Presidency of Zoey Voerman

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 6.820 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dame Nessie Dyce.

  • Handlung

    Bemerkt die Angespanntheit seines Gegenübers sofort, ist Jonathan doch nicht nur der Leader sondern auch der beste Auditor der Church of Unitology. Nachdem er den Entwurf ohne sichtliche Regung gelesen hat legt er das Dokument auf den Tisch und nimmt einen Schluck Wasser ehe er zu sprechen beginnt.


    Madam President,


    Zunächst möchte ich Ihnen und den Verantwortlichen für die Erstellung dieses Entwurfes danken. Gleichwohl sehe ich gewisse Problematiken.


    Article V und der fälschlicherweise ebenso benannte nachfolgende Article sind meines Erachtens unstrittig. Zumindest grundsätzlich.


    Ich würde es begrüssen bei dieser Gelegenheit für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidenten, ebenso wie für die Senatswahlen Silent Elections einzuführen. In meiner Heimat Laurentiana beispielsweise haben sich diese in herausragenderweise bereits über einen langen Zeitraum bewährt. Hierin liegt meines Erachtens viel Potenzial um das Wahlamt zu entlasten.


    Was die faktische Abschaffung der Electoral Roll angeht, nun, da bin ich relativ emotionslos. Mir persönlich ist die Roll als traditionelles Instrument durchaus sympathisch. Daher tendiere ich eher zur Erhaltung in der aktuellen Form. Andererseits sehe ich natürlich auch die Seite des Effizienzgewinns durch die vorliegende Neuregelung. Wenn wir aber eine wirkliche Vereinfachung wollen, so sollte die Eintragung entgegen dieses Entwurfes automatisch mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft einhergehen. Zudem müsste sichergestellt werden was in der Vergangenheit leider nicht immer sichergestellt war, nämlich die zeitnahe Vergabe und vor allem Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Damit würde man auch die rechtliche Verankerung einer Citizenship Card unnötig machen.


    Was mich offen gesagt nicht überzeugt ist die Abschaffung der fixen Wahltermine. Ich sehe gerade diese Fixierung als deutliche Vereinfachung und grossen Gewinn der letzten Reformen.


    Was die Vornahme der Inauguration des Präsidenten und Vizepräsidenten angeht, an wen denken Sie denn unter Punkt 7? An einen Director?


    Was hat Sie dazu bewogen die First bis zum Mandatsverlust für das Gespann der Exekutive und für die Legislative unterschiedlich lang zu definieren und noch dazu diese Frist für die Exekutive länger als jene für die Legislative zu bemessen?


    Wenn ich fragen darf, was hat Sie zu den Formulierungen in Art. II Sec. 2 bewogen?


    Darüber hinaus sind die Modalitäten des Inkrafttretens noch zu klären.

    Handlung

    Genehmigt sich noch einen Schluck Wasser während er auf die Reaktion seines Gegenübers wartet.


    SimOff

    Kommt nicht infrage. Zumindest nicht solange es dort immer noch die Formatierungen zerschiesst. :devil

  • Handlung

    Versucht sich wieder auf ihren Gast zu konzentieren und legt das Smart Phone zur Seite.


    Was die faktische Abschaffung der Electoral Roll angeht, nun, da bin ich relativ emotionslos. Mir persönlich ist die Roll als traditionelles Instrument durchaus sympathisch. Daher tendiere ich eher zur Erhaltung in der aktuellen Form. Andererseits sehe ich natürlich auch die Seite des Effizienzgewinns durch die vorliegende Neuregelung. Wenn wir aber eine wirkliche Vereinfachung wollen, so sollte die Eintragung entgegen dieses Entwurfes automatisch mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft einhergehen. Zudem müsste sichergestellt werden was in der Vergangenheit leider nicht immer sichergestellt war, nämlich die zeitnahe Vergabe und vor allem Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Damit würde man auch die rechtliche Verankerung einer Citizenship Card unnötig machen.


    In dem Zusammenhang ist wohl ein Part aus der eng verbunden FCA Reform notwendig zum besseren Verständnis.

    Handlung

    Reicht ein weiteres Blatt hinüber.



    Section 5: Citizenship Card (CC) and Digital Services
    (1) Jedem Bürger ist, auf Antrag beim USRO und von diesem, eine Bürgerkarte auszustellen.
    (2) Die CC kann als Ausweisdokument bei allen Behörden der Vereinigten Staaten, der Bundesstaaten und weiteren Verwaltungsebenen verwendet werden.
    (3) Die CC soll stets für 14 Tage gültig sein und ihre Gültigkeit soll auf einfachem Wege durch den Bürger selbst verlängert oder wiederhergestellt werden können.
    (4) Die Regelungen nach Sec. 4 sollen durch jeden Bürger mit Hilfe seiner CC umgesetzt werden können.
    (5) Der Präsident kann durch Exekutiverlass, der Kongress durch Gesetz, weitere Verwendungsmöglichkeiten für die CC bestimmen.
    (6) Das USRO soll die technischen Mechanismen für die Umsetzung dieser Sec. bereitstellen.


    SimOff

    Sinn dahinter ist meine geplante Automatisierung dieses Prozesses. Die Eintragung (per Knopfdruck) ins Wählerverzeichnis soll die Federal/State/Side IDs ersetzen. Eine Zumeldung weiterer IDs soll dann auch per Knopfdruck erfolgen und ein Wechsel des Bundesstaates automatisch durch eine Änderung im Profil. Damit will ich das ganze System einfacher zugänglich machen und das USRO in seiner heutigen Form eigentlich komplett ersetzen. Die technische Umsetzung ist in Arbeit, aber zu einem Großteil schon funktional (das mitloggen des Wohnsitzwechsels bei Änderung im Profil zB läuft schon mit, davon merkt ihr nur noch nichts). Damit soll künftig auch der vollkommen unrealistische Verlust der Staatsbürgerschaft wegfallen, bei der es in Wahrheit eh nur darum geht, wer wählen darf und wer nicht.


    Siehe dazu auch (3) oben, was nichts anderes heißt als: Wenn du einen Post absetzt, verlängert sich die Gültigkeit um 14 Tage, andernfalls wirst du automatisch aus dem Wählerregister geschmissen.


    Was mich offen gesagt nicht überzeugt ist die Abschaffung der fixen Wahltermine. Ich sehe gerade diese Fixierung als deutliche Vereinfachung und grossen Gewinn der letzten Reformen.


    Die Pro-Argumente dafür sind: Flexiblere Gestaltung der eigenen Aufgabe durch das USEO, trotz eng gesetztem Rahmen (der Verantwortliche kann sich also besser auf Abwesenheiten einstellen). Zudem wird damit künftig auf den Fall eingegangen, dass es in der ersten Kandidatenfrist keinen Kandidaten gibt. Rein theoretisch ist dies nicht abgedeckt und könnte so zu einer Verschiebung der Wahltermine führen, was nach heutigem Rechtsstand bereits ein legitimer Grund für eine Wahlanfechtung wäre.


    Was die Vornahme der Inauguration des Präsidenten und Vizepräsidenten angeht, an wen denken Sie denn unter Punkt 7? An einen Director?


    Das wurde von den bisherigen, ungeschriebenen Regelungen übernommen. Sollte zu dem Zeitpunkt noch irgendein Secretary im Amt sein, dann einer von diesen, andernfalls korrekterweise ja, der Direktor einer Bundesbehörde. Aus meiner Sicht, kann man diesen letzten Punkt aber auch streichen, da es bisher niemals so weit gekommen ist, da ich nicht glaube, dass es jemals so weit kommen wird.


    Was hat Sie dazu bewogen die First bis zum Mandatsverlust für das Gespann der Exekutive und für die Legislative unterschiedlich lang zu definieren und noch dazu diese Frist für die Exekutive länger als jene für die Legislative zu bemessen?


    Die Frist für die Exekutive ist in der Verfassung verankert. Die Frist für die Legislative ist bisher 14 Tage und wurde im Zuge der Angleichung auf Mehrfache von 5 auf 10 gesetzt. Eine Angleichung an 20 scheint mir, da dies bereits die halbe Legislaturperiode darstellt, nicht gerechtfertigt.


    Wenn ich fragen darf, was hat Sie zu den Formulierungen in Art. II Sec. 2 bewogen?


    Ziel war eine bessere Verständlichkeit. Das ist offenbar nicht gelungen?


    Darüber hinaus sind die Modalitäten des Inkrafttretens noch zu klären.


    Das Rahmengesetz fehlt noch, das ist korrekt. Abschaffung der nun inkorporierten Gesetze und Inkrafttreten. Ich könnte mir hier sinnvoll eigentlich nur vorstellen, dass es entweder - sofern es sich ausgeht, vor Beginn der nächsten Wahl - andernfalls nach dessen Ende in Kraft tritt.


  • Abgesehen davon, dass ich eine Frist von lediglich 14 Tagen für zu kurz halte, müssten um die Einhaltung gewisser Fristen zu gewährleisten diese ebenfalls automatisiert berücksichtigt werden. Ganz generell habe ich für eine derartige gravierende Anpassung unseres Staatsbürgerschaftsrechts nicht allzu viele Sympathien. Ich sehe gerade unser Staatsbürgerschaftsrecht als wichtigen Pfeiler des Erfolges unserer Nation. Dennoch möchte ich mich nicht einer grundsätzlichen Diskussion verschliessen, sehe in diesem Bereich offen gesagt aber auch kaum Handlungsbedarf.

    SimOff

    Hier prallen zwei ganz unterschiedliche Ansichten aufeinander. Ich für meinen Teil setze Realismus nicht über alles und möchte vor allem die Abhängigkeit von einer TA, die ja durchaus ausfallen kann, möglichst gering halten. Ausserdem vertrete ich die Ansicht dass man möglichst viel innerhalb der Sim regeln sollte und sich innerhalb dieser durchaus über die mikronationalen Besonderheiten bewusst sein soll.


    Zitat

    Zitat von »Jonathan James Bowler«
    Was mich offen gesagt nicht überzeugt ist die Abschaffung der fixen Wahltermine. Ich sehe gerade diese Fixierung als deutliche Vereinfachung und grossen Gewinn der letzten Reformen.


    Die Pro-Argumente dafür sind: Flexiblere Gestaltung der eigenen Aufgabe durch das USEO, trotz eng gesetztem Rahmen (der Verantwortliche kann sich also besser auf Abwesenheiten einstellen). Zudem wird damit künftig auf den Fall eingegangen, dass es in der ersten Kandidatenfrist keinen Kandidaten gibt. Rein theoretisch ist dies nicht abgedeckt und könnte so zu einer Verschiebung der Wahltermine führen, was nach heutigem Rechtsstand bereits ein legitimer Grund für eine Wahlanfechtung wäre.


    Der Punkt mit der Abwesenheit der Verantwortlichen würde nach meinen Vorstellungen der Neuorganisation des USEO faktisch wegfallen. Die Problematik fehlender Kandidaturen lässt sich mittels einer minimalen Anpassung ohne Probleme beheben.

    Zitat

    Zitat von »Jonathan James Bowler«
    Was die Vornahme der Inauguration des Präsidenten und Vizepräsidenten angeht, an wen denken Sie denn unter Punkt 7? An einen Director?


    Das wurde von den bisherigen, ungeschriebenen Regelungen übernommen. Sollte zu dem Zeitpunkt noch irgendein Secretary im Amt sein, dann einer von diesen, andernfalls korrekterweise ja, der Direktor einer Bundesbehörde. Aus meiner Sicht, kann man diesen letzten Punkt aber auch streichen, da es bisher niemals so weit gekommen ist, da ich nicht glaube, dass es jemals so weit kommen wird.


    Wenn man den Punkt abdecken möchte, dann vielleicht dadurch das stattdessen die Gouverneure in alphabetischer Reihenfolge verantwortlich wären.


    Zitat

    Zitat von »Jonathan James Bowler«
    Was hat Sie dazu bewogen die First bis zum Mandatsverlust für das Gespann der Exekutive und für die Legislative unterschiedlich lang zu definieren und noch dazu diese Frist für die Exekutive länger als jene für die Legislative zu bemessen?


    Die Frist für die Exekutive ist in der Verfassung verankert. Die Frist für die Legislative ist bisher 14 Tage und wurde im Zuge der Angleichung auf Mehrfache von 5 auf 10 gesetzt. Eine Angleichung an 20 scheint mir, da dies bereits die halbe Legislaturperiode darstellt, nicht gerechtfertigt.


    Die halbe Legislatur der Repräsentantenhausabgeordneten, nicht jedoch der Senatoren. Erachten Sie die Frist von 20 Tagen für die Exekutive nicht auch für zu lange?


    Zitat

    Zitat von »Jonathan James Bowler«
    Wenn ich fragen darf, was hat Sie zu den Formulierungen in Art. II Sec. 2 bewogen?


    Ziel war eine bessere Verständlichkeit. Das ist offenbar nicht gelungen?


    Wie kommen Sie zu diesem Schluss?


    Zitat

    Zitat von »Jonathan James Bowler«
    Darüber hinaus sind die Modalitäten des Inkrafttretens noch zu klären.


    Das Rahmengesetz fehlt noch, das ist korrekt. Abschaffung der nun inkorporierten Gesetze und Inkrafttreten. Ich könnte mir hier sinnvoll eigentlich nur vorstellen, dass es entweder - sofern es sich ausgeht, vor Beginn der nächsten Wahl - andernfalls nach dessen Ende in Kraft tritt.


    Ich plädiere eindeutig dafür dies nicht vor der kommenden Wahl in Kraft zusetzen. Zum einen wird dies zeitlich knapp, zum anderen wurden meines Wissens doch bereits Planungen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage vorgenommen.


    Wie stehen Sie konkret zur Einführung von Silent Elections?

  • Abgesehen davon, dass ich eine Frist von lediglich 14 Tagen für zu kurz halte, müssten um die Einhaltung gewisser Fristen zu gewährleisten diese ebenfalls automatisiert berücksichtigt werden.


    Die Frist entspricht der aktuellen Gesetzeslage. Erster Pflichttermin ist der erste des Monats, zweiter ist die Eintragung in die Electoral Roll welche 14 Tage später offen ist. Hieran ändert sich also nichts. Natürlich soll das ganze automatisiert erfolgen.


    Ganz generell habe ich für eine derartige gravierende Anpassung unseres Staatsbürgerschaftsrechts nicht allzu viele Sympathien. Ich sehe gerade unser Staatsbürgerschaftsrecht als wichtigen Pfeiler des Erfolges unserer Nation. Dennoch möchte ich mich nicht einer grundsätzlichen Diskussion verschliessen, sehe in diesem Bereich offen gesagt aber auch kaum Handlungsbedarf.


    Ich würde das auch gerne weiter besprechen, aber es ist - bis auf die geplante Citizenship Card - nicht zwangsweise mit diesem Entwurf verbunden, daver würde ich das erst einmal verschieben.


    SimOff

    Ich [...] möchte vor allem die Abhängigkeit von einer TA, die ja durchaus ausfallen kann, möglichst gering halten.


    Ich sehe nicht wie das mehr von der TA abhängig machen soll? Der Punkt ist doch viel eher, dass man auch von wer-auch-immer-gerade-das-RO-leitet unabhängig wird. Automatisierung ist Automatisierung.


    Der Punkt mit der Abwesenheit der Verantwortlichen würde nach meinen Vorstellungen der Neuorganisation des USEO faktisch wegfallen.


    Dann kommen wir doch nun gerne auch darauf zu sprechen! :)


    Die halbe Legislatur der Repräsentantenhausabgeordneten, nicht jedoch der Senatoren. Erachten Sie die Frist von 20 Tagen für die Exekutive nicht auch für zu lange?


    Die Frist für die Exekutive ist in der Verfassung festgelegt und sprengt damit klar den Rahmen dieses Gesetzes. Dass diese Frist natürlich vorallem Gesprächsstoff für die Kongressmitglieder ist, würde ich das gerne der allgemeinen Diskussion im Kongress überlassen, ob man auf glatte 10 geht, oder sich ähnlich der aktuellen Regelung beispielsweise bei 15 einfindet.


    Wie kommen Sie zu diesem Schluss?


    Da habe ich wohl ihre Frage falsch gedeutet.


    Wie stehen Sie konkret zur Einführung von Silent Elections?


    Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, halte das aber vorallem bei den Präsidentschaftswahlen für nicht mit der Verfassung vereinbar.

  • Handlung

    Für einen längeren Moment machte der Senator einen abwesenden Eindruck und griff sich an die Brust und lockerte seine Krawatte. Wenig später sprach er jedoch in gewohnter Weise weiter.


    Da habe ich wohl ihre Frage falsch gedeutet.


    Offensichtlich. Ich erachte die Formulierung für ausserordentlich gelungen. :)


    Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, halte das aber vorallem bei den Präsidentschaftswahlen für nicht mit der Verfassung vereinbar.


    Wie kommen Sie zu diesem Schluss? Und deute ich Ihre Aussage richtig, dass Sie die Einführung von Silent Elections für Senatswahlen unterstützen?


    Zitat

    Dann kommen wir doch nun gerne auch darauf zu sprechen! :)


    Was die derzeitige Organisation des USEO angeht, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass der vordergründige Zweck, also die Unabhängigkeit der Behörde, nicht erreicht wurde. Was wir nun stattdessen haben ist eine primär vom Kongress abhängige Behörde. Wie also müsste ein weitestgehend unabhängige Behörde organisiert sein? Meines Erachtens muss sie dazu auf mehreren Säulen stehen und es darf keine exklusive Zuständigkeit geben und es muss ein effizienter Vertretungsmechanismus geschaffen werden. Darin involviert sollten also meiner Meinung nach die direkt durch die Entscheidung des USEO Betroffenen sein. Die Exekutive, die Legislative, aber auch die Gouverneure.


    Ich schlage also ein dreiköpfiges Co-Direktorium vor. Einer davon soll direkt durch den Präsidenten ernannt werden, einer durch den Kongress und der dritte durch die National Governors Conference. Um die Ausfallgefahr zu verringern, sollen die Direktoren zeitlich versetzt gewählt werden. Die Detaillorganisation könnte man der Behörde selbst überlassen.


    Was halten Sie davon?

    Handlung

    Blickt die Präsidentin für seine verhältnisse recht erwartungsvoll an.

  • Wie kommen Sie zu diesem Schluss? Und deute ich Ihre Aussage richtig, dass Sie die Einführung von Silent Elections für Senatswahlen unterstützen?


    Anders als bei den Senatswahlen gibt unserer Verfassung sehr genau vor wie die Präsidentschaftswahlen abzulaufen haben.


    Was die derzeitige Organisation des USEO angeht, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass der vordergründige Zweck, also die Unabhängigkeit der Behörde, nicht erreicht wurde. Was wir nun stattdessen haben ist eine primär vom Kongress abhängige Behörde.


    Wie kommen Sie zu diesem Schluss?


    Zitat

    Ich schlage also ein dreiköpfiges Co-Direktorium vor. Einer davon soll direkt durch den Präsidenten ernannt werden, einer durch den Kongress und der dritte durch die National Governors Conference. Um die Ausfallgefahr zu verringern, sollen die Direktoren zeitlich versetzt gewählt werden. Die Detaillorganisation könnte man der Behörde selbst überlassen.


    Aber ist das tatsächlich machbar? Wir schaffen es derzeit leider nicht einmal einen einzelnen Vertreter zu finden. Was wenn die Direktoren sich uneinig sind?

  • Zitat von »Jonathan James Bowler«
    Wie kommen Sie zu diesem Schluss? Und deute ich Ihre Aussage richtig, dass Sie die Einführung von Silent Elections für Senatswahlen unterstützen?


    Anders als bei den Senatswahlen gibt unserer Verfassung sehr genau vor wie die Präsidentschaftswahlen abzulaufen haben.


    Da haben Sie natürlich recht. Wenn wir die Rechtslage ausklammern, würden Sie dann stille Wahl auch bei den Präsidentschaftswahlen befürworten?


    Zitat von »Jonathan James Bowler«
    Was die derzeitige Organisation des USEO angeht, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass der vordergründige Zweck, also die Unabhängigkeit der Behörde, nicht erreicht wurde. Was wir nun stattdessen haben ist eine primär vom Kongress abhängige Behörde.


    Wie kommen Sie zu diesem Schluss?


    Die primäre Verantwortung wurde lediglich von der Exekutive an die Legislative delegiert. Nichts anderes ist geschehen.


    Zitat
    Ich schlage also ein dreiköpfiges Co-Direktorium vor. Einer davon soll direkt durch den Präsidenten ernannt werden, einer durch den Kongress und der dritte durch die National Governors Conference. Um die Ausfallgefahr zu verringern, sollen die Direktoren zeitlich versetzt gewählt werden. Die Detaillorganisation könnte man der Behörde selbst überlassen.


    Aber ist das tatsächlich machbar? Wir schaffen es derzeit leider nicht einmal einen einzelnen Vertreter zu finden. Was wenn die Direktoren sich uneinig sind?


    Mit Mr. Wayne ist derzeit ja bereits ein Director im Amt. Darüberhinaus ist mir zumindest eine Person bekannt die im Falle einer Neuorganisation zur Verfügung stünde.
    Eine Uneinigkeit sollte nur äusserst selten der Fall sein, da der rechtliche Rahmen eng abgesteckt ist und es kaum Ermessensentscheide gibt. Dennoch kann ich mir eine Rotationsprinzip vorstellen bei dem von Wahl zu Wahl der Vorsitz über das Gremium an einen anderen Director übergeht. Dieser könnte dann im Falle von Einigkeit entscheiden.

  • Handlung

    Lässt der Präsidentin mitteilen, dass Sie aufgrund der Situation in Dreibürgen für die albernischen Streitkräfte 'Queens Order Black ' angeordnet hat.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

    coadycesmallsig.png


    dycefound250.png

  • Wenn wir die Rechtslage ausklammern, würden Sie dann stille Wahl auch bei den Präsidentschaftswahlen befürworten?


    Ich würde es ehrlich gesagt eher bevorzugen, bei einer Wahl mit nur einem Kandidaten die Option der Ablehnung einzuführen.


    Eine Uneinigkeit sollte nur äusserst selten der Fall sein, da der rechtliche Rahmen eng abgesteckt ist und es kaum Ermessensentscheide gibt. Dennoch kann ich mir eine Rotationsprinzip vorstellen bei dem von Wahl zu Wahl der Vorsitz über das Gremium an einen anderen Director übergeht.


    Die Idee überzeugt mich nicht ganz als perfekte Lösung, ich lasse da aber gerne erstmal den Kongress debattieren, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilde.

  • Ich würde es ehrlich gesagt eher bevorzugen, bei einer Wahl mit nur einem Kandidaten die Option der Ablehnung einzuführen.


    Nein, Negativstimmen sind für mich keine Option. Wenn es nur einen einzigen Kandidaten gibt der bereit ist die Verantwortung zu übernehmen, so sollte man ihn nicht abstrafen. Und, ganz nüchtern betrachtet mit Blick auf jene Länder die eine solche Option kennen, ist dies der Hauptzweck von Negativstimmen.


    Die Idee überzeugt mich nicht ganz als perfekte Lösung, ich lasse da aber gerne erstmal den Kongress debattieren, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilde.


    Überzeugt Sie die Idee als solches nicht, oder zweifeln Sie an der Umsetzbarkeit Madam?

  • Handlung

    Lässt der Präsidentin mitteilen, dass Sie aufgrund der dreibürgischen Kriegserklärung an das albernische Nachbarland Glenverness - einem Mitunterzeichner der gemeinsamen Nordantikaerklärung - für die albernischen Streitkräfte Queens Order Black Special angeordnet hat.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

    coadycesmallsig.png


    dycefound250.png

  • Nun hat Dreibürgen auch Albernia den Krieg erklärt und wir mussten Queens Order Amber anordnen. Zugleich könnte eine Situation nach Art. 3 Albernian Astorian Alliance Treaty (Beistandsklausel) eintreten. Ich bitte daher um einen zeitnahmen Gesprächstermin!

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

    coadycesmallsig.png


    dycefound250.png

  • Bedankt sich und wird weiterhin in Kontakt bleiben.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

    coadycesmallsig.png


    dycefound250.png

  • Handlung

    Alasdair unterbricht das Redenschreiben und lässt sich über neue Entwicklungen informieren.

    UZ1vvSv.png

    Governor of the Commonwealth of Freeland

    XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)


    i5903b4kdtk.png



  • The White House, Astoria City | September 26th, 2016


    Sehr geehrte Frau Staatsministerin Krause,


    zum Ausbau und Intensivierung der Beziehungen zwischen der Republik Bergen und den Vereinigten Staaten von Astor möchte ich Ihr Land besuchen und würde mich freuen, wenn Sie mir alsbald einen für Sie günstigen Termin für meine Anreise mitteilen könnten. Trotz der angespannten sicherheitspolitischen Lage freue ich mich außerordentlich Bergen und seine Menschen kennenzulernen und verbleibe mit den besten Wünschen und Grüßen aus Astoria City.



    Mit vorzüglicher Hochachtung

    ____________________
    Alasdair MacIntyre
    Vice President of the United States
    Secretary of State of the United States


    Handlung

    Alasdair sendet das Schreiben nach Bergen.

    UZ1vvSv.png

    Governor of the Commonwealth of Freeland

    XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)


    i5903b4kdtk.png

  • Dyce informiert die Präsidentin über das jüngste Ultimatum aus Dreibürgen.

    Gyda phob dymuniad da
    The Most Honourable The Countess Nessie Dyce of Caerwyn

    Baroness of Rhosllannerchrugog, GCTO, LL, DSB, D.Litt. h.c.
    Bearer of the White House Ribbon, Prime Minister of Albernia

    coadycesmallsig.png


    dycefound250.png

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!