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Lässt eine kleine Konferenz einberufen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ms. Kimberly Holland, Attorney General of the United States of Astor´.
Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.140 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kevin Stürmer.
Lässt eine kleine Konferenz einberufen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ms. Kimberly Holland, Attorney General of the United States of Astor´.
Danke, Eugenia
Ladies and Gentlemen,
das Justizministerium hat im Zuge der Bearbeitung des von Mr. Kevin Stürmer eingelegten Widerspruchs gegen die Entscheidung des Registration Office, ihm wegen Besitzes der Staatsbürgerschaft der Republik Dionysos nicht die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verleihen zu können, Nachforschungen zur rechtlichen Lage der Republik Dionysos angestellt und deren Ergebnisse ausgewertet.
Dabei wurde folgendes festgestellt:
Diese Feststellungen bedeuten noch keine Entscheidung darüber, ob Mr. Kevin Stürmer am 01.02.2017 Staatsbürger der Republik Dionysos war und/oder es am heutigen Tage noch immer ist. Um dies abschließend zu beurteilen, wurden auf dem Postweg weitere Angaben von Mr. Stürmer zu seiner - wie von ihm behauptet verloren gegangenen und vom Registration Office angenommen weiterhin bestehenden - dionischen Staatsbürgerschaft erbeten.
Auch mit der von Mr. Stürmer als ein Grund für seinen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten angegebenen humanitären und rechtsstaatlichen Situation in der Republik Dionysos sowie dem Medianischen Imperium hat sich das Justizinisterium beschäftigt und dabei folgendes festgestellt:
Auch diese Feststellungen bedeuten noch nicht, dass Mr. Stürmer kein Asyl in den Vereinigten Staaten erhalten könnte, sofern es dieses begehrt. Auch zur Klärung dieser Frage wurden ihm auf dem Postweg weitere erforderliche Nachfragen übermittelt.
Gibt es für den Augenblick Fragen zu diesen rechtlichen Feststellungen des Justizministeriums?
Madam Attorney General,
wie würde Mr. Stürmer behandelt, wenn er aufgrund des Assoziierungsabkommens seines Heimatlandes mit dem Land seiner Verfolger sich entschließt, die Staatsbürgerschaft jenes Landes niederzulegen, um dann hier in den USA die astorische Staatsbürgerschaft erneut zu beantragen?
Welche Behörde würde auf welchem Wege überprüfen, ob der nach der Gewährung der astorischen Staatsbürgerschaft der Betroffene in seinem Heimatland erneut die Staatsbürgerschaft beantragt bzw. die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft rückgängig macht?
Welche Folgen wären daran gekoppelt? Würde ihm die Staatsangehörigkeit aberkannt, entzogen oder müsste im Wege der Feststellungs- bzw. Wandelungsklage gerichtlich vorgegangen werden?
Überlässt mit einem kurzen Blick Holland die Entscheidung ob sie eine Frage eines nicht-akkreditierten Menschen beantworten möchte und macht sich bereit.
Mr. Lomax,
wie dem Justizministerium inzwischen aus von der Regierung des Medianischen Imperiums zu Verfügung gestellten Unterlagen bekannt geworden ist, ist Mr. Stürmer jedenfalls nachweislich Staatsbürger des Medianischen Imperiums. Dass dieses ihn während eines anhängigen Strafverfahrens aus seiner Staatsbürgerschaft entlassen wird, darf bezweifelt werden. Oder schon, dass Mr. Stürmer aktuell freiwillig in das Medianische Imperium reisen und dort seine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft beantragen wird. Insofern erlaube ich mir, Ihre Fragen als derzeit praktisch irrelevant zu erachten und mithin offen zu lassen.
Mr. Ambassador,
selbstverständlich
Vielen Dank
wie dem Justizministerium inzwischen aus von der Regierung des Medianischen Imperiums zu Verfügung gestellten Unterlagen bekannt geworden ist, ist Mr. Stürmer jedenfalls nachweislich Staatsbürger des Medianischen Imperiums.
Wie bitte?
Dann habe ich diese Aussage des Imperators ebenso wie das Verzeichnis des Melderegisters des Medianischen Imperiums, das alle Staatsbürger auflistet, wohl falsch interpretiert. Dann liefern sie mich ruhig an das basisdemokratische Medianische Imperium aus, wo derjenige herrschen darf, der alleine dadurch legitimiert ist dass er "der bessere" ist und "den größten" hat.
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