2017/10/08 - Alcohol & Tobacco Private Import Toll Amendment Bill
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- [Debate]
- Jonathan James Bowler
- Geschlossen
Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.133 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jonathan James Bowler.
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Mr. Speaker,
diese Bill soll einer einfachen Tatsache gerecht werden: Laurentianische Gesetze gelten nur in Laurentiana. Daher kann jeder Zigaretten und Alkohol in Nachbarstaaten oder dem Ausland kaufen und damit die Steuerabgaben umgehen. Dieses Amendment soll das verhindern.
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Honorable Members,
Es handelt sich hier in meinen Augen um einen sinnvollen Schritt. Gleichwohl möchte ich anregen auch Massnahmen für den Fall der Nichtentrichtung der Steuern festzulegen.
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Mr. Speaker,
diese Anregung nehme ich auf und ergänze den Antrag wie folgt:
Alcohol & Tobacco Private Import Toll Amendment Bill
Section 1 - Amending the Tobacco Act
(1) Sec. 7a wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:(3) Privatpersonen die Tabakerzeugnissen nach Laurentiana einführen haben 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen.
(2) SSec. 7/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:- das Unterlassen der Zollabgaben bei Einführung von Tabakerzeugnissen nach Laurentiana (Sec. 7a, SSec. 3). .
Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
(1) Sec. 9 wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:(3) Privatpersonen die alkoholische Getränke nach Laurentiana einführen haben bei einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent 10% des Warenwertes und bei einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen.
(2) SSec. 10/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:- das Unterlassen der Zollabgaben bei Einführung von alkoholischen Getränken nach Laurentiana (Sec. 9, SSec. 3). .
Section 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Dezember 2017. -
Honorable Members,
Ich danke dem Antragsteller für die Ergänzung und werde der Vorlage gerne zustimmen.
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Handlung
Nickt zufrieden.
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Mr. Speaker,
wie gedenkt man denn die Zölle durchzusetzen? Etwa mit Grenzkontrollen?
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Honorable Members,
Ich sehe hier einen stimmigen und sinnvollen Entwurf dem ivh daher gerne zustimmen werde.
Was die Durchsetzung angeht, so vertraue ich da voll und ganz auf unsere Exekutive.
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Mr. Speaker,wie gedenkt man denn die Zölle durchzusetzen? Etwa mit Grenzkontrollen?
Mr. Coolidge,
ich halte Grenzkontrollen für nahezu unmöglich umzusetzen, könnte mir aber vorstellen, dass wir die Bundesbehörden um Amtshilfe bitten können. Dazu kommen Stichprobenkontrollen durch die State Patrol.
Handlung
Erhält eine SMS von seinem Attorney General.
Mr. Speaker,
ich bitte um eine kurze Unterbrechung.
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Handlung
Hat den Sitzungsaal inzwischen verlassen und unterhält sich lautstark mit seinem Attorney General.
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Honorable Members,
Die Sitzung ist hiermit bis auf weiteres unterbrochen. Ich bitte Sie daher von weiteren Wortmeldungen vorerst abzusehen.
Handlung
Man könnte meinen Jonathan sei etwas verstimmt aufgrund der Tatsache das der Gouverneur den Sitzungssaal verlässt ohne dem Speaker mitzuteilen weshalb er eine Unterbrechung wünscht.
Nach dem Hammerschlag verlässt auch Jonathan den Sitzungssaal und begibt sich in sein Senatorenbüro.
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Handlung
Kehrt zurück.
Mr. Speaker,
ich hatte eine Unterredung mit dem Attorney General, der seinerseits mit dem U.S. Department of Justice gesprochen hat. Offenbar ist es uns nicht möglich Zölle zu erheben, da dies in die Zuständigkeit des Bundes fällt. In Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden ändere ich meinen Antrag daher wie folgt:
Alcohol & Tobacco Possession Tax Amendment Bill
Section 1 - Amending the Tobacco Act
(1) Sec. 3 wird eine neue SSec. angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:(3) Beim Verkauf von Tabakerzeugnissen ist dem Käufer durch den Verkäufer eine Rechnung auszustellen, die zumindest den Preis, den Ort und das Datum des Kaufes beinhält.
(2) Sec. 7a wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:(3) Privatpersonen die Tabakerzeugnissen innerhalb von Laurentiana besitzen haben 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen. Dies gilt nicht, falls der Nachweis erbracht werden kann, dass die Tabakerzeugnisse in Laurentiana erworben wurden oder dass der Aufenthalt im Staatsgebiet lediglich dem Zwecke der Durchreise dient.
(3) SSec. 7/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:- das Unterschlagen der Besitzabgaben von Tabakerzeugnissen in Laurentiana durch Privatpersonen (Sec. 7a, SSec. 3). .
Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
(1) Sec. 3 wird wie folgt neu gefasst:Section 3 - Basic Rules
(1) Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
(2) Beim Verkauf von alkoholischen Getränken ist dem Käufer durch den Verkäufer eine Rechnung auszustellen, die zumindest den Preis, den Ort und das Datum des Kaufes beinhält.
(2) Sec. 9 wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:(3) Privatpersonen die alkoholische Getränke innerhalb von Laurentiana besitzen haben bei einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent 10% des Warenwertes und bei einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen. Dies gilt nicht, falls der Nachweis erbracht werden kann, dass die alkoholischen Getränke in Laurentiana erworben wurden oder dass der Aufenthalt im Staatsgebiet lediglich dem Zwecke der Durchreise dient.
(3) SSec. 10/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:- das Unterschlagen der Besitzabgaben von alkoholischer Getränken in Laurentiana durch Privatpersonen (Sec. 9, SSec. 3).
Section 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Januar 2018. -
Honorable Members,
Ich erkläre die Debatte hiermit für wiedereröffnet.
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Honorable Members of the General Court!
Ich erkläre die Debatte hiermit für beendet, da die maximal mögliche Dauer erreicht wurde.
Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.
Jonathan James Bowler
Speaker of the General Court of Laurentiana
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