Habeas Corpus: Kevin Stürmer

Es gibt 92 Antworten in diesem Thema, welches 16.045 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kevin Stürmer.

  • Oder anders formuliert: Bei diesem vermeintlichen Auszug handelt es sich allerdings nur um ein Testprojekt zur Schaffung eines neuen vollelektronischen Staatsbürgerregisters. Das Gesetz dazu befindet sich noch in der Lesung im Senat und hat keine Gültigkeit.
    Herr Stürmer beruft sich also auf ein Gesetz, dass noch nicht gültig ist und ein Testprojekt, dass nicht offiziell ist.


    Übrigens ist das medianische Staatsoberhaupt auch in diesem Register eingetragen, und wird als "staatenlos" geführt. Das sollte beweisen, dass es sich nicht um ein offiziell gültiges Register handelt.
    Im übrigen erreicht man über das Testprojekt ganz einfach das bisherige Registerarchiv, in dem Kevin Stürmer zweifelsfrei als Staatsbürger geführt wird und in das er sich nachweislich im Jahr 2013 eingeschrieben hat und damit die Staatsbürgerschaft erlangte.

  • Madam Ambassador,


    diesen Registerauszug hat die Regierung des Medianischen Imperiums der Regierung der Vereinigte Staaten bereits zur Verfügung gestellt. Mr. Stürmer beruft sich jedoch darauf, dass es sich dabei um einen Archivstand handele und er inzwischen nicht mehr Staatsbürger des Medianischen Imperiums sei.


    Habe ich Sie aber dahingehend richtig verstanden, dass ein Entzug oder eine Aufgabe der Staatsbürgerschaft des Medianischen Imperiums gesetzlich nicht möglich ist?

  • Zitat

    Habe ich Sie aber dahingehend richtig verstanden, dass ein Entzug oder eine Aufgabe der Staatsbürgerschaft des Medianischen Imperiums gesetzlich nicht möglich ist?


    Ja, soweit ich informiert bin ist dies der Fall.

  • Madam Ambassador,


    und ist dieses von Ihnen hier vorgelegte Bürgerverzeichnis das einzige und aktuelle Bürgerverzeichnis des Medianischen Imperiums, mit dem auch dessen Regierung arbeitet?


    Falls ja, was hat es dann mit der Überschrift "Archiv" auf sich?


    Oder falls nein, welche anderen Quellen nutzt die Regierung des Medianischen Imperiums um festzustellen, wer dessen Staatsangehöriger ist und wer nicht?

  • Ich will nur mal ganz beiläufig darauf hinweisen, dass ich nichts dagegen hätte wenn wir hier irgendwann auch mal zum Ende kommen könnten. So toll ist es in Untersuchungshaft nämlich nicht. Und ich kann mir darüber ein Urteil durchaus inzwischen erlauben, nachdem ich mittlerweile über einen Monat die Welt außerhalb des Gefängnisses nicht mehr gesehen habe.


    Kevin Stürmer, Sc.D.
    Distinguished Visiting Professor of Medicine, Hamilton University Medical School



  • Ansonsten haben Sie beide ja auch kein Problem damit zu verzögern und Zeit zu schinden. Also werden Sie sich wohl gedulden können wenn ich hier länger brauche um diese Fragen zu beantworten, die nicht direkt ins Außenamt fallen.


    Zitat

    und ist dieses von Ihnen hier vorgelegte Bürgerverzeichnis das einzige und aktuelle Bürgerverzeichnis des Medianischen Imperiums, mit dem auch dessen Regierung arbeitet?


    Meines Wissens nach ja. Da bei uns Staatsbürgerschaft auch lockerer gehandhabt wird was den Erhalt und ID-Trennung und Ähnliches betrifft. Verzeihen Sie das ich da ins "Simoff-Reich" abdrifte, aber es ist so, dass es bei uns nicht derart notwendig ist Federal ID, State-IDs usw. zu führen, da unsere Spielerschaft hier anders agiert im Wettbewerb der Ideen und so weiter.


    Zitat

    Falls ja, was hat es dann mit der Überschrift "Archiv" auf sich?


    Das Register befindet sich in Überarbeitung, wie ich ja bereits angemerkt habe und es wird eine neue Version getestet.


    Zitat

    Oder falls nein, welche anderen Quellen nutzt die Regierung des Medianischen Imperiums um festzustellen, wer dessen Staatsangehöriger ist und wer nicht?


    Es nutzt darüber hinaus Erkundigungen von den Gliedstaaten.

  • Madam Ambassador,


    eine abschließende Frage, die Bezug nimmt auf Ihre Aussage, die Regierung des MI bediene sich bei der Feststellung, wer dessen Staatsbürgerschaft besitze auch Erkundigungen der Gliedstaaten:


    Mr. Stürmer hat bei seiner Einreise in die Vereinigten Staaten und Versuch, die hiesige Staatsbürgerschaft zu erlangen, zunächst selbst angegeben, er sei Staatsbürger der Republik Dionysos.


    Besteht ein Zusammenhang zwischer Mr. Stürmers von ihm selbst gegenüber den US-Behörden angegebenen Staatsbürgerschaft der Republik Dionysos und seiner Staatsbürgerschaft des MI?

  • Meines Wissens nach gibt es kein Gesetz, dass eine Doppelstaatsbürgerschaft verbietet. Das "Haben" einer Staatsbürgerschaft der Republik Dionysos macht daher keinen Unterschied. Hätte sich die Republik Dionysos für einen Beitritt ins M.I. entschieden wie dies vor Kurzem diskutiert wurden ist, wäre aus der Staatsbürgerschaft der Republik Dionysos ebenso eine beim M.I. geflossen.

  • Madam Ambassador,


    welche Bedingungen gelten für den Erwerb bzw. den Verlust der Staatsbürgerschaft im MI?


    Hätte ich in diesem oder im letzten Jahr die Staatsbürgerschaft des MI erworben, wo würde ich diese Information finden?

  • Ob ich die Staatsbürgerschaft habe oder nicht, hängt also vom Gedächtnis von Ms. Rosagna ab?


    Ich möchte auch gerne meine andere Frage nocheinmal wiederholen:


    welche Bedingungen gelten für den Erwerb bzw. den Verlust der Staatsbürgerschaft im MI?

  • Zitat

    welche Bedingungen gelten für den Erwerb bzw. den Verlust der Staatsbürgerschaft im MI?


    Wäre es nicht sinnvoller Sie hätten dieser Antwort bereits zugehört als Sie mir von der Vertreterin der Exekutive gestellt wurde? Ich bin mir sicher das wurde auch protokolliert.


    Zitat

    Ob ich die Staatsbürgerschaft habe oder nicht, hängt also vom Gedächtnis von Ms. Rosagna ab?


    Nein aber sie würde Sie an die richtige Stelle verweisen, Ihnen die entsprechenden Gesetze zeigen und so weiter und sofort.

  • Wäre es nicht sinnvoller Sie hätten dieser Antwort bereits zugehört als Sie mir von der Vertreterin der Exekutive gestellt wurde? Ich bin mir sicher das wurde auch protokolliert.


    Ich wollte nur sicher gehen, dass es tatsächlich keinerlei verbindliche Regelungen für den Verlust der Staatsbürgerschaft gibt.


    Nein aber sie würde Sie an die richtige Stelle verweisen, Ihnen die entsprechenden Gesetze zeigen und so weiter und sofort.


    Dann die letzte Frage von mir, vorerst: Auf welches Gesetz würde mich die Dame verweisen?

  • Counselor Lodge,
    wie soll das Gericht die Äußerung Ihres Mandanten verstehen?


    Counselor van der Meer,
    wie stehen die Vereinigten Staaten dazu?

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