2017/02/8 - Standing Orders Renewal and Assembly Inactivity Bill

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  • Honorable Commoners!


    The question before the Assembly is whether it shall agree to the following motion.

    Votes can be entered into the Records of the House by the Ayes and Nays. The presence of a member not voting will also be put into the Records if declared (Abstention).


    An amount of 96 hours without increment is reserved for the entering into the Record. Records will be closed on this motion in the discretion of the Chair, if a majority on the motion is reached or can not be reached.



    (Kingston)
    Speaker of the Assembly

    Standing Orders Renewal and Assembly Inactivity Bill

    Section 1
    Die Assembly of Astoria State gibt sich selbst die folgende, neue Geschäftsordnung und hebt damit die bisher geltende Geschäftsordnung auf.




    STANDING ORDERS

    of the Assembly of Astoria State


    Article 1 – The Assembly
    (1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
    (2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Article 2 Speaker of The Assembly
    (1) Vorsitzender des Staatsparlamentes ist der Speaker.
    (2) Die Wahl des Speakers erfolgt zu Beginn einer jeden Amtsperiode des Gouverneus. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
    (3) Ist der Speaker verhindert oder sieht er sich sonst nicht in der Lage das Amt auszuüben, so übernimmt derjenige verfügbare Commoner, der der Assembly am längsten angehört, die Sitzungsleitung.
    (4) Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder der Assembly können vorzeitige Neuwahlen für das Amt des Speaker of the Assembly durchgeführt werden.
    (5) Ist eine Vertretung nach Ziffern 2 und 3 nicht möglich, so kann der Speaker selbst eine Person bestimmen, die die Sitzungsleitung übernehmen soll.


    Article 3 Vacancies
    (1) Vergehen zwischen einem Antrag oder dem Fälligwerden einer Amtshandlung des Speakers mindestens 48 Stunden, so sollen die Vertretungsregeln greifen.
    (2) Die Stellvertretung soll solange andauern, bis sich der Speaker in der Assembly wieder anwesend meldet.


    Article 4 Rights and duties
    (1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    (2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (3) Sollte sich ein Mitglied des Parlaments in zwei Geschäftsgängen in Folge nicht an den Geschäften des Parlaments beteiligen, wird es seines Mandates verlustig.


    Article 5 Discussions
    (1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
    (2) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Assembly kann eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt werden.
    (3) Auch per Gesetz können nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt werden.
    (4) Debatten der Assembly dauern in der Regel 96 Stunden, mindestens jedoch 24 Stunden.
    (5) Auf Antrag von mindestes zwei Mitgliedern der Assembly kann eine laufende Debatte verlängert oder vorzeitig beendet werden. Die Annahme des Antrags liegt im Ermessen der Sitzungsleitung.
    (6) Aussprachen sollen nicht länger als 168 Stunden dauern.
    (7) Beschlussanträge sind in der Form (YYYY/MM/N) zu nummerieren, wobei N eine fortlaufende Nummer ist. Mit Beginn des neuen Monats wird N gleich 1.
    (8) Beschlussanträge, deren Ziel die Änderung der Gesetzeslage ist, werden nur behandelt, wenn der Antragsteller ihnen eine schriftliche Begründung beifügt.


    Article 6 Open Discussions
    (1) Das Parlament hält ständig eine Morning Business Debate für Diskussionen allgemeiner Art offen.
    (2) Auf Antrag eines Commoners soll der Speaker weiterhin offene Diskussionen zu bestimmten Themen eröffnen.
    (3) Open Discussions werden erst geschlossen wenn der Speaker of the Assembly sie für erledigt betrachtet, sie also entweder zu einem Ergebnis geführt haben oder eine Weiterführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht als sinnvoll erscheint.
    (4) Für Open Discussions gibt es keine Rednerliste.
    (5) In einer Open Discussion werden keine Beschlüsse gefasst, die Mitglieder der Assembly tauschen sich nur untereinander aus.
    (6) Resultiert aus einer Open Discussion ein Beschlussantrag, so muss dieser Antrag wie jeder andere Antrag auch an den Speaker der Assembly gerichtet und danach gesondert diskutiert werden.


    Article 6 – Votes
    (1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    (2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    (3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a. eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b. eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c. die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    (4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a. sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b. die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    (5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    (6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
    (7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
    (8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.


    Article 8 Governmental Statement
    (1) Auf Antrag des Gouverneurs oder eines ernannten Ministers gemäß geltendem Staatsrecht kann die Assembly beschließen, eine Sitzung anzuberaumen, in der dem Beantragenden Raum für eine Regierungserklärung gegeben wird.
    (2) Für den Beschluss über Anberaumung einer Regierungserklärung reicht eine Zustimmung von 1/3 der Mitglieder der Assembly aus.
    (3) Im Anschluss an eine Regierungserklärung soll die Sitzung weitere 96 Stunden geöffnet bleiben, um Raum für Nachfragen und zusätzliche Äußerungen zu lassen.


    Article 9 Rules of The Assembly
    (1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    (2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    (3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 10 – Etiquette
    (1) Die Mitglieder des Parlaments richten sich in einer Aussprache stets mit der Formel "Honorable Commoners" an die Gesamtheit der Mitglieder.
    (2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    (3) Bei Wortmeldungen an den Vorsitzenden in seiner Position als solcher oder Beschlussanträgen die richten sich die Mitglieder mit "Mr. Speaker" an den Vorsitzenden.
    (4) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Article 11 – Admonishments
    (1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    (2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 12 – Monetary
    (1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    (2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    (3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    (4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    (5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    (6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 13 Prohibition of Access
    (1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    (2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    (3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    (4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
    (5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
    (6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Article 14 – Entry into Force
    (1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    (2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    (3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.


    Section 2
    Folgendes wird ein Amendment zur Verfassung:

    First Amendment to the Constitution [State Assembly]


    (1) Mitglied der State Assembly soll jeder qualifizierte Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, der seinen Wohnsitz im Staat hat. Es soll die traditionelle Amtsbezeichnung „Commoner“ führen.
    (2) Ein Commoner kann auf sein Mandat jederzeit durch Anzeige verzichten und es wiedererlangen, solange er die Bedingungen dafür erfüllt..


    Section 3
    (1) Diese Standing Orders treten mit Verkündigung durch den Speaker in Kraft.
    (2) Das Verfassungsamendment tritt nach Verkündigung durch den Governor in Kraft.



  • Honorable Commoners!


    Die Abstimmung ist beendet.


    Mit

    5x Aye

    0x Nay

    0x Present


    ist die Bill einstimmig angenommen.




    (Kingston)
    Speaker of the Assembly

    Acting Governor

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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