Ich wiederhole mich: „Sicher können wir darauf auch verzichten, aber das stärkt dann die Rolle des Präsidenten und nicht der Legislative.“
Verkennt bitte nicht, dass die Section vorsieht, dass auch der Kongress als Legislative „einer Einzelperson aufgrund dieser Bestimmung ein Aufenthaltsrecht (zu) erteilen“ können soll. Da aber der Präsident gemäß Verfassung jener ist, der die Gesetze durchführt, muss an dieser Stelle ein Mechanismus eingebaut werden, der es zwar dem Kongress erlaubt, Einfluss zu nehmen, diesen Einfluss aber dahingehend einschränkt, dass er im Zweifel den gleichen Regeln unterliegt, wie die Verabschiedung eines Gesetzes, in Worten: einem präsidialen Veto, welches aber durch 2/3-Mehrheit überstimmt werden kann.
Senator Arroyo,
da kann ich mich ebenfalls nur wiederholen: Wozu dann das ganze? Ein Gesetz können wir jederzeit verabschieden. Unter den selben Konditionen wie hier festgelegt, dazu müssen wir uns nicht erst selbst die Erlaubnis in diesem Gesetz geben. Ich sehe nicht, wie wir uns also schwächen würden, wenn wir Subsection 2 streichen? Wir schreiben doch auch keine Klausel in jedes Gesetz, in der wir uns erlauben es jederzeit per Gesetz zu ändern und dass dann der Präsident ein Veto einlegen kann, etc...?