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Das ANN erhält seine Akkreditierung.
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Das ANN erhält seine Akkreditierung.
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Sehr geehrte Damen und Herren der astorischen Regierung
werte Lallas und Sidis,
geschätzter Sidi Denton,
Angesichts unseres Kooperationsabkommen und des bereits während unserer ersten Gespräche angeschnittenen Gegenbesuchs wäre es mir eine Freude Ihr Land zu besuchen und mit Ihnen anschließend verschiedene aktuelle Themen der kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu besprechen. Terminlich bin ich flexibel.
Hochachtungsvoll
Mehregaan al Talib
Hat persönlich ein Antwortschreiben verfasst.
[doc]To the President of the United States
To the President of Congress
Das Wahlamt der Vereinigten Staaten hat an jüngster Vergangenheit einige fragwürdige Entscheidungen getroffen, die zu juristischen Auseinandersetzungen führten, welche noch nicht abgeschlossen sind. Dies bedarf richterlicher Klärung, die entsprechend herbeigeführt wird. Für mich ist selbstverständlich, dass Sie sich nicht in die entsprechenden Verfahren einmischen werden.
Dennoch wende ich mich an Sie in dieser Sache, da hier auch eine politische Frage im Raum steht:
Die Entscheidungen des Wahlamts legen die Vermutung nahe, dass das Wahlamt bestrebt ist, Bürger der Vereinigten Staaten soweit nur rechtlich möglich von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auszuschließen. Weiterhin legen diese Entscheidungen sowie die öffentlichen Erklärungen der Leiterin des Wahlamtes nahe, dass das Wahlamt bewusst gerichtliche Auseinandersetzungen provoziert – unter Inkaufnahme des Risikos einer Wahlanfechtung, Wahlannulierung und Wahlwiederholung.
Die politische Frage ist: Ist das gewollt? Ist es das oberste Ziel des Election Office, freie und faire Wahlen zu organisieren oder ist es das oberste Ziel, maximal restriktiv den Ausschluss von Bürgern von ihrer politischen Teilhabe zu betreiben?
Das Wahlamt ist Ihnen gegenüber zu Rechenschaft verpflichtet. Ich ersuche darum, diese Rechenschaft in diesen Fragen und der Ausrichtung der Aktivitäten des Wahlamtes einzufordern und so eine öffentliche politische Debatte anzustrengen und zu ermöglichen.
Es geht um zu viel – um die politische Teilhabe – als das wir das Verhalten des Election Office ausschließlich durch Gerichte überprüfen lassen sollten.
Hat das Schreiben zur Kenntnis genommen und ist betrübt darüber, dass die Querelen über das EO wohl nie enden. Adam legt den Brief zu den anderen - meist deutlich weniger freundlich formulierten - Beschwerden über das EO und greift dann zum Telefon, um sich mit Speaker Clark auszutauschen.
Nimmt sich des Schreibens an und bringt es ins Kabinett.
Das Schreiben wurde beantwortet.
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Schreiben des Außenministeriums der SDR
Martinsthal, 9. September 2015
Sehr geehrte Frau Béatrice Laval,
mit großer Freude ist die Schwyzerische Demokratische Republik dazu bereit, Sie zu empfangen. Wir haben großes Interesse daran, die kulturellen wie wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schwyzerischen Demokratischen Republik und den Vereinigten Staaten von Astor zu fördern. Des Weiteren freue ich mich auf unseren Gedankenaustausch zur aktuellen Geopolitik und insbesondere zum barbarischen und völkerrechtswidrigen Angriff des Kaiserreiches Dreibürgen auf unsere Republik, die Nuklearwaffen verabscheut.
Sie können im Laufe dieser Woche jederzeit anreisen.
Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt des Kaiserreiches Dreibürgen
Dear Mister President,
Bitte bestellen Sie Ms. President Elect Varga meine besten Grüße. Ich hoffe dass die Beziehungen zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und den Vereinigten Staaten von Astor auch in ihrer Amtszeit eng und ehrlich verbleiben. Ihnen, Mr. President Denton, wünsche ich für die Zukunft alles Beste und viel Gesundheit. Ihr Beitrag zu den Beziehungen unserer Länder wird nicht vergessen werden. Anbei befindet sich der Vertrag zwischen unseren Nationen, der von dem Bundesrat bestätigt wurde. Bitte melden Sie die mögliche Bestätigung durch den Senat, sobald diese vollzogen ist. Im Falle einer Ablehnung würde ich auch um Rückmeldung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Außenminister Dreibürgens
Kooperationsvertrag
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen
IM BESTREBEN, die Beziehungen zwischen ihren Völkern zu verbessern,
IN ÜBEREINKUNFT, den Willen zu zeigen, auch in Zukunft auf dieser Ebene miteinander zu agieren,
schließen die unterzeichnenden Parteien diesen Vertrag.
Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(2) Beide Vertragspartner streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "gut" ein.
Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen. Visa-Anträge der Vertragspartner sollen so beschleunigt werden.
(2) Staatlich anerkannte Kulturschaffende aus den Vertragsstaaten sind bei der Vergabe von Visa mit Priorität zu behandeln.
(3) Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.
Artikel 3 - Botschaften
Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrément des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.
Artikel 4 - Frieden und Sicherheit
(1) Die beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jeden Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten, und auch keine dritte Macht dabei zu unterstützen.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Die Unterzeichner kommen darüber überein im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.
(4) Weiterhin kommen die Vertragspartner überein, keinen Angriffskrieg gegen dritte Mächte zu führen, sofern dieser nicht zur Wahrung der nationalen Souveränität notwendig ist.
Artikel 5 - Konfliktlösung
(1) Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
(2) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik in Gesprächen zu äußern ist allerdings erlaubt und erwünscht.
(3) Die Regierungen der Vertragspartner verpflichten sich, bei Nachfrage sicherheitspolitische und andere sicherheitsrelevante Fragen zu erörtern.
(4) Eine gemeinsam zu erfolgende und realistisch umsetzbare Abrüstung der Offensivkapazitäten wird von den Vertragspartnern angestrebt.
Artikel 6 - Wirtschaftliches
(1) Die Vertragspartner streben den Beginn wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister regelmäßig konsultieren, um alle notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.
(2) Sobald eine wirtschaftliche Beziehung zueinander installiert werden soll, muss dieser Vertrag um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden.
Artikel 7 - Kulturelle Zusammenarbeit
(1) Die Vertragspartner wollen Stellen schaffen um staatlich anerkannte Kulturschaffende aus dem jeweils anderen Vertragsstaat bei einem Aufenthalt und dem Nachgehen einer künstlerischen, öffentlich zugänglichen Tätigkeit im eigenen Land besser behördlich zu unterstützen.
(2) Der Austausch von Ausstellungsstücken aus Museen sowie kulturellen, wissenschaftlichen oder technischen Ausstellungen wird gefördert.
(3) Zur Förderung von beidseitigem Verständnis streben die Vertragspartner die Gründung und Unterstützung einer dreibürgisch-astorischen Gesellschaft an, die zum Ziel hat die kulturellen und politischen Verbindungen zwischen den beiden Nationen und ihren Bürgern zu stärken.
(4) Schüler und Studenten der Vertragspartner, die sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten, sind bei erfolgtem Nachweis als solche anzuerkennen. Sie erlangen somit die Berechtigung auf Vergünstigungen für solche Gruppen, insbesondere in kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtung.
Artikel 8 - Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann nach einer dreimonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.
(4) Nach beidseitiger Inkraftsetzung des Vertrages werden der "Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen" vom 7. Juli 2009 und der "Nichtangriffspakt zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen" vom 1. Februar 2015 einstimmig außer Kraft gesetzt.
Für die United States of Astor
Béatrice Laval
____________________
Béatrice Laval
Secretary of State
On behalf of President Adam Denton
July 22nd, 2015
Für das Kaiserreich Dreibürgen
____________________
Karl von Guldener
Außenminister
22. Juli 2015
Dear Mr. President,
als junge, aus dem Krieg hervorgegangene Demokratie haben wir uns vorgenommen, uns mit starken Staaten zu treffen, um Erfahrungen zu sammeln und möglicherweise einige Grundlagenverträge abzuschließen.
Aus diesem Grund bitte ich hiermit um einen Termin für einen Staatsbesuch und hoffe auf eine baldige Antwort.
Yours faithfully,
Ernst von Maltrach
Premierminister der Republik Groß-Fandringen
Überlässt das der nächsten Administration und erwähnt es in seinem Brief an die President-elect.
hüstelt
So: stellt euch vor, ich wäre Herr von Maltrach. Wie schon woanders gesagt, ich kann mich mit diesem Account nicht mehr einloggen
Aufgrund einer Virenwarnung im angegebenen Forum erfolgt eine Antwort hier im Astor-Forum.
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Madison Building, Astoria City | October 17th, 2015
Dear Mr. Prime Minister,
die Vereinigten Staaten von Astor würden gerne vor einem ersten offiziellen Staatsbesuch die Entwicklung des noch jungen Staates Groß-Fandringen abwarten und wünschen auf diesem Wege alles erdenklich Gute.
Yours sincerely
So: Virenwarnung? Also bei mir wird nichts angezeigt... Obwohls offtopic ist, können noch weitere Personen sagt, ob es eine Virenwarnung gibt? Welches Virenschutzprogramm nitzt du?
Weiteres per PN.
Astoria State Opera
-The Office of the Chief Conductor-
Melbin Zuhta
To:
-The White House-
Chief of Staff of the President
Concerning: Invitation to the Season Opening of the Astoria State Opera
Dear Mr. Hamzatow,
das gesamte Team der Astoria State Opera wäre hoch erfreut, wenn Regierungsmitglieder der Premiere am kommenden Mittwoch beiwohnen würden.
Daher bitte ich um Weiterleitung der folgenden Einladung an die Mitglieder der Regierung.
Vielen Dank.
M. Zuhta
Madam President,
Mister Vice President,
Honorable Secretaries,
Ladies and Gentleman,
es ist mir eine Freude und besondere Ehre sie alle mit diesem Schreiben zur Eröffnung der Spielzeit 2015/16 der Astoria State Opera einzuladen.
Eröffnet wird die Saison am kommenden Mittwoch um 6:00 Uhr nachmittags mit Giuseppe Verdis novarischem Meisterwerk Aida, mit Handlung im heutigen Zedarien.
Selbstverständlich werden für die Vertreter der Regierung entsprechende Logen mitsamt Getränken zur Verfügung gestellt.
Jede Loge verfügt außerdem über ein digitales Libretto mit dramaturgischen Anmerkungen, um die Vorstellung besser nachvollziehen zu können.
Wir hoffen sie zur Saisoneröffnung begrüßen zu dürfen.
Sincerly yours,
Melbin Zuhta
Leitet weiter
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