M. le Président,
ich bin der Meinung dieser Entwurf ist ausrechend klar definiert. Ein Präsident ist solange im Amt, bis er eben nicht mehr im Amt ist. Ssec. 3 beschreibt dann alle Umstände, unter denen ein Präsident nicht mehr im Amt ist. Verlust der Citizenship Card ist kein Grund den man hier hinzufügen müsste, denn die Mitgliedschaft in der Assembly ist ja bereits Wahlkriterium. Und nachdem man mit dem Verlust der CC auch die Mitgliedschaft in der Versammlung loswird und somit wiederum die Bedingungen für die Präsidentschaft nicht mehr erfüllt, verliert man das Amt ohnehin. Mehrmalige Wiederwahl heißt lediglich, dass man nach Amtsverlust auch erneut gewählt werden kann. Wenn es den Kollegen aber besser gefällt, lösche ich das gerne.
Zur Abwahl: Ich meine auch hier ausreichend formuliert zu haben. Wenn uns der Text sagt "Hiezu ist ein Antrag beim Präsidium zu stellen", dann heißt das, dass zumindest ein Mitglied einen Antrag stellen muss - hier sehe ich schlicht keinen Raum für Missinterpretationen. Artikel I können wir von mir aus ändern, indem wir das aktive Wahlrecht zum Gouverneur als Bedingung stellen.