Coolidge Residence | 24 NW Prairie Blvd
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- Laxton
- Jonathan B. Coolidge
Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.135 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jonathan B. Coolidge.
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Handlung
Das Telefon klingelt am späten Freitagnachmittag.
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Handlung
Sitzt beim samstäglichen Family Dinner. Er schrickt ein ein wenig auf, geht aber sodann zum Festnetz.
Coolidge Here? -
Office of the President, good afternoon!
Handlung
meldet sie sich routiniert und erklärt Coolidge, dass der Präsident ihn gerne sprechen würde.
Wann könnten Sie nach Astoria kommen? -
Handlung
Fällt eine Millisekunde in Schockstarre, fängt sich dann wieder.
Erh...good Afternoon. Das ist aber eine unverhoffte Ehre! Ich hatte ohnehin vor, in... zwei Stunden in die Hauptstadt zu fliegen um einen alten Freund zu besuchen. Demnach bin ich heute Abend verfügbar, wenn Ihnen das Recht ist. -
Handlung
Erklärt, dass sie ihn erst für morgen erwartet habe und erkundigt sich, ob dies auch möglich sei.
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Handlung
Bejaht dies selbstverständlich und bedankt sich.
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Handlung
Bedankt sich ebenfalls und verabschiedet sich dann.
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Handlung
Verabschiedet sich und legt auf; anschließend packt er seine Koffer und fährt eine Stunde später zum Flughafen.
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Handlung
Kommt zum ersten Mal seit Wochen wieder zurück nachhause. Geplant war eigentlich ein netter Pärchenabend auf der Couch. Doch als die Nachrichten über den Strike-Ban im TV laufen, beginnt Jon die Verfassung und einige Gesetze zu studieren.
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Handlung
Hört von dem offenbar abgewiesenen Repeal seines Urteils und ist einigermaßen enttäuscht. Er hätte gerne gesehen wie sein erstes Urteil - inhaltlich verbessert - auch in zweiter Instanz bestätigt worden wäre.
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Handlung
Ruhe kehrt nun endlich langsam ein, da auch das Dietz Verfahren kurz vor einem Ende steht.
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Handlung
Senator Burry,
die Sanktionsvorschrift erschließt sich auf Grundlage eines Gesetzes. Die Vorschrift des Senats, auf Antrag der Präsidentin einen neuen Vizepräsidenten zu wählen, hat Verfassungsrang in Form des II. Amendment. Ich habe daher diesem den Vorrang vor der gesetzlichen Regelung eingeräumt, zumal die gesetzliche Regelung die Aussetzung der Bestätigung von Bundesbeamten vorsieht. Der Senat bestätigt hier aber keine Nominierung eines Bundesbeamten, sondern wählt den Vizepräsidenten. Daher sind in meinen Augen hier die Sanktionsvorschriften in der Tat nicht anwendbar.Schaut Kongressfernsehen und findet die Begründung zur Zulässigkeit des Wahlvorschlags für den VP sehr interessant.
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