On the Stürmer-case

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.153 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kevin Stürmer.

  • Danke, Eugenia ;)


    Ladies and Gentlemen,


    das Justizministerium hat im Zuge der Bearbeitung des von Mr. Kevin Stürmer eingelegten Widerspruchs gegen die Entscheidung des Registration Office, ihm wegen Besitzes der Staatsbürgerschaft der Republik Dionysos nicht die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verleihen zu können, Nachforschungen zur rechtlichen Lage der Republik Dionysos angestellt und deren Ergebnisse ausgewertet.


    Dabei wurde folgendes festgestellt:

    • Die Republik Dionysos hat durch den Abschluss eines "Assoziierungsabkommens" mit dem Medianischen Imperium nicht aufgehört, als souveräner Staat zu existieren. Sie ist durch dieses Abkommen lediglich eine besondere Kooperationsform mit dem Medianischen Imperium (Gemeinsamer Markt, Zollunion, Beistandspakt) eingegangen.


    • Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Assoziierungsabkommens bestehende Staatsbürgerschaften der Republik Dionysos sind durch dieses nicht verlorengegangen. Es gibt weiterhin eine Staatsbürgerschaft der Republik Dionysos, die auch nicht identisch mit der Staatsbürgerschaft des Medianischen Imperiums ist.


    • Dass zwischen den Vereinigten Staaten und der Republik Dionysos kein förmlicher diplomatischer Kontakt besteht, macht diese aus Sicht der Vereinigten Staaten nicht zu einem nichtexistenten Staat und führt dementsprechend auch nicht zu einer Nichtanerkennung ihrer Staatsbürgerschaft.

    Diese Feststellungen bedeuten noch keine Entscheidung darüber, ob Mr. Kevin Stürmer am 01.02.2017 Staatsbürger der Republik Dionysos war und/oder es am heutigen Tage noch immer ist. Um dies abschließend zu beurteilen, wurden auf dem Postweg weitere Angaben von Mr. Stürmer zu seiner - wie von ihm behauptet verloren gegangenen und vom Registration Office angenommen weiterhin bestehenden - dionischen Staatsbürgerschaft erbeten.


    Auch mit der von Mr. Stürmer als ein Grund für seinen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten angegebenen humanitären und rechtsstaatlichen Situation in der Republik Dionysos sowie dem Medianischen Imperium hat sich das Justizinisterium beschäftigt und dabei folgendes festgestellt:

    • Ein laufender Haftbefehl wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Drogenmissbrauchs begründet für sich genommen keine politische Verfolgung. Es handelt sich dabei um Taten, die auch in den Vereinigten Staaten bzw. jedenfalls einigen ihrer Bundesstaaten strafbar sind. Um eine politische Verfolgung zu begründen ist nachzuweisen, dass kein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist oder eine Verfolgung etwa auf Grund legitimer politischer oder religiöser Ansichten, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sprachlichen Gruppe o. ä . besteht.


    • Der Haftbefehl gegen Mr. Stürmer wurde von einem "Imperialen Gerichtshof" ausgestellt. Im Assoziierungsabkommen zwischen dem Medianischen Imperium und der Republik Dionysos ist keine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz vereinbart. Es wird daher davon ausgegangen, dass Polizei und Justiz des Medianischen Imperiums auf dem Gebiet der Republik Dionysos keinerlei Zuständigkeiten haben und Mr. Stürmer von der wie oben festgestellt nach wie vor uneingeschränkt souveränen Republik Dionysos zunächst an das Medianische Imperium ausgeliefert werden müsste, ehe er dort inhaftiert und vor Gericht gestellt weden könnte. Das Bestehen eines Auslieferungsabkommens zwischen dem Medianischen Imperium und der Republik Dionysos konnte jedoch ebenfalls nicht festgestellt werden. Aus diesem Grund wird bis zum Nachweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass der Haftbefehl des "Imperialen Gerichtshofs"auch auf dem Territorium der Republik Dionysos nicht gegen Mr. Stürmer vollzogen werden könnte.

    Auch diese Feststellungen bedeuten noch nicht, dass Mr. Stürmer kein Asyl in den Vereinigten Staaten erhalten könnte, sofern es dieses begehrt. Auch zur Klärung dieser Frage wurden ihm auf dem Postweg weitere erforderliche Nachfragen übermittelt.


    Gibt es für den Augenblick Fragen zu diesen rechtlichen Feststellungen des Justizministeriums?

  • Madam Attorney General,


    wie würde Mr. Stürmer behandelt, wenn er aufgrund des Assoziierungsabkommens seines Heimatlandes mit dem Land seiner Verfolger sich entschließt, die Staatsbürgerschaft jenes Landes niederzulegen, um dann hier in den USA die astorische Staatsbürgerschaft erneut zu beantragen?
    Welche Behörde würde auf welchem Wege überprüfen, ob der nach der Gewährung der astorischen Staatsbürgerschaft der Betroffene in seinem Heimatland erneut die Staatsbürgerschaft beantragt bzw. die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft rückgängig macht?
    Welche Folgen wären daran gekoppelt? Würde ihm die Staatsangehörigkeit aberkannt, entzogen oder müsste im Wege der Feststellungs- bzw. Wandelungsklage gerichtlich vorgegangen werden?

  • Mr. Lomax,


    wie dem Justizministerium inzwischen aus von der Regierung des Medianischen Imperiums zu Verfügung gestellten Unterlagen bekannt geworden ist, ist Mr. Stürmer jedenfalls nachweislich Staatsbürger des Medianischen Imperiums. Dass dieses ihn während eines anhängigen Strafverfahrens aus seiner Staatsbürgerschaft entlassen wird, darf bezweifelt werden. Oder schon, dass Mr. Stürmer aktuell freiwillig in das Medianische Imperium reisen und dort seine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft beantragen wird. Insofern erlaube ich mir, Ihre Fragen als derzeit praktisch irrelevant zu erachten und mithin offen zu lassen.


    Mr. Ambassador,


    selbstverständlich :)

  • wie dem Justizministerium inzwischen aus von der Regierung des Medianischen Imperiums zu Verfügung gestellten Unterlagen bekannt geworden ist, ist Mr. Stürmer jedenfalls nachweislich Staatsbürger des Medianischen Imperiums.

    Wie bitte? 8o
    Dann habe ich diese Aussage des Imperators ebenso wie das Verzeichnis des Melderegisters des Medianischen Imperiums, das alle Staatsbürger auflistet, wohl falsch interpretiert. Dann liefern sie mich ruhig an das basisdemokratische Medianische Imperium aus, wo derjenige herrschen darf, der alleine dadurch legitimiert ist dass er "der bessere" ist und "den größten" hat. :thumbup:


    Kevin Stürmer, Sc.D.
    Distinguished Visiting Professor of Medicine, Hamilton University Medical School



    Einmal editiert, zuletzt von Kevin Stürmer ()

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