People v. Dietz

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  • - The Office of the U.S. Solicitor General -


    To the Federal District Court for the Second District


    Indictment

      The People


      v.


      Nicolas Frederik Henry Dietz jr.

    Der Angeklagte wird beschuldigt:

    • fremdes, der eigenen Verwaltung anvertrautes Vermögen beschädigt zu haben (Embezzlement; Ch. 2, Art. V, Sec. 9 FPC)
    • sich die unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes oder die unrechtmäßige Ausübung der mit einem öffentlichen Amt verbundenen Befugnisse angemaßt zu haben (Color of Office; Ch. 2, Art. VIII, Sec. 5 FPC)
    • rechtswidrig Waren, Rohstoffe und Geldmittel in die bzw. aus der Föderalen Republik Andro ein- und ausgeführt zu haben (Art. 7, Restriction of Trade with the Federal Republic of Andro Act)

    Record:


    Der Angeklagte wurde im Jänner 2017 zum Gouverneur von Astoria State gewählt und trat das Amt der Verfassung dieses Staates entsprechend am 1. Februar 2017 an. Zu seinen politischen Zielen gehörte eine Verbesserung des Verhältnisses der Vereinigten Staaten zur Föderalen Republik Andro, da er mit dieser bereits unter Verletzung des Embargogesetzes rechtswidrig Geschäfte betreibt.


    Am 18, Februar 2017 traf er sich zu einer Besprechung mit der Präsidentin der Vereinigten Staaten, um dieser Personalvorschläge für ein Konsulat der Vereinigten Staaten in Andro zu unterbreiten. Die Präsidentin lehnte dieses Ansinnen ab. Daraufhin verkündete der Angeklagte der Präsidentin gegenüber, eigenmächig ein Konsulat des Staates Astoria State in Andro eröffnen zu wollen.


    Noxh am gleiche Tag verkündete der Angeklagte gegenüber der Assembly von Astoria State, es seien in drei Städten in der Föderalen Republik Andro Häuser gekauft und zu Konsulaten um- und ausgebaut worden. Einen entsprechenden Beschluss der Assembly von Astria State, der zur Verweunung von Haushaltsmitteln dazu berechtigte, gab es weder vorab noch nachträglich.


    Einen Tag später, am 19. Februar 2017 verkündete der Angeklagte gegenüber der Assembly von Astoria State ferner, er habe sich selbst "kraft seines Amtes" zum "Honorarkonsul" ernannt und erklärter er ferner, er handele mit Kunden aus Andro mit Kohle, Erdöl, Erdgas, Gold , Bauxit, Kupfer, Mangan, Holz, Pelzen, Fahrzeugen aller Art, Maschinen aller Art, Lebensmitteln, chemischen Produkten, Arzneimitteln, Schiffen und Flugzeugen.


      Means of Evidence:


      Protokolle der Assembly von Astoria State
      Zeugenaussage des Sprechers der Assembly von Astoria State und kommissarischen Nachfolgers des Angeklagten nach dessen Amtsenthebung, Mr. Benjamin Kingston
      Zeugenaussage der Präsidentin der Vereinigten Staaten, Ms. Béatrice Laval
      Zeugenaussage eines für den diplomatischen und konsularischen Betrieb sachverständigen Mitarbeiters des U.S. Department of State
      Zeugenaussage eines Vertreters der Regierung der Föderalen Republik Andro

    On Custody:


    Der Angeklagte befindet sich derzeit auf Grund eines Haftbefehls des Bundesdistriktgerichts für den Zweiten Distrikt - vor dem 2. Mai 2017 noch Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Astoria State genannt - vom 28. März 2017 und seiner Verhaftung am 23. April 2017 in Untersuchungshaft.


    Es wird beantragt, für die Dauer des Verfahrens die Fortdauer der Untersuchungshaft ohne Kaution anzuordnen.


    Die Bundesregierung sieht Fluchtgefahr gegeben.


    Der Verdächtige ist überaus vermögend ist und unterhält nach eigenem Bekunden zudem illegale Geschäftsbeziehungen in die Föderale Repubik Andro. Es wäre ein leichtes für ihn, sowohl innerhalb der Vereinigten Staaten unterzutauchen, als auch sich nach Andro abzusetzen. von wo aus eine Ausliferung angesichts gespannter Beziehungen schwierig bis unmöglich wäre.


    Dabei wird ferner darauf hingewiesen, dass es dem Angeklagten bereits gelungen ist, sich nach Ausstellung des Haftbefehls gegen ihn rund dreieinhalb Wchen lang allein durch ständige Wechsel seines Aufenthaltsortes innerhalb der Vereinigten Staaten seiner Verhaftung zu entziehen.


    Dass der Angeklagte sich letztlich freiwillig in das Dienstgebäude des Bundesjustizministerius in Astoria City begegben hat, wo er schließlich verhaftet werden konnte, vermag die Bundesregierung nicnt als aufrichtige Bereitschaft des Angeklagten zu werten, sich seinem Prozess zu stellen. Vielmehr geht sie in der Gesamtschau seines Gebarens davon aus, dass ihm der Ernst seiner Lage bis dato nicht bewusst war und er die Bemühungen des FBI ihn aufzuspüren sowie seine Bemühungen sich dem zu entziehen eher für eine Art "Sport" gehalten und nicht damit gerechnet hat, tatsächlich verhaftet und vor Gericht gestellt zu werden.


    Für den Fall einer für ihn ungünstigen Entwicklung des Verfahrens - die sich nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts der Beweislage sowie der Entscheidung des Angeklagten, auf einen rechtskundigen Verteidiger zu verzichten und sich selbst verteidigen zu wollen, recht bald einstellen wird - erwartet die Bundesregierung, dass der jeden Respekt für Gesetze und Organe der Vereinigten Staaten vermissen lassende, dafür wie dargelegt über exzellente Fluchtmöglichkeiten verfügende Angeklagte diese alsbald ausnützen wird.


    Darüber hinaus sieht die Bundesregierung auch Wiederholungsgefahr gegeben.


    Der Angeklagte hat trotz lebhafter öffentlicher Thematisierung der ihm zur Last gelegten Straftaten keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt und einige der ihm vorgeworfenen Taten sogar erst noch begangen, nachdem er bereits auf die Rechtswidrigkeit der vorherigen Taten hingewiesen wurde. Insbesondere ist davon auszugehen, dass der Angeklagte weiter Handel mit der Föderalen Repubik Andro treiben und sich dabei möglicherweise auch weiterhin als angeblicher "Honorarkonsul" des Bundesstaates Astoria State ausgeben wird.


    Insgesamt gibt der Angeklagte das Bild eines gewerbsmäßig und organisiert handelnden Kriminellen ab, der dem Volk der Vereinigten Staaten schwere Schäden zuzufügen bereit ist, wenn es nur seinem wirtschaftlichen Vorteil dient.


    Eine strafrechtliche Anklage allein hält ihn nicht davon ab, und selbst seine bedingte Freilassung auf Kaution würde er nur als Bestätigung und Ansporn dazu auffassen, seine Taten fortzusetzen.


    Samantha van der Meer
    U.S. Solicitor General

  • Handlung

    Das Verfahren wird The Hon. Thomas Dares Kingston:, Federal Judge, übertragen. Mit Hinblick auf Chp. III Sec. 3 Ssc. 3 FJA werden die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass eine anderslautende Zuweisung nicht sachgerecht möglich war und man daher das gesetzlich intendierte Ermessen abweichend vom Regelfall ausgeübt habe.

  • Handlung

    Lässt mitteilen, dass er ab sofort die Vertretung von Mr. Dietz übernimmt und lässt eine Vollmacht zustellen. Liest sich ein und bereitet die ersten Anträge für morgen vor.

  • Your Honor,


    was den Verbleib in Haft anbelangt:


    Es handelt sich hier um eine Hexenjagd. Mein Mandant ist politisch, wirtschaftlich und familiär in Astor verwurzelt und würde nie daran denken ins Ausland zu gehen. Diese Verwurzlung ist es auch, die seine Aufenthalte bei verschiedenen Verwandten begründet. Es handelte sich um einen Selbstfindungstrip, den er angetreten war, nachdem er vollkommen irrsinnigerweise aus dem Amt des Gouverneurs vertrieben wurde. Sofort als er von der Fahndung nach ihm erfahren hat, hat er sich gestellt. Dies ist Fakt. Dass die Verwandschaft kein Interesse hatte den Behörden seinen Aufenthaltsort sofort mitzuteilen und dass die Bundesbehörden es versäumt haben, die staatlichen Polizeikräfte hinzuzuziehen, kann man meinem Mandanten nicht ankreiden.


    Ich beantrage daher seine Freilassung auf Ehrenwort.


    Mein Mandat ist und war niemals Gewalttäter, zu verdunkeln gibt es nichts und er würde niemals fliehen. Warum auch, er ist unschuldig! Sollte es notwendig sein, wird er seinen Pass abgeben und sich alle 48 Stunden bei einem vom Gericht bestimmten Amtsträger persönlich melden.

  • Your Honor,


    ich erlaube mir, auf das Vorbringen der Verteidigung wie folgt zu erwidern:


    Man kann Menschen nur vor den Kopf schauen, nicht in den Kopf. Insofern sind Beteuerungen des Angeklagten, wie sehr er den Vereinigten Staaten verbunden ist und dass er sich niemals in das Ausland absetzen würde, irrelevant ,weil nicht nachprüfbar.


    Erwiesene Tatsachen hingegen sind:


    Die Geschäftsbeziehungen des Angeklagten in das Ausland - namentlich hier die Föderale Republik Andro, aus der eine Auslieferung angesichts der politischen Verhältnisse kaum zu erreichen sein dürfte.


    Sein Vermögen, mit dem er nur allzu gerne öffentlich prahlt.


    Seine weit verzweigte Familie, die ihm ein zur Aussageverweigerung berechtigtes Netzwerk verschafft, mit dessen Hilfe er bequem auch innerhalb der Vereinigten Staaten untertauchen kann.


    Your Honor,


    auch dieses Gericht kann nicht in die Zukunft sehen und vorhersagen, ob der Angeklagte sich durch Flucht seinem Verfahren entziehen wird. Es kann nur die Tatsachen, die dafür und dagegen sprechen, bewerten.


    Die dafür sprechenden Tatsachen sind seine dargelegten, im Vergleich zum typischen Kriminellen sogar überaus komfortablen Fluchtmöglichkeiten


    Dagegen sprechende Tatsachen gibt es nicht. Nur substanzlose Beteuerungen des Angeklagten, für die das Volk der Vereinigten Staaten sich nichts kaufen könnte, sollte er sein angebotenes "Ehrenwort" brechen.

  • Your Honor,


    in einer Sache geben wir der Anklage recht:


    Man kann Menschen nur vor den Kopf schauen, nicht in den Kopf. Insofern sind Beteuerungen [...] irrelevant ,weil nicht nachprüfbar.


    Genauso wenig sind Beteuerung - nein, Unterstellungen! - der Anklage, mein Mandant würde versuchen zu fliehen nicht nachprüfbar. Und in diesem Land stecken wir niemanden ins Gefängnis auf Grund von Mutmaßungen.


    Die Anklage spricht von Fakten. Der einzige Fakt der für diese "Fluchtgefahr" von Belang ist, ist der Fakt, dass mein Mandant sich freiwillig gestellt hat.


    Die Geschäftsbeziehungen des Angeklagten in das Ausland - namentlich hier die Föderale Republik Andro, aus der eine Auslieferung angesichts der politischen Verhältnisse kaum zu erreichen sein dürfte.


    Wir haben bereits angeboten, dass mein Mandant seinen Pass bis zum Ende dieses Verfahrens abgibt. Zudem arbeitet der Kongress doch daran, dass dieser Umstand ausgeräumt wird, womit übrigens auch Punkt 3 der Anklage in Kürze wegfallen wird.


    Um zum vorherigen Punkt aufzuschließen: Mein Mandant befindet sich seit mindestens dem 24. April in Untersuchungshaft. Selbst wenn mein Mandant für die beiden übrigen Punkte verurteilt würde - was wir bezweifeln - hätte er die Mindeststrafe bereits abgesessen.

  • Handlung

    Hört sich die Argumente aufmerksam an.


    Das Gericht zieht sich zur Entscheidung über den Antrag zurück.


    SimOff

    Kaum hat man einmal frei ist man gleich der Fahrservice für die ganze Familie...ich setze mich heute Abend noch ran, bin aber nicht sicher ob es dann schon fertig wird.

  • Handlung

    Betritt wieder den Saal, Kopien der Anordnung werden verteilt.



    Second U.S. District Court
    (Federal District Court for the Disctrict of Astoria State)


    Office of The Hon. Thomas D. Kingston, Federal Judge


    --- CRIMINAL CASE ---


    In the Criminal Case
    The People
    represented by Mm Samantha van der Meer, U.S. Solicitor General
    vs.
    Mr Nicolas Frederik Henry Dietz jr.
    represented by Mr Charles T. Gaff, Attorney-at-law


    the Second U.S. District Court for Astoria State
    - The Hon. Thomas D. Kingston, Federal Judge, presiding - makes the following


    [align=center]ORDER


    1. Gemäß (Chp. VII) Rule 24 Sec.5 b) FRP wird die sofortige Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft angeordnet.

    It is so ordered.


    [align=center]OPINION
    OF THE COURT


    1.


    I. Gemäß Rule 24 Sec.5 b) FRP ist die sofortige Entlassung, auch ohne Antrag des Verdächtigen, aus der Untersuchungshaft anzuordnen, wenn die Dauer der bereits in Untersuchungshaft verbrachten Zeit die nach dem Stand der Dinge zu erwartende Freiheitsstrafe übersteigt. Dies ist der Fall. Die andauernde Untersuchungshaft beläuft sich auf einen Zeitraum von mindestens 38 Tagen. Die zu erwartende Freiheitsstrafe ergibt sich, nach Auffassung des Gerichts aus den Mindeststrafen, da der Angeklagte nicht vorbestraft ist und beläuft sich somit auf 35 Tage. Die Erwartbarkeit der Strafbarkeit des 3. Punktes der Anklage zum Zeitpunkt des Urteils ist aus Sicht des Gerichts nach Stand der Dinge nicht gegeben.
    II. Das Gericht hält es in vorliegendem Fall nicht für sinnvoll von den Federal Rules of Procedure gemäß Rule 1 Sec. 3 abzuweichen, da nach Ansicht des Gerichts für eine Fortführung des Verfahrens der weitere Verbleib des Angeklagten in Untersuchungshaft nicht vonnöten ist. Das Gericht bezweifelt eine erhöhte Flucht- oder Verdunklungsgefahr von Seiten des Angeklagten.



    Flint, June 1st 2017

    Federal Judge of the United States


    Dieses Gericht vertagt sich damit auf morgen, den 2. Juni wo wir mit dem Pretrial beginnen werden.*


    SimOff

    Zeit ist wie immer Sim-On zu verstehen.

  • Handlung

    Man trifft sich wieder zum Vorverfahren.


    Ich eröffne das Pretrial. Ich bitte den Angeklagten oder seinen Anwalt sich zur Zuständigkeit dieses Gerichtes und zur Zulässigkeit der Klage zu äußern. Des weiteren, Mr Gaff, habe ich Ihre Vollmacht bisher noch nicht vorgelegt bekommen. Sicherlich handelt es sich um ein logistisches Problem, ich gehe jedoch davon aus, dass sie das Original bei sich haben und es unproblematisch wäre mir selbiges vorzulegen, oder?

  • Your Honor,


    Ich bitte vielmals um Entschuldigung, da sind wohl die Pferde mit mir durchgegangen. Selbstverständlich habe ich die Vollmacht vorliegen.


    Handlung

    Reicht diese sofort an den Gerichtsdiener weiter.



    Your Honor,


    Wir haben sowohl zur Zulässigkeit der Klage, als auch zur Zuständigkeit des Gerichts bedenken. *


    SimOff

    * Bin nur mobil online, kommt spätestens morgen!

  • Your Honor,


    der Bund hat mit dem Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act die Möglichkeit für die Staaten geschaffen, die Strafverfolgung in ihrem Staatsgebiet selbst zu übernehmen. Der Bund übernimmt nur dann die Strafverfolgung wenn die Staaten davon nicht explizit Gebrauch machen.


    Der State of Astoria tut mit dem Astoria State Judicial Delegations Act, im speziellen Section 2, genau das. Es übernimmt die Zuständigkeit selbst, sofern diese nicht vom Astoria State Department of Justice oder dem Governor zurück an den Bund übertragen wurde.


    Ich sehe keine entsprechende Vollmacht des Governors oder des DOJ of Astoria State vorliegen. Die Klage wird also nicht von den zuständigen Behörden erhoben und ist daher unzulässig. Dies wird bestärkt durch die Tatsache, dass der Court als Federal Court und nicht als State Court angerufen wurde.


    Damit ist die Klage abzuweisen.

  • Your Honor,


    die Bundesregierung erlaubt sich, auf Section 2, Subsection 3 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act hinzuweisen:

      Der Bund behält sich das Recht vor, auch im Falle aller anderen, nicht in SSec. 2 genannten Taten, jederzeit deren Verfolgung und Bestrafung nach seinen Gesetzen und durch seine Amtsträger und Organe zu übernehmen, wenn dies auf Grund besonderer Umstände geboten ist. Die Entscheidung über das Vorliegen dieser Umstände obliegt den zuständigen Amtsträgern und Organen des Bundes, und ist gerichtlich nicht anfechtbar.

    Damit ist der Einwand der Verteidigung hinfällig.

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