S. 2018-016 – Insult Penalizing Bill

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 957 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ben Kingston.



  • Honorable Members of Congress!


    Der Senator für Astoria, Mr. Kingston, hat die folgende Bill eingebracht, die nun vor dem Kongress in Verhandlung steht.


    Dem ursprünglichen Antragssteller gehört das erste Wort.


    Für die Debatte sind 96 Stunden vorgesehen. Dieser Zeitrahmen kann gemäß Geschäftsordnung reduziert oder verlängert werden.




    Benjamin Kingston, Jr.


    S. 2018-016

    INSULT PENALIZING BILL
    An act to introduce the felony of insult into the Federal Penal Code.


    Section 1 – Amending the PFC
    Ch. 2 Art. VI wird die folgende Section 4 angefügt:

      Sec. 4 Deliberate Insult
      (1) Vorsätzliche Beleidigung ist das öffentliche oder in einem größeren Personenkreis stattfindendes Beschimpfen, Verspotten oder Beleidigen eines anderen.
      (2) Beleidigung ist ein Vergehen der Klasse D.


    Section 2 – Entry into Force
    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

  • Handlung

    Tritt hinunter zum Rednerpult.


    Mr. Speaker,
    honorable Members of Congress,


    erst gestern haben wir erlebt, dass ein gewisser Chefredakteur Kehler von Nuntius Veritatis eine Staatsanwältin der Vereinigten Staaten dermaßen beleidigt dass es einem normaldenkenden Menschen zum Kotzen ist. Ihr Name sei egal, Schlitzaugen habe sie so und so. Welche strafrechtlichen Konsequenzen gäbe es für Mr. Kehler? Keine. Daher möchte ich für die Zukunft einen Antrag einbringen, der Menschen, die in ihrer Ehre verletzt wurden, eine Möglichkeit gibt, das anzuzeigen. Mit dem Straftatbestand "Beleidigung" schaffen wir ein Rechtsmittel, dass den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes endlich die Möglichkeit gibt, solche verabscheuungswürde Aussagen bestrafen zu können und deren Aussprecher eine Belehrung zukommen zu lassen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.

  • Mister President,


    Ich unterstütze das Anliegen grundsätzlich. Jedoch würde ich mir eine etwas griffigere Formulierung wünschen um den Ermessensspielraum möglichst klein zu halten, sprich den Tatbestand der Beleidigung eng zu fassen.

  • Mr. Speaker,


    ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass mich die Unterstützung des ehrenwerten Kollegen aus Laurentiana äußerst erfreut. Wenn er denn eine andere Formulierung in Gedanken hätte würde ich sie in Betracht ziehen.

    SimOff

    Hab die Formulierung sinngemäß aus dem österreichischen StGB übernommen ;).

  • Handlung

    Überlegt kurz.


    Mister President,


    Wie wäre es mit dieser Formulierung:


    S. 2018-016INSULT PENALIZING BILL
    An act to introduce the felony of insult into the Federal Penal Code.


    Section 1 – Amending the PFC
    Ch. 2 Art. VI wird das folgende als Section 3 angefügt, die nachfolgende Section steigt entsprechend in der Nummerierung:


    Sec. 4 Deliberate Insult
    (1) Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft.
    (2) Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.
    (3) Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien.
    (4) Beleidigung ist ein Vergehen der Klasse D.


    Section 2 – Entry into Force
    Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

  • Senator,


    gefällt mir grundsätzlich. Einzig: Die "Geldstrafe mit bis zu 90 Tagessätzen" ist fehl am Platz, da ja Beleidigung ohnehin als Vergehen der Klasse D klassifiziert wird.

  • Mr. Speaker,
    ich habe mir erlaubt die Vorschläge des Kollegen Bowler zu übernehmen und ändere meinen Antrag wie folgt ab:

    S. 2018-016

    INSULT PENALIZING BILL
    An act to introduce the felony of insult into the Federal Penal Code.


    Section 1 – Amending the PFC
    Ch. 2 Art. VI wird die folgende Section 4 angefügt:

      Sec. 4 Deliberate Insult


        (1) Beileidigung ist das vorsätzliche Beschimpfen oder Verspotten in der Ehre eines anderen durch Wort, Schrift, Bild oder Tätlichkeiten.
        (2) Hat der Beleidigte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beleldigung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter von einer Verurteilung absehen.
        (3) Ist die Beleidigung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter bei einem oder bei beiden Tätern von einer Verurteilung absehen.
        (4) Beleidigung ist ein Vergehen der Klasse D.


      Section 2 – Entry into Force
      Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

  • Mr. President,


    auch wenn ich für die Rede- und Pressefreieit einstehe so finde ich den herben Umgangston teilweise erschreckend.
    Natürlich muss man sich einiges anhören können und nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen, aber wenn dann eine bewusst gesetzte Beleidigung wirklich so formuliert wird um die entsprechende Person zu verletzten oder deren Darstellung in der Öffentlichkeit zu zerrütten so geht das einfach zu weit und es muss eine Möglichkeit geben sich gegen solche verbalen Angriff zu Wehr setzen zu können.


    BTW: über die Bezeichnung als "Schlitzauge" oder auch "Reisfresser" kann ich mittlerweile nur müde lächeln, es kommt nicht mehr so oft vor, aber es gibt immer noch vehemente Gegner die gerne diese Wort nutzen - es würde in keiner Relation stehen gegen alle diejenige vorzugehen... es sind nicht wenige an der Ostküste.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Mr. President,


    ich lehne diesen Eingriff in die Freiheit der Rede, wie sie in den Menschen- und Freiheitsrechten unserer Verfassung niedergeschrieben ist, ab.


    Davon abgesehen wäre es fatal, wenn unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Beschimpfen" oder "Verspotten" Eingang in das Strafrecht halten würden.

    REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]

    LIV. President of the United States

    Former Senator for the Republic of Assentia

    Former Governor of the Republic of Assentia


    boardL.png



  • Honorable Members of Congress!


    Die Debatte ist geschlossen; die Abstimmungen werden in beiden Häusern eingeleitet.



    Benjamin Kingston, Jr.
    Vice President of Congress

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