2018/04/03 - Weapons of War Regulation Amendment Bill

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 772 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Charlize Clay.



  • Honorable Members of the General Court!


    Zur Abstimmung steht der nachfolgende Entwurf.


    Bitte stimmen sie mit "Aye" um dem Antrag zuzustimmen oder "No" um den Antrag abzulehnen.
    Sie können sich mittels "Present" aktiv der Stimme enthalten.


    Sie haben 72 Stunden um ihre Stimme abzugeben.



    Charlize Clay
    _____________________
    State Senator




    Weapons of War Regulation Amendment Bill


    Section 1 - New Title
    Sämtliche Änderungen beziehen sich auf den Firearms Act der auf Firearms and Weapons of War Act umbenannt wird.


    Section 2 - Defining Weapons of War
    Article I wird eine neue Section 3 angefügt, die wie folgt formuliert ist:

      Section 3 [Weapons of War]
      Kriegsgeräte im Sinne dieses Gesetzes sind:

        1. ABC-Waffen und Flammenwerfer,
        2. Handgranaten und Granatwerfer,
        3. Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber und bewaffnete Drohnen,
        4. Kriegsschiffe, Landungsboote und bewaffnete U-Boote,
        5. Kampfpanzer und Panzerbüchsen,
        6. Raketenwaffen sowie ihre mobilen und stationären Start-Vorrichtungen,
        7. Mörserwaffen, Haubitzen und Artillerie,
        8. Landminen, Seeminen, Antipersonenminen, Minenwerfer und Minenlege-Vorrichtungen,
        9. Torpedos, Bomben, Sprengbomben und Wasserbomben.


    Section 3 - Restricting the Availability of Weapons of War
    Article II, Section 1 wird wie folgt erweitert:

      (3) Der Verkauf und die Weitergabe von Kriegsgeräten an sowie der Besitz von Kriegsgeräten durch Privatpersonen ist nicht gestattet.
      (4) Fachgerecht entmilitarisierte Versionen von Kriegsgeräten fallen nicht unter dieses Gesetz. Die Überprüfung der Entmilitarisierung obliegt dem Department of Safety and Law Enforcement (DSLE).


    Section 4 - Marking Weapons of War
    Article III, Section 1, Subsection 2 wird wie folgt neu gefasst:

      (3) Für Kriegsgeräte gelten die Feuerwaffen-Regelungen dieser Section analog.


    Section 5 - Penal Provisions
    Article V wird durch das Folgende ersetzt:

      Article V – Penal Provisions


      Section 1 [Baseline]
      Alle Strafen nach diesem Gesetz beziehen sich auf den Federal Penal Code.


      Section 2 [Penal Provisions]
      (1) Der Besitz von Kriegsgeräten durch sowie Verkauf und Weitergabe von Kriegsgeräten an Privatpersonen ist ein Verbrechen der Klasse D.
      (2) Der Besitz von automatischen Waffen ohne Sondergenehmigung ist ein Vergehen der Klasse A.
      (3) Der Handel mit Schusswaffen oder Munition ohne Lizenz ist ein Vergehen der Klasse A.
      (4) Der Verkauf und das Zugänglichmachen an, sowie der Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Personen unter 18 Jahren oder verurteilte Mörder ist ein Verbrechen der Klasse D.
      (5) Wer beim Erwerb von Schusswaffen wissentlich falsche Angaben macht begeht ein Vergehen der Klasse C.


    Section 6 - Final Provisions
    (1) Für die Strafen nach diesem Gesetz gilt eine Schonfrist von einem Monat während der alle Verstöße straffrei abgestellt werden können.
    (2) Kriegsgeräte im Privatbesitz sind dem Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) anzuzeigen und an dieses abzugeben. Der Wert ist monetär zu ersetzen.
    (3) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung des Gouverneurs in Kraft.



  • Honorable Members of the General Court!


    Die Abstimmung ist beendet.


    Von vier gültig abgegebenen Stimmen entfielen drei Stimmen auf die Option "Aye" und eine Stimme auf die Option "No".


    Der Antrag ist somit angenommen.




    Charlize Clay
    _____________________
    State Senator

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!