


    James F. Canterbury
    represented by Attorney-at-law Colin Cambrel


    the U.S. District Court of New Alcantara
    - The Hon. Russell S. Floyd, Federal Judge, presiding - makes the following



    JUDGEMENT



    1. Das Gericht befindet den Angeklagten im einzigen Anklagepunkt "Invasion of Privacy" für SCHULDIG.
    2. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt.
    3. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird für 30 Tage zur Bewährung ausgesetzt.


    So wurde es angeordnet.



    FACTS


    1. Der Beklagte hat persönliche Korrespondenz zwischen sich und Mr. Jerry Hernandez veröffentlicht.
    2. Der Beklagte hat diese Tatsache eingestanden.



    MISTAKE OF LAW


    1. Der Beklagte argumentiert, die Tat sei nicht schuldhaft begangen worden, da sie auf einem nicht vermeidbaren Irrtum basiert.
    2. Der Beklagte argumentiert, er habe sich Rat bei anderen Personen gesucht, doch bei keinem Rechtsexperten.
    3. Der Beklagte argumentiert, dass selbst wenn er sämtliche Rechtsexperten um Rat gebeten hätte, sich alle hätten irren können.
    4. Der Beklagte argumentiert, dass es ihm aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, den Rat eines Rechtsexperten einzuholen.
    5. Der Kläger argumentiert, der Beklagte hätte als Präsident der Vereinigten Staaten Zugang zu bestmöglicher Rechtsberatung.
    6. Der Kläger argumentiert, dass es ausreichend sei, den Rat eines einzelnen Rechtsexperten einzuholen oder sich selbst mit der Rechtsmaterien außeinander zu setzen, um einen Irrtum zu vermeiden.
    7. Der Kläger argumentiert, dass der Zeitdruck fiktiv war und vom Kläger selbst jederzeit beseitigt werden konnte.
    8. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass der Beklagte Zugang zu rechtlicher Beratung gehabt hätte, da er kein Problem damit hatte sich Vertretung vor Gericht zu organisieren.
    9. Das Gericht schließt sich damit den Argumenten des Klägers an.



    CULPABITILITY


    1. Der Beklagte argumentiert, dass die Tat nicht schuldhaft begangen wurde.
    2. Der Beklagte argumentiert, dass er nach einem gesellschaftlich Verhaltenskodex gehandelt habe, nachdem seine Tat moralisch richtig und damit nicht strafbar sei.
    3. Der Beklagte argumentiert, dass dieser Verhaltenskodex allgemein gesellschaftlich anerkannt und verbreitet sei, da keine der Personen mit denen er sich über die Tat unterhalten hat anderweitiges geäußert habe.
    4. Der Beklagte argumentiert hilfsweise, dass sollte dieser Verhaltenskodex doch nicht allgemein anerkannt sein, es ihm nicht möglich war sein Handeln als Unrecht zu erkennen, da es ihm offenbar an "gesundem Menschenverstand" fehle und damit gemäß Ch. 1 Art. IV Sec. 5 Federal Penal Code zu behandeln sei.
    5. Der Kläger argumentiert, das Verhalten des Angeklagten entspreche nicht dem allgemein gesellschaftlich anerkannten Verhaltenskodex und die begangene Tat immerhin auch deshalb durch Gesetz verboten worden.
    6. Der Kläger argumentiert, das Fehlen von "gesundem Menschenverstand" sei nicht mit den Bedingungen gemäß Ch. 1 Art. IV Sec. 5 Federal Penal Code vereinbar sind.
    7. Das Gericht schließt sich den Argumenten des Klägers an.



    SENTENCE


    1. Der Beklagte ist nicht vorbestraft.
    2. Die Anklage beantragte die Verhängung der maximalen Freiheitsstrafe von einem Monat (Vergehen der Klasse A).
    3. Das Vergehen beruht auf einem vermeidbaren Irrtum. Gemäß Ch. 1 Art. IV Sec. 7 Ssc. 2 Federal Penal Code wird die Freiheitsstrafe daher auf ein Vergehen der Klasse C herabgesetzt.



    PROBATION


    1. Die Vollstreckung der Haftstrafe kann zur sofortigen Bewährung ausgesetzt werden (Ch. 1 Art. II Sec. 5 SSec. 1 Federal Penal Code).
    2. Die Anklage beantragt die Verhängung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.



    APPEAL


    Gegen dieses Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung beim Federal Court of Appeal for the Western Circuit eingelegt werden (Ch. VIII Federal Rules of Procedure Act, sowie Ch. 3 Art. I Sec. 2 Federal Judiciary Act).






    Creepy Hollow, January 11th, 2017



    (R.S. Floyd)
    U.S. Federal Judge


  • Mr. President,


    seien wir uns ehrlich: Ein unvermeidbarer Irrtum ist in diesem Fall einfach nicht gegeben. Es hat Sie weniger Zeit gekostet, Mr. Cambrel als Anwalt zu engagieren, als Sie sich Zeit genommen haben, über die Veröffentlichung der Schriftstücke nachzudenken. Und wären Sie sich tatsächlich von Anfang an sicher gewesen, im Recht zu sein, dann hätten Sie nicht erst den Rat Ihres Kabinetts einholen müssen.


    Alles in allem sehe ich es allerdings als gegeben, dass Sie sich diesem Vergehen nicht schuldig gemacht hätten, wäre ihnen bewusst gewesen, dass es sich um eines handelt. Und geschadet haben Sie sich damit selbst nicht weniger als Mr. Hernandez. Aus diesen Grund ist auch die Strafe so gering ausgefallen, wie sie es ist. Lassen Sie sich das eine Lehre sein.



    Ich erkläre den Prozess hiermit für beendet. :hammer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!