Committee Motions

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 10.224 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Elizabeth Thorndike.

  • Congressman,
    Morning Business wird durch Beschluss der betroffenen Teile des Kongresses - in diesem Fall wären das wohl beide Kammern - auf die Tagesordnung gesetzt. Sofern es also eine passende Resolution (1, 2) verabschiedet wird, können wir auch Committee Busniess auf die Tagesordnung setzen.

  • Mr Chairman,
    ich beantrage eine Sitzung des Committee on Justice and Ethics zur Diskussion über die Reform des Justizwesens. Als Diskussionsgrundlage lege ich dem Committee die Bill H.R. 2017-010 sowie mein Opening Statement in der dazugehörigen Debatte vor.

  • Mr Chairman @Benjamin Kingston Jr.:,
    ich beantrage eine offene Beratung des Committee on Justice and Ethics über das Bundeswahlrecht in materieller und prozessualer Hinsicht (sprich: die Regelungen des Federal Election Act und des Federal Election Appeals Act).

  • Mr Chairman @Benjamin Kingston Jr.:,
    ich beantrage eine offene Beratung des Committee on Justice and Ethics über die gesetzliche Regelung der Congressional Support Services. Als Basis lege ich einen ersten Entwurf vor.


    Congressional Organisation Bill
    An Act to prescribe certain useful measures to support the work of the Congress of the United States and both Houses thereof.


    Chapter I - Congressional Agencies


    Section 1 - General Provisions
    (1) Die durch diesen Gesetz errichten Behörden sind Legislativbehörden der Vereinigten Staaten im Sinne der Section 7 des Federal Administration Act, deren Haushalt und Personal durch den Kongress abgewickelt werden. Streitigkeiten, die aus der Tätigkeit dieser Behörden entstehen, richten sich gegen den Kongress, der durch das Präsidium gemeinschaftlich oder das zuständige Mitglied vertreten wird.
    (2) Bestehende oder zukünftige Vorschriften über den Geschäftsgang des Kongresses oder einer Kammer bleiben von diesem Gesetz unberührt.


    Section 2 – Congressional Officers
    (1) Der Speaker bestellt einen Secretary of the House und der President of the Senate einen Secretary of the Senate. Diese erfüllen ihre Aufgaben für die jeweilige Kammer in eigener Verantwortung unter Aufsicht des Vorsitzenden, im übrigen gemeinschaftlich unter Aufsicht des Präsidiums. Dies sind insbesondere die Unterstützung der Mitglieder und des Präsidiums bei ihrer amtlichen Tätigkeit sowie die Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, insbesondere des Haushalts- und Beschaffungswesens.
    (2) Der Speaker und der President of the Senate bestellen zudem für ihre Kammer einen Parliamentarian, der den Vorsitzenden und die Mitglieder der Kammer über Angelegenheiten der Verfahrensregeln berät und die Öffentlichkeit über die Funktion des Kongresses und seiner Gremien informiert.
    (3) Der Speaker und der President of the Senate benennen einen Beamten der U.S. Capitol Police als Sergeant-at-Arms für die Aufrechterhaltung der Ordnung in ihrer Kammer. Für gemeinsame Sitzungen des Kongresses sind diese gemeinschaftlich zuständig.


    Section 3 – Library of Congress
    (1) Als Teil der Kongressverwaltung wird die Library of Congress geführt. Die Library of Congress verwaltet die vorhandenen oder die Protokolle und Dokumente des Kongresses, die Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten und der Bundesstaaten sowie die gerichtlichen Entscheidungen und Protokolle der Bundesgerichte als Original oder Kopie. Sie soll ferner insbesondere solche Medien erwerben, die von großer Bedeutung für die
    Vereinigten Staaten oder die weltweite Kultur sind, für die
    Tätigkeit des Kongresses benötigt werden, in den Vereinigten Staaten erschienen sind oder nach Meinung des Librarian of Congress zum Standardbestand gehören sollten.
    (2) Das Präsidium bestellt durch gemeinsame Entscheidung den Librarian of Congress. Ihm obliegen die Verwaltung der Library, die Pflege ihres Bestandes sowie die Regulierung ihrer Benutzung.
    (3) Als Teil der Library of Congress besteht der Congressional Research Service als unparteiisches Beratungsorgan des Kongresses, dessen Aufgabe die Unterstützung der Mitglieder, der Organe und des gesamten Kongresses durch Recherchen, Analysen, Gutachten, Auswertungen und Bewertungen unterstützen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich vertraulich, kann jedoch veröffentlicht werden.


    Section 4 - Government Accountability Office
    (1) Als Teil der Kongressverwaltung wird das Congressional Accountabillity Office geführt. Es überwacht die Tätigkeit der Bundesverwaltung und den Einsatz der öffentlichen Mittel des Bundes auf Effizienz und Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
    (2) Als Leiter ernennt der Speaker einen Comptroller General of the United States.


    Section 5 – Architect of the Capitol
    (1) Das Präsidium bestellt durch gemeinsame Entscheidung einen Architect of the Capitol, zu dessen Zuständigkeit der Betrieb und die Verwaltung der Gebäude, Einrichtungen, Anlagen und Liegenschaften des Kongresses gehören.
    (2) Der Architect of the Capitol ist ferner für die Organisation des Besucherdienstes einschließlich eines Besucherzentrums verantwortlich. Er setzt Regelungen für den Besucherverkehr in Abstimmung mit der Capitol Police fest. Der Besucherdienst soll Führungen und Informationsveranstaltungen zur Institution, Arbeitsweise und Gebäuden des Kongresses Interessierten kostenfrei anbieten und damit einen Beitrag zur politischen Bildung leisten.
    (3) Der Architect of the Capitol weist die Bürogebäude des Kongresses nach Bedarf den Legislativbehörden oder den Kammern und Organen des Kongresses sowie den Mitgliedern des Kongresses und ihren Mitarbeitern zu. Der Architect of the Capitol regelt ferner den Betrieb der sonstigen Einrichtungen des Kongresses.


    Chapter II - Support of Members of Congress


    Section 1 - Individual Support
    (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen den Mitgliedern des Kongresses die unentgeltliche Unterstützung durch die Behörden und Einrichtungen des Kongresses zu. Ihnen werden Dienstleistungen und Waren nach Richtlinien des zuständigen Secretary kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies umfasst auch die Erstattung von Aufwendungen für Kommunikationsdienstleistungen. Der Kongress erstattet tätigkeitsbezogene Aufwendungen, insbesondere für Reisen und den Transport von Dokumenten zwischen Bürostandorten. Für Auslandsreisen bedarf dies der Zustimmung des Speakers oder des President of the Senate.
    (2) Den Mitgliedern des Kongresses können darüber hinaus Mitarbeiter zu ihrer Unterstützung bestellen und entlassen sowie die Bedingungen ihrer Tätigkeit zu regeln. Die Besoldung, Ausstattung und der Aufwendungsersatz erfolgt aus dem Haushalt des Kongresses in angemessenem Umfang. Der Stellenanspruch ist nicht auszahlbar und kann nur unentgeltlich bis zu ein Drittel auf andere Mitglieder des Kongresses ohne Gegenleistung übertragen werden. Daneben kann jedes Mitglied des Kongresses weitere Personen akkreditieren. Den Mitarbeitern und akkreditierten Personen stehen die Unterstützung der Behörden und Einrichtungen des Kongresses im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls zu.
    (3) Den Mitgliedern des Kongresses werden Büroräumlichkeiten und ihre Ausstattung am Sitz des Kongresses sowie an weiteren Orten in den Vereinigten Staaten nach ihren Wünschen zur Verfügung gestellt. Senatoren können die Bereitstellung neben dem Sitz des Kongresses nur in ihrem Heimatstaat verlangen.
    (4) Die Anzahl der Mitarbeiterstellen und die Gesamtgröße der Büroräumlichkeiten jedes Kongressmitgliedes bestimmt sich als Anteil von der Gesamtmenge. Der Anspruchsanteil bestimmt sich für einen Senator nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl des Heimatbundesstaates zur Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten und für einen Repräsentanten nach dem Verhältnis seiner erreichten Stimmen zu den von allen Repräsentanten erreichten Stimmen.


    Section 2 - Special Support
    (1) Den Mitgliedern des Kongresses, die das Amt des Speakers oder des President of the Senate ausüben, steht auch dafür Aufwendungsersatz zu. Sie können die Einrichtungen und Dienste der Legislativbehörden auch für ihre besonderen Verpflichtungen nutzen.
    (2) Mandatsbezogene Gruppierungen von Mitgliedern des Kongresses (Congressional Caucus) können Mitarbeiter, Räumlichkeiten und Material zur Verfügung gestellt werden, soweit Kapazitäten bestehen.


    Section 3 - Regulation of Support
    Die Bedingungen für die Unterstützung nach diesem Chapter legen die Secretaries gemeinsam fest. Insbesondere kann der zuständige Secretary die Bestellung eines Mitarbeiters oder die Akkreditierung einer Person zurückweisen, wenn diese die Sicherheit des Kongresses oder die Vertraulichkeit von geschützten Angelegenheiten gefährden würde.


    Chapter III - Miscellaneous Provisions


    Section 1 – Lobbying and Financing
    (1) Der Secretary of the House und der Secretary of the Senate führen ein Verzeichnis der registrierten Interessenvertreter und ihrer Zugehörigkeit. Zur Registrierung ist verpflichtet, wer mit einem Mitglied des Kongresses, seiner Mitarbeiter oder einer akkreditierten Person in Kontakt tritt. Die Registrierung hat über die beauftragende Organisation zu erfolgen. In dem Register werden Veranstaltungen und Treffen eines Interessenvertreters mit einem Mitglied des Kongresses, seiner Mitarbeiter oder einer akkreditierten Person erfasst. Der Interessenvertreter hat dazu die notwendigen Mitteilungen an den zuständigen Secretary zu machen.
    (2) Der Secretary of the House und der Secretary of the Senate führen ein Verzeichnis von direkten oder indirekten finanziellen oder sachlichen Zuwendungen an ein Mitglied des Kongresses oder einen Kandidaten für die Mitgliedschaft im Kongress, durch Unternehmen, Vereinigungen und Fonds. Darüber hinaus sollen auch Zuwendungen von Privatpersonen erfasst werden, wenn ihre Zuwendung pro Jahr 1.000 USD übersteigt.
    (3) Wer Anzeigen nach Subsections 1 oder 2 unterlässt, begeht ein Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code.


    Section 2 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

  • Mr. Chairman,
    ich beantrage Beratung des Committee on Defense & Intelligence Affairs über einen Beschaffungsantrag der Bundesregierung.

  • Mr. Chairman,


    ich beantrage hiermit die Eröffnung einer Debatte im Justice & Ethics Committee betreffend folgende Resolution:
    Jonathan James Bowler:


    Congressional Office Buildings Establishment Resolution


    Article I.
    Diese Resolution benamt die Gebäude der Büros für Mitglieder des Kongresses.


    Article II.
    Das Bürogebäude, welches die Räumlichkeiten für Abgeordnete des House of Representatives beherbergt, soll den Namen XXX HOUSE OFFICE BUILDING tragen.


    Article III.
    Das Bürogebäude, welches die Räumlichkeiten für Abgeordnete des Senate beherbergt, soll den Namen XXX SENATE OFFICE BUILDING tragen.


    Article V.
    Diese Resolution soll mit nach Verabschiedung durch die jeweiligen Kammern vom Kongresspräsidium veröffentlicht werden.

  • Mr. Chairman, ich bitte um Einleitung einer Debatte im Ethikkommitee betreffend die folgende Bill:

    Political Campaigning Regulation Bill

    An act to regulate political campaigning and provide for fair elections.

    Section 1 – Definition

    Politische Werbung (Political Campaigning) wird in diesem Gesetz definiert als öffentliche Werbung, die das Ziel hat, die Wahlentscheidung von Bürgern zu beeinflussen und/oder für politische Parteien zu werben. Dies inkludiert, ist aber nicht beschränkt auf Plakate, Wahlveranstaltungen, das Anwerben von Passanten, Flyer und Prospekte, Postzustellungen und Werbung auf sozialen Medien.


    Section 2 – Prohibiton

    (1) Politische Werbung ist verboten in den folgenden Fällen:

      a. Auf Stützpunkten und Schiffen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten
      b. In Wahllokalen und – zwei Wochen vor dem Wahltag – in einem Umkreis von 50 Metern um das Wahllokal
      c. In Gebäuden der Bundesregierung der Vereinigten Staaten und seiner untergeordneten Behörden, mit Ausnahme des Weißen Hauses
      d. In Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme von Kollegs die nach der zwölften Schulstufe beginnen
      e. In Gebäuden der Bundesdistriktgerichte und des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten
      f. Im Kongress der Vereinigten Staaten, mit Ausnahme von nicht temporären Tafeln in den Plenarsälen und den Büros der Abgeordneten.

    (2) Ein Verstoß gegen Subsection 1 oder ein Versuch dessen erfüllt den Straftatbestand "Illegal Campaigning" und ist als Vergehen der Klasse C zu bestrafen.

    (3) Sollte der Präsident der Vereinigten Staaten den Tatbestand des Illegal Campaigning erfüllen, so soll seine Immunität gegen gerichtliche Verfolgung in diesem Fall nicht aufgehoben werden.


    Section 3 – Financing

    (1) Politische Werbung und Kampagnen dürfen nicht von Privatpersonen oder Unternehmen die im Ausland ihren (Wohn-) Sitz haben, finanziell unterstützt werden.

    (2)Die Annahme von Geldmitteln nach Subsection 1 oder ein Versuch dieser erfüllt den Straftatbestand "Illegal Financing of a Campaign" und ist als Vergehen der Klasse A zu bestrrafen.


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