Local Government Reform Act

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  • Honorable Commoners,
    Mrs. Kathleen Johnson hat die folgende Bill zur Beratung eingebracht. Ich erteile der Antragstellerin das erste Wort. Gemäß Article II Section 2 Subsection 2 dauert die Beratung regulär 96 Stunden, also bis 13.04.2018, 21:40 Uhr.


    Local Government Reform Act
    An Act to modernize the Local Government in Astoria.


    Section 1 – Enactment of the Local Government Act
    Das folgende wird Gesetz des Staates:

    Local Government Act
    An Act to provide for a Government for the people, by the people and close to the people.


    Chapter I – General Provisions


    Section 1 – Position of Local Government
    (1) Im Bundesstaat Astoria bekennt sich zur lokalen Selbstverwaltung im Einklang mit dem Recht des Staates. Bildung, Status und Auflösung der Körperschaften sowie die Regelung der Zuständigkeiten bleiben dem Staatsrecht vorbehalten.
    (2) Durch besonderes Staatsgesetz (Assembly Charter) kann eine lokale Regierung eine andere Verfassung als die nach diesem Gesetz vorgesehene gegeben werden.


    Section 2 – Manner of Local Elections
    (1) Auf lokaler Ebene wahlberechtigt und wählbar ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Wohnsitz innerhalb des Wahlgebiets hat und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Das Wahlrecht kann nicht ausüben, wem es wegen Unmündigkeit oder als Folge eines strafrechtlichen Schuldspruchs aberkannt wurde.
    (2) Wahlen sollen mit einer Kandidaturfrist und in einem Wahlgang von jeweils fünf Tagen abgehalten werden. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten durchzuführen, in der die größte Anzahl der Stimmen entscheidet, im Falle des Stimmgleichstandes das Los.
    (3) Durch die lokale Regierung können abweichende und weitergehende Bestimmungen erlassen werden, insbesondere auch die Ernennung anstelle der Wahl. Soweit keine Bestimmungen getroffen sind, bestimmt der Governor die für die Wahldurchführung zudständige Stelle.


    Chapter II – Organisation and Powers


    Section 1 – General Rights and Organisation
    (1) Den Gebietskörperschaften haben einer juristischen Person. Jede Gebietskörperschaft hat das Recht, Eigentum und Vermögen zu erwerben, zu verwalten und zu verwenden sowie eigene Bedienstete zu bestellen und deren Status zu regeln. Die Körperschaften haften für ihre Verbindlichkeiten und das Handeln ihrer Bediensteten in der Ausübung ihres Dienstes.
    (3) Die legislative Gewalt der Gebietskörperschaft hat das Recht, die ausschließlichen Angelegenheiten der lokalen Selbstverwaltung zu regeln. Insbesondere kann durch eine Charter die Organisation grundlegend ordnen. und die Erhebung von Abgaben auf Tätigkeiten innerhalb ihres Gebietes, von Person mit Wohnsitz innerhalb ihres Gebietes sowie von Gebühren Gebühren für Verwaltungstätigkeiten.


    Section 2 – Counties and Independent Cities
    (1) Die oberste Ebene der lokalen Selbstverwaltung sind die Counties.
    (2) Die folgenden Counties werden entsprechend der traditionellen Grenzen gebildet:
    i) Alberry County mit dem Verwaltungssitz Francistown,
    ii) Astoria County mit dem Verwaltungssitz Hudsonboro,
    iii) Carsten County mit dem Verwaltungssitz Westchester,
    iv) Drake County mit dem Verwaltungssitz Wallboro,
    v) McSmith County mit dem Verwaltungssitz Redford,
    vi) Thomson County mit dem Verwaltungssitz New Virgine,
    vii) York County mit dem Verwaltungssitz Flint.
    (3) Für die traditionellen Gebiete der folgenden Cities wird die Konsolidierung des Counties mit der City angeordnet, die im übrigen einer Assembly Charter vorbehalten bleibt:
    viii) - City of Greenville,
    ix) Astoria City.


    Section 3 – Authority of a County
    (1) Die Counties sind zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht den Vereinigten Staaten vorbehalten sind, soweit die Staatsorgane nicht tätig geworden sind. Sind die Staatsorgane zur Vollziehung berufen, kann diese den Counties übertragen werden.
    (2) Sie sollen - vorbehaltlich des Tätigwerdens des Staates in Fällen vn staatsweiter oder grundlegender Bedeutung - insbesondere zuständig sein für
    a) die Unterhaltung von Infrastruktur und sonstigen öffentlichen Einrichtungen in ihrem Besitz sowie die Versorgung mit Energieträgern und Wasser,
    b) die Regulierung des Bauwesens, die regionale Raumplanung und das öffentliche Bauwesen insbesondere zur Minderung von Wohnungsnot,
    c) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Brandschutzes, der Verkehrssteuerung und der Haftanstalten für Freiheitsstrafen von weniger als 1 Jahr,
    d) die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch Unterhaltung von Rettungsdiensten, Friedhöfen und Krankenhäusern, die Unterstützung der Jugend und von Bedürftigen, Rentnern und Behinderten sowie die Lebensmittelhygiene und die Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten,
    e) die Förderung des öffentlichen Wohlbefindens und des Tourismus durch die Unterhaltung von Parks, Kultureinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln,
    f) die Förderung der Bildung durch die Bereitstellung von Bibliotheken und das Schulwesen,
    g) die Förderung der Wirtschaft,
    h) die Bürgerdienste und die Koordinierung ihrer Untergliederungen.


    Section 4 – Cities, Towns, Villages and Boroughs; Special-Purpose Districts
    (1) Innerhalb der Counties sollen die traditionellen Cities, Towns und Villages weiter bestehen. Innerhalb eines konsoldierten Counties sollen die traditionellen Boroughs bestehen. Die lokalen Regierungen können Neugliederungen vornehmen. Gebiete, die keiner solchen Gliederung angehören (Unincorporated Areas), sollen direkt durch das County verwaltet werden.
    (3) Die Counties sollen die Untergliederungen als Selbstverwaltung organisieren und Zuständigkeiten übertragen. Sie sollen dies insbesondere in Erwägung ziehen für
    a) die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor Ort,
    b) die Unterhaltung von Einrichtungen für die lokale Gemeinschaft und das Marktwesen,
    c) das öffentliche Park- und Friedhofswesen.
    Der Umfang der übertragenen Zuständigkeiten kann ganz oder teilweise zwischen verschiedenen Untergliederungen variiert werden.
    (4) Counties können darüber hinaus Sonderbezirke (Districts) für bestimmte Aufgaben als Selbstverwaltung organisieren und Zuständigkeiten übertragen. Sie sollen dies insbesondere in Erwägung ziehen für
    a) das Schulwesen,
    b) das Feuerwehrwesen,
    c) das Verkehrswesen.
    (5) Über alle Untergliederungen und Sonderbezirke soll das County die Aufsicht ausüben und seine Rechtsakte sollen den Rechtsakten ebendieser vorgehen. Übt ein Amtsträger seine Aufgaben beharrlich pflichtwidrig oder gar nicht aus, kann er durch das County seines Amtes enthoben werden. Sind die Positionen in der exekutiven oder legislative Gewalt nicht besetzt, fallen die Funktionen den Counties zu. Der County Executive kann einen Administrator für exekutive Aufgaben berufen.


    Section 5 – Legislative Power
    (1) Die legislative Gewalt einer Selbstverwaltung hat das Recht, Gesetze (Local Ordinances) zu erlassen und die Ausübung der exekutiven Gewalt überwachen. Sie soll entweder ausgeübt werden durch ein
    a) Bord of Supervisors, dessen Mitglieder in einzelnen Wahlbezirken oder
    b) Council, dessen Mitglieder in Verhältniswahl
    auf nicht mehr als 6 Monate gewählt werden. Auf anderer Ebene als der der Counties und Districts kann die legislative Gewalt anstelle der verfassten Organe auch einer Versammlung der wahlberechtigten Bürger (Citizens Assembly) übertragen sein.


    Section 6 – Executive Power
    (1) Die Exekutivgewalt eines Countys wird durch einen County Executive und seine Beauftragten ausgeübt, die Exekutivgewalt eines konsoldierten Counties wird durch einen Mayor und seine Beauftragten. Die exekutive Gewalt kann im Rahmen der Local Ordinance Vorschriften (Executive Orders) erlassen.
    (2) Die Exekutivgewalt einer Untergliederung und eines Sonderbezirks wird entweder durch
    a) die verfasste Legislative selbst,
    b) den Vorsitzenden der legislativen Gewalt,
    c) den County Supervisor, der für diese Untergliederung bestimmt ist,
    d) einen von der legislativen Gewalt ernannten Manager,
    e) einen von den Bürgern gewählten Superintendent (für die Districts) oder Mayor
    und seinen Beauftragten ausgeübt.


    Chapter III – Relationship to State Government


    Section 1 – Rights of State Government
    (1) Der Governor und seine Beauftragten sind berufen, die Übereinstimmung der lokalen Regierung mit der Verfassung, dem Recht von Astoria State und den Interessen des Staates und der Bürger in seiner Gesamtheit sicherzustellen. Sie sind berechtigt, die dafür erforderlichen Anordnungen zu treffen. Sie sind auch berechtigt, jeden Amts- und Mandatsträger einer lokalen Regierungen seines Amtes zu entheben, der seine Amtspflichten beharrlich nicht oder pflichtwidrig ausführt.
    (2) Eine lokale Regierung, die von Anordnungen nach Ssc. 1 betroffen ist, die aufgrund eines Gesetzes ergehen, kann dagegen das zuständige Gericht anrufen. Ergehen die Anordnungen aber in Ausübung der Exekutivgewalt, so soll, soweit das Gericht nicht zuständig ist, die State Assembly durch Resolution entscheiden.


    Section 2 – Counties under Supervision
    (1) Sind die Positionen in der exekutiven oder legislative Gewalt eines Counties nicht besetzt, fallen die Funktionen der Staatsregierung zu. Es kann ohne Zustimmung der Assembly ein Administrator für die exekutiven Aufgaben berufen werden.
    (2) Bewirbt sich ein Kandidat um ein Amt in einem solchen County, soll die Administration die erforderlichen Wahlen veranlassen.


    Section 3 – Execution of State Laws in Home Rule
    (1) Soweit ein Staatsgesetz oder ein Exekutiv- oder Administrativerlass bestimmt, dass einer Ebene der Lokalregierung eine bestimmte Aufgabe überragen wird und dies nicht ausschließt, hat ein County das Recht, diese Aufgabe nach eigenen Vorschriften auszuführen oder stattdessen ganz oder teilweise einer anderen Ebene zu übertragen. Durch eine solche Ausführung oder Übertragung sollen jedoch die Vorschriften, die Rechte der Staatsregierung und die Pflichten der beauftragten Ebene nicht eingeschränkt werden.


    Section 4 – State Archive to maintain Local Archives
    Das Staatsarchiv soll auch die Akte der lokalen Regierungen offiziell verzeichnen.


    Section 2 - Modification of existing State Law
    (1) Bis zu einer Neufassung des Astoria State Education Act sollen alle Aufgaben des Staates als Aufgaben der Counties nach diesem Gesetz gelten, die unter Aufsicht der Administration ausgeübt werden. Davon ausgenommen bleibt die Zuständigkeit für die Grundsätze des Curriculums und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Der Staat leistet den Counties angemessene Finanzzuweisungen.
    (2) Sind in einem anderen Gesetz, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verabschiedet wurde Aufgaben den Gebietskörperschaften übertragen, gelten sie als Aufgaben nach diesem Gesetz, können aber auch durch die Counties erfüllt werden. Die Assembly kann diese Regelung durch Resolution für unanwendbar erklären, wenn die Überarbeitung der Staatsgesetze abgeschlossen wurde.


    Section 3 - Coming-into force
    (1) Das Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
    (2) Der Astoria State Municipal Organization Act ist aufgehoben.

  • Thank you, Mr Speaker.
    Honorable Commoners,
    ich möchte mit diesem Entwurf die Modernisierung und Stärkung der County und Municipal Governments vorschlagen. Eine Regierung sollte für die Menschen da sein, nah bei den Menschen sein und demokratisch durch sie legitimiert. Das kann die unterste Ebene unseres Staatswesens ganz besonders gut.

    trophyImage-13.png

    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Honorable Commoners,
    mir ist noch nicht ganz klar, was genau mit diesem Gesetz bezweckt werden soll. Okay, Commoner Johnson hat erklärt, dass mit diesem Gesetz eine Modernisierung und Stärkung der County und Municipal Governments erreicht werden soll. Wenn jedoch, wie in Chapter II Section 2 den Counties eine Reihe von Aufgaben übertragen werden, dann müssen sie auch in die Lage versetzt werden, diese zu finanzieren.
    Des Weiteren stellt sich mir die Frage, was Fällen von staatsweiter oder grundlegender Bedeutung sind.


    Darüber hinaus erlaube ich mir anzuregen, dass die Antragstellerin eine paar redaktionelle Korrekturen vornimmt, da einige Sätze, soweit ich das beurteilen kann, keinen Sinn ergeben, wie zum Beispiel Chapter I Section 1 – Position of Local Government
    Subsection 1: "Im Bundesstaat Astoria bekennt sich zur lokalen Selbstverwaltung im Einklang mit dem Recht des Staates." oder Subsection 2: "Durch besonderes Staatsgesetz (Assembly Charter) kann eine lokale Regierung eine andere Verfassung als die nach diesem Gesetz vorgesehene gegeben werden.", Chapter II Section 1 Subsection 1: "Den Gebietskörperschaften haben einer juristischen Person.", Subsection 3: "Insbesondere kann durch eine Charter die Organisation grundlegend ordnen. und die Erhebung von Abgaben auf Tätigkeiten innerhalb ihres Gebietes, von Person mit Wohnsitz innerhalb ihres Gebietes sowie von Gebühren Gebühren für Verwaltungstätigkeiten.", in Chapter II, Section 6 Subsection 1 "Die Exekutivgewalt eines Countys wird durch einen County Executive und seine Beauftragten ausgeübt, die Exekutivgewalt eines konsoldierten Counties wird durch einen Mayor und seine Beauftragten." Ich nehme an, dass hier das letzte Wort - ein Verb - fehlt,

  • Commoner Biggins,
    erst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass tatsächlich ein Entwurf Gegenstand meines Antrages geworden ist, der eine gründliche Schlussredaktion noch nicht erhalten hatte. Es ist somit nun klar zu merken, dass es im Rahmen der Entwurfserstellung zu tiefgreifenden Umformulierungen kam, deren Ergebnis jetzt unvollständige Sätze waren. Ich bedanke mich daher für Ihre Anmerkungen dazu und lege folgende redigierte Antrafsfassung vor:


    Local Government Act
    An Act to modernize the Local Government in Astoria.


    Section 1 – Enactment of the Local Government Act
    Das folgende wird Gesetz des Staates:

    Local Government Act
    An Act to provide for a Government for the people, by the people and close to the people.


    Chapter I – General Provisions


    Section 1 – Position of Local Government
    (1) Der Bundesstaat Astoria bekennt sich zur lokalen Selbstverwaltung im Einklang mit dem Recht des Staates. Bildung, Status und Auflösung der Körperschaften sowie die Regelung ihrer Zuständigkeiten bleiben dem Staatsrecht vorbehalten.
    (2) Durch besonderes Staatsgesetz (Assembly Charter) kann einer lokale Regierung eine andere Verfasstheit als die nach diesem Gesetz vorgesehene gegeben werden.



    Section 2 – Manner of Local Elections
    (1) Auf lokaler Ebene wahlberechtigt und wählbar ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Wohnsitz innerhalb des Wahlgebiets hat und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Das Wahlrecht kann nicht ausüben, wem es wegen Unmündigkeit oder als Folge eines strafrechtlichen Schuldspruchs aberkannt wurde.
    (2) Wahlen sollen mit einer Kandidaturfrist und in einem Wahlgang von jeweils fünf Tagen abgehalten werden. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten durchzuführen, in der die größte Anzahl der Stimmen entscheidet, im Falle des Stimmgleichstandes das Los.
    (3) Durch die lokale Regierung können abweichende und weitergehende Bestimmungen erlassen werden, insbesondere auch die Ernennung anstelle der Wahl. Soweit keine Bestimmungen getroffen sind, bestimmt der Governor die für die Wahldurchführung zudständige Stelle.


    Chapter II – Organisation and Powers


    Section 1 – General Rights and Organisation
    (1) Die Gebietskörperschaften haben den Status einer juristischen Person. Jede Gebietskörperschaft hat das Recht, Eigentum und Vermögen zu erwerben, zu verwalten und zu verwenden sowie eigene Bedienstete zu bestellen und deren Status zu regeln. Die Körperschaften haften für ihre Verbindlichkeiten und das Handeln ihrer Bediensteten in der Ausübung ihres Dienstes.
    (2) Die legislative Gewalt der Gebietskörperschaft hat das Recht, die ausschließlichen Angelegenheiten der lokalen Selbstverwaltung zu regeln. Insbesondere kann durch eine Charter die Organisation grundlegend geordnet und die Erhebung von Abgaben auf Tätigkeiten innerhalb ihres Gebietes, von Person mit Wohnsitz innerhalb ihres Gebietes sowie von Gebühren Gebühren für Verwaltungstätigkeiten vorsehen werden.


    Section 2 – Counties and Independent Cities
    (1) Die oberste Ebene der lokalen Selbstverwaltung sind die Counties.
    (2) Die folgenden Counties werden entsprechend der traditionellen Grenzen gebildet:
    i) Alberry County mit dem Verwaltungssitz Francistown,
    ii) Astoria County mit dem Verwaltungssitz Hudsonboro,
    iii) Carsten County mit dem Verwaltungssitz Westchester,
    iv) Drake County mit dem Verwaltungssitz Wallboro,
    v) McSmith County mit dem Verwaltungssitz Redford,
    vi) Thomson County mit dem Verwaltungssitz New Virgine,
    vii) York County mit dem Verwaltungssitz Flint.
    (3) Für die traditionellen Gebiete wird die Konsolidierung des Counties mit der City angeordnet, die im übrigen einer Assembly Charter vorbehalten bleibt:
    viii) City of Greenville,
    ix) City of Astoria.


    Section 3 – Authority of a County
    (1) Die Counties sind zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht den Vereinigten Staaten vorbehalten sind, soweit die Staatsorgane nicht tätig geworden sind. Sind die Staatsorgane zur Vollziehung des Rechts berufen, kann diese den Counties übertragen werden.
    (2) Die Counties sollen - vorbehaltlich des Tätigwerdens des Staates in Fällen von staatsweiter oder grundlegender Bedeutung - insbesondere zuständig sein für
    a) den Unterhalt von Infrastruktur und sonstigen öffentlichen Einrichtungen in ihrem Besitz sowie die Versorgung des Gebietes mit Energieträgern und Wasser,
    b) die Regulierung des Bauwesens, die regionale Raumplanung und das öffentliche Bauwesen insbesondere zur Minderung der Wohnungsnot,
    c) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Brandschutzes, der Haftanstalten für die Verbüßung von Freiheitsstrafen von weniger als 1 Jahr sowie der Verkehrssteuerung,
    d) die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch Unterhaltung von Rettungsdiensten, Friedhöfen und Krankenhäusern, die Unterstützung der Jugend und von Bedürftigen, Rentnern und Behinderten sowie die Lebensmittelhygiene und die Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten,
    e) die Förderung des öffentlichen Wohlbefindens und des Tourismus durch die Unterhaltung von Parkanlagen, Kultureinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln,
    f) die Förderung der Bildung durch den Unterhalt von Schulen, Bibliotheken und anderen Einrichtungen,
    g) die Förderung der Wirtschaft,
    h) die Bürgerdienste und die Koordinierung ihrer Untergliederungen.


    Section 4 – Cities, Towns, Villages and Boroughs; Special-Purpose Districts
    (1) Innerhalb der Counties sollen die traditionellen Cities, Towns und Villages weiter bestehen. Innerhalb eines konsoldierten Counties sollen die traditionellen Boroughs bestehen. Die lokalen Regierungen können Neugliederungen vornehmen. Gebiete, die keiner solchen Gliederung angehören (Unincorporated Areas), sollen direkt durch das jeweilige County verwaltet werden.
    (3) Die Counties sollen die Untergliederungen als Selbstverwaltung organisieren und Zuständigkeiten übertragen. Sie sollen dies insbesondere in Erwägung ziehen für
    a) die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor Ort,
    b) die Unterhaltung von Einrichtungen für die lokale Gemeinschaft und das Marktwesen,
    c) das öffentliche Park- und Friedhofswesen.
    Der Umfang der übertragenen Zuständigkeiten kann ganz oder teilweise zwischen verschiedenen Untergliederungen variiert werden.
    (4) Counties können darüber hinaus Sonderbezirke (Districts) für bestimmte Aufgaben als Selbstverwaltung organisieren und Zuständigkeiten übertragen. Sie sollen dies insbesondere in Erwägung ziehen für
    a) das Schulwesen,
    b) das Feuerwehrwesen,
    c) das Verkehrswesen.
    (5) Über alle Untergliederungen und Sonderbezirke soll das County die Aufsicht ausüben und seine Rechtsakte sollen den Rechtsakten ebendieser vorgehen. Übt ein Amtsträger seine Aufgaben beharrlich pflichtwidrig oder gar nicht aus, kann er durch das County seines Amtes enthoben werden. Sind die Positionen in der exekutiven oder legislative Gewalt nicht besetzt, fallen die Funktionen den Counties zu. Der County Executive kann einen Administrator für exekutive Aufgaben berufen.


    Section 5 – Legislative Power
    (1) Die legislative Gewalt einer Selbstverwaltung hat das Recht, Gesetze (Local Ordinances) zu erlassen und die Ausübung der exekutiven Gewalt überwachen. Sie soll entweder ausgeübt werden durch ein
    a) Bord of Supervisors, dessen Mitglieder in einzelnen Wahlbezirken oder
    b) Council, dessen Mitglieder in Verhältniswahl
    auf nicht mehr als 6 Monate gewählt werden. Auf anderer Ebene als der der Counties und Districts kann die legislative Gewalt anstelle der verfassten Organe auch einer Versammlung der wahlberechtigten Bürger (Citizens Assembly) übertragen sein.


    Section 6 – Executive Power
    (1) Die Exekutivgewalt eines Countys wird durch einen County Executive und seine Beauftragten ausgeübt, die Exekutivgewalt eines konsoldierten Counties durch einen Mayor und seine Beauftragten. Die exekutive Gewalt kann im Rahmen der Local Ordinance Vorschriften (Executive Orders) erlassen.
    (2) Die Exekutivgewalt einer Untergliederung und eines Sonderbezirks wird entweder durch
    a) die verfasste Legislative selbst gemeinschaftlich,
    b) den Vorsitzenden der legislativen Gewalt,
    c) den County Supervisor, der für diese Untergliederung durch das County bestimmt ist,
    d) einen von der legislativen Gewalt ernannten Manager,
    e) einen von den Bürgern gewählten Superintendent (für die Districts) oder Mayor (für die Untergliederungen)
    und seinen Beauftragten ausgeübt.


    Chapter III – Relationship to State Government


    Section 1 – Rights of State Government
    (1) Der Governor und seine Beauftragten sind berufen, die Übereinstimmung der lokalen Regierung mit der Verfassung, dem Recht von Astoria State und den Interessen des Staates und der Bürger in seiner Gesamtheit sicherzustellen. Sie sind berechtigt, die dafür erforderlichen Anordnungen zu treffen. Sie sind auch berechtigt, jeden Amts- und Mandatsträger einer lokalen Regierungen seines Amtes zu entheben, der seine Amtspflichten beharrlich nicht oder pflichtwidrig ausführt.
    (2) Eine lokale Regierung, die von Anordnungen nach Ssc. 1 betroffen ist, die aufgrund eines Gesetzes ergehen, kann dagegen das zuständige Gericht anrufen. Ergehen die Anordnungen aber in Ausübung der Exekutivgewalt, so soll, soweit das Gericht nicht zuständig ist, die State Assembly durch Resolution entscheiden.


    Section 2 – Counties under Supervision
    (1) Sind die Positionen in der exekutiven oder legislative Gewalt eines Counties nicht besetzt, fallen die Funktionen der Staatsregierung zu. Es kann ohne Zustimmung der Assembly ein Administrator für die exekutiven Aufgaben berufen werden.
    (2) Bewirbt sich ein Kandidat um ein Amt in einem solchen County, soll die Administration die erforderlichen Wahlen veranlassen.


    Section 3 – Execution of State Laws in Home Rule
    (1) Soweit ein Staatsgesetz oder ein Exekutiv- oder Administrativerlass bestimmt, dass einer Ebene der Lokalregierung eine bestimmte Aufgabe überragen wird und dies nicht ausschließt, hat ein County das Recht, diese Aufgabe nach eigenen Vorschriften auszuführen oder stattdessen ganz oder teilweise einer anderen Ebene zu übertragen. Durch eine solche Ausführung oder Übertragung sollen jedoch die Vorschriften, die Rechte der Staatsregierung und die Pflichten der beauftragten Ebene nicht eingeschränkt werden.


    Section 4 – State Archive to maintain Local Archives
    Das Staatsarchiv soll auch die Akte der lokalen Regierungen offiziell verzeichnen.


    Section 2 - Modification of existing State Law
    (1) Bis zu einer Neufassung des Astoria State Education Act sollen alle Aufgaben des Staates als Aufgaben der Counties nach diesem Gesetz gelten, die unter Aufsicht der Administration ausgeübt werden. Davon ausgenommen bleibt die Zuständigkeit für die Grundsätze des Curriculums und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Der Staat leistet den Counties angemessene Finanzzuweisungen.
    (2) Sind in einem anderen Gesetz, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verabschiedet wurde Aufgaben den Gebietskörperschaften übertragen, gelten sie als Aufgaben nach diesem Gesetz, können aber auch durch die Counties erfüllt werden. Die Assembly kann diese Regelung durch Resolution für unanwendbar erklären, wenn die Überarbeitung der Staatsgesetze abgeschlossen wurde.


    Section 3 - Coming-into force
    (1) Das Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
    (2) Der Astoria State Municipal Organization Act ist aufgehoben.


    Zum Inhaltlichen: die Finanzierung der Aufgaben soll durch Zuschüsse des Staates oder die in Chap. II Sec. 1 Ssc. 2 genannten Abgaben erfolgen.
    Fälle von grundlegender oder staatsweiter Bedeutung wären beispielsweise im eigentlich den Kommunen nach II-3-2-a übertragenen Infrastrukturbereich die staatlichen Freeways oder die Grundlagen der Polizeiorganisation durch den Police and Law Enforcement Act. Hier gibt es ein Bedürfnis nach einheitlicher Regelung innerhalb unseres Staates oder aber eine das Gebiet einer Kommune überschreitende Aufgabe, die den staatlichen Behörden zugeordnet würde, weil die Kommunen allein nicht in der Lage sind, sie zu erfüllen.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Vielen Dank, Commoner Johnson.


    Wie bereits gesagt, ist mir noch nicht ganz klar, worin der Zweck dieses Gesetzes besteht. Commoner Johnson erklärte zwar, dass dieses Gesetz der Modernisierung der Counties dient. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob eine reine Aufgabenübertragung auf die Counties schon die erhoffte Modernisierung mit sich bringt, zumal das vorliegende Gesetz, wenn ich es richtig sehe, die Finanzausstattung der Counties nicht regelt.


    Was die Absenkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf 16 Jahre angeht, so bin ich, ehrlich gesagt, eher skeptisch, ob das eine so gute Idee ist. Insbesondere, was das passive Wahlrecht angeht. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber der Beginn vollen Geschäftsfähigkeit dürfte erst mit dem Erreichen des 19. Lebensjahres eintreten. Ich halte es daher für bedenklich, wenn Personen in ein politisches Amt innehaben und gleichzeitig nicht voll geschäftsfähig sind.


    Des Weiteren habe ich erhebliche Zweifel, ob ein 16 jähriger Jugendlicher tatsächlich die geistige Reife besitzt, um ein öffentliches verantwortungsvolles Amt, das dem Jugendlichen ernsthafte Entscheidungen mit möglicherweise weitreichenden Folgen abverlangt werden, so dass er allein schon mit dem psychischen Druck nicht fertig wird, inbesondere dann, wenn verschiedene Interessengruppen versuchen, ihn bezüglich einer Entscheidung zu beeinflussen. Ich denke, wir als Erwachsenen haben hier eine Schutzpflicht gegenüber den Jugendlichen. Dieser Schutzpflicht kommen wir unter anderem auch dadurch nach, indem wir den Jugendlichen ermöglichen, ihre Jugend sorgenfrei zu genießen, statt neben Schule und oder Ausbildung sie auch noch mit der Verantwortung öffentlicher Ämter zu belasten.


    Zu Chapter II Section 3: Ich würde zunächst gerne erfahren, ob mit "zuständig" die gesetzliche Regelungszuständigkeit oder lediglich die verwaltungstechnische Ausführungszuständigkeit gemeint ist.

  • Commoner Biggins,
    es geht mir neben der Aufgabenerweiterung gerade auch um eine Ausdifferenzierung, Flexibilisierung und Stärkung lokaler Strukturen - die Finanzausstattung ist dabei wie eben dargelegt im Entwurf durchaus festgeschrieben, nämlich in Chap. II Sec. 1 Ssc. 2.


    Die Zuständigkeit soll sich dabei auf Rechtssetzung und Vollzug erstrecken, wie aus den Vorschriften zur Exekutiv- und Legislativgewalt hervorgeht. Dabei bitte ich aber zu beachten, dass der Entwurf selbst einen Vorbehalt trifft, über den wir ja bereits sprachen - die Angelegenheiten von grundlegender oder staatsweiter Bedeutung - und der State of Astoria in Form dieser Versammlung selbstverständlich das Recht zur Rechtssetzung in vollem Umfang behält. Um einen berühmten Rechtsgelehrten zu zitieren: "Municipal corporations owe their origin to, and derive their powers and rights wholly from, the legislature. It breathes into them the breath of life, without which they cannot exist. As it creates, so may it destroy. If it may destroy, it may abridge and control."*


    Was das Wahlrecht angeht, so möchte ich dafür werben, politische Mitbestimmung möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern nahezubringen und ihnen das Werkzeug in die Hand zu geben, ihre Zukunft zu gestalten. Soweit wir vom passiven Wahlrecht sprechen, verstehe ich die Bedenken und will mich Ihnen nicht gänzlich verschließen - allerdings irren Sie, Commoner, bei der Volljährigkeit um ein Jahr.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Honorable Commoners,
    ich persönlich halte es für verantwortungslos, jungen Menschen, in einer Lebensphase, in der sie noch nicht ihren geistigen Reifungsprozess abgeschlossen haben und sich mitten in der Ausbildung und in der grundlegenden Orientierungsphase befinden, mit hoher politischer Verantwortung, zumal oft damit verbunden ist, dass sie über das Wohl und Wehe ganzer Gemeinden entscheiden. Ich schlage daher vor, dass, wenn schon die volle Geschäftsfähigkeit bei 17 Jahren liegt, wir auch das passive Wahlalter auf 17 Jahre festsetzen sollten, wobei ich, offen gesagt, für das passive Wahlalter eher den Beginn des 22. Lebensjahres favorisiere.


    Was die Zuständigkeiten angeht, erlaube ich mir vorzuschlagen, dass wir den Counties einen fest umrissenen Zuständigkeitskatalog zugestehen, in dessen Rahmen sie schalten und walten können, wie sie wollen. Alles, was nicht im Katalog aufgelistet ist, sollte beim State verbleiben.


    Was nun die finanzielle Ausstattung angeht, sollten wir eventuell Vorgaben machen. Immerhin entrichten die Menschen bereits Steuern an den Bund und an den State. Ich kann mir auch vorstellen, dass, in dem Maße, in dem ein County Aufgaben selbst übernimmt, er vom State eine - eventuell pauschale - Finanzzuweisung erhält. Denn da ja nicht mehr der State die Aufgaben übernimmt, sondern das County, spart der State Kosten ein, so dass er die frei werdenden Finanzmittel an die jeweiligen Counties abführen kann.


    Was das aktive Wahlrecht angeht, so kann ich damit leben, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, auch wenn ich hier Zweifel habe, dass Menschen, die sich, aufgrund ihres jugendlichen Alters, bereits in dem Maße eine politische Meinung bilden können, dass sie aufgerufen werden können, am politischen Willensbildungsprozess teillzunehmen.

  • Commoner Biggins,


    die Volljährigkeit ist das 18. Lebensjahr bisher. ;) Und im Bezug auf die Zuständigkeiten und die Finanzen ist genau das mein Vorschlag.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Commoner Johnson,
    gut, dass wir noch mal darüber reden: die Volljährigkeit beginnt also doch mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Ich schlage daher vor, dass das passive Wahlrecht mit dem 18. Geburtstag erworben wird.


    Was die Finanzierung angeht, schlage ich vor, dass Chapter II Section 1 Subsection 2 genauer gefasst wird, denn der jetzige Wortlaut spricht davon, dass durch eine Charter unter anderem "die Erhebung von Abgaben auf Tätigkeiten innerhalb ihres Gebietes, von Person mit Wohnsitz innerhalb ihres Gebietes sowie von Gebühren Gebühren für Verwaltungstätigkeiten vorsehen werden." Die Worte "Abgaben auf Tätigkeiten innerhalb ihres Gebietes, von Person mit Wohnsitz innerhalb ihres Gebietes" verstehe ich dahingehend, dass von Personen, die in den jeweiligen Counties wohnen und die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von den Counties Steuern erhoben werden können.

  • That's right, Commoner.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Was die Volljährigkeit angeht, haben Sie mich überzeugt.


    Was die Steuern angeht,handelt es sich um eine Aufzählung von drei Abgabentypen: die von wohnhaften Bürgern und die von Gewerbetreibenden sowie Gebühren für Verwaltungstätigkeit. Ich nehme an, dahin geht Ihr Klarstellungswunsch, Commoner?

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Sehr richtig, Commoner Johnson.
    Daher ja auch mein Vorschlag, dass statt der Steuern, die die Counties erheben dürfen sollen, der State für Aufgaben, die die Counties übernehmen, und damit den State finanziell entlasten, die Counties vom State pro Aufgabe einen Pauschalbetrag überwiesen bekommen.

  • Commoner Biggins,
    ich würde auf beide Varianten setzen wollen.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
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  • Das würde ja bedeuten, dass ein County sowohl Zuschüsse erhalten als auch Steuern und Gebühren erheben könnte. Wenn wir in diese Richtung marschieren, dann sollten wir vielleicht festlegen, welche Steuern bis zu welcher maximalen Höhe von den Counties erhoben werden dürfen.

  • Honorable Commoners,
    ich sehe gerade, dass die Debattenzeit eigentlich schon abgelaufen ist.
    Angesichts des weiteren Beratungsbedarfs verlängere ich gemäß Artickle II, Section 2, Subsection 2 der Geschäftsordnung die Debatte um weitere 24 Stunden ab jetzt.

  • Mr Speaker,


    das begrüße ich ganz ausdrücklich und möchte vorsichtshalber darauf hinweisen, dass ich vor der Abstimmung gerne noch eine Endfassung vorlegen würde.
    Commoner Biggins,


    meinen Sie nicht, dass die Bürger vor Ort darauf ganz gut selbst aufpassen können? Schließlich wählen sie ja ihre Entscheidungsträger.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

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  • Honorable Commoners,
    ich verlängere die Debatte um weitere 24 Stunden.


    Commoner Johnson,
    ich denke, dass es insbesonder im Interesse des gesamten States ist, wenn die Belastungen durch Steuern, Gebühren und sonstige Belastungen in allen Counties in etwa gleich sein sollten, so dass nicht irgendwann in einigen Counties eine massive Abwanderung und in anderen Counties eine massive Zuwanderung einsetzt, weil sich die Menschen danach orientieren, wo sie am wenigsten belastet werden.


    Was die Kompetenzen angeht, so sollten diese zwischen Counties und dem State klar aufgeteilt werden. Das schafft Rechtssicherheit und Vertrauen.

  • Commoner Biggins,
    diese Meinung teile ich nicht - die Gegebenheiten sind von County zu County unterschiedlich und verschiedene Ansätze sollten durchaus auch ihre Berechtigung haben. Wenn es zu Zu- und Abwanderungsbewegungen kommt, steht es den betroffenen Körperschaften ja frei, darauf entsprechend einzuwirken, sofern das denn gewünscht ist. Das ist das Grundprinzip des astorischen Föderalismus.
    Die Kompetenzen sind in meinen Augen durch den Entwurf klar aufgeteilt - wir haben sie ja hier bereits benannt. Dass es dabei in einigen Bereichen Überschneidungen geben mag, lässt sich nicht vermeiden - wenn aber davon die Rede ist, dass der Staat die Grundzüge regelt und der Rest lokal ausgestaltet wird, sehe ich das nicht als problematisch an, schließlich werden wir nicht jedes kleine Detail ins Gesetz schreiben können.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

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  • Honorable Commoners,
    ich verlängere die Debatte um weitere 24 Stunden.


    Commoner Johnson,
    sicherlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass den Counties es frei stehen sollte, auf Zu- oder Abwanderungne zu reagieren, wie es für richtig halten. Eine solche Freiheit setzt aber eine gewisse wirtschaftliche Stärke voraus. Wenn also ein wirtschaftlich schwaches und somit auch finanziell schwaches County gezwungen ist, höhere Steuersätze zu nehmen, als im State-Durchschnitt üblich, wird das mittel- bis langfristig dazu führen, dass Privatpersonen oder Unternehmen wegziehen, womit die wirtschaftliche und finanzielle Situation eher prekärer werden dürfte.


    Ich kann eine klare Kompetenzabgrenzung nicht erkennen. Vielmehr erinnern mich die Bestimmungen an einen Rennwagenfahrer, der bei gezogener Handbremse Vollgas gibt. So heißt es in Chapter II Section 3 Suvsection 1: "Die Counties sind zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht den Vereinigten Staaten vorbehalten sind, soweit die Staatsorgane nicht tätig geworden sind." Hier erhalten die Counties eine Generalkompetenz, ausgenommen die Angelenheiten, die entweder dem Bundesstaat zustehen oder bereits in der Vergangenheit vom State geregelt worden sind.
    In Subsection 2 heißt es dann: "Die Counties sollen - vorbehaltlich des Tätigwerdens des Staates in Fällen von staatsweiter oder grundlegender Bedeutung - insbesondere zuständig sein für..." und dann folgt eine Aufzählung.
    Zum Einen: wenn die Counties, wie in Subsection 1 festgelegt, grundsätzlich für alle Angelegenheiten, die nicht unter die genannten Ausnahmen fallen, zuständig sind, wozu bedarf es einer Aufzählung von Komptenzen, die sie "inbesondere" haben sollen?
    Zum Anderen - und hier sehe ich die Handbremse - sollen die Counties tätig werden können, aber sollen vom State dann doch ausgebootet werden können in Fällen von "staatsweiter oder grundlegender Bedeutung" worunter man eigentlich alles fassen kann. Es handelt sich daher meines Erachtens nicht um nebensächliche Überschneidungen, sondern im wesentlichen um eine "geliehene" Generalkompetenz, die vom State jederzeit widerrufen werden kann.


    Daher schlage ich vor, dass wir uns hier genau überlegen, welche Kompetenzen wirklich von den Counties geregelt werden können, weil von vornherein abzusehen ist, dass sie nicht von staatsweiter oder grundlegender Bedeutung sind, den Counties dann aber auch die alleinige Regelungskompetenz übertragen, so dass die Menschen vor Ort nicht nur Regelungen vornehmen können, sondern auch die Gewissheit haben, dass diese Regelungen bestand haben werden, wenn sie diese Regelungen nicht selbst ändern.

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