Habeas Corpus: Kevin Stürmer

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  • U.S. DISTRICT COURT FOR THE DISTRICT OF FREELAND


    CRIMINAL SECTION
    Courtroom / Salle
    7

    _____________________________________________________________________________________


    --- Habeas Corpus Hearing ---



    People (U.S.)
    vs.

    Kevin Stürmer


    The Hon. Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, presiding







    Handlung

    Ein Gerichtsdiener betritt den Saal.


    Would you please stand.

    Handlung

    Er wartet, bis alle sich erhoben haben.


    The Honorable Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, will preside over the proceedings of the Federal District Court for the District of Freeland in this Habeas Corpus Hearing.


    Handlung

    Der Gerichtsdiener nimmt wieder seinen Platz ein.

  • Handlung

    Betritt den Saal, wendet sich zunächst der Flagge zu, um dann zum Richterplatz zu treten.


    Please be seated, Court is in Session.

    Handlung

    Er nimmt Platz.


    Mr Stürmer, right? - Die Frage nach Ihrem Anwalt wäre gleich meine zweite gewesen. Clerk, who... ah, Mr Lodge, alright. Dann warten wir auf Mr Lodge.

  • Handlung

    Wurde in einem anderen Wagen hergerichtet. Wohl um Stürmer weiter einzuschüchtern. Begibt sich zügigen Schrittes in den Gerichtssaal.


    Your Honor, ich bin der Anwalt von Mr. Stürmer.

  • Handlung

    Tippt vor Beginn der Verhandlung noch schnell eine Notiz in ihr Smartphone: Lodge beim nächsten Mal einfach mit in den Gefangenentransport stecken. Der Herr will das anscheinend gerne so.

  • Mr Lodge, wir kennen uns a bereits. Ich hörte von den diensthabenden Marshals, Ihr Mandant sei besonders tempramentvoll. Haben Sie ihn unter kontrolle, sodass wir auf die Handschellen verzichten können? - Sie wissen ja, ich schätze keine Aufstände in meinem Gerichtssaal.

  • Your Honor,


    mein Mandant ist lediglich so aufgebracht, weil er nun bereits von zwei Staaten ohne eigenes Verschulden verfolgt wird. Eine Abnahme der Handschellen würde meiner Meinung nach also sogar sehr dabei helfen die Situation zu beruhigen.

  • Alright.

    Handlung

    Blickt zu den Marshals.

    Gentleman, walten Sie Ihres Amtes.

    Handlung

    Nachdem die Handschellen abgenommen sind, wendet er sich an Stürmer.

    Ich warne Sie, Mr Stürmer, Sie verhalten sich in diesem Saal ordentlich oder sind schneller wieder gefesselt, als Ihnen lieb ist.

    Handlung

    Blickt in die Akte, dann zur Solicitor General.

    Counselor, wurde Mr Stürmer ordnungsgemäß belehrt und kam es bereits zu einer Befragung?
    Mr Stürmer, Sie sind wie ich sehe anwaltlich vertreten.

  • Ich warne Sie, Mr Stürmer, Sie verhalten sich in diesem Saal ordentlich oder sind schneller wieder gefesselt, als Ihnen lieb ist.

    Mir ist die gebotene Etikette, die ein würdevolles Gerichtsverfahren erfordert bekannt. Da müssen sie sich keinerlei Sorgen machen, Your Honor.


    Mr Stürmer, Sie sind wie ich sehe anwaltlich vertreten.

    Ja, Mr Lodge wird meine Rechte vor diesem Gericht vertreten, Sir.


    Kevin Stürmer, Sc.D.
    Distinguished Visiting Professor of Medicine, Hamilton University Medical School



  • Your Honor,


    Mr. Stürmer wurden bei seiner Verhaftung die Gründe derselben mitgeteilt und er wurde über seine Rechte belehrt. Eine Anhörung hatte bereits begonnen und Mr. Stürmer hatte sich zu einer Äußerung entschieden. Deren Auswertung ruht derzeit jedoch, da sein Anwalt auf diesem Termin hier bestanden hat.

  • Deren Auswertung ruht derzeit jedoch, da sein Anwalt auf diesem Termin hier bestanden hat.


    Your Honor,


    Bevor die Staatsanwältin fortfährt möge das Gericht sie doch bitte daran erinnern, dass, völlig unabhängig davon ob die Verteidigung darauf besteht oder nicht, diese Anhörung Pflicht ist. Ms. Van der Meer scheint derzeit ein lückenhaftes Gedächtnis zu haben, wenn es um die Regelungen zur Untersuchungshaft geht.

  • Your Honor,


    die Regierung der Vereinigten Staaten erhebt selbst keinerlei Vorwürfe gegen Mr. Stürmer wegen in den Vereinigten Staaten begangener Straftaten.


    Ihr liegt jedoch ein Auslieferungsersuchen der Regierung des Medianischen Imperiums vor. Dort wird Mr. Stürmer per Haftbefehl gesucht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung durch den Versuch biochemische Massenvernichtungswaffen herzustellen und Foltermethoden zu entwickeln sowie des Drogenmissbrauchs durch den Versuch Wahrheitsdrogen herzustellen. Die dazu aus dem Medianischen Imperium übersandten Verfahrensakten liegen dem Gericht vor.


    Die Bundesregierung hat dieses Ersuchen geprüft und nach Aktenlage für in Ordnung befunden, so dass die grundsätzliche Absicht besteht Mr. Stürmer antragsgemäß auszuliefern. Zuvr hat dieser jedch selbstverständlich Gelegenheit erhalten sich dazu zu äußern und Hinderungsgründe gegen seine Auslieferung vorzubringen. Mr. Stürmer hat sich in der Angelegenheit geäußert, seine Aussage wurde zu Protokoll genommen und wird im Anschluss an diesen Termin ausgewertet werden. Sodann wird eine endgültige Entscheidung über das Auslieferungsersuchen getroffen worden.


    Und um Counselor Lodge hoffentlich von weiteren Verzögerungs- und Verschleppungsversuchen abzuhalten erlaubt die Bundesregierung sich noch darauf hinzuweisen, dass Mr. Stürmer sich allein auf Grund der "Drei-Wochen-Klausel" in den Vereinigten Staaten aufhält und als im Ausland gesuchter Straftäter hier auch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten würde.


    Selbst wenn also Mr. Stürmer auf welchem Wege auch immer auf freien Fuß gesetzt würde, blieben ihm - verzichtet die Bundesregierung der Einfachheit halber auf ein Libertas'sches Argument und und nimmt an heute sei noch immer der 17. Februar Sim-Zeit und Mr. Stürmer sei nicht etwa erst am 22. Februar verhaftet worden - ohnehin maximal vier Tage bis zu seiner Abschiebung ins Medianische Imperium.


    Es sei denn natürlich, der Bundesregierung werden noch Tatsachen bekannt, die gegen seine Auslieferung oder Abschiebung sprechen. Aber die wird sie jedenfalls nicht finden können, so lange Counselor Lodge sie anderweitig beschäftigt ...

  • Your Honor,


    das möchten wir.


    SimOff

    Sorry, ich komme vorraussichtlich erst morgen dazu mehr als 5-10 Minuten am Stück hier sein zu können und für die Erwiderung brauche ich etwas länger!

  • Your Honor,


    zunächst einmal möchte ich mein Erstaunen darüber zu Protokoll geben, dass Ms. van der Meer die Rechte meines Mandanten und die Anordnungen dieses Gerichtes praktisch als "Zeitverschwendung" bezeichnet. So eine Attitüde ist der Chefanklägerin der Vereinigten Staaten schlicht nicht angemessen.



    Your Honor,


    die Ausstellung des Haftbefehlt beruht darauf, dass gegen meinem Mandanten ein Verfahren im Medianischen Imperium geführt wird, was das Gericht als ausreichenden Tatverdacht anerkennt. Traurige Tatsache ist aber, dass das fragliche Verfahren gegen meinen Mandanten jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt und damit von einem Rechtsstaat wie dem unseren schlicht nicht als ausreichender Tatverdacht anerkannt werden kann.


    Die Staatsanwaltschaft des MI wirft meinem Mandaten Körperverletzung und Drogenmissbrauch vor.


    Der Vorwurf der Körperverletztung beruht auf zwei absurden Punkten:


    1) Mr. Stürmer habe am 18. November 2015 gegenüber dem Verteidigungskonsul angeboten Massenvernichtungswaffen für die Armee herzustellen. Nicht nur war diese Aussage offensichtlich scherzhaft getätigt worden, wie auch die Reaktion des Verteidigungskonsul schließen lässt, sondern alleine die Vorstellung, dass so ein Angebot als Anstiftung zur Körperverletzung gesehen werden kann, ist lächerlich. Gehen wir aber einen Moment lang davon aus, dass es legitim wäre, dann handelt es sich gemäß imperialem Recht aber immer noch um keine Anstiftung gemäß Imperiales Gesetz der Straftaten §5. Um sich der Anstiftung schuldig zu machen, müsste es nämlich zuerst einmal eine Tat durch einen entsprechenden Täter an zumindest einem Opfer geben. Alle drei Merkmale fehlen vollkommen.


    2) Mr. Stürmer habe am 4. September 2016 gegenüber Senatsmitgliedern zugegeben, "innovative Methoden der Hexenjagd sowie Foltermethoden zu entwickeln". Auch diese Aussage kann nur als Scherz gewertet werden, betrachtet man den Umstand, dass diese Aussage als Qualifikation für das Amt eines Richters genannt wurde und erneut die Reaktionen der Anwesenden, die Mr. Stürmer schließlich dieses Amt übertragen haben. Gehen wir auch hier kurz davon aus, es würde sich um keinen Scherz handeln, wäre diese Entwicklung immer noch eine rein theoretische, der auch aus praktischer Sicht jeglicher Beweise und jegliches Indiz von Tat, Täter und Opfer fehlen.


    Der Vorwurf des Drogenmissbrauchs beruht auf derselben Aussage wie zum zweiten Punkt der Körperverletzung. Ob oder wie Drogen hier überhaupt im Zusammenhang stehen bleibt vollkommen Spekulation.



    Sollte das alles noch nicht genug Grund zum Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Verfolgung sein, dann bleibt da noch das Imperiale Gerichtsordnungsgsetz, welches in §21 (3) verlangt, dass, "bevor die Staatsanwaltschaft Anklage bei Gericht erhebt, [...] die Aussage des Beschuldigten vernommen werden [muss]". Auch dies ist nie geschehen, somit bereits die Einleitung des Verfahrens gegen meinen Mandanten nicht rechtskräftig. Das selbe Gesetz §23 (2) verlangt von der Staatsanwaltschaft zudem einen klaren Strafantrag, was wie den Unterlagen aus dem MI entnommen werden kann, ebenfalls versäumt wurde und daher zumindest einen weiteren Grund darstellt, warum schon die Anklageerhebung an sich formell nicht zulässig ist.


    Ziehen wir jetzt noch in Betracht, dass dieses Verfahren zwei Jahre nach der ersten getroffenen Aussage eingeleitet wurde und "zufällig" etwa eine Woche nachdem Mr. Stürmer sein Amt als Richter niedergelegt hat und nach Astor gereist ist, um sein Wissen und seine Ausbildung an der Hamilton University als Gastprofessor weiterzugeben, kann man nur noch davon ausgehen, dass hier persönliche Gründe für eine Verfolgung von Seiten der imperialen Staatsanwaltschaft vorliegen.


    Alles in allem kann also nicht von einer legitimen Strafverfolgung ausgegangen werden. Damit entfällt der hinreichende Tatverdacht gegen meinen Mandanten, womit wiederum seine sofortige Entlassung aus der Haft einhergehen muss.

  • Counselor, Sie dürfen erwidern.

    Handlung

    stellt er fest, ehe er sich doch noch einmal der Verteidigung zuwendet.


    Counselor Lodge, dieses Gericht ist ein Gericht der Vereinigten Staaten. Es sieht sich prima facie nicht berufen, die Einhaltung ausländischen Rechts durch ausländische Behörden zu prüfen. Bitte geben Sie diesem Gericht einen Anlass dafür, die Rechtsstaatlichkeit des ausländischen Verfahrens in seiner Entscheidung zu würdigen - mit anderen Worten: Warum soll die aus Part 3 Art. I des Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States of Astor stammende Auslieferungspflicht in diesem Fall nicht nur entfallen, sondern in eine Art Auslieferungsverbot umschlagen, wenn doch nach dem Wortlaut nur eine strafrechtliche Verfolgung gefordert wird?

  • Your Honor,


    ich fürchte ich habe mich unklar ausgedrückt. Meine Argumentation zielt nicht darauf ab, dass dieses Gericht die Auslieferung verhindern soll - ich möchte gar nicht beurteilen, ob das zulässig wäre. Ziel der Verteidigung hier ist es in erster und einziger Linie die Aufhebung des Haftbefehls zu erwirken. Der Haftbefehl basiert auf einem Tatverdacht, welcher wiederum von der Verteidigung widerlegt wurde.


    Dass dies in weiterer Folge vielleicht bedeutet, dass eine Auslieferung nicht stattfinden kann, da mein Mandant nur ausgeliefert werden kann, wenn er rechtmäßig in Gewahrsam der astorischen Behörden ist... nun das soll nicht Problem dieses Gerichts sein.

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