S. 2018-017 U. S. Borders and Customs Bill
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- [Debate]
- Ben Kingston
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Mr. President,
diese Bill und ihre Schwesterbill über die U.S. Immigration wurde in Zusammenarbeit zwischen dem White House/State Department und meinem Büro erarbeitet. Mit dieser Bill wollen wir den Grenzschutz, sowie die Ein- und Ausreisebestimmungen unsers Landes auf ein breiteres Fundament an Rechtssicherheit stellen.
Die Vereinigten Staaten müssen den Anspruch haben, sich selbst, aber auch allen anderen Beteiligten, seien es Bürger, Touristen oder Immigranten klare, strukturierte und anwendbare Vorgaben zu machen, anhand derer wir in der Lage sind, unsere Grenzen einerseits zu schützen, andererseits unseren Anspruch als Migrationsnation nicht untergehen zu lassen.
Die beiden Bills zielen daher darauf,
(1) den Grenzverkehr zu regeln,
(2) Regelungen über das Vorhandensein und die Nutzung von Passdokumenten einzuführen,
(3) Zollkontrollen zu definieren,
(4) Visapflichten zu deklarieren,
(5) Permanente Aufenthaltsgenehmigungen zu regeln,
(6) Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge und ihre verschiedenen Status festzulegen,
(7) Humanitäre Umstände einfließen zu lassen und schlussendlich
(8) Criminal Offenses für Vergehen gegen die in den Bills vorgesehenen Regelungen zu definieren.Verehrtes Plenum,
die beiden Bills sind umfangreich geworden, aber sowohl ich, als auch die Außenministerin und das White House sind überzeugt davon, dass wir hier zwei solide, fortschrittliche Werke geschaffen haben, die unsere stolze Nation in diesem Rechtsbereich fundamentale Sicherheit schafft.Ich freue mich auf die Debatte und bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Bill.
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Mr. Speaker pro tempore, Madam Senator Arroyo,
eine Verfahrensfrage: Macht es Sinn diese beiden Anträge getrennt zu debattieren, wenn die Antragsbegründung sich schon auf beide Anträge stützt?
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Mr. Speaker pro tempore,
diese Frage habe ich mir bereits bei der Einleitung der Debatten gestellt.
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Mr. President, der Übersichtlichkeithalber, auch aufgrund der inhaltlichen Menge beider Bills, würde ich getrennte Debatten bevorzugen.
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Madam Senator Arroyo,
ohne mich durch das Werk gearbeitet zu haben: Kann eine Bill ohne die andere verabschiedet werden? Und können Sie Ihr Eingangsstatement so aufteilen, dass es sich je auf die tatsächlich in der Debatte befindliche Bill bezieht? Das wäre der Übersichtlichkeit dienlich.
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Mister President,
ja, die eine Bill könnte ohne die andere verabschiedet werden.
Die hier vorliegende Bill sieht vor
(1) den Grenzverkehr zu regeln,
(2) Regelungen über das Vorhandensein und die Nutzung von Passdokumenten einzuführen,
(3) Zollkontrollen zu definieren, sowie
(8) Criminal Offenses für Vergehen gegen die in den Bills vorgesehenen Regelungen zu definieren. -
I address the dear colleague from Serena,
(2) Fremde Staatsbürger dürfen unabhängig vom Aufenthaltsrecht nicht zur Einreise zugelassen werden oder die Einreise ist mit geeigneten Bedingungen zu verbinden, wenn sie
b) dies bei einer früheren Ausreise begründet bestimmt wurde oder die Person durch eine öffentliche Stelle in ein entsprechendes Register eingetragen wurde,
Ist das nicht etwas wage? Da könnte jeder Provinzbeamter einen Namen in ein Register schreiben und derjenige darf nicht mehr in die United States einreisen.Zitat(3) In Ausnahmefällen können Befreiungen gewährt werden. Für Flüchtlinge (Section 4) sind sie zu gewähren, wenn nicht grundlegende Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten entgegenstehen.
Section 4 hat nichts mit Flüchtlingen zu tun. Generell sehe ich keine Section auf die das zuträfe.insbesondere auch unter falschen oder unvollständigen Angaben oder unter Entziehung von den Grenzkontrollen. Es ist ein Verbrechen der Klasse D.
Da werden verschiedene Sachen in einen Topf geworfen. Wer seinen zweiten Vornamen nicht angibt, könnte genauso bestraft werden, wie jemand der einen falschen Namen angibt.Ein Exekutivbeamter im Sinne des Federal Police Forces Act ist befugt, in Ausführung dieses Gesetzes unbeschadet anderer Rechte das Recht, ohne gerichtliche Genehmigung
1. Durchsuchungen und Untersuchungen von Gegenständen und Personen im Rahmen von Grenzkontrollen durchzuführen,
Madam Senator, Sie als ehemalige Oberste Bundesrichterin, wie bewerten Sie die Vereinbarkeit dieses Absatzes mit der Verfassung:Und ganz allgemein: Einige der hier getroffenen Regelungen schneiden sich mit dem Regulation of Entering the United States Act, doch dieser findet keine Beachtung im gesamten Entwurf.
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Mr. President,
I address the dear colleague from Serena,
Ist das nicht etwas wage? Da könnte jeder Provinzbeamter einen Namen in ein Register schreiben und derjenige darf nicht mehr in die United States einreisen.
Wir sprechen hier über Bundesrecht in einem Bundesgesetz welches durch Bundesbeamte durchgeführt werden wird. Soll ein "Provinzbeamter" halt einen Namen irgendwo reinschreiben. Bindend werden die Register der Regierung sein, die auf Grundlage der Grenzbehörden geführt werden.Zitat von Leanna Archer Croft
Section 4 hat nichts mit Flüchtlingen zu tun. Generell sehe ich keine Section auf die das zuträfe.
Vielen Dank für den Hinweis. Diese Referenzierung ist dort falsch platziert und gehört entfernt.Zitat von Leanna Archer Croft
Da werden verschiedene Sachen in einen Topf geworfen. Wer seinen zweiten Vornamen nicht angibt, könnte genauso bestraft werden, wie jemand der einen falschen Namen angibt.
Möchten Sie hier einen alternativen Formulierungsvorschlag unterbreiten, Frau Kollegin? Die Intention ist klar: Wer versucht unter falscher Identität einzureisen, begeht ein Verbrechen der Klasse D.Zitat von Leanna Archer CroftMadam Senator, Sie als ehemalige Oberste Bundesrichterin, wie bewerten Sie die Vereinbarkeit dieses Absatzes mit der Verfassung:
Madam Congresswoman, wir müssen hier differenziert betrachten, was die Regelung bewirken soll und wie sie im Einklang zur Verfassung zu sehen ist. Keineswegs ist die Regel als Ausnahme zu der in der Verfassung hinterlegten Regel zu betrachten, sie leitet sich aber von ihr ab. Selbstverständlich ist das Interesse auf Privatsphäre an der Grenze erstmal nicht zwingend geringer anzusehen, als im Landesinneren. Trotzdem hat und darf die Regierung ein berechtigtes Interesse an der Landesgrenze haben, die in diesem Falle schwerer wiegen kann als das Interesse des Einzelnen auf Privatsphäre, insbesondere dann, wenn es um die Sicherheit der Nation geht. Vorzunehmende Durchsuchungen oder Untersuchungen von Gegenständen oder Personen im Grenzverkehr sind daher von vornherein als begründet anzusehen und damit auch ohne gerichtliche Genehmigung durchführbar. Die Privatsphäre des Einzelnen hat sich hier den Sicherheitsinteressen der Gemeinschaft unterzuordnen.Zitat von Leanna Archer CroftUnd ganz allgemein: Einige der hier getroffenen Regelungen schneiden sich mit dem Regulation of Entering the United States Act, doch dieser findet keine Beachtung im gesamten Entwurf.
Im U.S. Immigration Bill ist in Section 8 ein entsprechender Hinweis mit der Aufhebung des Gesetzes vorhanden: "(2) Der Regulation of Entering the United States Act ist aufgehoben." -
Senator Arroyo,
Möchten Sie hier einen alternativen Formulierungsvorschlag unterbreiten, Frau Kollegin? Die Intention ist klar: Wer versucht unter falscher Identität einzureisen, begeht ein Verbrechen der Klasse D.
Ich schlage vor den Teil "oder unvollständigen Angaben" schlicht zu streichen.Wir sprechen hier über Bundesrecht in einem Bundesgesetz welches durch Bundesbeamte durchgeführt werden wird. Soll ein "Provinzbeamter" halt einen Namen irgendwo reinschreiben. Bindend werden die Register der Regierung sein, die auf Grundlage der Grenzbehörden geführt werden.
Warum steht das dann nicht explizit so im Gesetz? Schreiben wir unsere Gesetze doch einfach deutlich so wie sie gemeint sind. Der Bunde erlaubt bei mehreren Gelegenheiten anderen Ebenen bestimmte Rechte für ihn auszuüben, durch die aktuelle Formulierung ließe sich das auch ganz leicht hier schließen.Im U.S. Immigration Bill ist in Section 8 ein entsprechender Hinweis mit der Aufhebung des Gesetzes vorhanden: "(2) Der Regulation of Entering the United States Act ist aufgehoben."
Aber hieß es nicht explizit dass die beiden Bills getrennt zu betrachten und getrennt zu verabschieden sind? Das scheint mir somit nicht gegeben.Madam Congresswoman, wir müssen hier differenziert betrachten, was die Regelung bewirken soll und wie sie im Einklang zur Verfassung zu sehen ist. Keineswegs ist die Regel als Ausnahme zu der in der Verfassung hinterlegten Regel zu betrachten, sie leitet sich aber von ihr ab. Selbstverständlich ist das Interesse auf Privatsphäre an der Grenze erstmal nicht zwingend geringer anzusehen, als im Landesinneren. Trotzdem hat und darf die Regierung ein berechtigtes Interesse an der Landesgrenze haben, die in diesem Falle schwerer wiegen kann als das Interesse des Einzelnen auf Privatsphäre, insbesondere dann, wenn es um die Sicherheit der Nation geht. Vorzunehmende Durchsuchungen oder Untersuchungen von Gegenständen oder Personen im Grenzverkehr sind daher von vornherein als begründet anzusehen und damit auch ohne gerichtliche Genehmigung durchführbar. Die Privatsphäre des Einzelnen hat sich hier den Sicherheitsinteressen der Gemeinschaft unterzuordnen.
Recht, im speziellen Verfassungsrecht, ist weitab von meinen Steckenpferden, daher bitte ich um etwas Geduld in der Sache:Verstehe ich es richtig, dass Sie hier "begründet" auf die Durch- bzw. Untersuchung beziehen? Satzbau und -stellung der Verfassung lassen mich eher darauf schließen, dass sich "begründet" auf die "begründete richterliche Anordnung" bezieht, nicht die Durchsuchung selbst. Für die Durchsuchung ist ein "erhärtete[r] und stichhaltige[r] Verdacht eines begangenen Vergehens" gefordert. Heißt das wir betrachte pauschal jeden der unsere Grenzen überschreitet als Verbrecher? Ich möchte hinzufügen, dass ich nicht grundsätzlich gegen diese Auslegung bin, da sie uns weitreichende Möglichkeiten eröffnen würde.
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Ich bitte die ehrenwerte Senatorin für Serena um eine Antwort, ehe ich die Debatte schließe.
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Mr. President,
ich bin mir sicher, dass ich, egal wie die werte Kollegin antworten wird, dazu noch etwas zu sagen habe.
Unabhängig davon scheinen sich die übrigen Kollegen noch keine Meinung gebildet zu haben, daher kann uns doch an einem sofortigen Ende der Debatte nicht gelegen sein?
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Mr. President, ich entschuldige mich für meine spontane Abwesenheit. Ich bitte darum, mir noch ein wenig Zeit für die Beantwortung der Fragen und die Reaktion der ehrenwerten Kollegin Congresswoman einzuräumen.
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Senator Arroyo,
Ich schlage vor den Teil "oder unvollständigen Angaben" schlicht zu streichen.
Damit wäre ich einverstanden.
Warum steht das dann nicht explizit so im Gesetz? Schreiben wir unsere Gesetze doch einfach deutlich so wie sie gemeint sind. Der Bunde erlaubt bei mehreren Gelegenheiten anderen Ebenen bestimmte Rechte für ihn auszuüben, durch die aktuelle Formulierung ließe sich das auch ganz leicht hier schließen.
Ich schlage folgende Änderung vor: "b) dies bei einer früheren Ausreise begründet bestimmt wurde oder die Person durcheine öffentliche Stelledie dafür zuständige Bundesbehörde in ein entsprechendes Register eingetragen wurde"
Aber hieß es nicht explizit dass die beiden Bills getrennt zu betrachten und getrennt zu verabschieden sind? Das scheint mir somit nicht gegeben.
Ich schlage vor, dass wir die Schlussbestimmungen in beiden Bills dahingehend ändern, dass die Gesetze nur jeweils dann in Kraft treten, wenn beide unterschrieben wurden. Ferner tritt erst dann der Regulations of Entering the U.S. Act außer Kraft.
Recht, im speziellen Verfassungsrecht, ist weitab von meinen Steckenpferden, daher bitte ich um etwas Geduld in der Sache:Verstehe ich es richtig, dass Sie hier "begründet" auf die Durch- bzw. Untersuchung beziehen? Satzbau und -stellung der Verfassung lassen mich eher darauf schließen, dass sich "begründet" auf die "begründete richterliche Anordnung" bezieht, nicht die Durchsuchung selbst. Für die Durchsuchung ist ein "erhärtete[r] und stichhaltige[r] Verdacht eines begangenen Vergehens" gefordert. Heißt das wir betrachte pauschal jeden der unsere Grenzen überschreitet als Verbrecher? Ich möchte hinzufügen, dass ich nicht grundsätzlich gegen diese Auslegung bin, da sie uns weitreichende Möglichkeiten eröffnen würde.
Richtig. Aber selbst in dem von Ihnen skizzierten Weg, halte ich die Erläuterung meinerseits für gangbar: Eine Durchsuchung setzt einen hinreichenden und stichhaltigen Verdacht voraus. Diesen hat der Richter zu prüfen und, so er ihn für stichhaltig genug hält, im Rahmen einer begründeten Anordnung eine Durchsuchung zu genehmigen. Im Rahmen der Sicherung unserer Grenzen, hat sich, das habe ich bereits erwähnt, die Privatsphäre des Einzelnen den Sicherheitsinteressen der Gemeinschaft unterzuordnen. Wir differenzieren hier explizit zwischen den Durchsuchungen am Grenzübergang und denen bei Ihnen oder mir zuhause. Dort gibt es nämlich in der Tat kein Interesse einer Durchsuchung, es sei denn, ein Richter stellt fest, dass es einen stichhaltigen Verdacht gegen uns gibt und damit eine Durchsuchung statthaft ist. Hingegen werden an den Grenzübergängen vor Einreise in die Vereinigten Staaten solche Durchsuchungen per se als begründet und notwendig angesehen. Denn hier ist die Notwendigkeit von vornherein gegeben. Nämlich sicherstellen, dass niemand in das Land einreist oder etwas in das Land bringt, das die Sicherheit aller Anwesenden gefährdet. Erschwerend kommt hinzu, dass jeder Ein- wie Ausreisende weiß, dass aufgrund umfangreicher Zoll-, Ein-/Ausreise- und/oder Ein-/Ausfuhrregularien, eine Durchsuchung an der Grenze jederzeit und umfassend möglich ist und passieren kann, so dass eine Verletzung der Privatsphäre nicht mehr gegeben ist. -
Madam Senator, das hört sich für mich überzeugend an. Mit den vorgeschlagenen Änderungen könnte ich der Bill zustimmen.
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Mr. President, ich stelle morgen einen redigierten Entwurf zur Verfügung, der dann in die Abstimmung gehen kann.
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Mr. President,
hier der Konsensentwurf, der zur Abstimmung gestellt werden kann:
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