S. 2018-018 U. S. Immigration Bill

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.234 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ben Kingston.

  • Ich wiederhole mich: „Sicher können wir darauf auch verzichten, aber das stärkt dann die Rolle des Präsidenten und nicht der Legislative.“
    Verkennt bitte nicht, dass die Section vorsieht, dass auch der Kongress als Legislative „einer Einzelperson aufgrund dieser Bestimmung ein Aufenthaltsrecht (zu) erteilen“ können soll. Da aber der Präsident gemäß Verfassung jener ist, der die Gesetze durchführt, muss an dieser Stelle ein Mechanismus eingebaut werden, der es zwar dem Kongress erlaubt, Einfluss zu nehmen, diesen Einfluss aber dahingehend einschränkt, dass er im Zweifel den gleichen Regeln unterliegt, wie die Verabschiedung eines Gesetzes, in Worten: einem präsidialen Veto, welches aber durch 2/3-Mehrheit überstimmt werden kann.


    Senator Arroyo,


    da kann ich mich ebenfalls nur wiederholen: Wozu dann das ganze? Ein Gesetz können wir jederzeit verabschieden. Unter den selben Konditionen wie hier festgelegt, dazu müssen wir uns nicht erst selbst die Erlaubnis in diesem Gesetz geben. Ich sehe nicht, wie wir uns also schwächen würden, wenn wir Subsection 2 streichen? Wir schreiben doch auch keine Klausel in jedes Gesetz, in der wir uns erlauben es jederzeit per Gesetz zu ändern und dass dann der Präsident ein Veto einlegen kann, etc...?

  • Mr. President,
    es ist sicherlich richtig, dass von überall auf der Welt via Internet ein Antrag auf Erteilung eines Visums gerstellt werden kann. Die Frage ist nur: wie kommt das Visum in den Pass des Antragsstellers? Und welche US-Botschaft ist zum Beispiel für Aurora, Freesland oder - sagen wir - Dionysos zuständig?
    Mr. President, bislang stellte die freie Ein- und Ausreise keine Bedrohung für die innere oder äußere Sicherheit Astors dar. Bislang ist es auch noch nicht zu einer unkontrollierten Masseneinwanderung nach Astor gekommen, nur weil wir keine Visumspflicht eingeführt haben Es ist für mich daher unbegreiflich, warum wir jetzt damit anfangen sollen, Menschen, die unser großartiges Land besuchen wollen, unnötig Steine in den Weg legen sollen, wenn wir eine Kontrolle über die Ein- und Ausreise auch auf eine wesentlich einfachere Art und Weise erlangen können, indem sich die Einreisenden einfach bei der Ein- und Ausreise registrieren lassen. Es sei denn, wir haben Angst vor Austauschschülern und -studenten, Touristen oder Geschäftsleuten.

  • Senator Arroyo,


    da kann ich mich ebenfalls nur wiederholen: Wozu dann das ganze? Ein Gesetz können wir jederzeit verabschieden. Unter den selben Konditionen wie hier festgelegt, dazu müssen wir uns nicht erst selbst die Erlaubnis in diesem Gesetz geben. Ich sehe nicht, wie wir uns also schwächen würden, wenn wir Subsection 2 streichen? Wir schreiben doch auch keine Klausel in jedes Gesetz, in der wir uns erlauben es jederzeit per Gesetz zu ändern und dass dann der Präsident ein Veto einlegen kann, etc...?


    Nur, dass wir im vorliegenden Fall, wenn wir dies als Kongress wünschten, einer Einzelperson ein Aufenthaltsrecht zugestehen könnten, ohne das es hierfür eines Gesetzes bedürfe.
    Aber, Mr. President, ich bin da leidenschaftslos. Wenn Congresswoman Croft tatsächlich den Versuch, den Kongress an dieser Stelle zu stärken und einen Ablauf zu vereinfachen, zu verhindern sucht, dann soll es so sein.


    Zitat von Jack Lambert

    Mr. President,
    es ist sicherlich richtig, dass von überall auf der Welt via Internet ein Antrag auf Erteilung eines Visums gerstellt werden kann. Die Frage ist nur: wie kommt das Visum in den Pass des Antragsstellers? Und welche US-Botschaft ist zum Beispiel für Aurora, Freesland oder - sagen wir - Dionysos zuständig?
    Mr. President, bislang stellte die freie Ein- und Ausreise keine Bedrohung für die innere oder äußere Sicherheit Astors dar. Bislang ist es auch noch nicht zu einer unkontrollierten Masseneinwanderung nach Astor gekommen, nur weil wir keine Visumspflicht eingeführt haben Es ist für mich daher unbegreiflich, warum wir jetzt damit anfangen sollen, Menschen, die unser großartiges Land besuchen wollen, unnötig Steine in den Weg legen sollen, wenn wir eine Kontrolle über die Ein- und Ausreise auch auf eine wesentlich einfachere Art und Weise erlangen können, indem sich die Einreisenden einfach bei der Ein- und Ausreise registrieren lassen. Es sei denn, wir haben Angst vor Austauschschülern und -studenten, Touristen oder Geschäftsleuten.


    Das ist nicht richtig, Herr Kollege. Der jetzige Regulation of Entering the United States Act beinhaltet bereits Visa-Regularien. Das ist also nichts neues und legt niemandem unnötige Steine in den Weg.


    Mr. President, ich ersuche Sie, vor einer Abstimmung in der von mir zuletzt zur Verfügung gestellten Version folgende Subsection zu streichen:


    Section 4 - Humanitarian Admissions
    (1) Ungeachtet eines Anspruchs gewähren die Vereinigten Staaten ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht in einem Umfang und unter Bedingungen, die der Präsident festlegt, aus humanitären Gründen an Einzelpersonen oder Personengruppen.
    (2) Beschließt der Kongresses, einer Einzelperson aufgrund dieser Bestimmung ein Aufenthaltsrecht zu erteilen, so steht diese Entscheidung einer Bestimmung durch den Präsidenten gleich, wenn dieser zustimmt, nicht binnen sieben Tagen widerspricht oder sein Widerspruch durch eine 2/3-Mehrheit der Kammer zurückgewiesen wird.

  • Nur, dass wir im vorliegenden Fall, wenn wir dies als Kongress wünschten, einer Einzelperson ein Aufenthaltsrecht zugestehen könnten, ohne das es hierfür eines Gesetzes bedürfe.
    Aber, Mr. President, ich bin da leidenschaftslos. Wenn Congresswoman Croft tatsächlich den Versuch, den Kongress an dieser Stelle zu stärken und einen Ablauf zu vereinfachen, zu verhindern sucht, dann soll es so sein.


    Senator Arroyo,


    wo ist denn bitte der Unterschied? Jemand müsste den Antrag einbringen und dann wird darüber diskutiert und abgestimmt. Und das ganze hätte nach Ihrer Aussage Gesetzescharakter. Wozu braucht man da ein anderes Prozedere als sonst üblich?

  • Vielen Dank, Senator Arroyo, für den freundlichen Hinweis auf den Regulation of entering the United States act, dieses ist mir in der Tat nicht aufgefallen.
    Ich erlaube mir daher meinen Vorschlag, die Visiums-Pflicht durch eine Registrierung direkt an der Grenze zu ersetzen, als einen Vorschlag zur Entbürokratidierung aufrechtzuerhalten.


    Des Weiteren frage ich mich, warum für Aufenthalte, die nicht länger als drei Wochen dauern, die Visums-Freiheit abgeschafft werden soll. Zumindest habe ich im vorliegenden Entwurf keine entsprechende Regelung finden können.

  • Mr. President, ich denke, dass wir alle Ansichten ausgetauscht haben und bitte darum, den folgenden finalen Text zur Abstimmung zu stellen:


    United States Immigration Bill
    An Act to provide for a system for admission, of immigrants to the United States.


    Section 1 - Visa Policy
    (1) Fremde Staatsbürger, die kein anderes Recht zum Aufenthalt geltend machen können, können ein solches Recht durch die Erteilung eines U.S. Visa durch die zuständige Auslandsvertretung der Vereinigten Staaten erhalten. Auf die Erteilung besteht vorbehaltlich anderer Bestimmungen kein Anspruch.
    (2) Ein Visum wird zweckgebunden und befristet erteilt, es kann jedoch durch das U.S. Registration Office im Auftrag des Department of State verlängert werden. Die Verlängerung ist zu gewähren, wenn die Gründe der Erteilung noch vorliegen und die Umstände sich nicht wesentlich verändert haben. Das Visum verliert seine Gültigkeit jedoch in jedem Falle mit der Ausreise aus den Vereinigten Staaten, sofern es nicht für eine größere Zahl an Einreisen erteilt wurde, als bereits erfolgt sind.
    (3) Das Department of State regelt die Arten und das Verfahren der Erteilung eines Visums. Es hat dabei zumindest vorzusehen:
    a) ein Visum für Angehörige von U.S. Citizens oder Permanent Residents
    b) ein Visum für Bildungszwecke,
    c) ein Visum für die Zwecke einer medizinischen Behandlung,
    d) ein Visum für Reisende.
    (5) Ein Visum darf nicht erteilt werden, wenn erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Es darf nicht erteilt werden oder ist unter Bedingungen zu erteilen, wenn dies aus anderen Gründen der inneren und äußeren Sicherheit der Vereinigten Staaten erforderlich ist oder ihren Interessen nützt. Das Department of State kann Gründe festlegen.
    (6) Aus wichtigen Gründen kann ein Visum widerrufen werden, insbesondere wenn es nicht hätte erteilt werden dürfen oder dies der inneren und äußeren Sicherheit oder den Interessen der Vereinigten Staaten nützt.
    (7) Ein Visum ist nicht erforderlich, wenn ein Gesetz, ein Vertrag oder eine sonstige Bestimmung eine Befreiung von der Visumspflicht vorsieht (Visa Waiver). In diesem Fall genügt, soweit nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, das gültige Passdokument in Verbindung mit dem Nachweis der Qualifikation für die Befreiung.


    Section 2 - Permanent Residents
    (1) Fremde Staatsbürger können die Erteilung des Status eines Permanent Resident beantragen. Zuständig ist das U.S. Registration Office im Auftrag des Department of State, das auch ein Register der Permanent Residents führt und eine Permanent Residents Card (Green Card) als Nachweis ausstellt.
    (2) Wenn die Sicherheit und Interessen der Vereinigten Staaten nicht gefährdet werden, kann der Status gewährt werden
    a) nahen Angehörige (insbesondere Eltern und Geschwistern) eines U.S. Citizen oder Permanent Resident,
    b) dem nicht wesentlich beteiligten Opfer einer inländischen Straftat oder einer Straftat, in deren Folge es in die Vereinigten Staaten gelangte,
    c) Personen, die im Ausland für die Vereinigten Staaten gearbeitet haben und durch diese Tätigkeit oder ihre Folgen in nachweisbarer Gefahr schweben,
    d) Personen, die einen Arbeitsplatz im Inland angeboten bekommen haben oder eine besonders benötigte Tätigkeit aufnehmen wollen,
    e) jeder anderen Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist (insbesondere eine langjährige Berufstätigkeit als Permanent Resident in den Vereinigten Staaten oder ein in den Vereinigten Staaten abgeschlossenes Hochschulstudium),
    f) Personen, die aufgrund eines Auswahlverfahrens (insbesondere nach Quoten für Staatsangehörigkeiten) bestimmt wurden und deren Lebensunterhalt gesichert ist.
    Er ist in der Regel zu erteilen
    a) einem Ehepartner eines U.S. Citizen oder Permanent Resident, wenn nicht die Ehe nach begründeter Überzeugung nur zum Zwecke der Erlangung dieses Status geschlossen wurde,
    b) einem Kind oder einer sonstigen abhängigen Person eines U.S. Citizen oder Permanent Resident sowie den Eltern oder Sorgeberechtigten und den Geschwistern eines minderjährigen U.S. Citizen oder Permenent Resident.
    (3) Die Erteilung des Status kann auf eine Höchstmenge pro Jahr begrenzt sowie nach Herkunftsländern oder Qualifikationen quotiert werden. Dabei bleiben Personen außer Betracht, denen der Status in der Regel zu gewähren ist.
    (4) Der Status eines Permanent Residents kann unbefristet oder befristet erteilt werden, wobei ein befristeter Status in der Regel verlängert oder unbefristet wiedererteilt werden soll. Wird der Status mit einer Bedingung erteilt, endet er auch mit dem Wegfall dieser Bedingung. Die Bedingung kann jederzeit aufgehoben werden.
    (5) Der Status ist jederzeit widerruflich, wenn schwerwiegende Gründe dies erfordern. Schwerwiegende Gründe sind insbesondere, dass der Status nie hätte erteilt werden dürfen oder der Permanent Resident die innere oder äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten erheblich gefährdet. Ein Widerruf soll nicht erfolgen, soweit dies unbillig wäre.
    (6) Für die Dauer der Gültigkeit dieses Status kann ein Permanent Resident
    a) Wohnsitz in den Vereinigten Staaten nehmen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
    b) sich auf den Schutz der Gesetze der Vereinigten Staaten und der Bundesstaaten mit Ausnahme der staatsbürgerlichen Rechte in vollem Umfang berufen,
    c) jederzeit in die Vereinigten Staaten wieder einreisen.


    Section 3 - Refugees
    (1) Die Vereinigten Staaten gewähren Personen im Rahmen des Asylverfahrens ein befristetes Aufenthaltsrecht, die nachweisen, in ihrem Herkunftsland Opfer von politisch motivierter staatlicher Verfolgung geworden zu sein oder durch dieses unzureichend vor solcher Verfolgung durch andere Gruppierungen geschützt worden zu sein (Political Refugee). Politische Verfolgung ist die Verfolgung insbesondere wegen politischer oder religiöser Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe oder anderen persönlichen Merkmalen, die unveränderlich sind. Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stellt keine politische Verfolgung dar, wenn nicht die Tat sich ausschließlich auf solche Gründe stützt, die einen Asylgrund darstellen.
    (2) Die Vereinigten Staaten gewähren Personen im Rahmen des Flüchtlingsanerkennungsverfahrens ein befristetes Aufenthaltsrecht, in deren Herkunftsland ein bewaffneter Konflikt ausgetragen wird (War Refugee). Dies gilt entsprechend für Personen, die einer sonstigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt wären, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren müssten.
    (3) Das befristete Aufenthaltsrecht ist bis zu dem auf die Beendigung der es begründenden Situation folgenden Monats zu verlängern. Es kann aus schwerwiegenden Grund nicht verlängert werden, wenn dem Betroffenen zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen und es kann aus wichtigen Gründen mit bestimmten Bedingungen versehen werden, die dem Schutzzweck nicht zuwider laufen.
    (4) Die nach dieser Section dem Anspruchsberechtigten zustehenden Rechte gelten ohne die Bedingung eines eigenen Rechts nach dieser Section entsprechend
    a) bei Minderjährigen für die Sorgeberechtigten und Geschwister,
    b) bei Volljährigen für den Ehepartner und die Kinder,
    c) im Übrigen auch für solche Personen, zu denen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine vergleichbare Beziehung besteht.
    Die Rechte dieser Subsection sind unabhängig von einem eigenen Anspruch zu gewähren. Soweit ein eigenes Recht besteht und einen eigenen Antrag gestellt wurde, darf eine Schlechterstellung aufgrund dieser Subsection nicht erfolgen.
    (5) Endet das befristete Aufenthaltsrecht und ist es der Sicherheit und den Interessen der Vereinigten Staaten nicht abträglich, soll ein Antrag auf Gewährung des Permanent Resident Staus vorrangig behandelt werden. Das befristete Aufenthaltsrecht kann jederzeit durch den Status eines Permanent Resident ersetzt werden.


    Section 4 - Humanitarian Admissions
    Ungeachtet eines Anspruchs gewähren die Vereinigten Staaten ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht in einem Umfang und unter Bedingungen, die der Präsident festlegt, aus humanitären Gründen an Einzelpersonen oder Personengruppen.


    Section 5 - Deportation
    (1) Wurde die Einreise eines fremden Staatsbürgers verwehrt, wird er ohne die gültigen erforderlichen Dokumente innerhalb der Vereinigten Staaten angetroffen oder hat die ihm auferlegten Bedingungen verletzt, ist er in Gewahrsam zu nehmen, ohne dass es weiterer Gründe bedarf und zeitnah aus den Vereinigten Staaten in das Gebiet ihres letzten Aufenthalts oder ihr Herkunftsland zu verbringen. Die Ingewahrsamnahme ist auch zulässig, wenn der Widerruf eines Ausländer-Status bereits vorbereitet wird.
    (2) Dies gilt nicht, wenn er nachträglich zur Einreise zugelassen wird, ein Aufenthaltsrecht nachweisen oder die Verletzung auferlegter Bedingungen ausreichend entschuldigen kann.


    Section 6 - Criminal Offenses
    (1) Unerlaubter Aufenthalt (Unlawful Stay) ist der Aufenthalt im Gebiet der Vereinigten Staaten unter Verletzung dieses Gesetzes, eines anderen Gesetzes oder einer sonstigen Bestimmung des Bundesrechts, die den Aufenthalt an sich betreffen, insbesondere auch unter falschen oder unvollständigen Angaben. Es ist ein Verbrechen der Klasse D. Wer das Verbrechen begeht, um ein anderes Verbrechen in Planung oder Durchführung zu unterstützen, begeht ein Verbrechen der Klasse C. Wer den unerlaubten Aufenthalt durch das Verstecken vor den Behörden unterstützt, begeht bei einfach pflichtwidriger oder nichtgewerblicher Begehung ist es ein Vergehen der Klasse A, im Übrigen ein Verbrechen der Klasse C.
    (2) Unerlaubte Beschäftigung (Unlawful Employment) ist das vorsätzliche oder fahrlässige Beschäftigen von fremden Staatsbürgern, denen diese Tätigkeit nicht ausdrücklich gestattet ist. Es ist ein Vergehen der Klasse B, im Falle der Ausbeutung des Beschäftigten ein Verbrechen der Klasse D.


    Section 7 - Special authority of officers
    Ein Exekutivbeamter im Sinne des Federal Police Forces Act ist befugt, in Ausführung dieses Gesetzes unbeschadet anderer Rechte das Recht, ohne gerichtliche Genehmigung
    1. Personen zu ihrem Aufenthaltsstatus zu befragen,
    2. Personen festzuhalten, die unter dem begründeten Verdacht des illegalen Aufenthalts stehen, bis der Status geklärt werden kann.


    Section 8 - Coming into force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäß den Verfassungsbestimmungen dann in Kraft, wenn auch die U.S. Borders and Customs Bill in Kraft tritt.
    (2) Der Regulations of Entering the U.S. Act tritt im Moment des Inkraftretens dieser Bills außer Kraft.

  • Mr. President,
    mir ist immer noch nicht klar, warum die Visums-Freiheit für Aufenthalte bis zu drei Wochen abgeschafft werden soll. Ich wäre Senatorin Arroyo daher sehr verbunden, wenn sie dies erläutern könnte.

  • Senator Arroyo,
    ich habe das durchaus zur Kenntnis genommen. Dennoch bleibt meine Frage im Raum, warum die grundsätzliche Visums-Freiheit für Aufenthalte bis zu drei Wochen abgeschafft werden soll.

  • Mr. President,


    Senator Lambert vergisst, dass wir so den Überblick darüber verlieren, wer alles in unser wunderschönes Land eindringt. Wir können nicht alles und jedem erst einmal drei Wochen Aufenthalte gewähren und wissen dann nicht mehr wo sie sind. Wie sollen wir denn dann abschieben?

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    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



  • Mr. President


    Senator Lambert möge trotz seiner höchst liberalen Grundsätzen bitte nicht vergessen, dass wir es uns nicht erlauben können, Hinz und Kunz unkontrolliert in unser Land zu lassen. Natürlich wollen wir Möglichkeiten schaffen, einzureisen und hier auch zu Bedingungen Aufenthalt zu genießen. Auch wenn es sich um weniger als drei Wochen handelt. Aber auch solchen Besuchern muss es im Rahmen unserer Sicherheit und der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zugemutet werden, im Vorhinein diesen Aufenthalt anzumelden. Der Entwurf sieht explizit Ausnahmen vor (z.B. ein Visa Waiver Programm) welches es Kurzreisenden erlaubt, auch ohne "richtiges" Visa einzureisen und sich hier begrenzt aufzuhalten. Dennoch: Diese Hürde soll genommen werden. Wem diese paar Klicks auf der Onlinepräsent des State Department zu viel sind, der ist wohl nicht so festen Willens uns zu besuchen, wie es sein sollte.

  • Mr. President,


    Senator Lambert vergisst, dass wir so den Überblick darüber verlieren, wer alles in unser wunderschönes Land eindringt. Wir können nicht alles und jedem erst einmal drei Wochen Aufenthalte gewähren und wissen dann nicht mehr wo sie sind. Wie sollen wir denn dann abschieben?


    Mr. President,
    ich halte dieses Argument nicht für stichhaltig, denn auch wer ohne Visum einreist, muss sich an der Grenze eines Passkontrolle zu unterziehen. Es ist also durchaus gewährleistet, dass die zustänfigen Behörden darüber informiert ist, wer ein- und ausreist.

  • Mr. President


    Senator Lambert möge trotz seiner höchst liberalen Grundsätzen bitte nicht vergessen, dass wir es uns nicht erlauben können, Hinz und Kunz unkontrolliert in unser Land zu lassen. Natürlich wollen wir Möglichkeiten schaffen, einzureisen und hier auch zu Bedingungen Aufenthalt zu genießen. Auch wenn es sich um weniger als drei Wochen handelt. Aber auch solchen Besuchern muss es im Rahmen unserer Sicherheit und der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zugemutet werden, im Vorhinein diesen Aufenthalt anzumelden. Der Entwurf sieht explizit Ausnahmen vor (z.B. ein Visa Waiver Programm) welches es Kurzreisenden erlaubt, auch ohne "richtiges" Visa einzureisen und sich hier begrenzt aufzuhalten. Dennoch: Diese Hürde soll genommen werden. Wem diese paar Klicks auf der Onlinepräsent des State Department zu viel sind, der ist wohl nicht so festen Willens uns zu besuchen, wie es sein sollte.



    Wie ich bereits sagte: auch wer ohne Visum einreist, wird sich an der Grenze einer Passkontrolle unterziehen. Es ist also mitnichten so, dass Hinz und Kunz unkontrolliert einreisen können, wie uns Senatorin Arroyo zu suggerieren bemüht ist.



  • Honorable Members of Congress!


    Die Debatte ist geschlossen; die Abstimmungen werden in beiden Häusern eingeleitet.



    Benjamin Kingston, Jr.
    Vice President of Congress

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