Meeting with the Secretary of State of Heijan

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 8.102 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Daniela Yee.

  • Im Bezug auf den Diskussionsgegenstand oder im allgemeinen? - Ich denke, bevor wir uns über die Einzelheiten der Kooperation Gedanken machen, sollten wir erst einmal abwarten, was die Rückmeldung zu Ihren Bemühungen ist?


    Daniela Yee
    Associate Secretary of State for Renzian Affairs

  • Das sollten wir. Nun Ma'am, meine Aufgabe hier ist vorerst erfüllt. Ich melde ich dann wenn es etwas neues gibt.

    Fujiwara no Ichiro
    Kampaku des Reiches und Oberhaupt des prächtigen Hauses Fujiwara
    Handelsminister

  • Es ist mir eine Ehre wieder hier sein zu dürfen, Ma'am. Wir haben ein paar Neuigkeiten, die eine ist, dass Irkanien uns, wenn auch auf sehr unhöflich, mitgeteilt hat, dass es bedauerlicherweise kein Interesse mehr an dem Vertrag hat. Ebenso wurde versucht mit Cranberra diesbezüglich Kontakt aufzunehmen, leider verliefen diese Versuche nur sehr spärlich. Das Kaiserreich ist deshalb zu dem Entschluss gekommen den USA anzubieten diese Partnerschaft ersteinmal zu Zweit zu begründen und dann um neue Mitglieder zu werben. Groß-Heijan hat ein besonderes Interesse an möglichst guten Beziehungen und Partnerschaften zu den USA.

    Fujiwara no Ichiro
    Kampaku des Reiches und Oberhaupt des prächtigen Hauses Fujiwara
    Handelsminister

  • Das sind in der Tat grundlegende Veränderungen in dieser Sache. Wissen Sie, warum Irakien kein Interesse mehr hat?


    Daniela Yee
    Associate Secretary of State for Renzian Affairs

  • Premier Toyotomi schickte den von uns besprochenen Entwurf zur Durchsicht und Diskussion an Irakanien weiter. Denen passten wohl die albernischen Paragraphenüberschriften nicht, es wurde als Beleidigung aufgefasst. Und...


    Handlung

    was er nun sagt ist ihm deutlich unangenehm.


    die VSA können Irkanien mal, sinngemäß.


    Man warf Heijan kulturelle Unsensibilität vor und trat von dem Vertragsangebot zurück.

    Fujiwara no Ichiro
    Kampaku des Reiches und Oberhaupt des prächtigen Hauses Fujiwara
    Handelsminister

  • Ob wir nun die Zwischenüberschriften in Astorischer, Irkisch oder Heijanisch ist doch die unwichtigste Frage des gesamten Vertrages - nachdem wir ja ohnehin wohl drei verschiedene Fassungen unterzeichnet hätten. Nunja...

    Handlung

    schüttelt den Kopf.


    Daniela Yee
    Associate Secretary of State for Renzian Affairs

  • Handlung

    erhebt sich und verneigt sich.


    Madam Secretary, ich bin erfreut Sie kennen zu lernen. Darf ich Ihnen auch den Außenminister Fujiwara no Shinshima vorstellen.


    Handlung

    deutet auf seinen Bruder.

    Fujiwara no Ichiro
    Kampaku des Reiches und Oberhaupt des prächtigen Hauses Fujiwara
    Handelsminister

  • Handlung

    Nachdem er die Gespräche vorher nur als Zuhörer verfolgt hat, wendet er sich Ms Ramsey-Prescott zu und verbeugt sich


    Madam Secretary, es ist mir eine Ehre Sie kennenzulernen. Neben den Anliegen die mein Bruder mitgebracht hat, möchte ich zusätzlich anregen, engere diplomatische Beziehungen zueinander zu unterhalten.

  • Madam Secretary, das Kaiserreich Heijan ist äußert interessiert mit Ihnen den großen Ausurik-Vertrag abzuschließen.

    Fujiwara no Ichiro
    Kampaku des Reiches und Oberhaupt des prächtigen Hauses Fujiwara
    Handelsminister

  • Ma'am, mit Madam Yee hatte ich bereits über diesen Entwurf gesprochen. Das Kabinett Toyotomi zeigt sich damit einverstanden.


    Agreement on the Asuric Cooperation System
    The Asuric Rim countries, in order to lay the foundation for cooperation in their region, agree on the following terms.


    Article 1 - The Asuric Region
    Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst die Asurik-Region die folgenden Gebiete:
    a) Orkeanisches Meer (OM), begrenzt von der Vereinigten Republik Aurora, der Freien Republik Irkanien und dem Kontinent Salvagiti,
    b) Süd-östlicher Asurik (SOA), begrenzt von der Datumsgrenze und dem Kontinent Salvageti,
    c) Süd-westlicher Asurik (SWA), ausgehend von der Datumsgrenze bis zum Kontinent Nerica, nördlich begrenzt durch den Äquator,
    d) Nord-westlicher Asurik (NWA) ausgehend von der Datumsgrenze, begrenzt von den Kontinenten Renzia, Nerica und Harnar, unter Einbeziehung des Meeres der Stille.


    Article 2 - Asuric Cooperation Partners
    (1) Kooperationsstaaten der Asurik-Kooperation können alle Staaten sein, deren Staatsgebiet oder Hoheitsgewässer ganz oder teilweise innerhalb des durch Artikel 1 definierten Gebiets liegt.
    (2) Staat im Sinne dieser Vereinbarung soll entsprechend der allgemeinen Gewohnheit ein Rechtssubjekt sein, das über ein Territorium und ein Volk tatsächlich Staatsgewalt ausüben und über seine inneren und äußeren Angelegenheiten grundsätzlich selbstbestimmt entscheiden kann.


    Article 3 - Asuric Cooperation Protocols
    (1) Die Asurik-Kooperation im Sinne dieser Vereinbarung erfolgt aufgrund von Protokollen, die von mindestens zwei Kooperationsstaaten vereinbart werden. Dabei kann bestimmt werden, dass der spätere Beitritt entweder
    a) allen Kooperationsstaaten offensteht,
    b) Kooperationsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen offensteht,
    c) der Zustimmung aller oder einer Mehrheit der bisher beteiligten Kooperationsstaaten bedarf.
    (2) Beginn und Beendigung der Beteiligung an einem Kooperations-Protokoll erfolgt durch die Kooperationsstaaten nach deren innerstaatlichen Vorschriften. Es können Fristen bestimmt werden. Soweit dies nicht gesondert ausgeschlossen wird, kann jeder Staat den Beginn seiner Beteiligung mit Vorbehalten zu Inhalten des Protokolls verbinden, soweit diese seinem Sinn nicht widersprechen.
    (3) Verletzt ein Kooperationsstaat seine Pflichten nach einem Protokoll, können die übrigen Kooperationsstaaten die Anwendung dieses Protokolls mit Bezug auf diesen Staat aussetzen oder aufkündigen.
    (4) Kein Kooperationsstaat ist verpflichtet, sich an einem Protokoll zu beteiligen oder eine bestehende Beteiligung fortzusetzen.


    Article 4 - Coming-into force
    (1) Diese Vereinbarung und die aufgrund dieser geschlossenen Protokolle, die ihren Anhang bilden sollen, treten für einen Staat in Kraft, wenn dieser seine Ratifikation dem Depositär mitteilt. Sie treten außer Kraft, sobald die Kündigung dem Depositär mitgeteilt wird und Wirksamkeit erlangt.
    (2) Depositär soll die Regierung des Staates XY sein. Scheidet der Depositär aus oder ist nach Ansicht der übrigen Kooperationsstaaten nicht mehr geeignet, geht die Aufgabe auf den Staat über, der sich dazu bereit erklärt und beauftragt wird.

    Fujiwara no Ichiro
    Kampaku des Reiches und Oberhaupt des prächtigen Hauses Fujiwara
    Handelsminister

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