2018/02/1 - Standing Orders Amendment

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 4.005 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Arthur Biggins.

  • Honorable Commoners,


    Mrs. Wells hat den folgenden Entwurf zur Debatte eingebracht.



    STANDING ORDERS


    of the Assembly of Astoria



    Article 1 - The Assembly
    (1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria gemäß der Verfassung.
    (2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung des State of Astoria, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Article 2 - Speaker of The Assembly
    (1) Der Vorsitzende der Assembly führt den Titel "Speaker of the Assembly"
    (2) Die Assembly wählt in den Monaten Januar und Juli aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende soll nicht zur selben Zeit der Regierung des Staates oder des Bundes oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören. Die Kandidaturen sollen vom ersten bis zum fünften Tag des Monats eingereicht werden, die Abstimmung soll im Zeitraum zwischen dem 10. und dem 20. Tag des Monats stattfinden und 96 Stunden dauern. Die Wahlleitung obliegt dem Gouverneur von Astoria oder, wenn er nicht zur Verfügung steht, dem dienstältesten Mitglied der Assembly.
    (3) Findet sich innerhalb der Frist kein geeigneter Kandidat, so bleibt der amtierende Speaker im Amt und es wird eine neue Wahlrunde angesetzt. Diese beginnt 48 Stunden nach Ende der ersten Kandidaturenphase, die Festsetzung der Kandidaturenphase und der Abstimmungsphase erfolgt analog den Bestimmungen zum ersten Wahlgang.
    (4) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine zweite Abstimmung, erreicht auch hier kein Kandidat die einfache Mehrheit entscheidet das Los, zu ziehen durch den Gouverneur.
    (5) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter.
    (6) Der Speaker leitet die Sitzungen, verhängt Ordnungsmaßnahmen und vertritt die Assembly nach außen.
    (7) Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly, das nicht zugleich der Regierung des Staates oder des Bundes angehört, die Amtsgeschäfte, bis der gewählte Speaker anderes anzeigt.
    (8) Die Amtszeit des Speaker endet mit seinem Rücktritt, seinem Tod, oder mit der Wahl eines neuen Speaker. Auf Antrag von 1/3 der Mitglieder der Assembly soll eine Abstimmung über die Abwahl des Speaker stattfinden, in deren Zug ein neuer Speaker zu benennen ist.


    Article 3 - Vacancies
    (1) Ist der Vorsitzende abwesend gemeldet oder hat er der Assembly mitgeteilt, für einen bestimmten Zeitraum nicht zur Verfügung stellen, so soll sein Stellvertreter oder ein anderes Mitglied seine Aufgaben wahrnehmen, bis er wieder zur Verfügung steht.
    (2)Vergehen zwischen einem Antrag oder dem Fälligwerden einer Amtshandlung des Speakers mindestens 48 Stunden, so sollen die Vertretungsregeln greifen.
    (3) Die Stellvertretung soll solange andauern, bis sich der Speaker in der Assembly wieder anwesend meldet.
    (4) Stellvertretend für den Vorsitzenden sollen tätig werden:

      (a) Der benannte Stellvertreter des Vorsitzenden
      (b) Das dienstälteste Mitglied der Assembly
      (c) 24 Stunden nach Nötigwerden einer Stellvertretung jedes andere verfügbare Mitglied der Assembly


    Article 4 - Rights and duties
    (1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    (2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (3) Die Mitglieder der Assembly sollen vor ihrer ersten Sitzungsteilnahme folgenden Eid gegenüber dem Plenum ableisten:

      Ich, (Name), schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke des State of Astoria widmen werde, dass ich mir meiner verantwortungsvollen Position bewusst bin und die Werte, für die dieser Staat steht, wahren und verteidigen werde.


    Article 5 - Discussions
    (1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
    (2) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Assembly kann eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt werden.
    (3) Auch durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes können nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt werden.
    (4) Debatten der Assembly dauern in der Regel 96 Stunden, mindestens jedoch 24 Stunden.
    (5) Auf Antrag von mindestes zwei Mitgliedern der Assembly kann eine laufende Debatte verlängert oder vorzeitig beendet werden. Die Annahme des Antrags liegt im Ermessen der Sitzungsleitung.
    (6) Aussprachen sollen nicht länger als 168 Stunden dauern.
    (7) Aussprachen zu Beschlussanträgen sind in der Form (YYYY/MM/N) zu nummerieren, wobei N eine fortlaufende Nummer ist. Mit Beginn des neuen Monats wird N gleich 1.


    Article 6 - Open Discussions
    (1) Das Parlament hält ständig eine Morning Business Debate für Diskussionen allgemeiner Art offen.
    (2) Auf Antrag eines Commoners soll der Speaker weiterhin offene Diskussionen zu bestimmten Themen eröffnen.
    (3) Open Discussions werden erst geschlossen wenn der Speaker of the Assembly sie für erledigt betrachtet, sie also entweder zu einem Ergebnis geführt haben oder eine Weiterführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht als sinnvoll erscheint.
    (4) In einer Open Discussion werden keine Beschlüsse gefasst, die Mitglieder der Assembly tauschen sich nur untereinander aus.
    (5) Resultiert aus einer Open Discussion ein Beschlussantrag, so muss dieser Antrag wie jeder andere Antrag auch an den Speaker der Assembly gerichtet und danach gesondert diskutiert werden.


    Article 7 - Votes
    (1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    (2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    (3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a. eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b. eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c. die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    (4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a. sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b. die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    (5) Die Frage muss sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    (6) Abstimmungen über Beschlussanträge folgen in ihrer Nummerierung den jeweiligen Aussprachen, ergeben sich mehrere Abstimmungen aus einem Beschlussantrag, so sind der fortlaufenden Nummer fortlaufend Buchstaben, beginnend mit A, anzuhängen.
    (7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
    (8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.
    (9) Zur Teilnahme an Abstimmungen ist nur berechtigt, wer zu Beginn der Aussprache über den Antrag Mitglied der Assembly war.


    Article 8 - Governmental Statement
    (1) Auf Antrag des Gouverneurs oder eines ernannten Ministers gemäß geltendem Staatsrecht kann die Assembly beschließen, eine Sitzung anzuberaumen, in der dem Beantragenden Raum für eine Regierungserklärung gegeben wird.
    (2) Für den Beschluss über Anberaumung einer Regierungserklärung reicht eine Zustimmung von 1/3 der Mitglieder der Assembly aus.
    (3) Im Anschluss an eine Regierungserklärung soll die Sitzung weitere 96 Stunden geöffnet bleiben, um Raum für Nachfragen und zusätzliche Äußerungen zu lassen.


    Article 9 - Rules of The Assembly
    (1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    (2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    (3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.
    (4) Gewährtes Rederecht gilt grundsätzlich nur für die Sitzung, zu der Rederecht gewährt wurde, auch wenn parallel mehrere Sitzungen stattfinden.


    Article 10 - Etiquette
    (1) Die Mitglieder des Parlaments richten sich in einer Aussprache stets mit der Formel "Honorable Commoners" an die Gesamtheit der Mitglieder.
    (2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    (3) Bei Wortmeldungen an den Vorsitzenden in seiner Position als solcher oder Beschlussanträgen die richten sich die Mitglieder mit "Mr. Speaker" bzw. „Ms. / Mrs. Speaker“ an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende.
    (4) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Article 11 - Admonishments
    (1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    (2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 12 - Monetary
    (1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    (2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    (3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    (4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    (5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    (6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 13 - Prohibition of Access
    (1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    (2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    (3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    (4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Dieses Hausverbot darf maximal 30 Tage andauern und bedarf keiner weiteren Zustimmung.
    (5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speakers.
    (6) Ein Hausverbot verhindert die Teilnahme an der Aussprache zu Beschlussanträgen, Abstimmungen dürfen weiterhin getätigt werden. Das Stimmverhalten ist in diesem Fall fernmündlich oder schriftlich dem Vorsitzenden mitzuteilen.


    Article 14 - Entry into Force
    (1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    (2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    (3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.

  • Mr. Speaker,
    Honorable Commoners,


    wie angekündigt soll dieser Entwurf die Geschäftsordnung insgesamt neu fassen. Ich hoffe, dass ich in allen Fällen die neue korrekte Bezeichnung unseres Bundesstaates angepasst habe und einige andere kleine Fehler behoben habe. Ferner wurde eine "Soll"-Vorschrift für eine Eidleistung eingefügt. Dieser Eid soll rein symbolischen Charakter haben, es ist bewusst keine bindende Norm geworden. Ansonsten sind die inhaltlichen Änderungen überschaubar: Veraltete Verweise auf andere Normen wurden entfernt, auch Regelungen zum Mandatsverlust finden sich nicht mehr. Insgesamt geht es also quasi ausschließlich um eine Modernisierung mit einer einzigen bedeutenden Veränderung.

    Sue Wells, S.J.D., J.D. (AS)
    née McKellan
    Attorney-at-law (on leave)
    Former Astoria State Attorney General

    Former Attorney General of the United States of Astor
    Former Governor of Astoria State


    Wiki

  • Mr Speaker,
    Commoner Wells,
    inhaltlich möchte ich anmerken, dass im Sinne der Verfahrensvereinfachung Open Discussions vielleicht doch in Abstimmungen resultieren können sollten und wir über die sogenannten Governmental Statements noch einmal nachdenken sollten, schließlich haben wir kein parlamentarisches Regierungssystem und unserer Tradition entspräche es eher, den Governor per Mehrheitsbeschluss einzuladen - Öffentlichkeitsarbeit sollte nicht in der Assembly stattfinden.
    Als neuen Namen der Standing Orders möchte ich darüber hinaus "Assembly Rules"* vorschlagen.

  • Commoner Antony,


    der Sinn der "Open Discussion" war ja eben jenseits von Beschlussfassungen thematisch diskutieren zu können. Eine "Open Discussion" zum Bildungssystem soll also durchaus in die Richtung eines Gesetzesentwurfs führen, der dann aber in meinen Augen durchaus den normalen Weg der Gesetzgebung mit zeitlich begrenzter und geordneter Aussprache und Abstimmung nehmen sollte. Da bin ich wenig begeistert von Ihrer Anregung.
    Die Governmental Statements haben inzwischen eine durchaus etwas längere Tradition hier, wurden in letzter Zeit aber eher selten tatsächlich genutzt. Da würde ich gerne die Meinung weiterer Commoners abwarten. Einerseits finde ich es wichtig, dass der Gouverneur die Möglichkeit erhält vor der Volksversammlung zu sprechen, andererseits kann ich Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen.
    Den neuen Namen finde ich ansprechend und würde den Speaker bitten, ihn in der Vorlage zu übernehmen.

    Sue Wells, S.J.D., J.D. (AS)
    née McKellan
    Attorney-at-law (on leave)
    Former Astoria State Attorney General

    Former Attorney General of the United States of Astor
    Former Governor of Astoria State


    Wiki

  • Commoner Wells,
    ich bin mir der besonderen Stellung der "Open Discussion" durchaus bewusst, frage mich nur, ob das starre Verbot einer Abstimmung über sich daraus ergebende Fragen wirklich zweckdienlich ist.


    Darüber hinaus fände ich es überlegenswert, als weniger formale Abstimmungsform den unanimous consent zu etablieren. Damit würden wir vielleicht die konstruktive Zusammenarbeit in der Assembly stärken können.

  • Commoner Antony,


    wo es keinen Beschlussantrag gibt, kann auch nicht abgestimmt werden. Wie stellen Sie sich denn eine Abstimmung aus einer Open Discussion vor?


    Es gibt die Möglichkeit, per Akklamation zu beschließen. Bislang gilt da aber die Ausnahme für Gesetzesinitiativen. Geht Ihr Vorschlag in die Richtung diese Ausnahme abzuschaffen?

    Sue Wells, S.J.D., J.D. (AS)
    née McKellan
    Attorney-at-law (on leave)
    Former Astoria State Attorney General

    Former Attorney General of the United States of Astor
    Former Governor of Astoria State


    Wiki

  • Commoner Wells,
    ich meine die Situation, wo in einer Open Discussion ein Beschlussantrag entsteht, der ausreichend diskutiert wurde - eine neue Debatte zu starten, nur um gleich wieder deren Verkürzung zu beantragen, wäre doch formalistischer Unsinn.
    Mein anderer Vorschlag wäre in der Tat eine Ausweitung der Akklamationsregelung.

  • Mr. Speaker,


    mit der jüngst erfolgten Ausbürgerung der Antragstellerin ergibt sich das Dilemma, was nun mit dem Antrag geschieht. :kritischguck

  • Mr Speaker,
    ich bin bereit, den Antrag erneut zu übernehmen.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Ich sehe noch Änderungsvorschläge im Protokoll der Diskussion, Mr Speaker.

    trophyImage-13.png

    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Commoner Johnson,


    dann ersuche ich Sie uns einen überarbeiteten Antrag vorzulegen, der die Akklamationsregelung wie sie von Mr. Antony vorgeschlagen wurde, enthält.

  • Die Frage wäre ja erst einmal, ob und in welcher Form eine solche Akklamationsregelung die Unterstützung dieser Versammlung hätte, Commoner Kingston, bisher haben nur Sie sich zustimmend geäußert.

    Handlung

    blickt in die Runde.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Mr Speaker,
    ich lege die folgende Neufassung vor:


    Standing Rules of the Assembly of Astoria
    Rules of parliamentary business of the legislative power of the State of Astoria


    Article I - Organization of the Assembly


    Section 1 - Speaker of the Assembly
    (1) Der Vorsitzende (Speaker of the Assembly) leitet die Sitzungen, vertritt die Assembly nach außen und stellt die Bereitstellung unterstützender Parlamentsdienste sicher. Der Speaker soll nicht zur selben Zeit der Regierung der Vereinigten Staaten oder des Staates oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören.
    (2) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter. Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly die Vertretung, bis der Speaker anderes anzeigt.
    (3) Ist eine Stellvertretung nach Ssc. 2 unmöglich, so ist der Governor berufen, die Geschäfte der Assembly zu führen und auf eine Behebung dieses Zustandes hinzuwirken.


    Section 2 - Election of the Speaker, Vacancy
    (1) Eine ordentliche Wahl des Speakers soll in den Monaten Januar und Juni stattfinden. Ist das Amt zuvor wegen Rücktritt oder aus anderen Gründen vakant oder beantragen 1/3 der Commoner eine Neuwahl, ist eine außerordentliche Wahl unverzüglich anzusetzen.
    (2) Die Wahlleitung obliegt dem amtierenden Speaker. Erklärt dieser selbst seine Kandidatur, gilt er für diesen Geschäftsgang ebenso für verhindert wie ein anderer Kandidat für die Stellvertretung.
    (3) Die Kandidaturfrist und die sich daran anschließende Abstimmungsfrist sollen 96 Stunden betragen. Die Kandidaturfrist kann verlängert werden, wenn keine Kandidatur erklärt wird. Eine unbefristete Verlängerung muss jedoch mindestens 24 Stunden über eine erklärte Kandidatur hinaus gehen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine zweite Abstimmung, erreicht auch hier kein Kandidat die einfache Mehrheit entscheidet das Los, zu ziehen durch den Gouverneur.
    (4) Die Amtszeit eines Speakers endet nicht vor der Vereidigung seines Nachfolgers.


    Section 3 - Rules to be maintained
    (1) Der Speaker hat die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, der Verfassung und Gesetze bei der Leitung der Sitzungen der Assembly zu wahren. Er hat sicherzustellen, dass Commoner und Besucher den Geschäftsgang nicht stören sowie sich nach parlamentarischer Tradition höflich und respektvoll verhalten, insbesondere Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen.
    (2) Der Speaker ist berechtigt, gegen Personen, die nicht Commoner sind, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen oder Ordnungsgelder bis zu 3.000 USD zu verhängen, wenn diese den Geschäftsgang der Assembly stören.


    Section 4- The Commoners
    (1) Die Commoner of the Assembly sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen. Sie folgen bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen und sind der Verfassung der Vereinigten Staaten und der Verfassung des Staates Astoria verpflichtet.
    (2) Die Mitglieder der Assembly sollen vor ihrer ersten Sitzungsteilnahme folgenden Eid gegenüber dem Plenum ableisten: "I, (Name) do solomly swear that I will represent the people of the State Astoria, that I will faithfully execute the privilleges and duties entrusted to me as a Commoner of the Assembly and defend the values of this State. (Ich schwöre, dass ich das Volk des Staates Astoria repräsentieren, meine Rechte und Privillegien als Commoner gewissenhaft ausüben und die Werte dieses Staates verteidigen werde.)"
    (3) Die Commoner erhalten vom State of Astoria eine Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme an Geschäften der Assembly nach Festsetzung durch den Speaker. Sie sind berechtigt, die Parlamentsdienste zur Unterstützung ihrer Arbeit zu verwenden, wie sie durch den Speaker bereitgestellt werden. Sie sind ebenfalls berechtigt, Kostenersatz für mandatsbezogene Sach- und Personalausgaben zu erhalten, die der Speaker durch allgemeine Richtlinien genehmigt.
    (4) Der Speaker ruft ein Mitglied zur Ordnung, wenn es gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt. Bei wiederholtem oder schwerwiegenden Verstößen spricht er Verwarnungen aus und macht diese öffentlich bekannt (Censure). Ist der Verstoß besonders schwerwiegend oder wiederholt sich, kann er ein Ordnungsgeld bis zu 3.000 USD verhängen oder ein Hausverbot bis zu zehn Tagen aussprechen. Die Teilnahme an Abstimmungen ist durch schriftliche Erklärung des Stimmverhaltens an den Speaker möglich.


    Article II - Course of Business


    Section 1 - Publicity, Right to speak, Parliamentary Courtesy
    (1) Die Sitzungen der Assembly sind öffentlich, wenn nicht für einzelne Beratungen etwas anderes bestimmt ist oder der Speaker etwas anderes bestimmt. Auf Antrag eines Commoners wird über die Entscheidung des Speakers in nicht-öffentlicher Sitzung abgestimmt.
    (2) Außer den Commoners darf in den Sitzungen der Assembly nur das Wort ergreifen, wer durch den Speaker Rederecht für die betroffene Beratung erteilt bekommen hat. Vertreter der Exekutive müssen von der Assembly durch Beschluss eingeladen werden, wenn sie nicht durch anderweitige Vorschrift dazu berechtigt sind.
    (3) Ansprachen des Speakers in dieser Funktion sind mit "Mister / Madam Speaker" zu beginnen, Ansprachen der Commoner mit "Honorable Commoners" oder "Commoner [Name]".


    Section 2 - Motions and Considerations
    (1) Anträge über Gesetzesentwürfe (Bills) und die Annahme von Resolutionen sind durch einen Commoner beim Speaker einzureichen, der sie in der folgenden Sitzung der Assembly zur Beratung aufruft.
    (2) Die Beratungen der Assembly über einen Antrag sollen 96 Stunden ab dem ersten Aufruf andauern, ehe eine Abstimmung eingeleitet wird. Der Speaker kann die Aussprache verlängern oder ausnahmsweise verkürzen, wenn dies nach den Umständen sinnvoll erscheint, nicht jedoch vor Ablauf von 24 Stunden ab dem ersten Aufruf beenden. Änderungsanträge (Amendments) sind zulässig.
    (3) Jeder Commoner hat das Recht, Wortmeldungen außerhalb der Beratungen eines Antrages abzugeben (Morning Business). Auf Antrag eines Mitgliedes ruft der Speaker zu einem bestimmten Thema eine außerordentliche Beratung (Open Discussion) auf, soll sich daraus ergebene Anträge jedoch nur dann zur Abstimmung aufrufen, wenn sie nach seiner Einschätzung bereits ausreichend beraten wurden und keine eigenständige Beratung mehr erforderlich ist. Open Discussions sind nicht zeitlich begrenzt, werden vom Speaker aber beendet, wenn kein offensichtlicher Bedarf mehr besteht.


    Section 3 - Formal Votes
    (1) Unmittelbar nach der Beendigung einer Aussprache über eine Bill oder eine Resolution hat der Speaker eine Abstimmung aufzurufen. Die Abgabe einer Stimme durch die Commoner ist nur innerhalb von 96 Stunden ab dem Aufruf und auch dann zulässig, wenn bereits ein unumstößliches Ergebnis festgestellt wurde.
    (2) Die Abstimmungsfrage muss sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden. Es muss eindeutig sein, über welchen Antrag abgestimmt wird. Die Frage muss
    1. mit Zustimmung (Aye), Ablehnung (Nay) oder Anwesenheit (Present) zu beantworten sein oder
    2. die Wahl zwischen mindestens zwei Varianten, der Ablehnung aller Alternativen (Nay) oder der Erklärung der Anwesenheit (Present) ermöglichen.
    Über Amendments ist gemeinsam mit dem Antrag als Alternativen abzustimmen.
    (3) Die nachträgliche Änderung der Stimme ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme. Die Abgabe einer neuen Stimme ist zulässig. Es ist nur die letzte gültige und eindeutige Stimme eines Commoners zu berücksichtigen, der zu Beginn der Aussprache Mitglied der Assembly war.


    Section 4 - Unanimous Consent and Voice Vote
    (1) Hat der Speaker eine Aussprache beendet, kann er der Assebly vorschlagen, statt einer förmlichen Abstimmung mittels unanimous consent zu beschließen. Widerspricht diesem Vorschlag kein abstimmungsberechtigter Commoner, gilt die Zustimmung nach 96 Stunden als erteilt.
    (2) In Verfahrensfragen gelten Erklärungen eines abstimmungsberechtigten Commoners, zu denen der Speaker aufgefordert hat, als Abstimmung, wenn nicht 1/3 der Commoner eine Abstimmung verlangt.


    Article III - Final Provisions


    Section 1 - Use of fines
    Der Speaker wendet die erhobenen Ordnungsgelder einem gemeinnützigen Zweck zu.


    Section 2 - Amendments to the Standing Rules; Suspension
    (1) Die Assembly kann Bestimmungen der Geschäftsordnung durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.
    (2) Es können von der Geschäftsordnung abweichende Verfahrensweisen genehmigt werden.


    Section 3 - Coming-into force
    Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde und bleibt in Kraft, bis eine neue Geschäftsordnung beschlossen wurde.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

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