Reform of the FPC (Habitual Felons and Deportation)
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- Justice & Ethics:
- Kathleen Johnson
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- Erledigt
Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 2.815 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Tamara Arroyo.
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Erwartet die Kollegen Eugene Duangan: und Ben Kingston:.
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Ist da.
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Ben, good to see you.
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grüßt sie ihren Amtsvorgänger.
Konnten Sie mit meinem Entwurf in anderer Sache etwas anfangen? -
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Lädt nach den Weihnachtsferien zu einer neuen Sitzung ein ( Eugene Duangan: Ben Kingston: ).
Dear colleagues,
ich möchte die Aufmerksamkeit dieses Committees auf zwei Ungerechtigkeiten unseres Strafrechts lenken:
Die erste Ungerechtigkeit trägt den Namen "Habitual Felons" und das dahinterstehende Konzept ist so antiquiert wie der Begriff selbst. Unser Strafrecht sieht Strafrahmen für Verbrechen vor, mit denen das Unrecht der Tat gesühnt wird. Wer mehrfach straffällig wird, wird von unseren Gerichten dem Einzelfall nach gerecht bestraft und in der Regel eine härtere Strafe bekommen, weil die erste Warnung dann ja scheinbar nicht eindrucksvoll genug war. Eine zwingende lebenslange Freiheitsstrafe kann dem Einzelfall keinesfalls gerecht werden und steht auch in keinem Verhältnis zu den sonstigen Strafandrohungen der Verbrechensklassen D und C. Verbrechen der Klasse B können ohnehin mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden und Verbrechen der Klasse A müssen es sogar. Kurzum: Habitual Felons braucht unser Federal Penal Code nicht.
Die zweite Ungerechtigkeit trägt den Namen "Deportation". Ich möchte gleich ausdrücklich sagen: Ich lehne nicht die Abschiebung krimineller Ausländer in jedem Fall ab. Ich lehne es aber ab, einen Zwang für jeden Einzelfall festzuschreiben, nur weil ein Verbrechen begangen wurde. Eine individuelle Prüfung ist hier angebracht und sollte im Rahmen des U.S. Immigration Act vorgesehen werden. Dort ist der richtige Platz dafür. -
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Beruft eine neue Sitzung zu diesem Thema ein. Eugene Duangan: Ulysses Kemp:
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Erscheint zur Sitzung.
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Wartet auf die werten Kollegen.
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Mr Kemp,
wollen wir einfach anfangen?Handlung
sieht noch einmal auf die Uhr und wundert sich, wo Eugene Duangan: bleibt.
Hatten Sie Gelegenheit, sich in die Unterlagen einzuarbeiten? -
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Hat das Protokoll und die Unterlagen vor sich.
Durchaus, die Debatte war ja zugegebenermaßen nicht sonderlich ergiebig.
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Ist natürlich bereits anwesend
Sen. Johnson,
Sie können beginnen - hatte nun genug Gelegenheit mir einen Überblick zu verschaffen. -
Ah, Congressman Duangan,
good to have you Here.Handlung
Nimmt Platz.
Was die Ergiebigkeit der Debatte angeht, so muss ich leider zustimmen.
Um dennoch meine Position prägnant zusammenzufassen: Verbrechen der Klassen D und C mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen, ist kaum verhältnismäßig. Es zwingend zu tun widerspricht der Einzelfallgerechtigkeit. Diese Strafnorm ist also nicht nur überflüssig, sondern auch systemfremd.
Das Ausländerrecht daneben war beim Inkrafttreten des Federal Penal Code noch nicht neu kodifiziert. Nunmehr wäre es der richtige Ort für die Abwägung zur Abwägung zwischen der Existenz eines Straftäters und den Interessenten der Allgemeinheit. -
Madam Chairwoman,
ich möchte mich zunächst zum ersten Aspekt äußern:
Ich sehe Ihr Problem vor allem deshalb nicht, weil Strafandrohung sich klar aus dem FPC ergibt. Das heißt, dieselbe ist transparent und für Jedermann nachvollziehbar. Ich sehe nicht nur deshalb keinen Verstoß gegen den Gedanken der Einzelfallgerechtigkeit. Jemand, der bereits zwei Mal verurteilt wurde, hatte zwei Mal die Chance sich im Einzelfall zu beweisen. Der Einzelfall wird auch beim dritten Mal beachtet, allerdings unter dem Aspekt, einen Gewohnheitsverbrecher vor sich zu haben, der durch sein Handeln gezeigt hat, daß bei ihm keinerlei Besserung zu erwarten ist. Dieser Einzelfall führt dann eben nach den Regeln unseres Strafrechts automatisch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Betroffene hat außerdem jede Möglichkeit, kein drittes Mal straffällig zu werden.
Ferner ist hier zu berücksichtigen, daß ein wirksames Instrument zum Schutz der Gesellschaft geschaffen wurde, indem man sie vor gewohnheitsmäßigen Verbrechern schützt, die offenbar nicht anders können, als Straftaten zu begehen. Andernfalls hätten wir Verbrecher dieser Sorte mit ellenlangen Strafregistern, die immer und immer wieder Straftaten begehen können. Dies kann nicht im Sinne der Gesellschaft sein.
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Senator Kemp,
Einzelfallgerechtigkeit und eine gesetzlich zwingend ohne jede Ausnahme vorgeschriebene Rechtsfolge schließen sich grundsätzlich aus. Die wiederholte Begehung von Straftaten kann sich im üblicherweise vorgesehenen Strafrahmen hinreichend auswirken. -
Madam Chairwoman,
selbst wenn man zu dieser Feststellung gelangt, wäre doch ebenso die Frage zu stellen, ob Einzelfallgerechtigkeit bei Gewohnheitsverbrechern überhaupt eine Rolle spielen sollte oder ob diese aufgrund ihres Status als Gewohnheitsverbrecher nicht bereits hinreichend bewiesen haben, daß bei Ihnen Erwägungen in Richtung Einzelfallgerechtigkeit nicht zum Tragen kommen müssen und oder können.
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Erbittet ein persönliches Gespräch mit Sen. Johnson zu diesem Thema.
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Handlung
Hofft auf einen Fortgang dieser wichtigen Debatte.
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Handlung
Bittet Chair Kathleen Johnson: um die Fortführung dieser wichtigen Initiative.
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Lädt die Mitglieder zu einer Sitzung am 06. Dezember ein und ist erfreut darüber, dass das Committee sich rege betätigt.
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Handlung
Erkundigt sich bei Meghan Cortez Kingston:, ob man diese Initiative endlich weiterverfolgen und zum Abschluss bringen könne.
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