[White House Post Office]

Es gibt 359 Antworten in diesem Thema, welches 51.663 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lappidot Drake.

  • [doc]To the President of the United States


    To the President of Congress


    Das Wahlamt der Vereinigten Staaten hat an jüngster Vergangenheit einige fragwürdige Entscheidungen getroffen, die zu juristischen Auseinandersetzungen führten, welche noch nicht abgeschlossen sind. Dies bedarf richterlicher Klärung, die entsprechend herbeigeführt wird. Für mich ist selbstverständlich, dass Sie sich nicht in die entsprechenden Verfahren einmischen werden.


    Dennoch wende ich mich an Sie in dieser Sache, da hier auch eine politische Frage im Raum steht:


    Die Entscheidungen des Wahlamts legen die Vermutung nahe, dass das Wahlamt bestrebt ist, Bürger der Vereinigten Staaten soweit nur rechtlich möglich von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auszuschließen. Weiterhin legen diese Entscheidungen sowie die öffentlichen Erklärungen der Leiterin des Wahlamtes nahe, dass das Wahlamt bewusst gerichtliche Auseinandersetzungen provoziert – unter Inkaufnahme des Risikos einer Wahlanfechtung, Wahlannulierung und Wahlwiederholung.


    Die politische Frage ist: Ist das gewollt? Ist es das oberste Ziel des Election Office, freie und faire Wahlen zu organisieren oder ist es das oberste Ziel, maximal restriktiv den Ausschluss von Bürgern von ihrer politischen Teilhabe zu betreiben?
    Das Wahlamt ist Ihnen gegenüber zu Rechenschaft verpflichtet. Ich ersuche darum, diese Rechenschaft in diesen Fragen und der Ausrichtung der Aktivitäten des Wahlamtes einzufordern und so eine öffentliche politische Debatte anzustrengen und zu ermöglichen.


    Es geht um zu viel – um die politische Teilhabe – als das wir das Verhalten des Election Office ausschließlich durch Gerichte überprüfen lassen sollten.

  • Handlung

    Hat das Schreiben zur Kenntnis genommen und ist betrübt darüber, dass die Querelen über das EO wohl nie enden. Adam legt den Brief zu den anderen - meist deutlich weniger freundlich formulierten - Beschwerden über das EO und greift dann zum Telefon, um sich mit Speaker Clark auszutauschen.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.


  • Auswärtiges Amt des Kaiserreiches Dreibürgen


    Dear Mister President,

    der Wegfall des Rats der Nationen hat auf dem internationalen Parkett ein großes Loch hinterlassen. Gerade im Falle internationaler Spannungen oder bilateraler Konflikte ist das Fehlen einer internationalen Gesprächsplattform als Forum der Konfliktverhütung, der Streitbeilegung oder zur Organisation internationaler Zusammenarbeit besonders evident.

    Aus diesem Grunde haben sich die Regierungen des Kaiserreich Dreibürgens sowie der Demokratischen Union sich darauf verständigt, einen weiteren Anlauf zu unternehmen, um mit der Gründung eines Völkerbundes ein solches fehlendes Forum aufzubauen.Als Gastland für die Gründungskonferenz, die ab 15. August 2015 beginnen soll, konnten wir das Königreich Freesland gewinnen, dessen Regierung uns freundlicherweise Tagungsräume, Kost und Unterkunft für die Konferenzteilnehmer kostenfrei zur Verfügung stellen wird.


    Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns möglichst zeitnah mitteilen könnten, ob Ihre Administration an dieser Konferenz teilnehmen wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Außenminister Dreibürgens


  • Schreiben des Außenministeriums der SDR
    Martinsthal, 29. August 2015


    Sehr geehrter Herr Präsident der Vereinigten Staaten von Astor Adam Denton,


    ich kontaktiere Sie in der Absicht, Ihre Aufmerksamkeit für den barbarischen und völkerrechtswidrigen Angriff des Kaiserreiches Dreibürgen auf die Schwyzerische Demokratische Republik zu gewinnen. Militärflugzeuge des Kaiserreiches Dreibürgen drangen vor Kurzem in den Luftraum der Schwyzerischen Demokratischen Republik ein und nahmen Kurs auf den Westen unserer Republik. Die Nationale Volksarmee der Schwyzerischen Demokratischen Republik reagierte daraufhin sowohl in der Luft als auch auf dem Boden, indem die Grenztruppen der NVA an der Staatsgrenze zum Kaiserreich Dreibürgen verstärkt wurde. Den Lufteinheiten der Nationalen Volksarmee gelang es nicht, die dreibürgischen Flieger rechtzeitig aufzuhalten. Diese griffen das neu errichtete Kernkraftwerk Calle an der Grenze zur Demokratischen Union durch das Feuern eines Schwarms von Lenkwaffen an.


    Den ersten Einschätzungen des Innenministeriums der Schwyzerischen Demokratischen Republik nach, die von dem Innenminister Herbert Köhler persönlich bestätigt wurden, sind zehn werktätige Bürgerinnen und Bürger der Schwyzerischen Demokratischen Republik, die im oder im Umkreis des Kernkraftwerks arbeiteten, verstorben. Zwanzig Bürgerinnen und Bürger wurden verletzt und werden ambulant behandelt. Die Nationale Stelle für Nukleare Sicherheit des Umweltamtes der Schwyzerischen Demokratischen Republik berichtete dem Politbüro des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei, dass die Transformatorenanlage und die Schutzhülle des Kühlaggregates des Kernkraftwerkes Calle beschädigt worden sind und dass es zu keinem nennenswerten Strahlungsaustritt gekommen ist. Dies ist der Tatsache zu verdanken, dass das Einleiten des Erst- und Testbetriebes der Reaktoren für den morgigen Tag geplant war. Dennoch wurden im Umkreis des Kernkraftwerks Calle aufgrund der Beschädigung der Gaskühlung erhöhte Werte umweltschädlicher Gase festgestellt. Ein Verschluss des Lecks wird durchgeführt. Die Stelle spricht von einem erhöht problematischen Störfall.


    Am Vorabend des Angriffs auf unsere Republik erhielt der Vorsitzende des Staatsrates der Schwyzerischen Demokratischen Republik ein Schreiben, in dem das Kaiserreich Dreibürgen die "Demontage des Kernreaktors Kaltenstadt" forderte. Das Schreiben ist angehängt. Der Reichsführungsstab des Kaiserreiches Dreibürgen bestätigte soeben, dass "zur Zeit eine gemeinsame Operation von Luftwaffe und Marineluftstreitkräften [des Kaiserreiches Dreibürgen] im Gange ist, die das Ziel hat, das [Atomkraftwerk] Calle auszuschalten". Weiter wurde der Schwyzerischen Demokratischen Republik vorgeworfen, eine "verdeckte atomare Aufrüstung" durchzuführen und "eine unmittelbare Bedrohung für den Weltfrieden und die Sicherheit des Reiches" darzustellen. Außerdem äußerte das Kaiserreich, dass es die Schwyzerische Demokratische Republik nicht als Völkerrechtssubjekt anerkenne.


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    mit dem Angriff auf die Schwyzerische Demokratische Republik und der Tötung von Bürgerinnen und Bürgern der Schwyzerischen Demokratischen Republik hat das Kaiserreich Dreibürgen die politische Stabilität Anticas zunichte gemacht und die ohnehin schon angespannten Beziehungen zwischen der Schwyzerischen Demokratischen Republik und dem Kaiserreich Dreibürgen auf eine neue Eskalationsstufe gebracht.


    Mit dem Angriff auf das Kernkraftwerk Calle, das noch in den kommenden sieben Tagen eröffnet werden sollte, wurde ein radioaktiver Unfall und Super-GAU riskiert und der sofortige und langfristige Tod von Millionen von Menschen in Antica billigend in Kauf genommen. Das Kaiserreich Dreibürgen hätte mit seinem völkerrechtswidrigen und blutigen Angriff auf das schwyzerische Kernkraftwerk sowohl die Schwyzerische Demokratische Republik als auch weite Teile der Demokratischen Union, Anturiens, Severaniens sowie Bazens unbewohnbar machen können.


    Ich dementiere hiermit aufs Schärfste den Vorwurf, dass die Schwyzerische Demokratische Republik Kernkraftwerke eröffnen würde, um kriegerisch einsetzbare Nuklearwaffen zu produzieren. Der Vorsitzende des Staatsrates der Schwyzerischen Demokratischen Republik rief erst vor Kurzem dazu auf, alle existenten Atomwaffen zu vernichten und sie durch internationale Konventionen zu verbieten.


    Ich lade Sie dazu ein, den völkerrechtswidrigen Angriff des Kaiserreiches Dreibürgen auf die Schwyzerische Demokratische Republik zu verurteilen und ihre Solidarität mit dem Volk der Schwyzerischen Demokratischen Republik und den Angehörigen der Opfer des faschistischen Angriffs zu äußern.


    Sollten Sie oder Bürger Ihres Landes Zweifel daran haben, dass die Schwyzerische Demokratische Republik Kernkraftwerke sowie Institute für Nuklearforschung ausschließlich zur friedlichen Gewinnung von Energie errichtet, so sind wir gerne bereit, eine Delegation Ihres Landes in der Schwyzerischen Demokratischen Republik zu begrüßen und ihr alle erbauten sowie im Bau befindlichen Kernkraftwerke, inklusive des Kerntechnischen Forschungszentrums Keinwitz, zu zeigen.



    Ich verbleibe mit meinen besten Grüßen





    Anhang:



    Kaiserreich Dreibürgen
    Reichsführungsstab




    Aufforderung zur Demontage des Kernreaktors Kaltenstadt



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Namen des Reichsführungsstabes fordere ich Sie auf, uns binnen 12 Stunden zu bestätigen, dass die sogenannte SDR auf die kerntechnische Anlage in Kaltenstadt zu verzichten gedenkt und diese binnen eines Jahres demontiert. Die Anlage ist binnen 30 Tagen gänzlich abzuschalten und unbrauchbar zu machen.



    gezeichnet I.V.,


    Amalien, 27. Juli 2015



    [SIZE=8]Justus Landogar Freiherr von Trotha
    Flottenmarschall, OBdM



  • Auswärtiges Amt des Kaiserreiches Dreibürgen


    Dear Mister President,

    Bitte bestellen Sie Ms. President Elect Varga meine besten Grüße. Ich hoffe dass die Beziehungen zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und den Vereinigten Staaten von Astor auch in ihrer Amtszeit eng und ehrlich verbleiben. Ihnen, Mr. President Denton, wünsche ich für die Zukunft alles Beste und viel Gesundheit. Ihr Beitrag zu den Beziehungen unserer Länder wird nicht vergessen werden. Anbei befindet sich der Vertrag zwischen unseren Nationen, der von dem Bundesrat bestätigt wurde. Bitte melden Sie die mögliche Bestätigung durch den Senat, sobald diese vollzogen ist. Im Falle einer Ablehnung würde ich auch um Rückmeldung bitten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Außenminister Dreibürgens


    Kooperationsvertrag
    zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen


    IM BESTREBEN, die Beziehungen zwischen ihren Völkern zu verbessern,
    IN ÜBEREINKUNFT, den Willen zu zeigen, auch in Zukunft auf dieser Ebene miteinander zu agieren,
    schließen die unterzeichnenden Parteien diesen Vertrag.



    Artikel 1 - Allgemeines
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
    (2) Beide Vertragspartner streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
    (3) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "gut" ein.


    Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
    (1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen. Visa-Anträge der Vertragspartner sollen so beschleunigt werden.
    (2) Staatlich anerkannte Kulturschaffende aus den Vertragsstaaten sind bei der Vergabe von Visa mit Priorität zu behandeln.
    (3) Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.



    Artikel 3 - Botschaften
    Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrément des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.


    Artikel 4 - Frieden und Sicherheit
    (1) Die beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jeden Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten, und auch keine dritte Macht dabei zu unterstützen.
    (2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
    (3) Die Unterzeichner kommen darüber überein im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.
    (4) Weiterhin kommen die Vertragspartner überein, keinen Angriffskrieg gegen dritte Mächte zu führen, sofern dieser nicht zur Wahrung der nationalen Souveränität notwendig ist.


    Artikel 5 - Konfliktlösung
    (1) Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
    (2) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik in Gesprächen zu äußern ist allerdings erlaubt und erwünscht.
    (3) Die Regierungen der Vertragspartner verpflichten sich, bei Nachfrage sicherheitspolitische und andere sicherheitsrelevante Fragen zu erörtern.
    (4) Eine gemeinsam zu erfolgende und realistisch umsetzbare Abrüstung der Offensivkapazitäten wird von den Vertragspartnern angestrebt.


    Artikel 6 - Wirtschaftliches
    (1) Die Vertragspartner streben den Beginn wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister regelmäßig konsultieren, um alle notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.
    (2) Sobald eine wirtschaftliche Beziehung zueinander installiert werden soll, muss dieser Vertrag um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden.


    Artikel 7 - Kulturelle Zusammenarbeit
    (1) Die Vertragspartner wollen Stellen schaffen um staatlich anerkannte Kulturschaffende aus dem jeweils anderen Vertragsstaat bei einem Aufenthalt und dem Nachgehen einer künstlerischen, öffentlich zugänglichen Tätigkeit im eigenen Land besser behördlich zu unterstützen.
    (2) Der Austausch von Ausstellungsstücken aus Museen sowie kulturellen, wissenschaftlichen oder technischen Ausstellungen wird gefördert.
    (3) Zur Förderung von beidseitigem Verständnis streben die Vertragspartner die Gründung und Unterstützung einer dreibürgisch-astorischen Gesellschaft an, die zum Ziel hat die kulturellen und politischen Verbindungen zwischen den beiden Nationen und ihren Bürgern zu stärken.
    (4) Schüler und Studenten der Vertragspartner, die sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten, sind bei erfolgtem Nachweis als solche anzuerkennen. Sie erlangen somit die Berechtigung auf Vergünstigungen für solche Gruppen, insbesondere in kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtung.


    Artikel 8 - Gültigkeit und Kündigung
    (1) Der Vertrag kann nach einer dreimonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
    (2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
    (3) Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.
    (4) Nach beidseitiger Inkraftsetzung des Vertrages werden der "Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen" vom 7. Juli 2009 und der "Nichtangriffspakt zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen" vom 1. Februar 2015 einstimmig außer Kraft gesetzt.



    Für die United States of Astor


    Béatrice Laval
    ____________________
    Béatrice Laval
    Secretary of State
    On behalf of President Adam Denton
    July 22nd, 2015



    Für das Kaiserreich Dreibürgen



    ____________________
    Karl von Guldener
    Außenminister
    22. Juli 2015

  • Dear Mr. President,
    als junge, aus dem Krieg hervorgegangene Demokratie haben wir uns vorgenommen, uns mit starken Staaten zu treffen, um Erfahrungen zu sammeln und möglicherweise einige Grundlagenverträge abzuschließen.
    Aus diesem Grund bitte ich hiermit um einen Termin für einen Staatsbesuch und hoffe auf eine baldige Antwort.



    Yours faithfully,
    Ernst von Maltrach
    Premierminister der Republik Groß-Fandringen

  • Handlung

    Überlässt das der nächsten Administration und erwähnt es in seinem Brief an die President-elect.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • SimOff

    Aufgrund einer Virenwarnung im angegebenen Forum erfolgt eine Antwort hier im Astor-Forum.


    [align=center]
    Madison Building, Astoria City | October 17th, 2015


    Dear Mr. Prime Minister,


    die Vereinigten Staaten von Astor würden gerne vor einem ersten offiziellen Staatsbesuch die Entwicklung des noch jungen Staates Groß-Fandringen abwarten und wünschen auf diesem Wege alles erdenklich Gute.


    Yours sincerely

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    Ehemaliger Deputy Director of the Registration Office

    Ehemaliger Lt. Gov. of Astoria State

    Ehemaliger Governor of Astoria State

    Ehemaliger Secretary of State

    Ehemaliger Vice President

    Einmal editiert, zuletzt von Philemon Bliss ()

  • Weiteres per PN.

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    Ehemaliger Deputy Director of the Registration Office

    Ehemaliger Lt. Gov. of Astoria State

    Ehemaliger Governor of Astoria State

    Ehemaliger Secretary of State

    Ehemaliger Vice President

  • Astoria State Opera
    -The Office of the Chief Conductor-
    Melbin Zuhta

    To:


    -The White House-
    Chief of Staff of the President


    Concerning: Invitation to the Season Opening of the Astoria State Opera


    Dear Mr. Hamzatow,
    das gesamte Team der Astoria State Opera wäre hoch erfreut, wenn Regierungsmitglieder der Premiere am kommenden Mittwoch beiwohnen würden.
    Daher bitte ich um Weiterleitung der folgenden Einladung an die Mitglieder der Regierung.


    Vielen Dank.


    M. Zuhta


    Madam President,
    Mister Vice President,
    Honorable Secretaries,
    Ladies and Gentleman,


    es ist mir eine Freude und besondere Ehre sie alle mit diesem Schreiben zur Eröffnung der Spielzeit 2015/16 der Astoria State Opera einzuladen.
    Eröffnet wird die Saison am kommenden Mittwoch um 6:00 Uhr nachmittags mit Giuseppe Verdis novarischem Meisterwerk Aida, mit Handlung im heutigen Zedarien.


    Selbstverständlich werden für die Vertreter der Regierung entsprechende Logen mitsamt Getränken zur Verfügung gestellt.
    Jede Loge verfügt außerdem über ein digitales Libretto mit dramaturgischen Anmerkungen, um die Vorstellung besser nachvollziehen zu können.


    Wir hoffen sie zur Saisoneröffnung begrüßen zu dürfen.


    Sincerly yours,
    Melbin Zuhta

    Chief Conductor of the [definition=2]Astoria State[/definition] Opera

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