S. 2018-016 – Insult Penalizing Bill
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- [Debate]
- Ben Kingston
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Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 963 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ben Kingston.
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Handlung
Tritt hinunter zum Rednerpult.
Mr. Speaker,
honorable Members of Congress,erst gestern haben wir erlebt, dass ein gewisser Chefredakteur Kehler von Nuntius Veritatis eine Staatsanwältin der Vereinigten Staaten dermaßen beleidigt dass es einem normaldenkenden Menschen zum Kotzen ist. Ihr Name sei egal, Schlitzaugen habe sie so und so. Welche strafrechtlichen Konsequenzen gäbe es für Mr. Kehler? Keine. Daher möchte ich für die Zukunft einen Antrag einbringen, der Menschen, die in ihrer Ehre verletzt wurden, eine Möglichkeit gibt, das anzuzeigen. Mit dem Straftatbestand "Beleidigung" schaffen wir ein Rechtsmittel, dass den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes endlich die Möglichkeit gibt, solche verabscheuungswürde Aussagen bestrafen zu können und deren Aussprecher eine Belehrung zukommen zu lassen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
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Mister President,
Ich unterstütze das Anliegen grundsätzlich. Jedoch würde ich mir eine etwas griffigere Formulierung wünschen um den Ermessensspielraum möglichst klein zu halten, sprich den Tatbestand der Beleidigung eng zu fassen.
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Mr. Speaker,
ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass mich die Unterstützung des ehrenwerten Kollegen aus Laurentiana äußerst erfreut. Wenn er denn eine andere Formulierung in Gedanken hätte würde ich sie in Betracht ziehen.
SimOff
Hab die Formulierung sinngemäß aus dem österreichischen StGB übernommen ;).
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Handlung
Überlegt kurz.
Mister President,Wie wäre es mit dieser Formulierung:
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Senator,
gefällt mir grundsätzlich. Einzig: Die "Geldstrafe mit bis zu 90 Tagessätzen" ist fehl am Platz, da ja Beleidigung ohnehin als Vergehen der Klasse D klassifiziert wird.
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Mister President,
Da haben Sie natürlich recht.
SimOff
Zu viel Copy and Paste vom CH-Gesetz.
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Mr. Speaker,
ich habe mir erlaubt die Vorschläge des Kollegen Bowler zu übernehmen und ändere meinen Antrag wie folgt ab: -
Mr. President,
auch wenn ich für die Rede- und Pressefreieit einstehe so finde ich den herben Umgangston teilweise erschreckend.
Natürlich muss man sich einiges anhören können und nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen, aber wenn dann eine bewusst gesetzte Beleidigung wirklich so formuliert wird um die entsprechende Person zu verletzten oder deren Darstellung in der Öffentlichkeit zu zerrütten so geht das einfach zu weit und es muss eine Möglichkeit geben sich gegen solche verbalen Angriff zu Wehr setzen zu können.BTW: über die Bezeichnung als "Schlitzauge" oder auch "Reisfresser" kann ich mittlerweile nur müde lächeln, es kommt nicht mehr so oft vor, aber es gibt immer noch vehemente Gegner die gerne diese Wort nutzen - es würde in keiner Relation stehen gegen alle diejenige vorzugehen... es sind nicht wenige an der Ostküste.
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Handlung
Blickt vom Präsidium aus in die Runde.
Gibt es noch weitere Wortmeldungen der geschätzten Kolleginnen und Kollegen? -
Mister President,
Ich unterstuetze diese hervorragende und dringend noetige Vorlage selbstredend.
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Mr. President,
ich lehne diesen Eingriff in die Freiheit der Rede, wie sie in den Menschen- und Freiheitsrechten unserer Verfassung niedergeschrieben ist, ab.
Davon abgesehen wäre es fatal, wenn unbestimmte Rechtsbegriffe wie "Beschimpfen" oder "Verspotten" Eingang in das Strafrecht halten würden.
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