S. 2017-040 - National Archives Establishment Bill

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 1.661 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Benjamin Kingston Jr..




  • Honorable Members of Congress!


    The Honorable Senator for Astoria, Mr. Kingston, has introduced a bill, which is now referred to Congress for considerations.


    The sponsor may raise with the privilege of the first word.


    An amount of 96 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.




    Benjamin Kingston, Jr.
    Vice President of Congress



    Federal Archives Administration Bill
    Folgendes wird zum Gesetz der Vereinigten Staaten:

    Federal Archives Administration Act
    An act to establish an administration for federal libraries, archives, and presidential libraries.

    Section 1 - The Federal Achives Administration
    (1) Die Federal Archives Administration ist der Zusammenschluss aller Bundesarchive und -bibliotheken.
    (2) Sie steht unter der Leitung des Chefarchivars der Vereinigten Staaten (Chief Archivar of the United States).
    (3) Sie besteht aus vier Teilbereichen: der Kongressbibliothek, den Präsidentenbibiliotheken, dem Bundesarchiv und den Staatsbibliotheken.


    Section 2 - Library of Congress
    (1) Die Kongressbibliothek ist die Nationalbibliothek der Vereinigten Staaten. Ihr untergeordnet sind die Kartografische und Vexillologischen Archive, sowie das Bundesarchiv.
    (2) Sie ist direkt dem Kongress der Vereinigten Staaten unterstellt.


    Section 3 - Federal Archive
    (1) Im Bundesarchiv (United States Federal Archive) werden alle ehemals gültigen Gesetze, Staatsverträge, Behördenerlässe und sonstige Dokumente aufbewahrt.


    Section 4 - U. S. C. A.
    (1) Das Kartografische Archiv der Vereinigten Staaten (United States Cartographic Archive) ist die Bundessammelstelle für Land- oder Seekarten der Vereinigten Staaten und ihrer Gebiete.
    (2) Es ist dem Bundesarchiv unterstellt.
    (3) Sein Siegel ist in Anhang A dargestellt.


    Section 5 - U. S. V. A.
    (1) Das Vexillologische Archiv der Vereinigten Staaten (United States Vexillologic Archive) ist die Bundessammelstelle für Aufzeichnungen und Darstellungen von Flaggen der Staaten und Counties sowie Fahnen besonderer Bedeutung.
    (2) Es ist dem U. S. C. A. gleichgestellt und ebenso dem Bundesarchiv unterstellt.
    (3) Sein Siegel ist in Anhang B dargestellt.


    Section 6 - Presidential Libraries
    (1) Jeder Person, die zu einem Zeitpunkt ihres Lebens das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten inne hatte (und dieses nicht nur internimistisch ausführte) hat das Recht, eine Presidential Library nach sich zu benennen.
    (2) Die Presidential Libraries werden unabhängig geführt und finanziert; sie werden in einem Verzeichnis aufgelistet und als Nationales Museum geführt.


    Section 7 - Library of States
    (1) Jeder Bundesstaat erhält seine eigene Staatsbibliothek. Sie dienen der Aufbewahrung der Gesetze und anderer Dokumente.
    (2) Dokumente aufgelöster oder zusammengelegter Bundesstaaten sind in der Bibliothek des Nachfolgestaates aufzubewahren.


    Section 8 - Final Provisions
    (1) Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist der Präsident der Vereinigten Staaten betraut.
    (2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

  • Mr. Speaker pro tempore,
    Honorable Members of Congress,


    es ist an der Zeit, unser nationales Bibliotheks- und Archivwesen ordentlich zu organisieren, ihm eine Hyrachie zu geben und im Gesetz niederzuschreiben.
    Ich hoffe, dass wir auch in dieser Sache - noch vor Beendung der Legislaturperiode - einen Kompromiss erzielen werden können.
    In diesem Zusammenhang, Mr. Speaker pro tempore, möchte ich hiermit Anhänge A und B nachreichen.


    Anhang A

    Anhang B

  • Mister President,


    Die Vorlage erscheint mir nur mäßig gelungen und grundsätzlich nicht nötig. Was stört den Antragsteller am jetzigen System?


    Nebenbei, wo gedenkt er denn die gültigen Gesetze unterzubringen?

  • Mr. Speaker pro tempore,
    Senator Bowler,


    dieses Gesetz ändert nicht viel, es legt nur offiziell fest. Das Einzige dass sich sichtbar ändert ist die Schaffung der beiden Unterarchive. Die aktuellen Gesetzeskopien werden selbstverständlich, wie es jetzt auch der Fall ist, in der Library of Congress gelagert.

  • Mr President,


    ich halte es für unschön, dass jeder Präsident eine Bibliothek nach sich bennen und aus dem Budget des Bundes finanzieren lässt.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Senator McQueen,


    ich ebenso. Deswegen steht auch in der Vorlage dass die unabhängig finanziert werden. Sollte Ihnen das zu ungenau sein, sehe ich kein Problem dies zu spezifizieren.

  • Mr President,



    in der Tat habe ich das Wörtchen unabhängig überlesen.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Mr. Bowler,


    in der Tat. Aber dieses Gesetz ermöglicht die Aufnahme in ein Register und die Zusammenfassung aller Pres. Libraries, etwa auf homepages, in flyern usw.

  • Honorable Members of Congress,


    ich konnte mir bisher noch keine Meinung zu diesem Antrag machen, da er einerseits interessante Dinge anspricht, anderseits sehe ich in dieser Form keinen zwingenden Handlungsbedarf

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Mr. Duangan,


    natürlich erfordert dieser Sachverhalt keine zwingende Handlung. Andererseits hat der Kongress schon verhältnismäßig lange keine Gesetzesvorlagen mehr bearbeit, insofern scheint es nicht so als ob es für die meisten ehrenwerten Kollegen äußerst dringenden Handlungsbedarf in anderen Gebieten gebe. Ich unterstütze grundsätzlich jeden sinnvollen Antrag - sei dringender Handlungsbedarf vorhanden oder nicht.

  • Mister President,


    Es ist grundsätzlich nicht ratsam der Handlung willen zu handeln.


    Wie gesagt, für mich schafft dieses Gesetz keinen Mehrwert. Es regelt Dinge die entweder schon geregelt sind, oder meiner Meinung nach keiner Regelung bedürfen.

  • Mr. Speaker pro tempore,


    ich stimme dem Gentleman aus Laurentiana teils zu. Es werden Dinge festgeschrieben, die schon gebräuchlich waren. Aber es werden auch zwei zentrale Sammelstellen für Karten und Flaggen geschaffen, die das Kartografiewesen im Lande deutlich vereinfachen werden.


    Die Congressional Library ist bereits im Congressional Organization Act geregelt. Daher werde ich meinen Entwurf folgendermaßen abändern:



    Federal Archives Administration Bill
    Folgendes wird zum Gesetz der Vereinigten Staaten:

    Federal Archives Administration Act
    An act to establish an administration for federal libraries, archives, and presidential libraries.

    Section 1 - The Federal Achives Administration
    (1) Die Federal Archives Administration ist der Zusammenschluss aller Bundesarchive und -bibliotheken.
    (2) Sie steht unter der Leitung des Chefarchivars der Vereinigten Staaten (Chief Archivar of the United States).
    (3) Sie besteht aus vier Teilbereichen: der Kongressbibliothek, den Präsidentenbibiliotheken, dem Bundesarchiv und den Staatsbibliotheken.


    Section 2 - Library of Congress
    (1) Die Kongressbibliothek ist die Nationalbibliothek der Vereinigten Staaten.


    Section 3 - Federal Archive
    (1) Im Bundesarchiv (United States Federal Archive) werden alle ehemals gültigen Gesetze, Staatsverträge, Behördenerlässe und sonstige Dokumente aufbewahrt.


    Section 4 - U. S. C. A.
    (1) Das Kartografische Archiv der Vereinigten Staaten (United States Cartographic Archive) ist die Bundessammelstelle für Land- oder Seekarten der Vereinigten Staaten und ihrer Gebiete.
    (2) Es ist dem Bundesarchiv unterstellt.
    (3) Sein Siegel ist in Anhang A dargestellt.


    Section 5 - U. S. V. A.
    (1) Das Vexillologische Archiv der Vereinigten Staaten (United States Vexillologic Archive) ist die Bundessammelstelle für Aufzeichnungen und Darstellungen von Flaggen der Staaten und Counties sowie Fahnen besonderer Bedeutung.
    (2) Es ist dem U. S. C. A. gleichgestellt und ebenso dem Bundesarchiv unterstellt.
    (3) Sein Siegel ist in Anhang B dargestellt.


    Section 6 - Presidential Libraries
    (1) Jeder Person, die zu einem Zeitpunkt ihres Lebens das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten inne hatte (und dieses nicht nur internimistisch ausführte) hat das Recht, eine Presidential Library nach sich zu benennen.
    (2) Die Presidential Libraries werden unabhängig geführt und finanziert; sie werden in einem Verzeichnis aufgelistet und als Nationales Museum geführt.


    Section 7 - Library of States
    (1) Jeder Bundesstaat erhält seine eigene Staatsbibliothek. Sie dienen der Aufbewahrung der Gesetze und anderer Dokumente.
    (2) Dokumente aufgelöster oder zusammengelegter Bundesstaaten sind in der Bibliothek des Nachfolgestaates aufzubewahren.


    Section 8 - Final Provisions
    (1) Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist der Präsident der Vereinigten Staaten betraut.
    (2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

  • Mr. President,


    Mr. Bowler,


    in der Tat. Aber dieses Gesetz ermöglicht die Aufnahme in ein Register und die Zusammenfassung aller Pres. Libraries, etwa auf homepages, in flyern usw.


    Also werden die President Libaries offiziell anerkannt, was sonst nicht der Fall wäre?


    Mister President,


    Es ist grundsätzlich nicht ratsam der Handlung willen zu handeln.


    Wie gesagt, für mich schafft dieses Gesetz keinen Mehrwert. Es regelt Dinge die entweder schon geregelt sind, oder meiner Meinung nach keiner Regelung bedürfen.


    Dem kann ich mir nur anschließen. Aussprachen und Gesetze und des Gesetzes Willen finde ich nicht notwendig.

  • Senator Haynsworth,


    nein. Zur Zeit sind sie gesetzlich nicht anerkannt, in welcher Form auch immer.


    Und zu Ihrer zweiten Aussage: Ja, Gesetze nur des Gesetzes wegen sind wenig sinnvoll. Diese Gesetzesvorlage haben Sie aber selbst als sinnvoll bezeichnet.

  • Senator Kingston,


    wenn es zur einer Abstimmung zum Antrag kommt, werde ich mich mit Present am Geschäftsgang beteiligen.
    Einerseits tut das Gesetzt keinem weh, anderseits bringt es meiner Meinung nach keinen Mehrwert.


    Die Übersicht anfertigen zu lassen, in welcher alle Präsidentenbibliotheken aufgelistet sind, kann auch der Präsident per Exekutiverlass anordnen - wenn man das Erstellen und Aktualisieren sicher stellen möchte.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Mr. Speaker pro tempore,


    hiermit ändere ich meinen Vorschlag folgendermaßen ab. Dieser Entwurf ist in Zusammenarbeit mit Vertretern der Administration entstanden und trennt, wie ich finde, die Library of Congress sehr gut mit den Federal Archives.


    Ladies and Gentlemen,
    dieses Gesetz gibt unserem historischen Archivwesen endlich eine klare Struktur. Ich bitte Sie daher, dem Gesetz zuzustimmen.

    National Archives Establishment Bill
    An Act to ensure the preservation Nation's history.


    Section 1 - Amendment of the Congressional Organization Act
    Section 3 des Congressional Organization Act wird wie folgt gefasst:

    Section 3 - Library of Congress
    (1) Die Library of Congress wird als Teil der Kongressverwaltung geführt. Sie soll insbesondere solche Medien erwerben, die für die Tätigkeit des Kongresses benötigt werden und verwaltet insbesondere
    a) die vorhandenen Aufzeichnungen oder die Protokolle und Dokumente des Kongresses (Congressional Archive),
    b) die Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten (Federal Library)
    c) die Rechtsvorschriften der Bundesstaaten (Library of States)
    d) die gerichtlichen Entscheidungen und Protokolle der Bundesgerichte (Judicial Library)
    als Original oder Kopie.
    (2) Das Präsidium des Kongresses bestellt durch gemeinsame Entscheidung den Librarian of Congress. Ihm obliegen die Verwaltung der Library, die Pflege ihres Bestandes sowie die Regulierung ihrer Benutzung.
    (3) Als Teil der Library of Congress ist der Congressional Research Service ein unparteiisches Beratungsorgan des Kongresses. Seine Aufgabe ist es, die Unterstützung der Mitglieder, der Organe und des gesamten Kongresses durch Recherchen, Analysen, Gutachten, Auswertungen und Bewertungen unterstützen. Seine Arbeit ist grundsätzlich vertraulich, kann jedoch veröffentlicht werden.
    (4) Der Librarian of Congress kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten oder die Tätigkeit des und Information über den Kongress fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Der Librarian of Congress ist an solche Vorschriften gebunden, die von den zuständigen Stellen für andere Bereiche als das Congressional Archive erlassen werden.

    .


    Section 2 - National Archives
    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    [doc]National Archives Act
    An Act to provide for the institution of National Archives.


    Section 1 - General Organization
    (1) Die National Archives unterstehen der Aufsicht des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
    (2) Der Präsident bestellt ohne Mitwirkung des Senats einen Archivist of the United States, dem die Verwaltung der National Archives, die Pflege des Bestandes und die Regulierung der Nutzung obliegen.utzung.
    (3) Der Archivist of the United States kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Er wirkt insbesondere mit der Library of Congress zusammen.
    (4) Der Archivist of the United States kann Gegenstände jeder Art erwerben, die für die Bestände der National Archives von Interesse sind. Er soll Sachspenden oder Leihgaben von Interesse unter annehmbaren Konditionen akzeptieren.


    Section 2 - Administration of National Records
    (1) Der Archivist of the United States kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlagen verlangen. Er kann vereinbaren, dass die Archivierung durch die besitzende Stelle selbst unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wird. Soweit Privatpersonen im Besitz derartiger Unterlagen sind, kann er mit ihnen Vereinbarungen über die Verwaltung und spätere, zumindest letztwillige Überlassung schließen oder die Herausgabe gerichtlich durchsetzen.
    (2) Der Archivist of the United States kann angebotene Unterlagen von Stellen des Kongresses, der Bundesgerichtsbarkeit, der Bundesstaaten und der übrigen politischen Untergliederungen zur Verwaltung oder als Leihgabe akzeptieren.
    (3) Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes.


    Section 3 - National Library of the United States
    (1) Das National Archives sind zugleich National Library of the United States. Es soll daher insbesondere solche Medien erwerben, die von großer Bedeutung für die Vereinigten Staaten oder die weltweite Kultur sind, in den Vereinigten Staaten erschienen sind oder nach Meinung des Archivist of the United States zum Standardbestand gehören sollten.
    (2) Die National Archives umfasst ferner die Sammlungen der Vereinigten Staaten (Collections), insbesondere
    a) für Flaggen, Wappen, Siegel und andere Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten, der Staaten und ihrer Untergliederungen (United States Vexillological Collection),
    b) für Land- und Seekarten sowie sonstige Karten des Gebiets der Vereinigten Staaten oder mit Bedeutung für die Vereinigten Staaten (United States Cartographic Archive),
    c) Gegenstände von Bedeutung für die Geschichte und Kultur der Vereinigten Staaten (United States Historical Collections).


    Section 4 - Public Exhibitions
    Der Archivist of the United States soll die Bestände der National Archives von öffentlichem Interesse in Ausstellungen zugänglich machen, soweit keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen und diese von Interesse sind. Er kann auch Leihgaben aus den Beständen machen.


    Section 5 - Presidential Libraries
    (1) Um die Errichtung und Unterhaltung von Präsidentenarchiven (Presidential Libraries) zu unterstützen, kann der Archivist of the United States Unterstützung, insbesondere in Form von fachlicher Beratung oder Dauerleihgaben gewähren. Er wirkt ferner auf die Zusammenarbeit der Presidential Libraries hin und kann sich an ihrer Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Der Archivist of the United States wird darauf verzichten, die Herausgabe von Beständen einer Presidential Library zu verlangen, solange diese unterhalten wird.
    (2) Presidential Libraries im Sinne dieser Bestimmung sind nur solche, die durch einen ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten oder seine Erben anerkannt wurden, wobei für jeden Präsidenten nur eine Presidential Library eingerichtet werden kann, die aber mehrere Standorte haben darf.
    (3) Eine direkte finanzielle Unterstützung der Vereinigten Staaten darf aufgrund dieser Section nicht gewährt werden.


    Section 3 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.




  • Honorable Members of Congress!


    Durch die Änderung des Antrags verlängere ich die Aussprache zunächst nachträglich um 24 Stunden, daher bis heute, 21:21 Uhr.







    Benjamin Kingston, Jr.
    Vice President of Congress


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