Duangan v. USEO

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  • ~ ~ ~
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES

    Attorneys-at-Law

    Agnus Dei, October 4, 2018



    To the United States District Court
    for the Sixth District in Hong Nam, SE




    We file the following Motion on behalf of our client and the Plaintiff in this Case, Mr. Eugene Duangan,
    subject and according to the attached Power of Attorney.



    A Motion for an Election Appeal


    by


    Mr. Eugene Duangan of Shenghei, SE
    - Plaintiff -


    vs


    United States Electoral Office, FL
    - Defendant -



    A. Jurisdiction
    1. Die sachliche Zuständigkeit besteht gemäß Ch. I, Sec. 1 SSec. 1 Federal Elections Act (FEA) in Verbindung mit Ch. II, Sec. 2, Ssc. 4 Federal Judiciary Act (FJA).
    2. Die örtliche Zuständigkeit liegt gemäß Ch. II, Sec. 2, Ssc. 2 FJA beim Sixth District Court, da der Kläger dort seinen Wohnsitz hat.


    B. Facts
    1. Der Beklage veröffentlichte am 29.09.2018 das Wahlergebnis zu den Repräsentantenhauswahlen, die es vom 25.09.2018 bis zum 28.09.2018 durchgeführt hat.
    2. Der Beklage stellte fest, dass der Kläger mit 2.865 Stimmen einen Anteil von 54,89% an allen abgegebenen Stimmen erreicht hat. Diese Feststellung stimmt mit den öffentlich einsehbaren Protokollen des
    3. Daraus leitete der Beklagte ab, dass der Kläger 194 Mandate erringen hat.
    4. Unter korrekter Anwendung von Ch. III, Sec. 3, SSec. 5 FEA hat der Kläger jedoch 238 Mandate errungen (435 x 0,5489 = 238,7715, die auf die nächste ganze Zahl abzurunden sind).
    5. Eine Kürzung von Mandaten im Sinne von Ch. III, Sec. 3, SSec. 7 FEA war durch das United States Electoral Office nicht festzustellen, da erst mit dem Tag des Amtsantritts, welcher der 1. Oktober gewesen ist, ein Gewählter Mandate im Repräsentantenhaus im Sinne des FEA "halten" konnte.
    6. Ch. III, Sec. 3, SSec. 7 FEA kann frühestens ab dem Tag des Amtsantritts Tage Anwendung finden.
    7. Das USEO hat somit fehlerhaft ein vom tatsächlichen Wahlergebnis abweichendes Wahlergebnis festgestellt.


    C. Motions
    1. Es wird beantragt festzustellen, dass das Wahlergebnis der Repräsentantenhauswahl am 29.09.2018 fehlerhaft festgestellt worden ist.
    2. Es wird beantragt anzuordnen, dass das vorgenannte Wahlergebnis in korrekter Form neu festzustellen ist.


    D. Evidence
    1. Das Ergebnisprotokoll der Wahlsoftware des USEO zur Repräsentantenhauswahl, die vom 25.09.2018 bis zum 28.09.2018 durchgeführt worden ist.
    2. Die öffentliche Feststellung des Wahlergebnisses der Repräsentantenhauswahl durch die Beklagte vom 29.09.2018.



    On behalf of the plaintiff,



    Attorney-at-Law




    ~ ~ ~
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES

    Attorneys-at-Law


    I hereby appoint and empower Attorneys-at-Law Lovecraft Hamlin Jones LLP - Agnus Dei, NA - to represent me in all proceedings, judicial and extrajudicial. This shall include all proceedings arising therefrom.


    Shenghei, SE
    October 4, 2018


    Eugene Duangan
    Eugene Duangan

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


  • Handlung

    Denkt sich, dass er Duangan nicht für so kleinkariert gehalten hatte. Aber er kennt den wahren Grund schließlich: Wird die Kürzung aufgehoben, kann Duangan als Speaker die Kürzung als solches ignorieren und bis zu einem weiteren Gerichtprozess im Repräsentantenhaus als Mehrheit-in-Person schalten und walten wie er möchte. Als ehemaliger Vorsitzender der Demokraten schämt er sich für diese Machtgeilheit.

  • Handlung

    Denkt sich, dass es einer rechtlichen Klärung der Rechtsgrundlage für eine Mandatskürzung bedarf und da das USEO dem Wortlaut des Gesetzes nach für eine Kürzung der Mandate nicht zuständig sein kann, muss zunächst dieser Aspekt geklärt werden. Würde er davon hören, was Barnett so denkt, müsste er Behauptungen, die seinem Mandanten böswillig ein unlauteres Verhalten unterstellen, entschieden zurückweisen. In der Vergangenheit123 gab es keinen Anlass für eine Klage gegen einen Offiziellen des Kongresses. Solange also kein Offizieller des Kongresses seinem Mandanten die Mandate kürzt, kann niemand anderes verklagt werden als jetzt das USEO.

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *





  • Amada, FL | October 10th, 2018


    To the United States District Court
    for the Sixth District in Hong Nam, SE


    Duangan ./. USEO


    Your Honor!


    I hereby give notice that the United States Electoral Office will not to defend the aforementioned lawsuit. Though I believe it is appropriate for the Court to hear the case because it presents important questions that require and warrant judicial determination, I find myself unable to defend the decisions of my predecessor.


    Sincerely,




    (Jonathan Patton Ford)
    Director pro tempore of the U.S. Electoral Office


    JONATHAN PATTON FORD
    Former Governor of the Free State of New Alcantara

    Former Director of the United States Electoral Office

  • Your honor,


    der Beklagte hatte Gelegenheit zur Stellungnahme (Rule 2 Subrule 3 FRP). Aus der abgegebenen Stellungnahme entnehme ich, dass der Beklagte dem Anpruch des Klägers auf Erlass der Anträge


    1. festzustellen, dass das Wahlergebnis der Repräsentantenhauswahl am 29.09.2018 fehlerhaft festgestellt worden ist;
    2. anzuordnen, dass das vorgenannte Wahlergebnis in korrekter Form neu festzustellen ist;


    nicht entgegen getreten ist (nolo contendere). Insoweit interpretiere ich die Stellungnahme als ein Klageanerkenntnis und beantrage, in der Sache eine Urteil zu fällen, ohne eine Hauptverhandlung zu eröffnen (Rule 2 Subrule 2 Sentence 2 FRP).

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


  • Handlung

    Lässt die schriftliche Entscheidung verteilen.



    U.S. District Court for the Sixth District


    Office of The Hon. Lucas T. J. Galindo, Federal Judge



    --- CIVIL CASE --


    Eugene Duangan of Shenghei, SE
    represented by Lovecraft Hamlin Jones LLP Attorneys-at-Law, Agnus Dei, NA


    vs.


    Jon P. Ford, Director of the U.S. Electoral Office


    the U.S. District Court for the Sixt District (Serena)
    - The Hon. Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, presiding - makes the following


    J U D G E M E N T



    1. Von der Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgesehen.
    2. Der Beklagte wird verurteilt, die Feststellung des Wahlergebnisses zu Gunsten des Klägers entsprechend des Klageantrages zu berichtigen.

    It is so ordered.


    O P I N I O N
    of the Court


    I.


    1. Der Kläger hat seinen Wohnsitz auf dem Gebiet des Staates Serena und wird kraft Vollmacht, die dem Gericht vorliegt, durch seinen Anwalt vertreten.
    2. Der Beklagte vertritt eine Behörde der Vereinigten Staaten.
    3. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich für eine Klage gegen eine Bundesbehörde aus II-2-2-3 jedenfalls im Bezirk des Wohnsitzes des Klägers.
    4. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Zivilverfahren, namentlich einen Antrag auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer Handlung in einem tatsächlichen Streit (II-2-4-c FJA) und eine Verpflichtung zu einer Handlung, die nicht Geldleistung darstellt (Equity Jurisdiction, II-2-4-b Alt. 2 FJA). Das Gericht ist daher als Zivilgericht zuständig. Es ist keine Jury zu beteiligen (II-3-2-b FJA)
    5. Das Gericht ist damit zuständig.


    II.


    1. Der Kläger begehrt festzustellen, dass die Feststellung des Wahlergebnisses zur Repräsentantenhauswahl im September 2018 (Annex I) fehlerhaft und damit rechtswidrig ist sowie den Beklagten zu verpflichten, das Wahlergebnis richtig festzustellen.
    2. Er führt an, dass er nach der Anwendung der Zuteilungsvorschrift (Ch. III Sec. 3 Ssc. 5 FEA) 238 Mandate errungen habe, der Beklagte jedoch durch die rechtswidrige Anwendung der Ch. III Sec. 3 Ssc. 7 FEA fehlerhaft eine Mandatszahl von nur 194 festgestellt habe.
    3. Diese Feststellung sei zu korrigieren.


    III.


    1. Der Beklagte hat sich gegenüber dem Gericht sowohl zur Zulässigkeit als auch zur Begründetheit dahingehend erklärt, dass er die Klage nicht bestreitet (nolo contendere).
    2. Das Gericht hat das Nichtbestreiten der Klage wie ein Klageanerkenntnis zu werten.


    IV.


    1. Der Beklagte tritt der Klage nicht entgegen, dementsprechend hat das Gericht ohne Eröffnung des Hauptverfahrens ein Urteil zu erlassen (Rule 3 Subrule 2 Sen. 2 FRP).
    2. Mangels eines Streits in der Sache verurteilt das Gericht den Beklagten nach dem Antrag des Klägers.
    3. Das Gericht betont, dass es die Behauptung des Klägers, Ch. III Sec. 3 Ssc. 7 FEA sei gar nicht auf das Wahlergebnis, sondern erst bei Veränderungen im Laufe der Legislaturperiode anwendbar, als sehr zweifelhaft ansieht. Es war allerdings mangels Gegenvortrag nicht zur Entscheidung darüber berufen.


    Annexes


    I. Announcement of the Result of the Election to the U.S. House of Representatives (Sep. 2018)



    Hong Nam, 11.10.18



    Federal Judge of the United States


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