[doc]Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari
für das Urteil des Federal District Court of Astoria State im Fall
Clark, Speaker et al. ./. Bowler, President of the Senate
Vom 10. April 2017
Antragsteller: Senator Jonathan James Bowler
Antragsgegner: Federal District Court of Astoria State
Hiermit wird ein Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt.
Es wird die folgende Abänderung des Urteils angestrebt:
Das Ergebnis der Abstimmung im Senat zum Geschäftsgang H.R.2017 - Citizenship Simplifying Fixing Bill wurde korrekt festgestellt.
Zulässigkeit
Zum oben bezeichneten Urteil oben bezeichneten Gerichts hat selbiges auf die Möglichkeit dieser Berufung hingewiesen, daher wird an dieser Stelle zunächst auf weitere Ausführungen verzichtet.
Reasons
Das angegriffene Urteil sowie der Prozess sind fehlerhaft.
1 Inhaltlich
1a Das Urteil anerkennt, dass nur Yea und Nay gültige Stimmabgaben sind.
1b Das Urteil anerkennt, das weitere Anwesenheitsbekundungen mit Present nichtig sind, aber zulässig.
1c Das Urteil ignoriert, dass nur eine neue Yea oder Nay Stimme das Stimmverhalten ändern kann.
1d Das Urteil kreiert die Möglichkeit, eine Stimme zurückzuziehen, und widerspricht damit dem Wortlaut der Standing Rules ohne dies zu legitimieren: "Stimmabgaben dürfen nicht geändert werden [...] das Stimmverhalten kann durch eine neue Stimmabgabe geändert werden".
2 Prozessural
2a Der Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör (rule 8 Federal Rules and Procedure Act) wurde im Prozess nicht angemessen verwirklicht. Das Urteil bezieht sich argumentativ im Kern weder auf die Anklage, noch auf die Verteidigung. Das Gericht hat es versäumt, seine eigene rechtliche Bewertung darzulegen und so dem Beklagten die Möglichkeit zu geben, sich auf diese im Ergebnis wie eine Anklage wirkenden Argumentation zu beziehen und sich hierzu verteidigend zu äußern. Den gerichtlichen Hinweispflichten wurde nicht genügt.
2b
Die Urteilsbegründung enthält keinen einzigen Verweis auf einzelne Normen aus Gesetzen, Verordnungen oder Standing Rules. Es darf zumindest als fraglich gelten, ob Urteile ohne rückbezug auf solche Normen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.