Die Regelung ist so, wie sie ist, in bester Ordnung, Sir. Eine Feststellung des Amtsverlustes ist erfolgt, dementsprechend konnte eine Nachwahl eingeleitet werden. Bezeichnend ist einzig und allein, dass ein gewählter Senator es nicht einmal hinbekommt, seinen Verzicht öffentlich zu erklären und ihn stattdessen aussitzt.
Federal Election – September 2018
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- [Electoral Office]
- James Barnett
Es gibt 85 Antworten in diesem Thema, welches 14.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ethan J. Haynsworth.
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Die Regelung ist so, wie sie ist, in bester Ordnung, Sir. Eine Feststellung des Amtsverlustes ist erfolgt, dementsprechend konnte eine Nachwahl eingeleitet werden. Bezeichnend ist einzig und allein, dass ein gewählter Senator es nicht einmal hinbekommt, seinen Verzicht öffentlich zu erklären und ihn stattdessen aussitzt.
Mr. Ford sieht das anders, und seine Argumentation ist nachvollziehbar.
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Director Ford hat lediglich erklärt, dass er nicht zuständig ist, die andauernde Vakanz festzustellen und dementsprechend eine weitere Nachwahl einzuleiten.
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Richtig. Und den Grund dafür, nämlich das von mir zitierte, sollte man beheben.
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Ihrer Meinung nach sollte das USEO statt des Kongresspräsidiums den Mandatsverlust feststellen?
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Nein, nämlich, dass die fehlende Eidesleistung als Verzicht angesehen werden kann. Lesen Sie die Argumentation von Mr. Ford.
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