United States Passport and ID Act

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    United States Passport and IDs Act

    ABOLISHED

    Inkraftgetreten am:


    16.05.2010
    Revocation of Compulsory Passports Act


    Außer Kraft getreten am:


    12.09.2017
    Passports Reorganization Bill

    Unterschrieben von President David J. Clark


    United States Passport and IDs Act


    Sec. 1 - Intention, Citation
    (1) Dieses Gesetz legt die Bedingungen für das Führen sowie die Inhalte von Reise- und Diplomatenpässe sowie Militärausweise der Vereinigten Staaten fest.
    (2) Dieses Gesetz soll als "United States Passport and IDs Act" zitiert werden.


    Sec. 2 - Passport Data
    (1) Reise- und Diplomatenpässe sowie Militärausweise enthalten die folgenden Angaben:
    a) eine Seriennummer,
    b) ein Lichtbild,
    c) die Unterschrift des Ausweisinhabers,
    d) den Nachnamen,
    e) alle Vornamen mit Kennzeichnung des Rufnamens,
    f) Tag, Ort und Staat der Geburt,
    g) Tag der Einbürgerung, sofern bei der Geburt eine andere als die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erworben wurde.
    h) die Körpergröße,
    i) die Augenfarbe,
    j) die Anschrift des Hauptwohnsitzes,
    k) die Staatsangehörigkeit.
    (2) Ein elektronisches Abbild der unter 1) genannten Daten sowie des digital erfassten Fingerabdrucks wird in einem machinell auslesbaren Computerchip im Dokument gespeichert.
    (3) Reise- und Diplomatenpässe sowie Militärausweise enthalten zusätzlich zu den unter 1) genannten Inhalten ausreichend Seiten zum Vermerk von Ein- und Ausreisen in Drittstaaten. Sind diese Seiten gefüllt, ist der Reise- oder Diplomatenpass oder Militärausweis durch einen neuen zu ersetzen, auch wenn seine Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.


    Sec. 3 - Passports
    (1) Das Department of State stellt für Staatsbürger der Vereinigten Staaten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag einen für fünf Jahre gültigen Reisepass für Reisen ins Ausland aus.
    (2) Reisepässe haben einen dunkelblauen Einband und sind nach einem einheitlichem Muster auszustellen. Ihre Seriennummern folgen der Form XX-0000-00-USA-000 (Initialen des Ruf- und Nachnamens, Geburtsjahr, Geburtsmonat, Länderkürzel "USA", dreistellige fortlaufende Zahl.
    (3) Im Falle eines Wechsels des Hauptwohnsitzes ist der Reisepass zu aktualisieren.
    (4) Für den administrativen Aufwand der Ausstellung sowie der Aktualisierung können durch Erlass des Department of State angemessene Gebühren erhoben werden.
    (5) Reisen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ins Ausland oder wieder in die Vereinigten Staaten ein, sind sie zur Mitführung eines Reisepasses verpflichtet.


    Sec. 4 - Diplomatic Passports
    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten, der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, Botschafter und Angehörige des Diplomatischen Dienstes der Vereinigten Staaten erhalten bei Dienstantritt einen Diplomatenpass. Dieser wird durch das Department of State ausgestellt.
    (2) Diplomatenpässe haben einen roten Einband und sind nach einem einheitlichem Muster auszustellen. Ihre Seriennummern folgen der Form XX-0000-00-XX-000-USA (Initialen des Ruf- und Nachnamens, Geburtsjahr, Geburtsmonat, Kürzel des Bundesstaates, dreistellige fortlaufende Zahl, Länderkürzel "USA").
    (3) Diplomatenpässe enthalten die Funktion des Trägers innerhalb des Diplomatischen Dienstes.
    (4) Der Diplomatenpass darf nur für Dienstreisen außerhalb der Vereinigten Staaten verwendet werden. Er in diesem Fall den Reisepass.


    Sec. 5 - Military Identification
    (1) Angehörige der Streitkräfte der Vereinigten Staaten erhalten bei Dienstantritt einen Militärausweis. Dieser wird durch das Department of Defense ausgestellt.
    (2) Militärausweise haben einen dunkelgrünen Einband sind nach einem einheitlichem Muster auszustellen. Ihre Seriennummern folgen der Form USA-DOD-XXXX-XX-0000-00-XX-000 (Länderkürzel "USA", Kennzeichnungskürzel des Department of Defense, Kürzel der Waffengattung U.S. Air Force (USAF), U.S. Army (USAY), U.S. Marine Corps (USMC), U.S. Navy (USNY), Initialen des Ruf- und Nachnamens, Geburtsjahr, Geburtsmonat, Rangkürzel, dreistellige Nummer).
    (3) Militärausweise enthalten die Funktion des Trägers innerhalb der Streitkräfte. Kann diese aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden, so wird eine geeignete Ersatzfunktion aufgeführt.

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