Borders and Customs Act

  • THE FEDERAL ARCHIVE
    Official Document -Attested Copy


    letterhead-archive.gif


    BORDERS AND CUSTOMS ACT


    Inkraftgetreten am:


    28.04.2018
    Inkraftgetreten, da der Präsident über 7 Tage lang untätig blieb.

    Geändert am:


    n/a

    Borders and Customs Act
    An Act to regulate the United States Border security.


    Section 1 - Border Control Policy
    (1) Die Vereinigten Staaten führen an ihren Außengrenzen und sonstigen Ein- und Ausreisestellen oder in grenzüberschreitenden Verkehrssystemen Grenzkontrollen durch. Ein- und Ausreise sind vorbehaltlich anderer Regelungen nur unter Nutzung der entsprechenden Einrichtungen (Ports of Entry / Exit) zulässig.
    (2) Im Rahmen der Grenzkontrollen ist die Identität der Reisenden festzustellen, sie können nach den Umständen ihrer Reise befragt und ihre Person sowie mitgeführtes Gepäck kontrolliert werden. Erforderliche medizinische Untersuchungen können angeordnet werden. Über die Kontrolltätigkeit, die Identität der Reisenden und Entscheidungen wird ein Register geführt. Kontrollen im Sinne dieser Bestimmung bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung.
    (3) Unbeschadet der personenbezogenen Kontrollen können technische Einrichtungen zur Überwachung der Grenze eingesetzt und Überwachungsmissionen regelmäßig, anlassbezogen oder stichprobenartig durchgeführt werden. Die Überwachungsmaßnahmen können zu Luft und zu Wasser auch auf den an die Grenze angrenzenden Raum ausgeweitet werden, zu Land auch auf grenznahes Gebiet im Inland.


    Section 2 - Foreign Nationals
    (1) Fremde Staatsbürger, die nicht über ein gültiges Passdokument oder die nach dem Recht der Vereinigten Staaten, insbesondere nach diesem Gesetz und zu seiner Ausführung erlassenen Bestimmungen erforderlichen anderen Dokumente verfügen, soll die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt werden.
    (2) Fremde Staatsbürger dürfen unabhängig vom Aufenthaltsrecht nicht zur Einreise zugelassen werden oder die Einreise ist mit geeigneten Bedingungen zu verbinden, wenn sie
    a) eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die innere oder äußere Sicherheit oder die Interessen der Vereinigten Staaten darstellen oder sie sonst eine öffentliche Last zu werden drohen,
    b) dies bei einer früheren Ausreise begründet bestimmt wurde oder die Person durch die dafür zuständige Bundesbehörde in ein entsprechendes Register eingetragen wurde,
    c) der Präsident zum Schutz der Interessen der Vereinigten Staaten die Einreise fremder Staatsbürger ganz oder teilweise für einen begrenzten Zeitraum zu beschränkt hat,
    d) sie auf einem unzulässigen Weg in die Vereinigten Staaten eingereist sind.
    (3) In Ausnahmefällen können Befreiungen gewährt werden. Für Flüchtlinge (Section 4) sind sie zu gewähren, wenn nicht grundlegende Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten entgegenstehen.


    Section 3 - U.S. Citizens and Residents
    (1) U.S. Citizens, die keinen gültigen U.S. Passport mit sich führen, kann die Ausreise aus den Vereinigten Staaten verweigert werden. Personen, die keinen gültigen U.S. Passport mit sich führen, darf die Einreise in die Vereinigten Staaten jedoch nicht verweigert werden, wenn sie durch die Vereinigten Staaten als U.S. Citizens identifiziert werden können. Ist der Status fraglich, so hat die Person Anspruch auf Klärung.
    (2) Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in den Vereinigten Staaten (Permanent Residents) stehen U.S. Citizens bei der Anwendung der Subsection 1 gleich. Sie haben neben einem gültigen Reisedokument auch die notwendigen Dokumente, um sich als Permanent Resident auszuweisen, mit sich zu führen.


    Section 4 - Regulation of cross-border movement
    (1) Die Ein- und Ausreise und mit ihr zusammenhängende Handlungen können weiteren Bestimmungen unterworfen werden, soweit dieses Gesetz nicht entgegensteht und dies erforderlich ist, um schutzwürdige Interessen und Rechte zu gewährleisten.
    (2) Von den Beschränkungen sind Ausnahmen zulässig. Bestimmungen oder Entscheidungen des Department of State mit Bezug zu ausländischen Diplomaten bleiben unberührt.


    Section 5 - Duty to support
    (1) Die Betreiber von grenzüberschreitenden Verkehrssystemen sind zur Unterstützung, insbesondere auch durch Informationsweitergabe verpflichtet.
    (2) Die Administration ist ermächtigt, über die Pflichten nach dieser Section Rules und Regulations zu erlassen oder Vereinbarungen mit den Verpflichteten zu schließen. Sie kann auch die Kosten der Kontrolltätigkeit einem Verpflichteten ganz oder teilweise auferlegen, wenn die die Verpflichtung begründenden Umstände zumindest überwiegend im ausschließlich privaten Interesse liegen.


    Section 6 - Customs
    (1) Im Rahmen der Grenzkontrollen nach Section 1 erfolgt auch die Zollabfertigung der Vereinigten Staaten. Soweit die Zollabfertigung betroffen ist, handeln die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden in Abstimmung mit der dafür zuständigen obersten Bundesbehörde.
    (2) Die Zollabfertigung umfasst neben der Feststellung und Erhebung von Abgaben auch die Durchsetzung von Handelsbeschränkungen nach dem Recht der Vereinigten Staaten. Sie umfasst auch die Überwachung des Verkehrs mit Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln zur Vermeidung von Seuchen sowie die Vermeidung von Gefahren für die Allgemeinheit vor sonstigen erheblichen Gefahren.
    (3) Unbeschadet anderer Bestimmungen des Rechts der Vereinigten Staaten kann der Präsident, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit, die auswärtigen oder wirtschaftlichen Interessen der Vereinigten Staaten vorliegt, diese Gefahr feststellen. Mit der Feststellung kann er die Anordnung von Untersuchungen, Beschränkungen oder Verboten des Außenhandels - einschließlich des Kapitalverkehrs - sowie von Beschränkungen der Verfügungsgewalt über ausländisches Eigentum in den Vereinigten Staaten verbinden. Diese Beschränkungen dürfen nicht den Kommunikationsverkehr an sich oder gemeinnützige Spenden in das Ausland zum Zwecke der Katastrophen- oder Entwicklungshilfe betreffen, soweit dies nicht zwingend erforderlich ist, um die vorliegende Gefahr zu beseitigen. Er kann zudem alle Anordnungen treffen, die zur Durchsetzung des Verbots erforderlich und angemessen sind. Die Anordnung und Aufhebung von Maßnahmen nach dieser Subsection soll er dem Kongress anzeigen.


    Section 7 - Criminal Offenses and civil penalty
    (1) Unerlaubte Ein- oder Ausreise (Unlawful Entry or Leave) ist die Ein- oder Ausreise in das oder aus dem Gebiet der Vereinigten Staaten unter Verletzung dieses Gesetzes, eines anderen Gesetzes oder einer sonstigen Bestimmung des Bundesrechts, die die Ein- und Ausreise an sich betreffen, insbesondere auch unter falschen Angaben oder unter Entziehung von den Grenzkontrollen. Es ist ein Verbrechen der Klasse D.
    (2) Verletzung der Passpflicht (Violation of Passport Duty) ist das Nichtmitführen eines U.S. Passports durch einen U.S. Citizen bei der Ein- oder Ausreise in oder aus den Vereinigten Staaten. Es ist eine Übertretung.
    (3) Unerlaubter Handel (Unlawful Trading) ist die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen und Werten aus den Vereinigten Staaten unter Verletzung der Zollvorschriften. Im Falle des unerlaubten Handels können die Vereinigten Staaten einen Ersatzanspruch von bis zu 50,000 USD - jedoch keinesfalls weniger als den Wert des zugrundeliegenden Handelsgeschäfts - für jeden Verstoß geltend machen und die Einziehung der betroffenen Gegenstände und Werte zu ihren Gunsten verlangen. Weitergehende Sanktionsvorschriften bleiben unberührt.
    (4) Unerlaubte oder pflichtwidrige Unterstützung (Unlawful or Neglegent Support) ist die wissentliche Unterstützung einer Handlung nach Subsection 1 oder 3, die Verletzung einer Pflicht zur Unterstützung der Grenzkontrollen. Bei einfach pflichtwidriger oder nichtgewerblicher Begehung ist es ein Vergehen der Klasse A, im Übrigen ein Verbrechen der Klasse C.


    Section 8 - Special authority of officers
    Ein Exekutivbeamter im Sinne des Federal Police Forces Act ist befugt, in Ausführung dieses Gesetzes unbeschadet anderer Rechte das Recht, ohne gerichtliche Genehmigung
    1. Durchsuchungen und Untersuchungen von Gegenständen und Personen im Rahmen von Grenzkontrollen durchzuführen,
    2. Gegenstände, die nicht eingeführt werden dürfen, einzuziehen und entweder entgeltlich bis zur Ausreise aufzubewahren oder mit Zustimmung des Besitzers oder Strafbarkeit des Besitzes in den Vereinigten Staaten der Verwertung oder Vernichtung zuzuführen.


    Section 9 - Coming into force
    1. Dieses Gesetz tritt gemäß den Verfassungsbestimmungen dann in Kraft, wenn auch die U.S. Immigration Bill in Kraft tritt.
    2. Der Regulations of Entering the U.S. Act tritt im Moment des Inkraftretens dieser Bills außer Kraft.

  • Library of Congress

    Hat den Titel des Themas von „U. S. Borders and Customs Act“ zu „Borders and Customs Act“ geändert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!