Rep. Coriolis, Sen. Kingston ./. Kathryn Waters, Vice President

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  • MOTION FOR IMPEACHMENT





    The Plaintiffs:




    Mr. Benjamin Kingston, Jr.
    Member of the United States Senate



    &


    Mr. Zander Coriolis
    Member of the United States House of Representatives



    The Defendant:


    Ms. Kathryn Waters
    Vice President of the United States



    MOTION



    Der Oberste Gerichshof der Vereinigten Staaten wolle feststellen:


    Ms. Kathryn Waters ist seit einem vom Gericht bestimmten Zeitpunkt des Amtes der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten von Astor gem. Art. IV Sec. 6 Ssec. 2 U.S. Constitution enthoben, da sie für einen Zeitraum von mehr als zwanzig Tagen den Amtsgeschäften ferngeblieben ist.




    VENUE



    1) Der letzte öffentliche Auftritt von Vice President Waters erfolgte am Sonntag, 11. Februar 2018 um 11:58, danach blieb sie den Amtsgeschäften fern, ohne dass sie ihre Abwesenheit begründet hatte.


    2) Die Antragssteller vertreten die Ansicht, dass der o.g. Tag, der 15. März 2017, der letzte Tag war, an dem Vice President Bliss seinen Amtsgeschäften nachkam bzw. an den Regierungsgeschäften teilnahm. Der erste Tag, an dem er diesen Geschäften fernblieb, war somit der 16 März 2017 und der zwanzigste Tag ist somit der 3. März 2018.
    Der Zeitraum von zwanzig (vollen) Tagen ist somit am 3. März um 11:59:00 Uhr vollendet gewesen. Was darüber hinaus geht, ist „ein Zeitraum von mehr als zwanzig (vollen) Tagen“.


    3) Die Feststellung des genauen Zeitpunktes des Amtsverlustes obliegt der Beurteilung durch das Gericht.


    4) Die Antragsteller sind als Mitglieder des Repräsentantenhauses bzw. des Senats nach der zitierten Verfassungsbestimmung berechtigt, die Feststellung des Amtsverlustes von Miss Kathryn Waters als Vizepräsident der Vereinigten Staten von Astor durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu beantragen.




  • Handlung

    Legt den Antrag – nun korrigiert – erneut vor.







    MOTION FOR IMPEACHMENT





    The Plaintiffs:




    Mr. Benjamin Kingston, Jr.
    Member of the United States Senate



    &


    Mr. Zander Coriolis
    Member of the United States House of Representatives



    The Defendant:


    Ms. Kathryn Waters
    Vice President of the United States



    MOTION



    Der Oberste Gerichshof der Vereinigten Staaten wolle feststellen:


    Ms. Kathryn Waters ist seit einem vom Gericht bestimmten Zeitpunkt des Amtes der Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten von Astor gem. Art. IV Sec. 6 Ssec. 2 U.S. Constitution enthoben, da sie für einen Zeitraum von mehr als zwanzig Tagen den Amtsgeschäften ferngeblieben ist.




    VENUE



    1) Der letzte öffentliche Auftritt von Vice President Waters erfolgte am Sonntag, 11. Februar 2018 um 11:58, danach blieb sie den Amtsgeschäften fern, ohne dass sie ihre Abwesenheit begründet hatte.


    2) Die Antragssteller vertreten die Ansicht, dass der o.g. Tag, der 11. Februar 2018, der letzte Tag war, an dem Vice President Waters ihren Amtsgeschäften nachkam bzw. an den Regierungsgeschäften teilnahm. Der erste Tag, an dem sie diesen Geschäften fernblieb, war somit der 12. März 2018 und der zwanzigste Tag ist somit der 3. März 2018.
    Der Zeitraum von zwanzig (vollen) Tagen ist somit am 3. März um 11:59:00 Uhr vollendet gewesen. Was darüber hinaus geht, ist „ein Zeitraum von mehr als zwanzig (vollen) Tagen“.


    3) Die Feststellung des genauen Zeitpunktes des Amtsverlustes obliegt der Beurteilung durch das Gericht.


    4) Die Antragsteller sind als Mitglieder des Repräsentantenhauses bzw. des Senats nach der zitierten Verfassungsbestimmung berechtigt, die Feststellung des Amtsverlustes von Miss Kathryn Waters als Vizepräsident der Vereinigten Staten von Astor durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu beantragen.





  • 1-8 Muffley Square, Astoria City



    In the case


    Coriolis, Zander, a U.S. Representative
    Kingston, Benjamin, a U.S. Senator

    - Petitioners -


    versus


    Waters, Kathryn
    Vice President of the United States

    - Respondent -


    - PER CURIAM -
    Decided: March 03, 2018


    on the


    Motion to remove as Vice President in an Impeachment on grounds of Neglect of Duty


    the Supreme Court of the United States makes the following


    DECLARATORY JUDGEMENT


      1. Kathryn Waters hat die ihr obliegenden Amtspflichten als Vice President of the United States im Sinne des Art. IV Sec. 6 Ssc. 2 Sen. 1 USConst. vernachlässigt.
      2.
      Kathryn Waters ist daher mit Wirkung zum 04.03.18, 0 Uhr, des Amtes der Vice President of the United States verlustig geworden.

    It is so ordered.




    O P I N I O N
    of the Court


    I.


    1. Die Antragsteller sind jeweils Mitglieder einer Kammer des U.S. Congress und als solche gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung antragsberechtigt.
    2. Die Antragsgegner wurde am als Vice President of the United States für eine Amtszeit beginnend ab Februar 2018 vereidigt (Annex I - Protocol of the Swearing-in). Dieses Amt bekleidete sie auch zum Zeitpunkt des Antrages. Der Antrag richtet sich folglich gegen einen tauglichen Antragsgegner.
    3. Die Entscheidung des Supreme Court, dessen Zuständigkeit durch Art. IV Sec. 6 Ssc. 2 Sen. 2 USConst. erstinstanzlich und ausschließlich begründet ist, hat lediglich feststellenden Charakter. Eine Zustellung des Antrages an den Antragsgegner oder Anhörung der Parteien zur Sache ist daher entbehrlich.


    II.


    1. Vice President Waters absolvierte ihren letzten öffentlichen Auftritt am 11.02.18 (Annex II - Schedule of the Vice President). Seitdem trat sie weder öffentlich in Erscheinung, noch in Kontakt mit Behörden der Vereinigten Staaten.
    2. Vice President Waters ist damit seit dem 12.02.18 den Amtsgeschäften als Vice President of the United States ferngeblieben. Dieses Fernbleiben dauerte mit Verstreichen der ersten Sekunde des 04.04.17 mehr als 20 volle Tage.
    3. Vice President Waters hat keinerlei Gründe für die Entschuldigung seiner Abwesenheit angegeben. Sie ist daher als unentschuldigt anzusehen.


    III.


    1. Mit dem Fernbleiben über einen Zeitraum von mehr als 20 Tagen hat Kathryn Waters ihre Amtspflichten als Vice President of the United States gemäß den Bestimmungen der Art. IV Sec. 6 Ssc. 2 Sen. 1 USConst. vernachlässigt.
    2. Die Verfassung setzt die vorherige Angabe von Gründen als Möglichkeit des entschuldigten - und damit für die Frage der Vernachlässigung der Amtspflichten unschädliche - Fernbleibens voraus, eine nachträgliche Entschuldigung ist ausgeschlossen. Die Entschuldigung muss nach ständiger Rechtsprechung dieses Gerichtshofes einen konkreten Zeitraum und nachvollziehbare Gründe benennen sowie öffentlich zugänglich sein. Vorliegend fehlt es schon an einer öffentlich zugänglichen Entschuldigung. Die Vernachlässigung der Amtspflichten hat der Antragsgegner somit auch zu vertreten.
    3. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes - statt vieler hier O'Neil/Walker vs. Tang (2008) und Jefferson/Bowler vs. Sandhurst (2017) - ist die 20-Tages-Frist ab dem Beginn des auf die Amtshandlung folgenden Tages und nicht ab dem Zeitpunkt der Amtshandlung zu rechnen. Demnach war eine Feststellung des Amtsverlustes zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht möglich. Gemäß Art. IV Sec. 6 Ssc. 2 Sen. 2 USConst. hat der Gerichtshof lediglich die Feststellung zu treffen, dass der Umstand der zu vertretenen Vernachlässigung der Amtspflichten eingetreten ist. Die Voraussetzungen für diese Feststellung sind mithin vorliegend gegeben. Der Gerichtshof rügt dennoch die voreilige Antragstellung



    Morman, Chief Justice, delivered the Opinion of the Court, in which Floyd, Justice, joined. Kingston, Justice, took no part in the considerations of the Court.


    For the Court



    Chief Justice of the United States


  • Handlung

    Lässt das Urteil korrigieren, immerhin soll der Representative nicht nur den richtigen Vornamen haben. :rotwerd

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