Federal Judiciary Act


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    FEDERAL JUDICIARY ACT



    ENTRY INTO FORCE


    As part of the Judicial Reform Act - May 2nd, 2017 *


    AMENDMENTS


    21.12.2017

    Advice and Consent Improvement Act
    Signed by President David J. Clark



    09.01.2018
    Judicial System Improvement Act
    Signed by President David J. Clark



    14.09.2022

    Jury Streamlining Act

    Came into force after the President's veto was overridden by Congress


    01.01.2023

    DC Government Act

    Came into force after not being signed by the President for seven days




    Federal Judiciary Act
    An Act to provide for the organisation of the Federal Judiciary and its Jurisdiction.


    Chapter I - General Provisions


    Section 1 - Principles of the Federal Judiciary
    (1) Die Rechtsprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesrichter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt. Jedermann hat einen Anspruch auf das gesetzlich bestimmte Gericht und Verfahren.
    (2) Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor.
    (3) Soweit besondere Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Streitkräfte vorgesehen sind, gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes vor. Ansonsten wird diese Gerichtsbarkeit durch die Bundesgerichte als Militärgericht (Court-martial) ausgeübt.


    Section 2 - Costs
    Die Federal Judges Conference kann Richtlinien über die Höhe von Gerichtskosten (Court Fees) und ihre Erhebung festsetzen. Im Übrigen trägt jede Partei ihre Kosten selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung ist jedoch nicht ausgeschlossen.


    Section 3 - Penal Provisions
    (1) Verweigerung der Geschworenenpflicht (Noncompliance of Jury Duty) ist das schuldhafte Entziehen von dem Dienst als Juror in einem Verfahren, entweder im ganzen oder in Teilen durch Tun oder Unterlassen. Es ist ein Vergehen der Klasse C.
    (2) Unerlaubte Äußerung oder Beratung (Illicit Statement or Deliberation) ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen untereinander vor Beratungsbeginn oder mit einem Außenstehenden vor der Verkündung der Entscheidung. Es ist ein Vergehen der Klasse A.
    (3) Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, ohne Beteiligung einer Jury eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person dieses Gericht missachtet (Contempt of Court), indem
    a) sie eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,
    b) sie durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,
    c) sie in einer anderen Art und Weise
    das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.
    (4) Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung ohne Beteiligung einer Jury bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung (Contempt of Courts' Order) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.


    Section 4 – Representation of the United States
    (1) Die Anklage für die sowie die Vertretung der Vereinigten Staaten in allen anderen Verfahren obliegt dem Attorney General, soweit nicht die Vertretung durch die betroffene Bundesbehörde selbst wahrgenommen wird.
    (2) Der Attorney General bestellt einen Solicitor General zur Wahrnehmung der Aufgaben der Anklage und Vertretung. Der Solicitor General kann United States Attorneys und andere Amtsträger zu seiner Unterstützung bestellen. Die Bestellung ist auch für einzelne Verfahren möglich.


    Chapter II - The Courts


    Section 1 - Supreme Court of the United States
    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) hat sein Sitz in Astoria City, AS. Der Chief Justice ist dessen Vorsitzender und Oberhaupt der Verwaltung; sofern er verhindert ist, wird er in dieser Funktion durch den dienstältesten Associate Justice vertreten.
    (2) Der Supreme Court entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Sondervoten sind zulässig. Unter Fristsetzung kann eine Entscheidung auch ohne Widerspruch ergehen. Im Falle von Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
    (3) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergehen unmittelbar in Rechtskraft und sind gegen jedermann vollziehbar, sie können nur durch neuerliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben werden. Mit Gesetzeskraft ergehen Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Norm des Bundes- oder Staatenrechts wegen Verstoß gegen die Bundesverfassung oder Bundesrecht. Die Auslegung der Verfassung durch den Supreme Court ist verbindlich.
    (4) Nimmt der Supreme Court die binnen einer Woche gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Supreme Court statt.
    (5) Der Supreme Court entscheidet in einziger Instanz über Verfahren, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen
    a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern,
    b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen,
    c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten,
    aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betreffen.
    (6) Über Vorlagen eines anderen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder über die Bindung völkerrechtlicher Normen entscheidet der Supreme Court nur, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts unabdingbar ist. Über Beschwerden, durch eine staatliche Maßnahme in verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, entscheidet der Supreme Court nur, wenn der Rechtsweg anderweitig nicht eröffnet ist.


    Section 2 - District Courts
    (1) Die Bundesdistriktgerichte (United States District Courts) sind zuständig, soweit Bundesjurisdiktion besteht und nicht der Supreme Court in erster Instanz zuständig ist. Entscheidet das Gericht unter Vorsitz eines Magistrate Judge, so führt es die Bezeichnung "Magistrate Court". Die District Courts werden jeweils für einen Bezirk eingerichtet. Sitz der District Courts ist für den Bezirk
    - First (Assentia) Hambry,
    - Second (Astoria, Bundesdistrikt und Territorien) Capital District,
    - Third (Freeland) New Barnstorvia,
    - Fourth (Laurentia) Port Virginia,
    - Fifth (New Alcantara) Creepy Hollow,
    - Sixth (Serena) Hong Nam.
    (2) Es besteht die Zuständigkeit des für diesen Bezirk errichteten District Courts, soweit dort der Ort der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat liegt oder er dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Zuständigkeit besteht auch, wenn der Beklagte dort seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Zweifel besteht die Zuständigkeit im ersten Gerichtsbezirk. Soweit die Bundesorgane beklagt sind, besteht die Zuständigkeit jedenfalls im Bezirk des Wohn- oder Geschäftssitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers. Sind mehrere Verfahren gegen den gleichen Angeklagten oder mehrere Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand gegen den gleichen Beklagten anhängig, kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien unanfechtbar einem District Court die Zuständigkeit übertragen.
    (3) Der zuständige District Court hat das Verfahren durch Writ of Mandamus zuzulassen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Er hat festzustellen, ob für das Verfahren eine Jury zu bestellen ist.
    (4) Die Zuständigkeit der District Courts umfasst
    a) in Strafsachen alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind,
    b) in Zivilsachen alle Klagen auf Grund des Rechts auf Grund der Billigkeit, soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist,
    c) in beiden Verfahrensarten die damit zusammenhängenden Anträge auf Feststellung von Recht oder Unrecht, die sich aus einer tatsächlichen Streitigkeit ergeben und für die kein anderer Rechtsweg eröffnet ist,
    d) in Zivilsachen auch über Antrage auf den Erlass von Verfügungen zum einstweiligen Rechtsschutz (Preliminary Injunction), um drohende Schäden abzuwenden, deren Wiedergutmachung unmöglich oder für den Betroffenen dennoch unzumutbar wäre oder wenn die einstweilige Regelung aus anderen Gründen sinnvoller erscheint.


    Section 3 - Jury Courts
    (1) Nur bei Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten eine Jury beteiligt werden.

    (2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn

    a) über alle Fragen das Gericht zu entscheiden hat;

    b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;

    c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;

    d) die gesetzlich vorgesehen Anzahl der Geschworenen ein Fünftel der Anzahl der auf Bundesebene registrierten und wahlberechtigten Staatsbürger übersteigt.

    (3) Die Geschworen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenen Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.


    Chapter III - The Judges


    Section 1 - Appointment and Dismisal
    (1) Zum Bundesrichter (Federal Judge) kann berufen werden, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt, nicht wegen einer kriminellen Handlung verurteilt wurde und kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder eines Staates ausübt. Die Ernennung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgt auf Lebenszeit, unter Rat und Zustimmung des Senats. Eine Amtsenthebung ist nur durch ein Impeachment-Verfahren zulässig.
    (2) Zum Richter am Supreme Court (Associate Justice of the Supreme Court) und zum Obersten Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) erfolgt die Ernennung für eine Amtszeit von 12 Monaten.
    (3) Ein Hilfsrichter (Magistrate Judge) wird für ein Verfahren nach Anhörung der Parteien anstelle eines Bundesrichters bestellt, wenn ein Bundesrichter dafür nicht zur Verfügung steht. Er muss zum Bundesrichter bestellt werden können, wird durch den Chief Judge berufen und auf das richterliche Amt verpflichtet.
    (4) Ein neuernannter Richter ist vor Antritt seines Amtes durch den Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Vor dem Supreme Court hat er sich bei erstmaliger Berufung in das Amt sich für die Ausübung des Richterdienstes verpflichten. Die richterliche Eidesformel lautet: "I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States. (Ich schwöre, dass ich der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person dienen, das Recht gleichermaßen gegenüber den Armen und den Reichen gleichermaßen durchsetzen und die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten übertragenen richterlichen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch wahrnehmen werde.)" Das Anfügen einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
    (5) Ein Richter tritt in den Ruhestand
    a) mit Ablauf seiner Amtszeit,
    b) durch Versetzung in den Ruhestand auf seinen Antrag,
    c) durch Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Chief Judge mt Zustimmung der Bundesrichterkonferenz wegen Amtsunfähigkeit.
    Der Präsident beurkundet die Versetzung in den Ruhestand. Auch ein in den Ruhestand versetzter Richter kann einem Impeachment-Verfahren unterworfen werden.
    (6) Ein in den Ruhestand versetzter Richter kann jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf. Ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes ist auf seinen Antrag hin als Bundesrichter einzusetzen.


    Section 2 - Federal Judges Conference and Chief Judge
    (1) Die Justices und Judges bilden gemeinsam die Federal Judges Conference unter Vorsitz des Chief Justice. Die Judges wählen aus der Mitte der Federal Judges einen Vorsitzenden Bundesrichter (Chief Judge), wenn immer dieses Amt vakant ist oder ein Federal Judge dies verlangt. Der Chief Judge leitet die Geschäfte der Bundesgerichte mit Ausnahme des Supreme Court. Er wird durch den Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes vertreten.
    (2) Die Konferenz nimmt folgende Aufgaben wahr
    a) Förderung des Austausches zwischen den Bundesrichtern und ihre Interessenvertretung,
    b) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte, entweder selbst oder durch Organisation geeigneter Organe unter ihrer Aufsicht,
    c) die Aufstellung von Richtlinien für die Verfahrensführung und Beweiserhebung im Rahmen der gesetzlichen Prozessordnungen, wobei die Prinzipien der Rechtsschöpfung durch Präzedenzfälle und der Leitung des Verfahrens durch den berufenen Bundesrichter in eigener Verantwortung unangetastet bleiben.


    Section 3 - Assignment of Judges
    (1) An Verfahren des Obersten Gerichtshofes sind der Chief Justice und die Associate Justices zu beteiligen, soweit sie nicht befangen sind.
    (2) An anderen Verfahren ist nur der Richter zu beteiligen, dem das Verfahren durch den Chief Judge zugewiesen wurde. Der Chief Judge kann wegen Verhinderung des Richters auif Antrag einer Partei oder nach Anhörung der Parteien das Verfahren einem neuen Richter zuweisen. Steht weder ein Bundesrichter, noch ein Magistrate Judge zur Verfügung, soll das Vefahren einem Justice übertragen werden. Er soll bei Benennung des zuständigen Richters zugleich den etwaigen Ersatzrichter benennen. Bei der Zuweisung sind Verfügbarkeit, Arbeitsbelastung und Befangenheitsrisiken zu berücksichtigen.


    Section 4 – Hinderance
    (1) Einem Bundesrichter darf das Verfahren nicht übertragen werden, wenn
    a) er seine Amtspflichten vorübergehend wegen Krankheit, Abwesenheit vom Dienstort oder wegen anderer Gründe nicht erfüllen kann
    b) er persönlich, seine Eltern, Kinder, Schwäger, sein Ehepartner oder Lebensgefährten Partei des Verfahrens oder ihr Vertreter sind,
    3. er sich selbst von der Beteiligung am Verfahren zurückzieht,
    4. gegen ihn ein Impeachment-Verfahren eröffnet wurde.
    (2) Ein Bundesrichter ist befangen und seine Entscheidung anfechtbar, wenn durch Beweise oder Indizien nicht nur unerhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit dadurch bestehen, dass der Bundesrichter nicht unter Beachtung des geltenden Rechts allein auf Tatsachen gestützt seine Entscheidung treffen kann oder wird.

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