S. 2018-017 U. S. Borders and Customs Bill

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.573 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ben Kingston.



  • Honorable Members of Congress!


    Die ehrenwerte Senatorin für Serena, Ms. Tamara Arroyo, hat die folgende Bill eingebracht, die nun vor dem Kongress in Verhandlung steht.


    Dem ursprünglichen Antragssteller gehört das erste Wort.


    Für die Debatte sind 96 Stunden vorgesehen. Dieser Zeitrahmen kann gemäß Geschäftsordnung reduziert oder verlängert werden.




    Benjamin Kingston, Jr.


    United States Borders and Customs Bill
    An Act to regulate the United States Border security.


    Section 1 - Border Control Policy
    (1) Die Vereinigten Staaten führen an ihren Außengrenzen und sonstigen Ein- und Ausreisestellen oder in grenzüberschreitenden Verkehrssystemen Grenzkontrollen durch. Ein- und Ausreise sind vorbehaltlich anderer Regelungen nur unter Nutzung der entsprechenden Einrichtungen (Ports of Entry / Exit) zulässig.
    (2) Im Rahmen der Grenzkontrollen ist die Identität der Reisenden festzustellen, sie können nach den Umständen ihrer Reise befragt und ihre Person sowie mitgeführtes Gepäck kontrolliert werden. Erforderliche medizinische Untersuchungen können angeordnet werden. Über die Kontrolltätigkeit, die Identität der Reisenden und Entscheidungen wird ein Register geführt. Kontrollen im Sinne dieser Bestimmung bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung.
    (3) Unbeschadet der personenbezogenen Kontrollen können technische Einrichtungen zur Überwachung der Grenze eingesetzt und Überwachungsmissionen regelmäßig, anlassbezogen oder stichprobenartig durchgeführt werden. Die Überwachungsmaßnahmen können zu Luft und zu Wasser auch auf den an die Grenze angrenzenden Raum ausgeweitet werden, zu Land auch auf grenznahes Gebiet im Inland.


    Section 2 - Foreign Nationals
    (1) Fremde Staatsbürger, die nicht über ein gültiges Passdokument oder die nach dem Recht der Vereinigten Staaten, insbesondere nach diesem Gesetz und zu seiner Ausführung erlassenen Bestimmungen erforderlichen anderen Dokumente verfügen, soll die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt werden.
    (2) Fremde Staatsbürger dürfen unabhängig vom Aufenthaltsrecht nicht zur Einreise zugelassen werden oder die Einreise ist mit geeigneten Bedingungen zu verbinden, wenn sie
    a) eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die innere oder äußere Sicherheit oder die Interessen der Vereinigten Staaten darstellen oder sie sonst eine öffentliche Last zu werden drohen,
    b) dies bei einer früheren Ausreise begründet bestimmt wurde oder die Person durch eine öffentliche Stelle in ein entsprechendes Register eingetragen wurde,
    c) der Präsident zum Schutz der Interessen der Vereinigten Staaten die Einreise fremder Staatsbürger ganz oder teilweise für einen begrenzten Zeitraum zu beschränkt hat,
    d) sie auf einem unzulässigen Weg in die Vereinigten Staaten eingereist sind.
    (3) In Ausnahmefällen können Befreiungen gewährt werden. Für Flüchtlinge (Section 4) sind sie zu gewähren, wenn nicht grundlegende Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten entgegenstehen.


    Section 3 - U.S. Citizens and Residents
    (1) U.S. Citizens, die keinen gültigen U.S. Passport mit sich führen, kann die Ausreise aus den Vereinigten Staaten verweigert werden. Personen, die keinen gültigen U.S. Passport mit sich führen, darf die Einreise in die Vereinigten Staaten jedoch nicht verweigert werden, wenn sie durch die Vereinigten Staaten als U.S. Citizens identifiziert werden können. Ist der Status fraglich, so hat die Person Anspruch auf Klärung.
    (2) Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in den Vereinigten Staaten (Permanent Residents) stehen U.S. Citizens bei der Anwendung der Subsection 1 gleich. Sie haben neben einem gültigen Reisedokument auch die notwendigen Dokumente, um sich als Permanent Resident auszuweisen, mit sich zu führen.


    Section 4 - Regulation of cross-border movement
    (1) Die Ein- und Ausreise und mit ihr zusammenhängende Handlungen können weiteren Bestimmungen unterworfen werden, soweit dieses Gesetz nicht entgegensteht und dies erforderlich ist, um schutzwürdige Interessen und Rechte zu gewährleisten.
    (2) Von den Beschränkungen sind Ausnahmen zulässig. Bestimmungen oder Entscheidungen des Department of State mit Bezug zu ausländischen Diplomaten bleiben unberührt.


    Section 5 - Duty to support
    (1) Die Betreiber von grenzüberschreitenden Verkehrssystemen sind zur Unterstützung, insbesondere auch durch Informationsweitergabe verpflichtet.
    (2) Die Administration ist ermächtigt, über die Pflichten nach dieser Section Rules und Regulations zu erlassen oder Vereinbarungen mit den Verpflichteten zu schließen. Sie kann auch die Kosten der Kontrolltätigkeit einem Verpflichteten ganz oder teilweise auferlegen, wenn die die Verpflichtung begründenden Umstände zumindest überwiegend im ausschließlich privaten Interesse liegen.


    Section 6 - Customs
    (1) Im Rahmen der Grenzkontrollen nach Section 1 erfolgt auch die Zollabfertigung der Vereinigten Staaten. Soweit die Zollabfertigung betroffen ist, handeln die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden in Abstimmung mit der dafür zuständigen obersten Bundesbehörde.
    (2) Die Zollabfertigung umfasst neben der Feststellung und Erhebung von Abgaben auch die Durchsetzung von Handelsbeschränkungen nach dem Recht der Vereinigten Staaten. Sie umfasst auch die Überwachung des Verkehrs mit Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln zur Vermeidung von Seuchen sowie die Vermeidung von Gefahren für die Allgemeinheit vor sonstigen erheblichen Gefahren.
    (3) Unbeschadet anderer Bestimmungen des Rechts der Vereinigten Staaten kann der Präsident, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit, die auswärtigen oder wirtschaftlichen Interessen der Vereinigten Staaten vorliegt, diese Gefahr feststellen. Mit der Feststellung kann er die Anordnung von Untersuchungen, Beschränkungen oder Verboten des Außenhandels - einschließlich des Kapitalverkehrs - sowie von Beschränkungen der Verfügungsgewalt über ausländisches Eigentum in den Vereinigten Staaten verbinden. Diese Beschränkungen dürfen nicht den Kommunikationsverkehr an sich oder gemeinnützige Spenden in das Ausland zum Zwecke der Katastrophen- oder Entwicklungshilfe betreffen, soweit dies nicht zwingend erforderlich ist, um die vorliegende Gefahr zu beseitigen. Er kann zudem alle Anordnungen treffen, die zur Durchsetzung des Verbots erforderlich und angemessen sind. Die Anordnung und Aufhebung von Maßnahmen nach dieser Subsection soll er dem Kongress anzeigen.


    Section 7 - Criminal Offenses and civil penalty
    (1) Unerlaubte Ein- oder Ausreise (Unlawful Entry or Leave) ist die Ein- oder Ausreise in das oder aus dem Gebiet der Vereinigten Staaten unter Verletzung dieses Gesetzes, eines anderen Gesetzes oder einer sonstigen Bestimmung des Bundesrechts, die die Ein- und Ausreise an sich betreffen, insbesondere auch unter falschen oder unvollständigen Angaben oder unter Entziehung von den Grenzkontrollen. Es ist ein Verbrechen der Klasse D.
    (2) Verletzung der Passpflicht (Violation of Passport Duty) ist das Nichtmitführen eines U.S. Passports durch einen U.S. Citizen bei der Ein- oder Ausreise in oder aus den Vereinigten Staaten. Es ist eine Übertretung.
    (3) Unerlaubter Handel (Unlawful Trading) ist die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen und Werten aus den Vereinigten Staaten unter Verletzung der Zollvorschriften. Im Falle des unerlaubten Handels können die Vereinigten Staaten einen Ersatzanspruch von bis zu 50,000 USD - jedoch keinesfalls weniger als den Wert des zugrundeliegenden Handelsgeschäfts - für jeden Verstoß geltend machen und die Einziehung der betroffenen Gegenstände und Werte zu ihren Gunsten verlangen. Weitergehende Sanktionsvorschriften bleiben unberührt.
    (4) Unerlaubte oder pflichtwidrige Unterstützung (Unlawful or Neglegent Support) ist die wissentliche Unterstützung einer Handlung nach Subsection 1 oder 3, die Verletzung einer Pflicht zur Unterstützung der Grenzkontrollen. Bei einfach pflichtwidriger oder nichtgewerblicher Begehung ist es ein Vergehen der Klasse A, im Übrigen ein Verbrechen der Klasse C.


    Section 8 - Special authority of officers
    Ein Exekutivbeamter im Sinne des Federal Police Forces Act ist befugt, in Ausführung dieses Gesetzes unbeschadet anderer Rechte das Recht, ohne gerichtliche Genehmigung
    1. Durchsuchungen und Untersuchungen von Gegenständen und Personen im Rahmen von Grenzkontrollen durchzuführen,
    2. Gegenstände, die nicht eingeführt werden dürfen, einzuziehen und entweder entgeltlich bis zur Ausreise aufzubewahren oder mit Zustimmung des Besitzers oder Strafbarkeit des Besitzes in den Vereinigten Staaten der Verwertung oder Vernichtung zuzuführen.


    Section 9 - Coming into force
    Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.

  • Mr. President,


    diese Bill und ihre Schwesterbill über die U.S. Immigration wurde in Zusammenarbeit zwischen dem White House/State Department und meinem Büro erarbeitet. Mit dieser Bill wollen wir den Grenzschutz, sowie die Ein- und Ausreisebestimmungen unsers Landes auf ein breiteres Fundament an Rechtssicherheit stellen.


    Die Vereinigten Staaten müssen den Anspruch haben, sich selbst, aber auch allen anderen Beteiligten, seien es Bürger, Touristen oder Immigranten klare, strukturierte und anwendbare Vorgaben zu machen, anhand derer wir in der Lage sind, unsere Grenzen einerseits zu schützen, andererseits unseren Anspruch als Migrationsnation nicht untergehen zu lassen.


    Die beiden Bills zielen daher darauf,
    (1) den Grenzverkehr zu regeln,
    (2) Regelungen über das Vorhandensein und die Nutzung von Passdokumenten einzuführen,
    (3) Zollkontrollen zu definieren,
    (4) Visapflichten zu deklarieren,
    (5) Permanente Aufenthaltsgenehmigungen zu regeln,
    (6) Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge und ihre verschiedenen Status festzulegen,
    (7) Humanitäre Umstände einfließen zu lassen und schlussendlich
    (8) Criminal Offenses für Vergehen gegen die in den Bills vorgesehenen Regelungen zu definieren.


    Verehrtes Plenum,
    die beiden Bills sind umfangreich geworden, aber sowohl ich, als auch die Außenministerin und das White House sind überzeugt davon, dass wir hier zwei solide, fortschrittliche Werke geschaffen haben, die unsere stolze Nation in diesem Rechtsbereich fundamentale Sicherheit schafft.


    Ich freue mich auf die Debatte und bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Bill.

  • Mr. Speaker pro tempore, Madam Senator Arroyo,


    eine Verfahrensfrage: Macht es Sinn diese beiden Anträge getrennt zu debattieren, wenn die Antragsbegründung sich schon auf beide Anträge stützt?

  • Madam Senator Arroyo,


    ohne mich durch das Werk gearbeitet zu haben: Kann eine Bill ohne die andere verabschiedet werden? Und können Sie Ihr Eingangsstatement so aufteilen, dass es sich je auf die tatsächlich in der Debatte befindliche Bill bezieht? Das wäre der Übersichtlichkeit dienlich.

  • Mister President,


    ja, die eine Bill könnte ohne die andere verabschiedet werden.


    Die hier vorliegende Bill sieht vor
    (1) den Grenzverkehr zu regeln,
    (2) Regelungen über das Vorhandensein und die Nutzung von Passdokumenten einzuführen,
    (3) Zollkontrollen zu definieren, sowie
    (8) Criminal Offenses für Vergehen gegen die in den Bills vorgesehenen Regelungen zu definieren.

  • I address the dear colleague from Serena,


    (2) Fremde Staatsbürger dürfen unabhängig vom Aufenthaltsrecht nicht zur Einreise zugelassen werden oder die Einreise ist mit geeigneten Bedingungen zu verbinden, wenn sie
    b) dies bei einer früheren Ausreise begründet bestimmt wurde oder die Person durch eine öffentliche Stelle in ein entsprechendes Register eingetragen wurde,


    Ist das nicht etwas wage? Da könnte jeder Provinzbeamter einen Namen in ein Register schreiben und derjenige darf nicht mehr in die United States einreisen.


    Zitat

    (3) In Ausnahmefällen können Befreiungen gewährt werden. Für Flüchtlinge (Section 4) sind sie zu gewähren, wenn nicht grundlegende Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten entgegenstehen.


    Section 4 hat nichts mit Flüchtlingen zu tun. Generell sehe ich keine Section auf die das zuträfe.


    insbesondere auch unter falschen oder unvollständigen Angaben oder unter Entziehung von den Grenzkontrollen. Es ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Da werden verschiedene Sachen in einen Topf geworfen. Wer seinen zweiten Vornamen nicht angibt, könnte genauso bestraft werden, wie jemand der einen falschen Namen angibt.


    Ein Exekutivbeamter im Sinne des Federal Police Forces Act ist befugt, in Ausführung dieses Gesetzes unbeschadet anderer Rechte das Recht, ohne gerichtliche Genehmigung
    1. Durchsuchungen und Untersuchungen von Gegenständen und Personen im Rahmen von Grenzkontrollen durchzuführen,


    Madam Senator, Sie als ehemalige Oberste Bundesrichterin, wie bewerten Sie die Vereinbarkeit dieses Absatzes mit der Verfassung:


    (3) Durchsuchungen von Personen, Häusern, Dokumenten oder Effekten, ohne dass der erhärtete und stichhaltige Verdacht eines begangenen Vergehens besteht, sind kränkend und bedrückend und sollen ohne begründete richterliche Anordnung nicht durchgeführt werden.



    Und ganz allgemein: Einige der hier getroffenen Regelungen schneiden sich mit dem Regulation of Entering the United States Act, doch dieser findet keine Beachtung im gesamten Entwurf.

  • Mr. President,


    I address the dear colleague from Serena,



    Ist das nicht etwas wage? Da könnte jeder Provinzbeamter einen Namen in ein Register schreiben und derjenige darf nicht mehr in die United States einreisen.


    Wir sprechen hier über Bundesrecht in einem Bundesgesetz welches durch Bundesbeamte durchgeführt werden wird. Soll ein "Provinzbeamter" halt einen Namen irgendwo reinschreiben. Bindend werden die Register der Regierung sein, die auf Grundlage der Grenzbehörden geführt werden.


    Zitat von Leanna Archer Croft


    Section 4 hat nichts mit Flüchtlingen zu tun. Generell sehe ich keine Section auf die das zuträfe.


    Vielen Dank für den Hinweis. Diese Referenzierung ist dort falsch platziert und gehört entfernt.


    Zitat von Leanna Archer Croft


    Da werden verschiedene Sachen in einen Topf geworfen. Wer seinen zweiten Vornamen nicht angibt, könnte genauso bestraft werden, wie jemand der einen falschen Namen angibt.


    Möchten Sie hier einen alternativen Formulierungsvorschlag unterbreiten, Frau Kollegin? Die Intention ist klar: Wer versucht unter falscher Identität einzureisen, begeht ein Verbrechen der Klasse D.


    Zitat von Leanna Archer Croft

    Madam Senator, Sie als ehemalige Oberste Bundesrichterin, wie bewerten Sie die Vereinbarkeit dieses Absatzes mit der Verfassung:


    (3) Durchsuchungen von Personen, Häusern, Dokumenten oder Effekten, ohne dass der erhärtete und stichhaltige Verdacht eines begangenen Vergehens besteht, sind kränkend und bedrückend und sollen ohne begründete richterliche Anordnung nicht durchgeführt werden.


    Madam Congresswoman, wir müssen hier differenziert betrachten, was die Regelung bewirken soll und wie sie im Einklang zur Verfassung zu sehen ist. Keineswegs ist die Regel als Ausnahme zu der in der Verfassung hinterlegten Regel zu betrachten, sie leitet sich aber von ihr ab. Selbstverständlich ist das Interesse auf Privatsphäre an der Grenze erstmal nicht zwingend geringer anzusehen, als im Landesinneren. Trotzdem hat und darf die Regierung ein berechtigtes Interesse an der Landesgrenze haben, die in diesem Falle schwerer wiegen kann als das Interesse des Einzelnen auf Privatsphäre, insbesondere dann, wenn es um die Sicherheit der Nation geht. Vorzunehmende Durchsuchungen oder Untersuchungen von Gegenständen oder Personen im Grenzverkehr sind daher von vornherein als begründet anzusehen und damit auch ohne gerichtliche Genehmigung durchführbar. Die Privatsphäre des Einzelnen hat sich hier den Sicherheitsinteressen der Gemeinschaft unterzuordnen.


    Zitat von Leanna Archer Croft

    Und ganz allgemein: Einige der hier getroffenen Regelungen schneiden sich mit dem Regulation of Entering the United States Act, doch dieser findet keine Beachtung im gesamten Entwurf.


    Im U.S. Immigration Bill ist in Section 8 ein entsprechender Hinweis mit der Aufhebung des Gesetzes vorhanden: "(2) Der Regulation of Entering the United States Act ist aufgehoben."

  • Senator Arroyo,


    Möchten Sie hier einen alternativen Formulierungsvorschlag unterbreiten, Frau Kollegin? Die Intention ist klar: Wer versucht unter falscher Identität einzureisen, begeht ein Verbrechen der Klasse D.


    Ich schlage vor den Teil "oder unvollständigen Angaben" schlicht zu streichen.


    Wir sprechen hier über Bundesrecht in einem Bundesgesetz welches durch Bundesbeamte durchgeführt werden wird. Soll ein "Provinzbeamter" halt einen Namen irgendwo reinschreiben. Bindend werden die Register der Regierung sein, die auf Grundlage der Grenzbehörden geführt werden.


    Warum steht das dann nicht explizit so im Gesetz? Schreiben wir unsere Gesetze doch einfach deutlich so wie sie gemeint sind. Der Bunde erlaubt bei mehreren Gelegenheiten anderen Ebenen bestimmte Rechte für ihn auszuüben, durch die aktuelle Formulierung ließe sich das auch ganz leicht hier schließen.


    Im U.S. Immigration Bill ist in Section 8 ein entsprechender Hinweis mit der Aufhebung des Gesetzes vorhanden: "(2) Der Regulation of Entering the United States Act ist aufgehoben."


    Aber hieß es nicht explizit dass die beiden Bills getrennt zu betrachten und getrennt zu verabschieden sind? Das scheint mir somit nicht gegeben.


    Madam Congresswoman, wir müssen hier differenziert betrachten, was die Regelung bewirken soll und wie sie im Einklang zur Verfassung zu sehen ist. Keineswegs ist die Regel als Ausnahme zu der in der Verfassung hinterlegten Regel zu betrachten, sie leitet sich aber von ihr ab. Selbstverständlich ist das Interesse auf Privatsphäre an der Grenze erstmal nicht zwingend geringer anzusehen, als im Landesinneren. Trotzdem hat und darf die Regierung ein berechtigtes Interesse an der Landesgrenze haben, die in diesem Falle schwerer wiegen kann als das Interesse des Einzelnen auf Privatsphäre, insbesondere dann, wenn es um die Sicherheit der Nation geht. Vorzunehmende Durchsuchungen oder Untersuchungen von Gegenständen oder Personen im Grenzverkehr sind daher von vornherein als begründet anzusehen und damit auch ohne gerichtliche Genehmigung durchführbar. Die Privatsphäre des Einzelnen hat sich hier den Sicherheitsinteressen der Gemeinschaft unterzuordnen.


    Recht, im speziellen Verfassungsrecht, ist weitab von meinen Steckenpferden, daher bitte ich um etwas Geduld in der Sache:


    Verstehe ich es richtig, dass Sie hier "begründet" auf die Durch- bzw. Untersuchung beziehen? Satzbau und -stellung der Verfassung lassen mich eher darauf schließen, dass sich "begründet" auf die "begründete richterliche Anordnung" bezieht, nicht die Durchsuchung selbst. Für die Durchsuchung ist ein "erhärtete[r] und stichhaltige[r] Verdacht eines begangenen Vergehens" gefordert. Heißt das wir betrachte pauschal jeden der unsere Grenzen überschreitet als Verbrecher? Ich möchte hinzufügen, dass ich nicht grundsätzlich gegen diese Auslegung bin, da sie uns weitreichende Möglichkeiten eröffnen würde.

  • Mr. President,


    ich bin mir sicher, dass ich, egal wie die werte Kollegin antworten wird, dazu noch etwas zu sagen habe.


    Unabhängig davon scheinen sich die übrigen Kollegen noch keine Meinung gebildet zu haben, daher kann uns doch an einem sofortigen Ende der Debatte nicht gelegen sein?

  • Mr. President, ich entschuldige mich für meine spontane Abwesenheit. Ich bitte darum, mir noch ein wenig Zeit für die Beantwortung der Fragen und die Reaktion der ehrenwerten Kollegin Congresswoman einzuräumen.

  • Senator Arroyo,



    Ich schlage vor den Teil "oder unvollständigen Angaben" schlicht zu streichen.


    Damit wäre ich einverstanden.



    Warum steht das dann nicht explizit so im Gesetz? Schreiben wir unsere Gesetze doch einfach deutlich so wie sie gemeint sind. Der Bunde erlaubt bei mehreren Gelegenheiten anderen Ebenen bestimmte Rechte für ihn auszuüben, durch die aktuelle Formulierung ließe sich das auch ganz leicht hier schließen.


    Ich schlage folgende Änderung vor: "b) dies bei einer früheren Ausreise begründet bestimmt wurde oder die Person durch eine öffentliche Stelle die dafür zuständige Bundesbehörde in ein entsprechendes Register eingetragen wurde"



    Aber hieß es nicht explizit dass die beiden Bills getrennt zu betrachten und getrennt zu verabschieden sind? Das scheint mir somit nicht gegeben.


    Ich schlage vor, dass wir die Schlussbestimmungen in beiden Bills dahingehend ändern, dass die Gesetze nur jeweils dann in Kraft treten, wenn beide unterschrieben wurden. Ferner tritt erst dann der Regulations of Entering the U.S. Act außer Kraft.



    Recht, im speziellen Verfassungsrecht, ist weitab von meinen Steckenpferden, daher bitte ich um etwas Geduld in der Sache:


    Verstehe ich es richtig, dass Sie hier "begründet" auf die Durch- bzw. Untersuchung beziehen? Satzbau und -stellung der Verfassung lassen mich eher darauf schließen, dass sich "begründet" auf die "begründete richterliche Anordnung" bezieht, nicht die Durchsuchung selbst. Für die Durchsuchung ist ein "erhärtete[r] und stichhaltige[r] Verdacht eines begangenen Vergehens" gefordert. Heißt das wir betrachte pauschal jeden der unsere Grenzen überschreitet als Verbrecher? Ich möchte hinzufügen, dass ich nicht grundsätzlich gegen diese Auslegung bin, da sie uns weitreichende Möglichkeiten eröffnen würde.


    Richtig. Aber selbst in dem von Ihnen skizzierten Weg, halte ich die Erläuterung meinerseits für gangbar: Eine Durchsuchung setzt einen hinreichenden und stichhaltigen Verdacht voraus. Diesen hat der Richter zu prüfen und, so er ihn für stichhaltig genug hält, im Rahmen einer begründeten Anordnung eine Durchsuchung zu genehmigen. Im Rahmen der Sicherung unserer Grenzen, hat sich, das habe ich bereits erwähnt, die Privatsphäre des Einzelnen den Sicherheitsinteressen der Gemeinschaft unterzuordnen. Wir differenzieren hier explizit zwischen den Durchsuchungen am Grenzübergang und denen bei Ihnen oder mir zuhause. Dort gibt es nämlich in der Tat kein Interesse einer Durchsuchung, es sei denn, ein Richter stellt fest, dass es einen stichhaltigen Verdacht gegen uns gibt und damit eine Durchsuchung statthaft ist. Hingegen werden an den Grenzübergängen vor Einreise in die Vereinigten Staaten solche Durchsuchungen per se als begründet und notwendig angesehen. Denn hier ist die Notwendigkeit von vornherein gegeben. Nämlich sicherstellen, dass niemand in das Land einreist oder etwas in das Land bringt, das die Sicherheit aller Anwesenden gefährdet. Erschwerend kommt hinzu, dass jeder Ein- wie Ausreisende weiß, dass aufgrund umfangreicher Zoll-, Ein-/Ausreise- und/oder Ein-/Ausfuhrregularien, eine Durchsuchung an der Grenze jederzeit und umfassend möglich ist und passieren kann, so dass eine Verletzung der Privatsphäre nicht mehr gegeben ist.

  • Mr. President,


    hier der Konsensentwurf, der zur Abstimmung gestellt werden kann:


    United States Borders and Customs Bill
    An Act to regulate the United States Border security.


    Section 1 - Border Control Policy
    (1) Die Vereinigten Staaten führen an ihren Außengrenzen und sonstigen Ein- und Ausreisestellen oder in grenzüberschreitenden Verkehrssystemen Grenzkontrollen durch. Ein- und Ausreise sind vorbehaltlich anderer Regelungen nur unter Nutzung der entsprechenden Einrichtungen (Ports of Entry / Exit) zulässig.
    (2) Im Rahmen der Grenzkontrollen ist die Identität der Reisenden festzustellen, sie können nach den Umständen ihrer Reise befragt und ihre Person sowie mitgeführtes Gepäck kontrolliert werden. Erforderliche medizinische Untersuchungen können angeordnet werden. Über die Kontrolltätigkeit, die Identität der Reisenden und Entscheidungen wird ein Register geführt. Kontrollen im Sinne dieser Bestimmung bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung.
    (3) Unbeschadet der personenbezogenen Kontrollen können technische Einrichtungen zur Überwachung der Grenze eingesetzt und Überwachungsmissionen regelmäßig, anlassbezogen oder stichprobenartig durchgeführt werden. Die Überwachungsmaßnahmen können zu Luft und zu Wasser auch auf den an die Grenze angrenzenden Raum ausgeweitet werden, zu Land auch auf grenznahes Gebiet im Inland.


    Section 2 - Foreign Nationals
    (1) Fremde Staatsbürger, die nicht über ein gültiges Passdokument oder die nach dem Recht der Vereinigten Staaten, insbesondere nach diesem Gesetz und zu seiner Ausführung erlassenen Bestimmungen erforderlichen anderen Dokumente verfügen, soll die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt werden.
    (2) Fremde Staatsbürger dürfen unabhängig vom Aufenthaltsrecht nicht zur Einreise zugelassen werden oder die Einreise ist mit geeigneten Bedingungen zu verbinden, wenn sie
    a) eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die innere oder äußere Sicherheit oder die Interessen der Vereinigten Staaten darstellen oder sie sonst eine öffentliche Last zu werden drohen,
    b) dies bei einer früheren Ausreise begründet bestimmt wurde oder die Person durch die dafür zuständige Bundesbehörde in ein entsprechendes Register eingetragen wurde,
    c) der Präsident zum Schutz der Interessen der Vereinigten Staaten die Einreise fremder Staatsbürger ganz oder teilweise für einen begrenzten Zeitraum zu beschränkt hat,
    d) sie auf einem unzulässigen Weg in die Vereinigten Staaten eingereist sind.
    (3) In Ausnahmefällen können Befreiungen gewährt werden. Für Flüchtlinge (Section 4) sind sie zu gewähren, wenn nicht grundlegende Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten entgegenstehen.


    Section 3 - U.S. Citizens and Residents
    (1) U.S. Citizens, die keinen gültigen U.S. Passport mit sich führen, kann die Ausreise aus den Vereinigten Staaten verweigert werden. Personen, die keinen gültigen U.S. Passport mit sich führen, darf die Einreise in die Vereinigten Staaten jedoch nicht verweigert werden, wenn sie durch die Vereinigten Staaten als U.S. Citizens identifiziert werden können. Ist der Status fraglich, so hat die Person Anspruch auf Klärung.
    (2) Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in den Vereinigten Staaten (Permanent Residents) stehen U.S. Citizens bei der Anwendung der Subsection 1 gleich. Sie haben neben einem gültigen Reisedokument auch die notwendigen Dokumente, um sich als Permanent Resident auszuweisen, mit sich zu führen.


    Section 4 - Regulation of cross-border movement
    (1) Die Ein- und Ausreise und mit ihr zusammenhängende Handlungen können weiteren Bestimmungen unterworfen werden, soweit dieses Gesetz nicht entgegensteht und dies erforderlich ist, um schutzwürdige Interessen und Rechte zu gewährleisten.
    (2) Von den Beschränkungen sind Ausnahmen zulässig. Bestimmungen oder Entscheidungen des Department of State mit Bezug zu ausländischen Diplomaten bleiben unberührt.


    Section 5 - Duty to support
    (1) Die Betreiber von grenzüberschreitenden Verkehrssystemen sind zur Unterstützung, insbesondere auch durch Informationsweitergabe verpflichtet.
    (2) Die Administration ist ermächtigt, über die Pflichten nach dieser Section Rules und Regulations zu erlassen oder Vereinbarungen mit den Verpflichteten zu schließen. Sie kann auch die Kosten der Kontrolltätigkeit einem Verpflichteten ganz oder teilweise auferlegen, wenn die die Verpflichtung begründenden Umstände zumindest überwiegend im ausschließlich privaten Interesse liegen.


    Section 6 - Customs
    (1) Im Rahmen der Grenzkontrollen nach Section 1 erfolgt auch die Zollabfertigung der Vereinigten Staaten. Soweit die Zollabfertigung betroffen ist, handeln die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden in Abstimmung mit der dafür zuständigen obersten Bundesbehörde.
    (2) Die Zollabfertigung umfasst neben der Feststellung und Erhebung von Abgaben auch die Durchsetzung von Handelsbeschränkungen nach dem Recht der Vereinigten Staaten. Sie umfasst auch die Überwachung des Verkehrs mit Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln zur Vermeidung von Seuchen sowie die Vermeidung von Gefahren für die Allgemeinheit vor sonstigen erheblichen Gefahren.
    (3) Unbeschadet anderer Bestimmungen des Rechts der Vereinigten Staaten kann der Präsident, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit, die auswärtigen oder wirtschaftlichen Interessen der Vereinigten Staaten vorliegt, diese Gefahr feststellen. Mit der Feststellung kann er die Anordnung von Untersuchungen, Beschränkungen oder Verboten des Außenhandels - einschließlich des Kapitalverkehrs - sowie von Beschränkungen der Verfügungsgewalt über ausländisches Eigentum in den Vereinigten Staaten verbinden. Diese Beschränkungen dürfen nicht den Kommunikationsverkehr an sich oder gemeinnützige Spenden in das Ausland zum Zwecke der Katastrophen- oder Entwicklungshilfe betreffen, soweit dies nicht zwingend erforderlich ist, um die vorliegende Gefahr zu beseitigen. Er kann zudem alle Anordnungen treffen, die zur Durchsetzung des Verbots erforderlich und angemessen sind. Die Anordnung und Aufhebung von Maßnahmen nach dieser Subsection soll er dem Kongress anzeigen.


    Section 7 - Criminal Offenses and civil penalty
    (1) Unerlaubte Ein- oder Ausreise (Unlawful Entry or Leave) ist die Ein- oder Ausreise in das oder aus dem Gebiet der Vereinigten Staaten unter Verletzung dieses Gesetzes, eines anderen Gesetzes oder einer sonstigen Bestimmung des Bundesrechts, die die Ein- und Ausreise an sich betreffen, insbesondere auch unter falschen Angaben oder unter Entziehung von den Grenzkontrollen. Es ist ein Verbrechen der Klasse D.
    (2) Verletzung der Passpflicht (Violation of Passport Duty) ist das Nichtmitführen eines U.S. Passports durch einen U.S. Citizen bei der Ein- oder Ausreise in oder aus den Vereinigten Staaten. Es ist eine Übertretung.
    (3) Unerlaubter Handel (Unlawful Trading) ist die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen und Werten aus den Vereinigten Staaten unter Verletzung der Zollvorschriften. Im Falle des unerlaubten Handels können die Vereinigten Staaten einen Ersatzanspruch von bis zu 50,000 USD - jedoch keinesfalls weniger als den Wert des zugrundeliegenden Handelsgeschäfts - für jeden Verstoß geltend machen und die Einziehung der betroffenen Gegenstände und Werte zu ihren Gunsten verlangen. Weitergehende Sanktionsvorschriften bleiben unberührt.
    (4) Unerlaubte oder pflichtwidrige Unterstützung (Unlawful or Neglegent Support) ist die wissentliche Unterstützung einer Handlung nach Subsection 1 oder 3, die Verletzung einer Pflicht zur Unterstützung der Grenzkontrollen. Bei einfach pflichtwidriger oder nichtgewerblicher Begehung ist es ein Vergehen der Klasse A, im Übrigen ein Verbrechen der Klasse C.


    Section 8 - Special authority of officers
    Ein Exekutivbeamter im Sinne des Federal Police Forces Act ist befugt, in Ausführung dieses Gesetzes unbeschadet anderer Rechte das Recht, ohne gerichtliche Genehmigung
    1. Durchsuchungen und Untersuchungen von Gegenständen und Personen im Rahmen von Grenzkontrollen durchzuführen,
    2. Gegenstände, die nicht eingeführt werden dürfen, einzuziehen und entweder entgeltlich bis zur Ausreise aufzubewahren oder mit Zustimmung des Besitzers oder Strafbarkeit des Besitzes in den Vereinigten Staaten der Verwertung oder Vernichtung zuzuführen.


    Section 9 - Coming into force
    1. Dieses Gesetz tritt gemäß den Verfassungsbestimmungen dann in Kraft, wenn auch die U.S. Immigration Bill in Kraft tritt.
    2. Der Regulations of Entering the U.S. Act tritt im Moment des Inkraftretens dieser Bills außer Kraft.



  • Honorable Members of Congress!


    Die Debatte ist geschlossen; die Abstimmungen werden in beiden Häusern eingeleitet.



    Benjamin Kingston, Jr.
    Vice President of Congress

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!