Bracewell v. Johnson

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 4.559 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von I. N. Jones.


  • U.S. District Court for the Second District
    as State Court for the State of Astoria


    Office of The Hon. Lucas T. J. Galindo, Federal Judge



    --- CIVIL CASE --


    Montgomery Bracewell, Commoner of the Assembly of the State of Astoria
    represented by Lovecraft Hamlin Jones LLP Attorneys-at-Law, Agnus Dei, NA


    vs.


    The Speaker of the Assembly of the State of Astoria


    the U.S. District Court for the Second District (Astoria)
    - The Hon. Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, presiding - makes the following


    J U D G E M E N T


    1. Die Zulassung von Margalit Coepenick Gottheimer, Calvin Forbes, Harold D. McGhee und Marc Peterson Xanathos als Wahlberechtigte zur Nachwahl des Senator for Astoria im Oktober 2018 hat den Regelungen von Ch. II, Sec. 1 und 3 FEA widersprochen, die für die Bundesstaaten entsprechend der Rechtsprechung des Supreme Court im Verfahren [Trial] [Constitutional Procedure AA] Varga, Deputy of the State Assembly et alt. ./. Gardner, Chairman of the State Assembly von Verfassungs wegen verbindlich sind.
    2. Der Beklagte wird entsprechend des Antrages des Klägers verurteilt, den Wahlgang zu wiederholen und bei der Zulässung der Wahlberechtigten die maßgeblichen Bestimmungen des Bundesrechts zu beachten. Dabei hat er insbesondere den Kläger in diesem Verfahren als Wahlberechtigten zuzulassen.
    3. Weitergehende Anträge des Beklagten darüber, wie dieses Urteil sich zu gesetzlichen Vorschriften über die alternative Durchführung der Nachwahl verhält, sind durch das Gericht in diesem Verfahren nicht zu entscheiden.
    4. Die einstweilige Anordnung dieses Gerichts vom 09. Oktober 2018 ist dementsprechend gegenstandslos.


    It is so ordered.


    O P I N I O N
    of the Court


    I.


    1. Der Kläger hat seinen Wohnsitz auf dem Gebiet des Staates Astoria und wird kraft Vollmacht, die dem Gericht vorliegt, durch seinen Anwalt vertreten.
    2. Der Beklagte ist ein Organ der legislativen Gewalt des Staates Astoria, dem die Klage zugestellt wurde (vertreten durch den Speaker pro tempore Kingston, der für die gegenständliche Handlung verantwortlich ist, oder jedenfalls die Speaker Johnson).
    3. Die Zuständigkeit des U.S. District Court for the Second District als Staatsgericht ergibt sich aus Sec. 1 Astoria State Judicial Delegations Act. DaS Verfahren ist ein Rechtsstreit zwischen einem Mitglied der legislativen Gewalt und dem Vorsitzenden des Organs der legislativen Gewalt dieses Staates; Organe des Bundes sind nicht beteiligt. Der Kläger macht in der Hauptsache unter anderem sein Stimmrecht bei der Nachwahl des Senators aufgrund eines Staatsgesetzes (https://forum.astor.ws/index.php?page=Thread&threadID=18964) geltend, nicht etwa aufgrund des Bundesrechts. Der Vorbehalt der Sec. 2 Ssc. 2 Empowerment of the States in the Field of Civil Justice Act greift folglich nicht und andere Vorbehalte sind nicht ersichtlich.
    4. Bei dem Verfahren handelt es sich in der Hauptsache um ein Zivilverfahren, namentlich einen Antrag auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer Handlung in einem tatsächlichen Streit (II-2-4-c FJA) und eine Verpflichtung zu einer Handlung, die nicht Geldleistung darstellt (Equity Jurisdiction, II-2-4-b Alt. 2 FJA). Das Gericht ist daher als Zivilgericht zuständig. In der Hauptsache ist keine Jury zu beteiligen, da es sich jedenfalls um einen Streit über hoheitliche Maßnahmen handelt (II-3-2 FJA).
    5. Das Gericht ist damit zuständig.


    II.


    1. Durch Urteil ist nur in der Hauptsache zu entscheiden. Der Kläger begehrt in der Hauptsache die Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Wahl zum Senator for Astoria durch die Assembly (Annex I) und die Verpflichtung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl.
    2. Der Beklagte hat die Zulässigkeit der Klage anerkannt. Sie ist daher durch das Gericht zur Hauptverhandlung zuzulassen (Rule II-3-1 FRP).


    III.


    1. Der Beklagte hat neben der Zulässigkeit auch die Begründetheit der Klage vollumfänglich anerkannt. Das Gericht hat daher ohne Hauptverhandlung die in der Klageschrift beantragten Feststellungen zu treffen den Beklagte gemäß des Antrages des Klägers zur erneuten Durchführung der Wahl zu verurteilen, nachdem über die Sach- und Rechtslage kein Streit mehr besteht (Rule II-3-2-2 FRP).
    2. Soweit der Beklagte Feststellungen darüber beantragt, dass die Nachwahl nunmehr nach dem November 2018 Special Senatorial Election Act durchzuführen ist, ist über diesen Antrag nicht zu entscheiden, da er nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten entscheiden über Streitfragen, sie sind nicht zur Rechtsberatung berufen.
    3. Das Gericht stellt dennoch klar, dass es damit keine Entscheidung über die Frage getroffen hat, ob statt der hier anzuordnenden Wiederholung der Wahl aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein anderes Wahlverfahren in Frage kommt. Sofern über diese Frage Streitigkeiten entstehen sollten, werden diese auf dem Rechtswege in einem gesonderten Verfahren zu klären sein.


    Annexes


    I. Official Journal of the Assembly of Astoria: Special Election of a Senator (Oct. 2018)


    Flint, 25.11.18



    Federal Judge of the United States


  • Handlung

    Ist zufrieden und verabschiedet sich beim Beklagten und dem Richter.


    Thank you, Gentlemen. I believe justice has been served well.

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


  • U.S. Courts

    Hat den Titel des Themas von „Bracewell v. Speaker of the State Assembly of Astoria“ zu „Bracewell v. Johnson“ geändert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!