Clark v. Bowler
- Lionel Gowans
- Geschlossen
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Handlung
Im Büro des Clerks wird der Schriftsatz mit Eingangsstempel versehen und dann dem zuständigen The Hon. Russell S. Floyd, Federal Judge vorgelegt.
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Handlung
Lässt sich die Klage vorlegen und erkundigt sich beim Clerk, ob sie bereits an den Beklagten zugestellt wurde.
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Handlung
Das wird verneint.
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Handlung
Lässt sicherstellen, dass die Klage zugestellt wird.
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Ich, Jonathan James Bowler, durch das Volk von Laurentiana gewählter Senator und durch die ehrenwerten Senatoren der Vereinigten Staaten gewählter Senatspräsident, melde mich hiermit anwesend.
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Senator Bowler,
haben Sie einen Anwalt der Sie in dieser Sache vertritt?
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Handlung
Stellt seine Aktentasche ab und nimmt Platz.
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Your Honor,
Ich werde mich und somit auch die Standing Rules of Congress in diesem Verfahren selbst vertreten.
Handlung
... Sagt Jonathan gewohnt unaufgeregt.
Gerne werde ich mich zunächst zum Inhalt des hier vorliegenden Schriftstückes des ehrenwerten Attorney Gowans äussern, wenn es Ihnen beliebt. -
Well, Mr. Bowler, dann haben Sie nun Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Gehen Sie bitte insbesondere auf die Zulässigkeit der Klage und die Zuständigkeit des Gerichts ein.
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Your Honor,
Ich erachte das Gericht für zuständig und die Klage für im Grundsatz zulässig.
Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Senat obliegt allerdings dem Senatspräsidenten oder gegebenenfalls dem Dean of the Senate. Es handelt sich hierbei also um eine ausschliessliche Aufgabe des Senats, weshalb in meinen Augen einzig der ehrenwerte Senator für Freeland Mister Colin Cambrel klageberechtigt ist. Ich ersuche daher darum das Feld der Kläger entsprechend zu reduzieren.Desweiteren möchte ich mich gerne der Thematik der Befangenheit widmen. Your Honor, man kann durchaus implizieren dass Sie in dieser Angelegenheit aufgrund anderweitiger Verstrickungen, insbesondere der Entwicklung des Systems der Wählerregistration nicht objektiv entscheiden können. Ich möchte allerdings auf die Schaffung eines für unsere Justiz durchaus belastenden Präzedenzfalles verzichten und stelle daher keinen Antrag auf Feststellung Ihrer Befangenheit und vertraue auf ein objektives Urteil Ihrerseits.
Ferner möchte ich festhalten dass es keinen Versuch einer aussergerichtlichen Einigung im eigentlichen Sinne gab, da Attorney Gowans lediglich mit einer inakzeptablen, rechtswidrigen Maximalforderung an mich gelangte.
Gerne werde ich Ihnen, Your Honor, in einem nächsten Schritt ausführen weshalb die Klage abzuweisen ist.
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Handlung
Erhebt sich zur Erwiderung.
Your Honor,
die Kläger haben in der Klageschrift substantiiert dargelegt, warum diese Angelegenheit gerade nicht ausschließlich eine Angelegenheit des Senats ist, sondern im Gegenteil Rechte des Repräsentantenhauses als solches und der klageführenden Mitglieder des Repräsentantenhauses unmittelbar betroffen sind, die der Beklagte als gewählter Amtsträger des Kongresses ebenso zu achten hat. Die Standing Rules sind kraft Verfassung keine Angelegenheit des Senats, sondern des gesamten Kongresses und die Wirkungskraft der Stimmabgabe eines gewählten Amtsträgers ist ein wesentliches Prinzip einer Demokratie. Die Klageberechtigung steht daher allen Klägern unzweifelhaft zu.
Zum Thema der Befangenheit möchte ich nicht viele Worte verlieren, da die Gegenseite darin ja ebenfalls kein Problem sieht. Allerdings halte ich es für zentral, zu betonen, dass es hier nicht um die Qualität eines technischen Systems geht, sondern um ganz grundlegende Fragen der Rechtsstaatlichkeit: Kann ein gewählter Präsident in geradezu rechtsbeugender Weise die Standing Rules so anwenden, dass ein ihm gelegenes Ergebnis dabei rauskommt und der eindeutig anderslautende Wille der Kongressmehrheit damit unbeachtlich wird? - Natürlich kann er das, aber er kann es nicht dürfen.
Insofern ist für uns ein Vergleich auf anderer Ebene als der Maximalforderung nicht möglich. Das Ergebnis kann nicht zur Hälfte korrigiert werden, wenn es gänzlich falsch ist und ein Gesetz kann auch nicht zur Hälfte gelten. Meine Mandanten fordern nicht mehr und nicht weniger als die Achtung ihrer Rechte - und das geht entweder ganz oder gar nicht. Die für den Beklagten völlig inakzeptable Maximalforderung ist damit alternativlos, denn eine andere Forderung kann weder gestellt, noch durchgesetzt werden. Damit kann die außergerichtliche Einigung nur in der Anerkennung der Forderung meiner Mandanten bestehen - und diese konnte nicht erreicht werden.
Die Einwände sind aus unserer Sicht folglich unbegründet und stehen der Zulässigkeit nicht im Wege. -
Ferner möchte ich festhalten dass es keinen Versuch einer aussergerichtlichen Einigung im eigentlichen Sinne gab, da Attorney Gowans lediglich mit einer inakzeptablen, rechtswidrigen Maximalforderung an mich gelangte.
Insofern ist für uns ein Vergleich auf anderer Ebene als der Maximalforderung nicht möglich. Das Ergebnis kann nicht zur Hälfte korrigiert werden, wenn es gänzlich falsch ist und ein Gesetz kann auch nicht zur Hälfte gelten. Meine Mandanten fordern nicht mehr und nicht weniger als die Achtung ihrer Rechte - und das geht entweder ganz oder gar nicht.
Mr. Bowler,unter welchen Bedingungen wären Sie denn bereit sich außergerichtlich zu einigen? Wie Councillor Gowans ausgeführt hat, besteht hier eigentlich kein allzu großer Spielraum.
Gerne werde ich Ihnen, Your Honor, in einem nächsten Schritt ausführen weshalb die Klage abzuweisen ist.
Sofern sich Ihre Argumente nicht auf die Zulässigkeit oder Zuständigkeit begründen, sehe ich keinen Grund dies nicht in der Hauptverhandlung zu behandeln.die Kläger haben in der Klageschrift substantiiert dargelegt, warum diese Angelegenheit gerade nicht ausschließlich eine Angelegenheit des Senats ist, sondern im Gegenteil Rechte des Repräsentantenhauses als solches und der klageführenden Mitglieder des Repräsentantenhauses unmittelbar betroffen sind
Mr. Bowler, gehen Sie bitte genauer darauf ein, warum aus Sicht der Verteidigung die Kläger aus den Reihen des Repräsentantenhauses nicht in ihren Rechten verletzt wurden? -
Mr. Bowler?
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Your Honor,
Mr. Bowler,
unter welchen Bedingungen wären Sie denn bereit sich außergerichtlich zu einigen? Wie Councillor Gowans ausgeführt hat, besteht hier eigentlich kein allzu großer Spielraum.
Eine Einigung in solchen Belangen ist, wenn man das Wesen einer eben solchen Einigung betrachtet niemals möglich. Anstelle einer Einigung kann nur die Einsicht, oder die Resignation einer Partei und die anschliessende Beugung unter deren Forderung treten.
Es war mir lediglich ein Anliegen die Tatsachen offenkundig richtig zu stellen.Sofern sich Ihre Argumente nicht auf die Zulässigkeit oder Zuständigkeit begründen, sehe ich keinen Grund dies nicht in der Hauptverhandlung zu behandeln.
Handlung
Nickt kommentarlos.
Mr. Bowler, gehen Sie bitte genauer darauf ein, warum aus Sicht der Verteidigung die Kläger aus den Reihen des Repräsentantenhauses nicht in ihren Rechten verletzt wurden?
Bereits in Article III unserer Verfassung wird explizit festgehalten, dass Abstimmungen in beiden Kammern separat, also ohne den Einfluss der anderen Kammer abgehalten werden.
Tit. III Sec.9 Ssec. 2 der Standing Rules of Congress bekräftigt die Eigenständigkeit der Kammern.Entgegen der öffentlichen Behauptung des Speakers hat er auch keine rechtliche Handhabe Abstimmungsergebnisse des Senats zu korrigieren, ferner findet keine Kammer übergreifende Vertretung mehr statt. Abstimmungen des Senats, sind Abstimmungen des Senats. Die Rechte der Mitglieder des Repräsentantenhauses wurden zu keiner Zeit tangiert, da ihre Stimmabgaben nicht in Zusammenhang mit jenen der Senatoren stehen und folglich keinen Einfluss auf das Abstimmungsresultat im Repräsentantenhaus haben.
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Your Honor,
die Klageseite sieht Ihre Argumentation in dieser Frage bereits ausreichend in der Klageschrift dargelegt. Das Repräsentantenhaus hat im Rahmen der Verfassung auch ein Recht darauf, dass seine Abstimmungsergebnisse im Gesetzgebungsverfahren auch so effektiv sind, wie die Verfassung es vorsieht - was ausgeschlossen ist, wenn die Standing Rules im Senat offensichtlich fehlerhaft angewendet werden. Damit liegt hier ganz eindeutig zumindest die Möglichkeit einer Rechtsverletzung vor, wie wir dargelegt haben.
Darüber hinaus überträgt die Verfassung die Fragen der Geschäftsordnung in beiden Kammern diesen zur gemeinsamen Regelung: Es wäre ein Hohn, wenn die Verletzung dieser gemeinsamen Standing Rules dann plötzlich nur noch eine Angelegenheit einer Kammer wäre - und das ist auch sicher nicht das, was die Verfassung regelungsmäßig bezweckt. -
Councillor Gowans, Senator Bowler,
da die Standing Rules of Congress ein gemeinsames Regelwerk der beiden Kammern darstellt, welches in Übereinkunft beschlossen wurde, erkenne ich das Interesse der Congressmen an der Einhaltung ebenjener Regelungen, auch im Senat, an. Ich lasse die Klage daher auch von Seiten Mr. Clarks und Mr. Kingstons zu.
Senator Bowler,
ich gehe davon aus, dass Sie die Forderungen des Klägers nicht anerkennen. Gemäß unseren Gesetzen besteht die Möglichkeit eines Geschworenenprozesses. Wollen Sie darauf verzichten?
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Mr. Bowler?
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Mr. Bowler,
ich geben ihnen letztmals eine Frist von 24 Stunden, danach sehe ich mich gezwungen Sanktionen zu ergreifen.
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Mr. Bowler,
ich verhänge hiermit ein Bußgeld von 1.000 Dollar für jeden angebrochenen Tag, den Sie dieses Verfahren weiter verzögern.
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