2017/10/08 - Alcohol & Tobacco Private Import Toll Amendment Bill

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.141 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jonathan James Bowler.



  • Honorable Members of the General Court!


    Zur Debatte steht der nachfolgende Entwurf von Governor Stone.


    Die Aussprachedauer beträgt vorerst 96 Stunden und kann bei Bedarf verlängert werden. Dem Antragssteller gebührt das erste Wort.



    Jonathan James Bowler
    Speaker of the General Court of Laurentiana


    Alcohol & Tobacco Private Import Toll Amendment Bill


    Section 1 - Amending the Tobacco Act
    Sec. 7a wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:


    (3) Privatpersonen die Tabakerzeugnissen nach Laurentiana einführen haben 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen.


    Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
    Sec. 9 wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:


    (3) Privatpersonen die alkoholische Getränke nach Laurentiana einführen haben bei einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent 10% des Warenwertes und bei einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen.


    Section 3 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Dezember 2017.

  • Mr. Speaker,


    diese Bill soll einer einfachen Tatsache gerecht werden: Laurentianische Gesetze gelten nur in Laurentiana. Daher kann jeder Zigaretten und Alkohol in Nachbarstaaten oder dem Ausland kaufen und damit die Steuerabgaben umgehen. Dieses Amendment soll das verhindern.

  • Mr. Speaker,


    diese Anregung nehme ich auf und ergänze den Antrag wie folgt:


    Alcohol & Tobacco Private Import Toll Amendment Bill


    Section 1 - Amending the Tobacco Act
    (1) Sec. 7a wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    (3) Privatpersonen die Tabakerzeugnissen nach Laurentiana einführen haben 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen.


    (2) SSec. 7/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:

    - das Unterlassen der Zollabgaben bei Einführung von Tabakerzeugnissen nach Laurentiana (Sec. 7a, SSec. 3). .


    Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
    (1) Sec. 9 wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    (3) Privatpersonen die alkoholische Getränke nach Laurentiana einführen haben bei einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent 10% des Warenwertes und bei einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen.


    (2) SSec. 10/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:

    - das Unterlassen der Zollabgaben bei Einführung von alkoholischen Getränken nach Laurentiana (Sec. 9, SSec. 3). .


    Section 3 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Dezember 2017.


  • Mr. Speaker,


    wie gedenkt man denn die Zölle durchzusetzen? Etwa mit Grenzkontrollen?


    Mr. Coolidge,


    ich halte Grenzkontrollen für nahezu unmöglich umzusetzen, könnte mir aber vorstellen, dass wir die Bundesbehörden um Amtshilfe bitten können. Dazu kommen Stichprobenkontrollen durch die State Patrol.


    Handlung

    Erhält eine SMS von seinem Attorney General.


    Mr. Speaker,


    ich bitte um eine kurze Unterbrechung.

  • Honorable Members,


    Die Sitzung ist hiermit bis auf weiteres unterbrochen. Ich bitte Sie daher von weiteren Wortmeldungen vorerst abzusehen. :hammer

    Handlung

    Man könnte meinen Jonathan sei etwas verstimmt aufgrund der Tatsache das der Gouverneur den Sitzungssaal verlässt ohne dem Speaker mitzuteilen weshalb er eine Unterbrechung wünscht.


    Nach dem Hammerschlag verlässt auch Jonathan den Sitzungssaal und begibt sich in sein Senatorenbüro.

  • Handlung

    Kehrt zurück.


    Mr. Speaker,


    ich hatte eine Unterredung mit dem Attorney General, der seinerseits mit dem U.S. Department of Justice gesprochen hat. Offenbar ist es uns nicht möglich Zölle zu erheben, da dies in die Zuständigkeit des Bundes fällt. In Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden ändere ich meinen Antrag daher wie folgt:



    Alcohol & Tobacco Possession Tax Amendment Bill


    Section 1 - Amending the Tobacco Act
    (1) Sec. 3 wird eine neue SSec. angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    (3) Beim Verkauf von Tabakerzeugnissen ist dem Käufer durch den Verkäufer eine Rechnung auszustellen, die zumindest den Preis, den Ort und das Datum des Kaufes beinhält.


    (2) Sec. 7a wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    (3) Privatpersonen die Tabakerzeugnissen innerhalb von Laurentiana besitzen haben 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen. Dies gilt nicht, falls der Nachweis erbracht werden kann, dass die Tabakerzeugnisse in Laurentiana erworben wurden oder dass der Aufenthalt im Staatsgebiet lediglich dem Zwecke der Durchreise dient.


    (3) SSec. 7/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:

    - das Unterschlagen der Besitzabgaben von Tabakerzeugnissen in Laurentiana durch Privatpersonen (Sec. 7a, SSec. 3). .


    Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
    (1) Sec. 3 wird wie folgt neu gefasst:

    Section 3 - Basic Rules
    (1) Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
    (2) Beim Verkauf von alkoholischen Getränken ist dem Käufer durch den Verkäufer eine Rechnung auszustellen, die zumindest den Preis, den Ort und das Datum des Kaufes beinhält.


    (2) Sec. 9 wird eine neue Subsection angefügt, die wie folgt gefasst sein soll:

    (3) Privatpersonen die alkoholische Getränke innerhalb von Laurentiana besitzen haben bei einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent 10% des Warenwertes und bei einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent 20% des Warenwertes an den Staat Laurentiana abzuführen. Dies gilt nicht, falls der Nachweis erbracht werden kann, dass die alkoholischen Getränke in Laurentiana erworben wurden oder dass der Aufenthalt im Staatsgebiet lediglich dem Zwecke der Durchreise dient.


    (3) SSec. 10/2 wird ein neuer Punk angefügt, der wie folgt gefasst sein soll:

    - das Unterschlagen der Besitzabgaben von alkoholischer Getränken in Laurentiana durch Privatpersonen (Sec. 9, SSec. 3).


    Section 3 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Januar 2018.



  • Honorable Members of the General Court!


    Ich erkläre die Debatte hiermit für beendet, da die maximal mögliche Dauer erreicht wurde.


    Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.



    Jonathan James Bowler
    Speaker of the General Court of Laurentiana

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