Laurentiana Lottery Act

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    Octavia, the 31st of January, 2018




    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Laurentiana Lottery Act


    gebilligt vom General Court am 31. Januar 2018


    ist in Kraft getreten am:


    31.01.2018


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
    mit Unterzeichnung durch Gouverneur Dominic Stone


    und wurde bisher nicht geändert.





    Laurentiana Lottery Act


    Section 1 - Purpose
    Die Laurentiana Lottery ist ein staatlicher Glücksspielbetrieb dessen Erlöse dem Bildungssystem und der Suchtprävention zu Gute kommen.


    Section 2 - Management
    Die Laurentiana Lottery soll vom State Councillor of the Lottery geleitet werden, der dem State Treasurer untersteht.


    Section 3 - Distribition of Revenues
    Alle Einnahmen der Laurentiana Lottery, die nicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Auszahlung von Spielgewinnen notwendig sind, gehen an die Staatskasse und sind für die Zwecke der Finanzierung von öffentlichen Schulen und Universitäten in Laurentiana, sowie zu 10% für Glücksspielsuchtpräventionsmaßnahmen, zu verwenden.


    Section 4 - Exceptions
    Angestellte und Mitarbeiter der Laurentiana Lottery und deren Zulieferbetrieben, sowie Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme an von der Lottery betriebenen Glücksspielen ausgeschlossen.


    Section 5 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

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